Long COVID & Persönliche Assistenz 2026

Long COVID & Persönliche Assistenz 2026: Antrag, § 78 SGB IX & Widerspruch

Wenn Long COVID oder ME/CFS deinen Alltag so stark einschränkt, dass du bei Körperpflege, Haushalt, Mobilität oder Teilhabe dauerhaft auf Hilfe angewiesen bist, kann dir Persönliche Assistenz zustehen. Die rechtliche Grundlage findet sich in der Eingliederungshilfe nach SGB IX – genauer: in § 78 SGB IX (Assistenzleistungen) in Verbindung mit dem Katalog in § 113 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX und der ICF-Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX. Häufig wird Assistenz als Persönliches Budget nach § 29 SGB IX ausgezahlt, damit du selbst über Art, Zeit und Ort der Unterstützung entscheidest.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Persönliche Assistenz nach § 78 SGB IX ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für die selbstbestimmte und eigenständige Bewältigung des Alltags: Haushaltsführung, soziale Beziehungen, persönliche Lebensplanung, Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, Freizeitgestaltung sowie die Sicherstellung ärztlich verordneter Leistungen. Bei Long COVID (ICD-10 U09.9!) oder ME/CFS (ICD-10 G93.3) besteht ein Anspruch, wenn die Beeinträchtigungen länger als 6 Monate andauern und du in mehreren Lebensbereichen auf Hilfe angewiesen bist. Wichtig: Assistenz nach SGB IX ist kein Pflegegrad – sie wird beim Träger der Eingliederungshilfe beantragt, nicht bei der Pflegekasse.

1. ICD-10: Welche Codes sind relevant?

Damit der Träger der Eingliederungshilfe deinen Antrag prüfen kann, brauchst du eine ärztliche Diagnose mit ICD-10-Code:

ICD-10 Bedeutung Anmerkung
U09.9! Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet Sekundär-Code (Kreuz-Code) – nur zusätzlich zu U07.1
U07.1 COVID-19 in der Eigenanamnese Primär-Code zu U09.9! – ohne diesen wird U09.9! formal nicht akzeptiert
G93.3 Myalgische Enzephalomyelitis / Chronic Fatigue Syndrome (ME/CFS) Eigene neurologische Erkrankung, postinfektiös möglich
U08.9 COVID-19, anhaltend symptomatisch Übergangscode für noch nicht eindeutig gefestigte Verläufe

YMYL-Hinweis: ME/CFS (G93.3) ist eine schwere neuroimmunologische Erkrankung – es gibt keine pauschale Heilungsaussage und keine pauschale Aussage „nur psychisch“. Lass dir immer beide Codes (U07.1 + U09.9!) auf das Attest schreiben.

2. § 78 SGB IX – Assistenzleistungen (die zentrale Norm)

Die wichtigste Rechtsgrundlage für Persönliche Assistenz ist § 78 SGB IX. Die amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de:

(1) Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen. Sie beinhalten die Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen.

> (2) Die Leistungsberechtigten entscheiden auf der Grundlage des Teilhabeplans nach § 19 über die konkrete Gestaltung der Leistungen hinsichtlich Ablauf, Ort und Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Die Leistungen umfassen 1. die vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie die Begleitung der Leistungsberechtigten.

> (3) Die Leistungen für Assistenz nach Absatz 1 umfassen auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder.

(Quelle: § 78 SGB IX, gesetze-im-internet.de)

Praktisch heißt das: Du entscheidest, wer dich unterstützt, wann und wo – nicht der Träger. Du kannst Nachbar:innen, Freund:innen, einen Assistenzdienst oder das Arbeitgeber-Modell wählen.

3. § 113 SGB IX – Soziale Teilhabe (Katalog)

§ 113 SGB IX listet die Leistungen zur Sozialen Teilhabe auf. Verbatim, Absatz 2:

(2) Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind insbesondere 1. Leistungen für Wohnraum, 2. Assistenzleistungen, 3. heilpädagogische Leistungen, 4. Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, 5. Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, 6. Leistungen zur Förderung der Verständigung, 7. Leistungen zur Mobilität, 8. Hilfsmittel, 9. Besuchsbeihilfen.

> (3) Die Leistungen nach Absatz 2 Nummer 1 bis 8 bestimmen sich nach den §§ 77 bis 84, soweit sich aus diesem Teil nichts Abweichendes ergibt.

(Quelle: § 113 SGB IX, gesetze-im-internet.de)

Nr. 2 = Assistenzleistungen verweist auf § 78 SGB IX. Die anderen Katalogleistungen (Wohnraum, Mobilität, Hilfsmittel) können kumulativ beantragt werden.

4. § 29 SGB IX – Persönliches Budget (Leistungsform)

Häufig wird Assistenz als Persönliches Budget ausgezahlt – du bekommst Geld und organisierst die Assistenz selbst (statt dass ein Pflegedienst zu dir kommt). § 29 SGB IX verbatim:

(1) Auf Antrag der Leistungsberechtigten werden Leistungen zur Teilhabe durch die Leistungsform eines Persönlichen Budgets ausgeführt, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt. Das Persönliche Budget wird von den beteiligten Leistungsträgern trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht. …

> (2) Persönliche Budgets werden in der Regel als Geldleistung ausgeführt, bei laufenden Leistungen monatlich. In begründeten Fällen sind Gutscheine auszugeben. … Das Bedarfsermittlungsverfahren für laufende Leistungen wird in der Regel im Abstand von zwei Jahren wiederholt. …

(Quelle: § 29 SGB IX, gesetze-im-internet.de)

Vorteile: Du kannst deine Assistenz selbst anstellen (Arbeitgeber-Modell), Leistungen verschiedener Träger bündeln (Eingliederungshilfe + Pflegekasse + Krankenkasse) und bist nicht an starre Zeitfenster gebunden. Wichtig: Du schließt eine Zielvereinbarung mit dem Träger ab (§ 29 Abs. 4) – lass dir vor Unterschrift Zeit, du bindest dich für den Bewilligungszeitraum.

5. § 118 SGB IX – Bedarfsermittlungs-Instrument (ICF)

Vor der Bewilligung ermittelt der Träger deinen individuellen Bedarf mit einem ICF-orientierten Instrument nach § 118 SGB IX. Verbatim:

(1) Der Träger der Eingliederungshilfe hat die Leistungen nach den Kapiteln 3 bis 6 unter Berücksichtigung der Wünsche des Leistungsberechtigten festzustellen. Die Ermittlung des individuellen Bedarfes des Leistungsberechtigten muss durch ein Instrument erfolgen, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit orientiert. Das Instrument hat die Beschreibung einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in den folgenden Lebensbereichen vorzusehen: 1. Lernen und Wissensanwendung, 2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen, 3. Kommunikation, 4. Mobilität, 5. Selbstversorgung, 6. häusliches Leben, 7. interpersonelle Interaktionen und Beziehungen, 8. bedeutende Lebensbereiche und 9. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben.

(Quelle: § 118 SGB IX, gesetze-im-internet.de)

Was du zur Bedarfsermittlung mitbringen solltest: ausführlicher ärztlicher Befundbericht mit Beschreibung der Funktionseinschränkungen in den 9 Lebensbereichen, PEM-Dokumentation (Schub-Tagebuch), Liste der Alltagsaktivitäten mit Hilfebedarf, eigene Wünsche zur Ausgestaltung (Arbeitgeber-Modell, Assistenzdienst, Budget).

6. Antrag: Wo, wie, welche Unterlagen?

Zuständiger Träger: Persönliche Assistenz wird nicht bei der Pflegekasse, sondern beim Träger der Eingliederungshilfe beantragt – in den meisten Bundesländern ist das das Landschaftsverband / Landesamt / Bezirk (z. B. LVR in NRW, LAGeSo in Berlin, Bezirk Unterfranken in Bayern). Eine Übersicht bietet der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.

Schritt-für-Schritt:

1. Formlosen Antrag stellen: „Ich beantrage Leistungen der Eingliederungshilfe in Form von Persönlicher Assistenz nach § 78 SGB IX, wahlweise als Persönliches Budget nach § 29 SGB IX.“
2. Ärztliche Unterlagen beifügen: Diagnosen mit ICD-10 (U09.9!, ggf. G93.3), Befundbericht, ggf. MD-Gutachten (Medizinischer Dienst, früher MDK).
3. Teilhabeplan-Workshop (§ 118 SGB IX) wahrnehmen.
4. Zielvereinbarung (§ 29 Abs. 4 SGB IX) abschließen.
5. Bewilligung oder Ablehnung abwarten (Frist: 3 Monate bei beantragter Sachleistung).

Tipp: Beantrage gleichzeitig Pflegegrad (SGB XI) und Schwerbehinderung (SGB IX) – die Verfahren laufen unabhängig und ergänzen sich. Mehr zum Ablauf findest du in unserem Ratgeber Pflegegrad 2026 – Reform & Auswirkungen und im Beitrag Pflegegrad-Widerspruch 2026. Eine Übersicht zu allen Long-COVID-Leistungen bietet unsere Cluster-Seite Long COVID & ME/CFS.

7. Schnittstellen: Pflegekasse, Krankenkasse, Sozialamt

Persönliche Assistenz nach SGB IX greift in ein Mehrleistungssystem. Diese Anträge lohnen sich parallel:

Bedarf Träger §-Grundlage
Persönliche Assistenz Träger der Eingliederungshilfe § 78 SGB IX + § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX
Pflegegrad Pflegekasse § 14 SGB XI + § 15 SGB XI
Schwerbehinderung (GdB) Versorgungsamt § 152 SGB IX + VersMedV
Reha, Therapie Krankenkasse § 27 SGB V + § 43 SGB V
Erwerbsminderungsrente Rentenversicherung § 43 SGB VI
Hilfsmittel Krankenkasse / EGH § 33 SGB V + § 47 SGB IX
Bürgergeld Jobcenter § 19 SGB II + § 21 Abs. 5/6 SGB II (Mehrbedarf)

Pflege und Eingliederungshilfe werden seit 2017/2020 getrennt beantragt – Pflegegeld (SGB XI) und Assistenz (SGB IX) schließen sich nicht aus, wenn die Bedarfe unterschiedliche Lebensbereiche betreffen.

8. Widerspruch: § 84 SGG, Frist 1 Monat

Wenn dein Antrag abgelehnt wird, hast du 1 Monat ab Bekanntgabe Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen (§ 84 SGG). Versäumst du die Frist, wird der Bescheid bestandskräftig.

Typische Widerspruchsgründe bei Long-COVID-Anträgen:

  • „ME/CFS ist psychosomatisch“ – falsch: ICD-10 G93.3 ist eine neurologische Erkrankung (WHO-Liste).
  • „PEM ist keine anerkannte Diagnose“ – falsch: PEM ist Kernkriterium für ME/CFS und in der AWMF S1-Leitlinie Long-COVID verankert.
  • „Behinderung < 50 % GdB" – irrelevant für SGB-IX-Assistenz: § 78 SGB IX kennt keine GdB-Schwelle (Schwerbehinderung ist ein eigenes Verfahren nach § 152 SGB IX).
  • „Post-COVID heilt von alleine“ – falsch: U09.9! ist eine anerkannte Langzeitdiagnose.

Hilfe beim Widerspruch bieten die Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, Diakonie, VdK, SoVD) – oft kostenlos, auch für Nicht-Mitglieder. Eine Muster-Vorlage für den Widerspruch findest du in unserem Beitrag Pflegegrad-Widerspruch 2026.

9. Häufige Fehler und YMYL-Pitfalls

1. Nur U09.9! ohne U07.1: Formal unvollständig – immer beide Codes aufschreiben lassen.
2. GdB-Schwelle verwechseln: § 78 SGB IX kennt keine GdB-Schwelle. Auch GdB 30-40 reicht, wenn die ICF-Beeinträchtigungen dokumentiert sind.
3. PEM nicht dokumentiert: Ohne Schub-Tagebuch wird der Bedarf oft als „nicht ausreichend belegt“ abgelehnt.
4. Antrag bei der falschen Stelle: Persönliche Assistenz wird nicht bei der Pflegekasse beantragt, sondern beim Träger der Eingliederungshilfe.
5. § 29 SGB IX als Pflicht missverstehen: Das Persönliche Budget ist eine Wahlleistung. Wenn du eine Sachleistung willst, kannst du das ablehnen.
6. Widerspruchsfrist versäumen: 1 Monat ab Bekanntgabe (§ 84 SGG).

10. Nächste Schritte

1. Ärztliche Diagnose sichern – Hausarzt:in oder Long-COVID-Spezialsprechstunde, mit ICD-10 U07.1 + U09.9! (ggf. + G93.3).
2. Bedarf dokumentieren – 2-4 Wochen Aktivitäts-Tagebuch mit Energiekonto (PEM-Schübe).
3. Antrag stellen – beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
4. Parallel Anträge – Pflegegrad, Schwerbehinderung, Bürgergeld, Hilfsmittel.
5. Bei Ablehnung: Widerspruch binnen 1 Monat (§ 84 SGG) – notfalls mit Sozialberatung oder Sozialrechtsanwält:in.

11. FAQ

Kann ich Assistenz und Pflegegrad gleichzeitig bekommen?
Ja. Pflege (SGB XI) und Eingliederungshilfe (SGB IX) sind getrennte Verfahren. Assistenz nach § 78 SGB IX und Pflegeleistungen schließen sich nicht aus.

Brauche ich eine anerkannte Schwerbehinderung?
Nein. § 78 SGB IX kennt keine GdB-Schwelle. Auch GdB 30-40 reicht, wenn die ICF-Beeinträchtigungen dokumentiert sind. Die Schwerbehinderung nach § 152 SGB IX ist ein eigenes Verfahren.

Was ist der Unterschied zu Pflege nach SGB XI?
Assistenz zielt auf Teilhabe (selbstbestimmtes Leben, Arbeit, Gesellschaft), Pflege auf Körperpflege, Ernährung, Mobilität im engeren Sinne. Assistenz wird häufig als Budget ausgezahlt, Pflege als Sachleistung oder Pflegegeld.

Kann ich Assistent:innen selbst anstellen?
Ja, im Arbeitgeber-Modell (Budgetassistenz). Du bist dann Arbeitgeber:in – das gibt Flexibilität, erfordert aber Lohnabrechnung und Sozialversicherung.

Wird der Antrag bei Long COVID oft bewilligt?
In den ersten Jahren (2021-2023) wurden Post-COVID-Anträge oft abgelehnt, weil Träger keine Routinen hatten. Mit der AWMF S1-Leitlinie (2024) und der Bekanntheit von ME/CFS hat sich die Bewilligungspraxis verbessert. Aussagekräftige ärztliche Unterlagen (Diagnose, ICD-10, PEM-Doku, ICF-Bedarf) erhöhen die Erfolgschance erheblich.

Geprüfte Quellen (Stand: 23.06.2026)

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Hinweis zur Rechtsberatung (RDG § 3, § 6)

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage zu Persönlicher Assistenz bei Long COVID nach SGB IX. Er enthält keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf deinen konkreten Fall zugeschnittene Einschätzung wende dich an eine:n Sozialrechtsanwält:in, eine Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, Diakonie, VdK, SoVD) oder eine EUTB-Beratungsstelle (teilhabeberatung.de). Die EUTB berät kostenfrei und unabhängig.

Stand: 23.06.2026 | Geprüft gegen: SGB IX (Stand 2024), SGB V (Stand 2024), SGB XI (Stand 2024), SGB VI (Stand 2024), ICD-10-GM 2026

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