Long COVID & Persönliches Budget 2026 (§ 29 SGB IX)
Du hast Long COVID (ICD-10 U09.9) oder ME/CFS (ICD-10 G93.3) und brauchst Unterstützung im Alltag, möchtest aber selbst entscheiden, wer dich wann pflegt, betreut oder begleitet? Dann kann das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX genau die richtige Leistungsform für dich sein. In diesem Beitrag erklären wir dir Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen du mitbringst, wie die Antragstellung läuft, welche Stellen zuständig sind und welche Fehler du im Widerspruchsverfahren vermeiden solltest.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
Das Persönliche Budget ist nach § 29 SGB IX keine eigene Sozialleistung, sondern eine besondere Leistungsform: Statt Sach- und Dienstleistungen bekommst du einen Geldbetrag, mit dem du Assistenz, Pflege, Therapie oder andere Hilfen selbst einkaufst und organisierst. Budgetfähig sind Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger (z. B. Rentenversicherung, Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe-Träger) und angrenzend Pflegekassen-Leistungen sowie Hilfe zur Pflege. Bei Long-COVID-typischen Einschränkungen (PEM, Fatigue, Belastungsintoleranz) kann das Budget helfen, weil du deinen Tag selbst dosieren und vertraute Assistenz einsetzen kannst.
ICD-10-Disziplin: U09.9 und G93.3 sauber trennen
Bevor du einen Antrag stellst, brauchst du eine gesicherte Diagnose mit ICD-10-Code. Bei Post-COVID-Zustand ist das U09.9! („Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“, exklusiv seit 01.01.2021 im DIMDI/BfArM-Katalog). Wenn zusätzlich eine Myalgische Enzephalomyelitis / Chronic Fatigue Syndrome (ME/CFS) nach WHO-Liste mit dem Kriterium PEM (Post-Exertionelle Malaise) gesichert ist, kommt G93.3 als Zweitdiagnose hinzu. Beide Codes sind im ärztlichen Befundbericht zwingend zu nennen, weil die Leistungsträger sie als Antragsbegründung verlangen.
🚨 YMYL-Hinweis: Es gibt keine pauschale Heilungsaussage für ME/CFS. Quellen wie AWMF S1-Leitlinie AWMF 020-043, BMG-Long-COVID-Initiative und Long-COVID-Plattform verweisen auf symptomorientierte Behandlung und Pacing. Wir informieren hier über Sozialleistungen, beraten nicht medizinisch.
§ 29 SGB IX verbatim: Was das Gesetz tatsächlich sagt
Die zentrale Rechtsgrundlage lautet auszugsweise:
„(1) Auf Antrag der Leistungsberechtigten werden Leistungen zur Teilhabe durch die Leistungsform eines Persönlichen Budgets ausgeführt, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt. Das Persönliche Budget wird von den beteiligten Leistungsträgern trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht. […] Persönliche Budgets werden in der Regel als Geldleistung ausgeführt, bei laufenden Leistungen monatlich. […] Persönliche Budgets werden auf der Grundlage der nach Kapitel 4 getroffenen Feststellungen so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann.“
(Quelle: gesetze-im-internet.de § 29 SGB IX, amtliche Fassung, abgerufen 2026-06-23)
Wichtig ist die Reihenfolge der Antragstellung: Zuerst wird ein Antrag bei einem Rehabilitationsträger gestellt — z. B. der Krankenkasse (für medizinische Reha nach § 27 SGB V), der Rentenversicherung (für Reha-Leistungen, § 9 SGB VI), der Agentur für Arbeit (für Teilhabe am Arbeitsleben, § 49 SGB IX) oder dem Eingliederungshilfe-Träger (für soziale Teilhabe, § 113 SGB IX). Nach § 29 Abs. 3 SGB IX ist der nach § 14 SGB IX leistende Rehabilitationsträger für die Durchführung des gesamten Verfahrens zuständig — auch wenn später mehrere Träger beteiligt sind.
Welche Stellen sind bei Long-COVID-typischem Bedarf beteiligt?
Bei Long COVID kommen je nach Bedarf mehrere Träger als Budgetgeber in Frage. Die folgende Tabelle hilft dir, den richtigen Antragsweg zu wählen:
| Bedarf bei Long COVID / ME/CFS | Zuständiger Träger | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| —————————— | ——————– | —————– |
| Medizinische Reha (z. B. Reha-Kur, multimodal) | Rentenversicherung oder Krankenkasse | § 9 SGB VI, § 27 SGB V, § 43 SGB V |
| Therapie (Physio, Ergo, Neuropsychologie) | Krankenkasse | § 27 SGB V |
| Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsassistenz, Hilfsmittel am Arbeitsplatz) | Agentur für Arbeit / Rentenversicherung | § 49 ff. SGB IX |
| Soziale Teilhabe (Mobilität, Alltagsassistenz) | Eingliederungshilfe-Träger | § 113 SGB IX, § 118 SGB IX |
| Pflege (Verhinderungspflege, Entlastungsbudget) | Pflegekasse | § 14 SGB XI, § 37 SGB XI, § 39 SGB XI |
| Bürgergeld (während Reha ohne Lohnersatz) | Jobcenter | § 19 SGB II, § 21 Abs. 5/6 SGB II |
⚠️ Träger-Differenzierung: Persönliches Budget ist nicht das Gleiche wie Pflegegeld (§ 37 SGB XI), Schwerbehinderung-Feststellung (§ 152 SGB IX) oder Grundsicherung (§ 41 SGB XII). Wer das verwechselt, läuft in eine falsche Antragsspur.
Wer bekommt es? — Antragsvoraussetzungen
Nach § 29 SGB IX i. V. m. § 2 SGB IX sind alle Leistungsberechtigten antragsberechtigt — also Menschen, die einen individuell festgestellten Bedarf an Teilhabeleistungen haben. Konkret brauchst du:
- Diagnose mit ICD-10-Code (U09.9! und/oder G93.3), gesichert durch fachärztliche Befunde
- Festgestellter Teilhabebedarf nach ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) durch den zuständigen Träger
- Antrag auf Leistungen zur Teilhabe, kombiniert mit dem ausdrücklichen Wunsch „in Form eines Persönlichen Budgets“
- Erstberatung durch eine unabhängige Beratungsstelle nach § 32 SGB IX (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, EUTB) — diese ist kostenlos
💡 Tipp: Schon im Erstgespräch klar sagen, dass du Persönliches Budget willst. Träger neigen dazu, zunächst Sachleistungen vorzuschlagen. Mit dem ausdrücklichen Wunsch dokumentierst du deinen Antrag auf § 29.
Wie läuft die Antragstellung ab? — Schritt für Schritt
Schritt 1: EUTB-Beratung
Vereinbare einen Termin bei einer EUTB-Beratungsstelle in deiner Nähe. Die Berater:innen helfen dir, den Bedarf zu formulieren, den richtigen Träger zu identifizieren und das Antragsschreiben vorzubereiten. Liste der Beratungsstellen: teilhabeberatung.de.
Schritt 2: Antrag an den leistenden Rehabilitationsträger
Stelle einen schriftlichen Antrag an genau einen Rehabilitationsträger (in der Regel den, der den größten Anteil übernimmt, z. B. die Krankenkasse bei medizinischer Reha). Im Antrag nennst du:
- Diagnose mit ICD-10-Code
- Funktionsbeeinträchtigungen (PEM, Fatigue, kognitive Einschränkungen, Belastungsintoleranz)
- Ausdrücklich: „Ich beantrage die Leistungen zur Teilhabe in der Leistungsform des Persönlichen Budgets gemäß § 29 SGB IX.“
Schritt 3: Bedarfsfeststellung nach § 118 SGB IX
Der Träger führt ein Bedarfsfeststellungsverfahren mit dem ICF-basierten Instrument durch. Hier werden deine Funktionsfähigkeiten, Beeinträchtigungen und Teilhabewünsche systematisch erfasst. Du kannst eine Vertrauensperson mitbringen und hast das Recht auf Akteneinsicht.
🔍 CLO-Verifikation: Die Bedarfsfeststellung orientiert sich nach § 118 SGB IX an ICF. Verlangt der Träger kein ICF-Instrument, ist das ein Verfahrensfehler, den du im Widerspruch aufgreifen kannst.
Schritt 4: Bewilligung und Bemessung
Das Budget wird nach § 29 Abs. 2 SGB IX so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird. In der Regel monatlich als Geldleistung. Wichtig: Das Budget soll die Kosten der bisherigen Sachleistungen nicht überschreiten — es geht also nicht um mehr Geld, sondern um mehr Selbstbestimmung.
Schritt 5: Sechs-Monats-Bindung
Nach der Bewilligung bist du gemäß § 29 Abs. 1 SGB IX für sechs Monate an die Entscheidung gebunden. Eine vorzeitige Rückumwandlung in Sachleistung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich (z. B. Missbrauchsverdacht).
Was kann alles ins Persönliche Budget?
Budgetfähig sind nach § 29 Abs. 1 SGB IX insbesondere:
- Arbeitsassistenz (für den Arbeitsplatz)
- Mobilitätshilfen (Begleitung zu Arztbesuchen, Einkauf)
- Haushaltshilfe (nicht verwechseln mit § 38 SGB V — Haushaltshilfe wegen Krankheit)
- Pädagogische Assistenz (für Kinder mit Long COVID)
- Alltagsbegleitung und Pflege-Ergänzungsleistungen (in Abstimmung mit Pflegekasse)
- Therapie-Zuzahlungen (z. B. Selbstbeteiligung an neuropsycho-logischer Behandlung, sofern nicht von der Krankenkasse übernommen)
⚠️ Nicht budgetfähig: Die Grundpflege nach SGB XI ist nach § 35a SGB XI ausdrücklich nicht in ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX einbeziehbar. Pflege bleibt Sachleistung. Auch Leistungen der Grundsicherung (§ 41 SGB XII) und Bürgergeld (§ 19 SGB II) werden nicht in das Persönliche Budget überführt.
Widerspruch und Klage bei Ablehnung
Wird dein Antrag abgelehnt, gilt die Monatsfrist des § 84 SGG (Sozialgerichtsgesetz): Innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids muss schriftlich Widerspruch beim zuständigen Träger eingelegt werden. Der Widerspruch ist kostenfrei. Hält der Träger den Ablehnungsbescheid aufrecht, erhältst du einen Widerspruchsbescheid, gegen den du innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben kannst — ebenfalls kostenfrei vor dem SG, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten.
Häufige Widerspruchsgründe
- „Kein Bedarf“ → Arztberichte mit ICF-Beschreibung beilegen, ggf. neurologische / internistische Befunde anfordern
- „PEM ist nicht objektivierbar“ → AWMF S1-Leitlinie und Long-COVID-Plattform als Quellen beifügen
- „Budget nicht trägerübergreifend möglich“ → § 29 Abs. 1 SGB IX erlaubt ausdrücklich trägerübergreifende Komplexleistung
- „Höhe nicht nachvollziehbar“ → Akteneinsicht nach § 25 SGB X verlangen, Vergleich mit bisherigen Sachleistungskosten anfordern
Pflege und Persönliches Budget — wie hängt das zusammen?
Viele Long-COVID-Betroffene haben gleichzeitig Anspruch auf Pflegegeld (§ 37 SGB XI) und/oder Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) und können zusätzlich ein Persönliches Budget für Teilhabe erhalten. Beide Leistungen schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich. Wichtig: Im Pflegegutachten nach § 14 SGB XI wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt, im Persönlichen Budget die Teilhabeassistenz — getrennte Verfahren, getrennte Anträge.
Wenn dein Pflegegrad (häufig 3-4 bei schwerem ME/CFS) festgestellt ist, solltest du im nächsten Schritt das Persönliche Budget on top beantragen — insbesondere für Mobilität, Begleitung und Haushaltsassistenz.
Checkliste: Das brauchst du für den Antrag
- [ ] Diagnose mit ICD-10 U09.9! und/oder G93.3 (in ärztlichem Befund)
- [ ] Liste der Symptome (Fatigue, PEM, kognitive Einschränkungen) und ihrer Alltagsauswirkungen
- [ ] Wunschformulierung: „Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets gemäß § 29 SGB IX“
- [ ] ICF-Beschreibung (kann auch durch EUTB-Berater:in vorbereitet werden)
- [ ] Optional: Pflegegrad-Bescheid, Schwerbehindertenausweis, Reha-Empfehlung
- [ ] Antragsfrist: keine — Persönliches Budget kann jederzeit beantragt werden
Häufige Fragen
Kann ich mein Pflegegeld in ein Persönliches Budget umwandeln?
Nein. Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine eigene Sozialleistung und wird nicht in ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX überführt. Du kannst aber beide Leistungen parallel beziehen — Pflegegeld für pflegerische Hilfe, Budget für Teilhabeassistenz.
Wie hoch ist das Persönliche Budget?
Das hängt vom festgestellten Bedarf ab. Das Budget orientiert sich an den Kosten, die für die entsprechenden Sachleistungen angefallen wären. Bei leichteren Beeinträchtigungen sind monatlich 200-500 EUR realistisch, bei schwerem ME/CFS mit umfassendem Assistenzbedarf 2.000-4.000 EUR und mehr. Der Träger muss die Bemessung nachvollziehbar darstellen.
Bekomme ich das Budget auch rückwirkend?
Leistungen zur Teilhabe werden in der Regel ab Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend. Eine Ausnahme: Wenn der Träger den Antrag verzögert bearbeitet und du nachweisen kannst, dass Bedarf schon vorher bestand, kann eine rückwirkende Bewilligung möglich sein. Dokumentiere den Bedarf lückenlos ab Antragsdatum.
Muss ich eine EUTB-Beratung in Anspruch nehmen?
Sie ist nicht Pflicht, aber sehr empfehlenswert. EUTB-Berater:innen kennen die Verfahren und helfen, typische Fehler zu vermeiden. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig.
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- → Long COVID Eingliederungshilfe: § 90 ff. SGB IX, Antrag, Bedarfsfeststellung
- → Long COVID Persönliche Assistenz: § 118 SGB IX, Assistent:innen finden
Quellen und weiterführende Links
- § 29 SGB IX Persönliches Budget — gesetze-im-internet.de
- § 14 SGB IX Leistender Rehabilitationsträger — gesetze-im-internet.de
- § 118 SGB IX Bedarfsfeststellung — gesetze-im-internet.de
- § 27 SGB V Krankenbehandlung — gesetze-im-internet.de
- § 14 SGB XI Pflegebedürftigkeit — gesetze-im-internet.de
- AWMF S1-Leitlinie Long-COVID 020-043
- BMG Long-COVID-Initiative
- Long-COVID-Plattform
- EUTB-Beratung teilhabeberatung.de
- BfArM ICD-10-GM U09.9
Hinweis (§ 3 RDG): Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Sozialleistungen und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Anliegen empfehlen wir eine Erstberatung bei einer EUTB-Beratungsstelle, einem Sozialverband (VdK Deutschland, SoVD, Sozialverband Deutschland) oder einer zugelassenen Rechtsanwältin / einem zugelassenen Rechtsanwalt für Sozialrecht.
Autor: Salomo Swoboda | Stand: 23.06.2026 | Cluster: Long COVID & ME/CFS

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