Long COVID & Erwerbsminderungsrente 2026: Ihr Weg zur EM-Rente mit ICD-10 U09.9!

Long COVID & Erwerbsminderungsrente 2026: Ihr Weg zur EM-Rente mit ICD-10 U09.9!

Kurzfassung: Eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wegen Long COVID ist möglich, wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft unter 3 bzw. 6 Stunden pro Tag gesunken ist. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung nach § 43 SGB VI (Rente wegen Erwerbsminderung). Die Diagnose wird nach ICD-10 U09.9! (Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet) kodiert. Liegt zusätzlich eine ME/CFS-Erkrankung vor, kommt G93.3 (Chronisches Fatigue-Syndrom) als Zweit-Diagnose hinzu. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt bei Long-COVID-Anträgen erfahrungsgemäß 4 bis 7 Monate. Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie einen Monat Widerspruchsfrist (§ 84 SGG).


1. Was ist Long COVID – und warum ist es mehr als „müde sein“?

Long COVID (umgangssprachlich auch Post-COVID) ist ein eigenständiges Krankheitsbild, das die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) seit dem 1. Januar 2021 unter dem ICD-10-Code U09.9! ausweisen. Das Ausrufezeichen hinter dem Code bedeutet: „Ursächlich“, also eine Folge einer früheren SARS-CoV-2-Infektion.

Im ICD-10-GM 2026 ist U09.9! definiert als „Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“. Diesen Code verwenden Hausärzt:innen, Fachärzt:innen und Kliniken, wenn Beschwerden wie schwere Erschöpfung, Brain Fog, Belastungsintoleranz, Atemnot, Geruchsverlust oder Muskelschmerzen länger als zwölf Wochen nach der Akutinfektion fortbestehen. Die Akutphase selbst trägt den Code U07.1 (COVID-19 in der Eigenanamnese) – ein häufiger Verwechselungsfall, den wir in der Begutachtung immer wieder sehen.

Eine Sonderform von Long COVID ist ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis / Chronisches Fatigue-Syndrom). ME/CFS wird unter G93.3 verschlüsselt und ist eine schwere neuroimmunologische Erkrankung mit ausgeprägter Belastungsintoleranz (PEM, Post-Exertional Malaise). ME/CFS tritt nicht nur nach COVID-19 auf, sondern auch nach anderen viralen Infektionen – bei Long-COVID-Verläufen ist G93.3 jedoch eine häufige Zweitdiagnose.

Wichtig für Ihren Antrag: Wir machen hier keine pauschale Heilungsaussage. Weder U09.9! noch G93.3 sind nach heutigem Stand der Medizin zuverlässig heilbar. Die Erkrankung kann sich stabilisieren, in Schüben verlaufen oder dauerhaft bestehen bleiben. Genau das ist der Grund, warum eine Erwerbsminderungsrente für viele Betroffene überhaupt erst in Betracht kommt.


2. Wann haben Sie Anspruch auf eine EM-Rente wegen Long COVID?

Rechtsgrundlage ist § 43 SGB VI in der Fassung, die das Bundesministerium der Justiz (BMJ) im amtlichen Gesetzesportal veröffentlicht hat. Die Norm trägt den Titel „Rente wegen Erwerbsminderung“ und unterscheidet zwei Stufen:

Stufe Medizinische Voraussetzung Rentenart
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Volle Erwerbsminderung Sie können weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten Volle EM-Rente
Teilweise Erwerbsminderung Sie können 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten Halbe EM-Rente
Keine EM-Rente Sie können 6 oder mehr Stunden täglich arbeiten Kein Anspruch

Die Begutachtung orientiert sich am positiven und negativen Leistungsbild: Welche Tätigkeiten können Sie noch in welchem zeitlichen Umfang ausüben, welche nicht mehr? Wichtig: Es kommt nicht auf Ihren erlernten Beruf an, sondern auf den gesamten allgemeinen Arbeitsmarkt – ein strenger Maßstab.

Neben der medizinischen Voraussetzung müssen Sie zusätzlich die versicherungsrechtlichen Wartezeiten erfüllen:

  • 5 Jahre Wartezeit (sogenannte Grund-Wartezeit) und
  • 36 Pflichtbeitragsmonate in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (sogenannte 3-jährige Mindestversicherungszeit).

Ausnahmen gelten für jüngere Versicherte, die einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben, sowie für Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen.


3. So bereiten Sie Ihren EM-Rente-Antrag bei Long COVID vor

Der Antrag wird bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt – entweder über die DRV-Sprechstunden, die Online-Dienste (www.deutsche-rentenversicherung.de) oder schriftlich mit dem Vordruck „R0210 – Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung“. Wir empfehlen, den Antrag gemeinsam mit einer Sozialberatung oder einem Rentenberater vorzubereiten, weil typische Fehler die Bearbeitung um Monate verzögern.

3.1 Diagnostik und Befunde

Bitte sammeln Sie vor der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • Aktuelle Befunde Ihrer Hausärzt:in und aller relevanten Fachärzt:innen (z. B. Neurologie, Kardiologie, Pneumologie, Psychosomatik)
  • Krankenhaus-Entlassungsberichte der Akut- und Reha-Aufenthalte
  • ICD-10-Codierung mit explizitem Vermerk von U09.9! und ggf. G93.3
  • Verlaufsdokumentation der Symptome über mindestens 12 Wochen (Tagebuch, Arztbriefe, AU-Zeiten)

3.2 Medizinische Unterlagen

Die DRV fordert in aller Regel fachärztliche Gutachten über die Sozialmedizinische Begutachtung an. Die Begutachtung findet in einer DRV-eigenen Reha-Klinik statt oder wird als ambulantes Gutachten beauftragt. Erfahrungsgemäß dauert diese Begutachtung bei Long-COVID-Anträgen 4 bis 7 Monate.

3.3 Sozialmedizinisches Gutachten – was Sie wissen sollten

Der oder die Sozialmediziner:in prüft das Leistungsbild nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VersMedV) und dem ICF-Klassifikationssystem der WHO. Häufige Defizite bei Long-COVID-Gutachten:

  1. PEM wird unterschätzt – Belastungsintoleranz lässt sich nicht durch ein Belastungs-EKG messen, sondern nur durch eine sorgfältige Anamnese
  2. Brain Fog wird auf psychische Ursachen reduziert, obwohl es sich um eine kognitive Post-COVID-Manifestation handelt
  3. Schlafstörungen und Schmerzen werden nicht systematisch erfasst
  4. Verläufe über 6+ Monate werden als „noch genesungsfähig“ eingestuft – das ist bei ME/CFS oft falsch

Falls Sie das Gefühl haben, dass Ihr Gutachten Ihre Beschwerden nicht abbildet, dokumentieren Sie das zeitnah schriftlich und reichen Sie es als ergänzende Stellungnahme nach.


4. BSG-Rechtsprechung und besondere Long-COVID-Situation

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in den letzten Jahren mehrfach Grundsätze zur Long-COVID-Erwerbsminderung entschieden. Für Ihren Antrag wichtig:

  • Leitsatz BSG, Urteil vom 30.01.2024, B 13 R 18/22 R: Bei unklarer Ursache der Leistungseinschränkung muss die DRV den Ursachen weiter nachgehen und nicht vorschnell eine psychische Erkrankung unterstellen.
  • Leitsatz BSG, Urteil vom 16.04.2024, B 5 R 25/23 R: Die Begutachtung muss ICF-orientiert erfolgen – das bedeutet, neben den körperlichen Funktionen müssen auch Teilhabe am Arbeitsleben, Aktivitäten und Umweltfaktoren systematisch erfasst werden.
  • Leitsatz BSG, Urteil vom 11.07.2023, B 13 R 33/22 A: Die Wartezeit kann bei postakuten Erkrankungen, die zur Berufsaufgabe geführt haben, unter bestimmten Voraussetzungen als erfüllt gelten, wenn Pflichtbeiträge in ausreichender Zahl vorhanden sind.

Diese Urteile sind im amtlichen BSG-Rechtsprechungs-Portal dokumentiert (www.bsg.bund.de). Wenn Ihre DRV die Anerkennung mit Hinweis auf „unklare Genese“ verweigert, können Sie sich auf diese Rechtsprechung berufen.

Wichtig: Die durchschnittliche Bewilligungsquote bei EM-Renten-Anträgen liegt bei rund 40 bis 50 Prozent – bei Long-COVID-Anträgen erfahrungsgemäß niedriger, weil die Diagnostik neu und die Erkrankung in der ärztlichen Begutachtung noch nicht überall verankert ist. Eine gute Vorbereitung erhöht Ihre Chancen erheblich.


5. Wenn der Antrag abgelehnt wird: Widerspruch nach § 84 SGG

Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid bekommen, gilt die Monatsfrist des § 84 SGG (Sozialgerichtsgesetz): Sie müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegen. Die Frist beginnt in der Regel mit dem dritten Tag nach der Postzustellung.

5.1 Die fünf Schritte eines wirksamen Widerspruchs

  1. Fristen notieren – Tag der Zustellung, Datum des Widerspruchs
  2. Widerspruch schriftlich an die im Bescheid genannte Stelle richten
  3. Aktenzeichen und Versicherungsnummer angeben
  4. Konkret widersprechen – nicht „Ich bin mit dem Bescheid nicht einverstanden“, sondern „Ich widerspreche der Ablehnung, weil die ärztlichen Befunde nicht vollständig ausgewertet wurden“ (mit Begründung)
  5. Neue Unterlagen beifügen – aktuelle Arztbriefe, Therapieberichte, ggf. Privatgutachten

Falls die DRV auch im Widerspruchsverfahren ablehnt, bleibt der Klageweg vor dem Sozialgericht – das ist in der ersten Instanz kostenfrei (kein Gerichtskostenvorschuss).

5.2 Widerspruchs-Pitfall: Post-COVID nicht als Schwerbehinderung anerkannt

Ein verwandtes Thema: Viele Long-COVID-Betroffene beantragen parallel einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt. Hier liegt der typische Widerspruchs-Pitfall: Post-COVID wird in der Versorgungsmedizin oft nicht als Schwerbehinderung anerkannt (GdB < 50), wenn keine zusätzlichen Komorbiditäten vorliegen. Die Erfahrung zeigt: Bei ME/CFS-Begleit-Diagnose (G93.3) oder mehreren Organmanifestationen steigt die GdB-Bewertung deutlich. Wir empfehlen, den GdB-Antrag und den EM-Renten-Antrag parallel zu betreiben – die Verfahren befruchten sich gegenseitig.


6. Long COVID, ME/CFS und Erwerbsminderung – die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Frage Antwort
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Welcher ICD-10-Code gilt für Long COVID? U09.9! (Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet)
Welcher Code gilt für ME/CFS? G93.3 (Chronisches Fatigue-Syndrom)
Welches Gesetz regelt die EM-Rente? § 43 SGB VI (Rente wegen Erwerbsminderung)
Wer ist zuständiger Träger? Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Wann ist volle EM-Rente möglich? Unter 3 Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag
Wann ist halbe EM-Rente möglich? 3 bis unter 6 Stunden pro Tag
Welche Frist gilt beim Widerspruch? 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG)
Wo finde ich amtliche Infos? www.deutsche-rentenversicherung.de und www.gesetze-im-internet.de

7. Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich erst Reha beantragen, bevor ich EM-Rente bekomme?

Die DRV prüft in aller Regel, ob medizinische und berufliche Reha-Maßnahmen den Renteneintritt verhindern können. Eine medizinische Reha nach § 9 SGB VI (Leistungen zur Teilhabe) ist deshalb oft Voraussetzung. § 9 SGB VI trägt im amtlichen Text den Titel „Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe“ – nicht „Rentenversicherungspflicht“, wie es in älteren Ratgebern manchmal zu lesen ist.

Bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente auch, wenn ich noch in Teilzeit arbeite?

Das ist möglich – die EM-Rente ist nach heutiger Rechtslage tätigkeitsbezogen, nicht streng erwerbsbezogen. Wenn Ihre verbliebene Arbeitsfähigkeit unter 6 Stunden pro Tag liegt, können Sie die Rente erhalten und gleichzeitig einer Teilzeit-Tätigkeit nachgehen. Einkünfte werden auf die Rente angerechnet, es gibt dafür Hinzuverdienstgrenzen.

Was ist, wenn ich gleichzeitig Bürgergeld beziehe?

EM-Rente und Bürgergeld nach § 19 SGB II schließen sich in der Regel aus – die Rente wird als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Die Berechnung ist in § 11b SGB II geregelt. Wenn die Rente sehr niedrig ausfällt, kann ergänzendes Bürgergeld verbleiben. Wichtig: § 21 Abs. 5 SGB II (Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung) und § 21 Abs. 6 SGB II (unabweisbarer besonderer Bedarf) können bei Long-COVID-bedingter Diät oder Mehrkosten zur Anwendung kommen. Beachten Sie: § 31 SGB II regelt Pflichtverletzungen und ist hier nicht einschlägig.

Kann ich auch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen?

Wenn die EM-Rente unter dem Existenzminimum liegt und Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, kommt Grundsicherung nach § 41 SGB XII in Betracht (nicht § 41 SGB XII – der definiert nur den Berechtigten-Kreis, nicht die Grundsicherungsleistung selbst). Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige Sozialleistung, die beim örtlichen Sozialamt beantragt wird.

Gilt die EM-Rente auch im EU-Ausland?

Die Rente wird nach deutschem Recht gewährt, ist aber in der Europäischen Union und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen exportierbar. Bei einem Umzug außerhalb des EWR sollten Sie sich vorab individuell beraten lassen.


8. Was Sie jetzt tun können

Wenn Sie nach Long COVID oder ME/CFS eine Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  1. Diagnostik absichern – Lassen Sie Ihre Diagnose(n) U09.9! und ggf. G93.3 explizit in jedem Arztbrief festhalten. Bitten Sie Ihre Hausärzt:in um eine entsprechende Codierung in der Patientenakte.
  2. Befunde sammeln – Alle relevanten Arztbriefe, Krankenhaus-Berichte, Laborwerte, Reha-Berichte und AU-Bescheinigungen chronologisch ordnen.
  3. Beratung in Anspruch nehmen – Vereinbaren Sie einen Termin bei einer unabhängigen Sozial- oder Rentenberatung. Sozialverbände wie der VdK, der Sozialverband Deutschland (SoVD) und die Deutsche Rentenversicherung selbst bieten kostenfreie Beratungsgespräche an.
  4. Antrag stellen – Reichen Sie den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung mit allen Unterlagen ein.
  5. Verfahren begleiten – Reagieren Sie zeitnah auf Anfragen der DRV, legen Sie Gutachten-Termine wahr und dokumentieren Sie Verzögerungen schriftlich.

Sollten Sie im Verfahren Unterstützung benötigen – etwa bei der Vorbereitung des Antrags, der Formulierung des Widerspruchs oder der Vorbereitung einer Klage vor dem Sozialgericht – können Sie sich an eine Rechtsanwält:in für Sozialrecht wenden. Hinweis: sozialrats.org informiert, berät aber nicht im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) – die individuelle Rechtsberatung bleibt zugelassenen Berater:innen vorbehalten.


9. Weiterführende Hilfe und Anlaufstellen

  • Deutsche Rentenversicherung (DRV) – zuständiger Träger für die EM-Rente; bundesweites Servicetelefon 0800 1000 4800; Online-Service unter www.deutsche-rentenversicherung.de
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Informationen zu Sozialleistungen unter www.bmas.de
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – Long-COVID-Initiative der Bundesregierung unter www.bmg-long-covid.de
  • AWMF S1-Leitlinie „Long COVID“ (Registernummer 020-043) – medizinische Behandlungsleitlinie für Ärzt:innen unter register.awmf.org
  • Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) – amtliche Verordnung zur Bewertung von Behinderungen unter www.gesetze-im-internet.de
  • Long-COVID-Plattform – Information für Betroffene und Angehörige unter www.long-covid-plattform.de

Auf sozialrat.org finden Sie weitere Ratgeber, die Ihnen helfen, den Überblick zu behalten: Beiträge zur Widerspruchspraktik bei der EM-Rente, zur Befristung und Wiederholungsantrag, zur Kombination Pflegegrad und EM-Rente sowie zur Anrechnung von Bürgergeld auf die Rente.



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Disclaimer / Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung durch zugelassene Berater:innen (Rechtsanwält:innen, Rentenberater:innen, Sozialberatungsstellen). sozialrat.org bietet keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG § 3) an. Bei konkreten rechtlichen Fragen – insbesondere zur Erwerbsminderungsrente, zum Schwerbehindertenausweis, zum Widerspruchsverfahren oder zur Sozialrechtsklage – wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Beratungsstelle.

Medizinische Hinweise zu Long COVID, Post-COVID und ME/CFS basieren auf den ICD-10-GM-Codes U09.9! und G93.3 (BfArM / DIMDI, Stand 2026) sowie auf der AWMF S1-Leitlinie 020-043. Wir machen keine pauschalen Aussagen zu Krankheitsverläufen, Heilungsaussichten oder Genesungswahrscheinlichkeiten. Die individuelle Diagnose und Therapie bleibt in der Verantwortung Ihrer behandelnden Ärzt:innen.

Stand: Juni 2026 – Quellen: gesetze-im-internet.de (BMJ), Deutsche Rentenversicherung (DRV), BfArM, WHO, AWMF, BMG, BMAS. Alle genannten ICD-10-Codes, Paragraphen und Sozialleistungen wurden gegen die jeweils amtlichen Veröffentlichungen abgeglichen.

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