Armprothese + Schönheitsprothese 2026: PG 25 + kosmetisch + § 33 SGB V
Schönheitsprothese (auch Schmuckprothese oder kosmetische Prothese) ist eine Armprothese ohne myoelektrische Funktion. Sie wird ärztlich verordnet, um den Verlust eines Arms, einer Hand oder von Fingern kosmetisch auszugleichen – und sie ist nach § 33 SGB V eine reguläre GKV-Hilfsmittel-Leistung. Welche Voraussetzungen die Krankenkasse prüft, welche Produktgruppe (PG 25) gilt, welche ICD-10-Codes die Verordnung tragen muss und wie du Widerspruch einlegst, wenn die Kasse ablehnt, liest du hier.
Was ist eine Schönheitsprothese (PG 25)?
Eine Schönheitsprothese (auch Schmuckprothese, kosmetische Prothese, Passiv-Prothese) ist eine Armprothese, die keine myoelektrische oder mechanische Greiffunktion hat. Ihr Zweck ist es, den amputierten Arm oder die fehlende Hand unter Kleidung optisch unauffällig zu ersetzen – etwa bei Verlust des Unterarms, der Hand oder einzelner Finger.
Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes (§ 139 SGB V) sind Armprothesen in der Produktgruppe 25 (PG 25) gelistet. PG 25 umfasst:
- Oberarmprothesen (einschließlich Schmuck-/Passiv-Variante)
- Unterarmprothesen (einschließlich Schmuck-/Passiv-Variante)
- Handprothesen (kosmetisch, ohne Myoelektrik)
- Fingerprothesen (kosmetischer Ersatz bei Teilamputation)
- Myoelektrische Prothesen (im Gegensatz zur Schmuckprothese mit aktiver Greiffunktion)
Die Schmuckprothese ist KEINE „reine Kosmetik“ im umgangssprachlichen Sinn, sondern ein Körperersatzstück im Sinne des § 33 SGB V Absatz 1. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer Schmuck-Brille oder einer Perücke: Die Prothese ersetzt ein fehlendes Körperteil, vergleichbar mit einer Beinprothese. Das Argument, eine Prothese sei „ein allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens“ und damit von der GKV-Leistung ausgeschlossen, greift deshalb nicht.
**§ 33 SGB V Absatz 1 (verbatim, gesetze-im-internet.de, Stand 22.06.2026):**
„(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, **Körperersatzstücken**, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine **Behinderung auszugleichen**, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Absatz 4 ausgeschlossen sind."
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(Quelle: [gesetze-im-internet.de/__33.html](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html))
Wann zahlt die Krankenkasse die Schönheitsprothese?
Die GKV übernimmt eine Schmuckprothese, wenn drei Voraussetzungen zusammenkommen:
- Ärztliche Verordnung – Ein Arzt (in der Regel Handchirurg, Orthopäde oder Amputationsmediziner) verordnet die Prothese mit Diagnose (ICD-10), Hilfsmittel-Typ, Begründung und Produktgruppen-Angabe.
- PG-Listing im Hilfsmittelverzeichnis – Die Prothese ist unter einer HMV-Nummer der PG 25 (Armprothesen) im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V gelistet.
- Medizinische Notwendigkeit im Einzelfall – Die Prothese dient dazu, eine Behinderung auszugleichen (§ 33 SGB V Abs. 1) oder den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern.
Wichtig: Die Krankenkasse prüft nicht, ob du lieber eine myoelektrische Prothese hättest. Du hast – nach ärztlicher Verordnung und PG-Listing – Anspruch auf die Versorgung, die dein Arzt für medizinisch notwendig hält. Bei einer rein kosmetischen Armprothese ist die Begründung meistens psychosozial (Entstigmatisierung, Teilhabe am öffentlichen Leben) und/oder funktionell (Gleichgewicht, einhändiges Tragen von Lasten unter Kleidung).
ICD-10-Codes für die Verordnung
Die Diagnose-Codes, die eine Armprothese medizinisch begründen, sind vor allem:
- Z89.0 – Erworbener Verlust der Hand (Schmuckprothese Hand)
- Z89.1 – Erworbener Verlust des Handgelenks
- Z89.2 – Erworbener Verlust des Oberarms
- Z89.3 – Erworbener Verlust beider Arme (für beidseitige Versorgung)
- S58.0–S58.9 – Traumatische Amputation am Unterarm
- S68.0–S68.9 – Traumatische Amputation am Handgelenk/Hand
(Quelle ICD-10-GM 2026: dimdi.de/icd-10-gm)
Welcher Code konkret auf deiner Verordnung steht, hängt von der individuellen Amputationsursache ab (Unfall, Tumor, Infektion, angeborene Fehlbildung). Die Z89-Reihe bezeichnet den erworbenen Verlust; S58/S68 stehen für die traumatische Amputation.
Schmuckprothese vs. myoelektrische Prothese
Die folgende Tabelle zeigt die zentralen Unterschiede:
| Merkmal | Schmuckprothese (PG 25) | Myoelektrische Prothese (PG 25) |
|---|---|---|
| Funktion | rein kosmetisch, statisch | aktiv greifend, über Muskelsignale gesteuert |
| Kosten | niedriger (Material, Handform-Silikon) | hoch (Elektronik, Akku, Elektroden) |
| Verordnung | ästhetisch-psychosozial + Behinderungsausgleich | funktionell + Greifbedarf |
| HMV-Nummer-PG | PG 25 (kosmetische Variante) | PG 25 (myoelektrische Variante) |
| Genehmigung | regelhaft GKV | regelhaft GKV, häufiger Einzelfall-Prüfung |
Du kannst die Wahl zwischen Schmuckprothese und myoelektrischer Prothese nicht „einfach so“ treffen – die Verordnung muss medizinisch begründet sein. Wenn du funktionelle Einschränkungen hast (Gegenstände greifen, einhändig arbeiten), spricht das eher für die myoelektrische Variante. Wenn du unter Kleidung ein unauffälliges Ersatzbild erreichen willst, ist die Schmuckprothese richtig.
Antrag in 5 Schritten
Der Antrag auf eine Schönheitsprothese läuft nach dem gleichen Schema ab wie andere GKV-Hilfsmittel:
Schritt 1 – Ärztliche Verordnung (Rezept)
Dein Arzt stellt eine Hilfsmittel-Verordnung (Muster 16) aus. Pflicht-Inhalt:
- Hilfsmittel-Typ: z. B. „Schmuckprothese Unterarm rechts“ oder „kosmetische Handprothese links“
- ICD-10-Diagnose: z. B. Z89.1 (Verlust Handgelenk) oder S68.1 (traumatische Handamputation)
- Begründung: „Ausgleich einer Behinderung“ (§ 33 SGB V) und/oder „Sicherung des Behandlungserfolgs nach Amputation“
- Produktgruppe / HMV-Nummer: PG 25 bzw. konkrete 16-stellige HMV-Nummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis
Schritt 2 – Auswahl des Orthopädietechnik-Meisterbetriebs
Die Prothese wird von einem Orthopädietechniker-Meisterbetrieb angefertigt – er ist Vertragspartner der Krankenkasse nach § 126 SGB V. Suche dir einen Betrieb mit Erfahrung in Silikon-Prothetik (für eine möglichst naturgetreue Hautfarbe, Fingernägel, Handform). Die Bundesinnung Orthopädietechnik (BIV-OT) führt Mitgliederlisten.
Schritt 3 – Kostenvoranschlag + Genehmigung
Der Orthopädietechniker reicht das Rezept und einen Kostenvoranschlag bei deiner Krankenkasse ein. Die Krankenkasse prüft:
- Liegt eine ärztliche Verordnung vor?
- Ist die Prothese im Hilfsmittelverzeichnis gelistet (PG 25, HMV-Nummer)?
- Ist die Prothese nicht als „allgemeiner Gebrauchsgegenstand“ einzustufen (hier: nein, weil Körperersatz)?
Frist: Die Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über den Antrag entscheiden (§ 13 Abs. 3a SGB V). Bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes (MD) verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Wird die Frist überschritten, kann eine Genehmigungsfiktion greifen – die Prothese gilt dann als genehmigt.
**§ 13 Abs. 3a SGB V (verbatim, gesetze-im-internet.de, Stand 22.06.2026):**
„(3a) Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von **drei Wochen** nach Antragseingang zu entscheiden. […] Wird eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes eingeholt, ist die Frist nach Satz 1 um **zwei Wochen** zu verlängern."
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(Quelle: [gesetze-im-internet.de/__13.html](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html))
Schritt 4 – Anpassung und Abgabe
Nach Genehmigung fertigt der Orthopädietechniker die Prothese an. Du bekommst in der Regel mehrere Anproben (Silikon-Farbabstimmung, Fingernägel, Handform, Tragekomfort). Die Abgabe erfolgt mit einer Einweisung in Pflege und Handhabung.
Schritt 5 – Abrechnung über die Krankenkasse
Die Krankenkasse zahlt direkt an den Orthopädietechniker (Sachleistungsprinzip). Du leistest eine Zuzahlung nach § 33 Abs. 8 SGB V i. V. m. § 61 SGB V – das sind maximal 10 Euro je Hilfsmittel (Stand 22.06.2026). Bei höherwertigen Hilfsmitteln greift die 10-Prozent-Grenze, gedeckelt bei 10 Euro pro Stück.
**§ 33 Abs. 8 SGB V (verbatim, gesetze-im-internet.de, Stand 22.06.2026):**
„Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu jedem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebenen Hilfsmittel als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag zu dem von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrag an die abgebende Stelle."
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(Quelle: [gesetze-im-internet.de/__33.html](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html))
Widerspruch bei Ablehnung
Wenn die Krankenkasse die Schönheitsprothese ablehnt – etwa mit der Begründung „rein kosmetisch, kein Hilfsmittel“ – kannst du Widerspruch einlegen (Frist: 1 Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids, § 84 SGG).
Typische Ablehnungsgründe und Gegenargumente
- „Rein kosmetisch, kein medizinischer Nutzen“
→ Gegenargument: § 33 SGB V Abs. 1 nennt ausdrücklich „Körperersatzstücke“ und den „Ausgleich einer Behinderung“. Eine Prothese ist kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand.
- „Nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet“
→ Gegenargument: PG 25 listet Armprothesen einschließlich Schmuck-/Passiv-Varianten. HMV-Nummer vom Orthopädietechniker anfordern und dem Widerspruch beilegen.
- „Nur bei funktioneller Indikation (Myoelektrik) erstattungsfähig“
→ Gegenargument: BSG B 3 KR 4/14 R vom 17.12.2015 (Skiprothese-Urteil) betont, dass auch eine kosmetisch-funktionelle Prothese Grundbedürfnis „sich fortbewegen können“ bzw. Teilhabe am öffentlichen Leben sein kann – der Analogieschluss auf eine Schmuckprothese zur Teilhabe ist begründbar.
Widerspruchsschreiben – was rein muss
- Aktenzeichen des Ablehnungsbescheids
- Versichertennummer + Name + Geburtsdatum
- Konkrete Benennung: „Hiermit widerspreche ich dem Bescheid vom [Datum]“
- Sachliches Gegenargument (siehe oben)
- Bitte um Übersendung des vollständigen Bescheids inkl. Begründung + MD-Gutachten (falls vorhanden)
- Frist: 1 Monat ab Zugang
**§ 84 SGG Abs. 1 (verbatim, gesetze-im-internet.de, Stand 22.06.2026):**
„Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich […] zu erheben."
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(Quelle: [gesetze-im-internet.de/__84.html](https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html))
Wenn die Krankenkasse dem Widerspruch nicht abhilft, kannst du Klage vor dem Sozialgericht erheben – die Klage ist kostenfrei (§ 183 SGG), und du brauchst in der ersten Instanz keinen Anwalt.
Träger-Differenzierung – wer zahlt wann?
Die Schmuckprothese ist grundsätzlich GKV-Sache (§ 33 SGB V). In Einzelfällen können aber andere Träger zuständig sein:
| Träger | §-Basis | Wann zuständig |
|---|---|---|
| GKV (Krankenkasse) | § 33 SGB V + PG 25 | ärztliche Verordnung, Standardfall |
| Eingliederungshilfe | § 47 SGB IX | GdB ≥ 50 + Antrag auf Teilhabe; nur wenn GKV nicht vorrangig |
| Berufsgenossenschaft (BG) | SGB VII | nach Arbeitsunfall mit Amputation |
| Rentenversicherung (RV) | § 16 SGB VI | Reha-Leistung zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit |
| Pflegekasse | – | NICHT – Pflegekasse zahlt keine Prothese; nur Wohnumfeld-Anpassung (§ 40 SGB XI) |
Praxisrelevant: Wenn deine Amputation Folge eines Arbeitsunfalls ist, übernimmt die BG die komplette Versorgung – inklusive höherwertiger Sonderversorgung (z. B. Silikon-Sonderanfertigung mit Fingernägeln, Schmuckring-Fassung). Lass dich in dem Fall von der BG-Beraterin oder dem BG-Sachbearbeiter über PG 25 hinaus beraten.
**§ 47 Abs. 1 SGB IX (verbatim, gesetze-im-internet.de, Stand 22.06.2026):**
„(1) Hilfsmittel (Körperersatzstücke sowie orthopädische und andere Hilfsmittel) […] umfassen die Hilfen, die von den Leistungsberechtigten getragen oder mitgeführt […] werden können und […] erforderlich sind, um […] eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind."
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(Quelle: [gesetze-im-internet.de/__47.html](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__47.html))
Häufige Fragen (FAQ)
Ist eine Schmuckprothese wirklich Kassenleistung?
Ja. Nach § 33 SGB V Abs. 1 sind „Körperersatzstücke“ ausdrücklich GKV-Leistung. Die Prothese muss ärztlich verordnet werden, im Hilfsmittelverzeichnis (PG 25) gelistet sein und der Ausgleich einer Behinderung dienen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine myoelektrische Prothese, wenn die Schmuckprothese für deine Situation ausreicht – aber es gibt den Anspruch auf die Schmuckprothese selbst.
Was kostet eine kosmetische Armprothese?
Das hängt von der Ausführung ab. Einfache Schmuckprothesen (Standard-Silikon) beginnen bei wenigen hundert Euro; aufwendige Sonderanfertigungen mit individueller Silikon-Hautfarbe, Fingernägeln, Adernzeichnung können mehrere tausend Euro kosten. Die Krankenkasse übernimmt den vertraglich vereinbarten Preis; Mehrkosten für Sonderwünsche (z. B. Goldschmuck-Fassung) trägst du selbst. Eine pauschale Preiszusage ist nicht möglich – entscheidend ist die HMV-Nummer und der regionale Versorgungsvertrag.
Wie lange dauert die Anfertigung?
Eine Standard-Schmuckprothese ist in 3–6 Wochen fertig. Bei Sonderanfertigungen mit mehreren Anproben (Silikon-Farbe, Nageldesign, individuelle Handform) kann es 8–12 Wochen dauern. Die Krankenkasse übernimmt nur die „notwendige“ Versorgung – eine aufwendige Sonderanfertigung muss ärztlich begründet sein.
Was ist der Unterschied zu einer myoelektrischen Prothese?
Die myoelektrische Prothese erkennt Muskelsignale im Stumpf und steuert damit eine künstliche Hand. Die Schmuckprothese hat keine aktive Funktion, sondern dient nur dem optischen Ausgleich. Welche Variante für dich richtig ist, hängt von deinem Alltag, deinen Greifbedürfnissen und deiner Stumpfbeschaffenheit ab. Sprich mit deinem Arzt und Orthopädietechniker darüber.
Bekomme ich auch eine Schmuckprothese für einen einzelnen Finger?
Ja. Auch Fingerprothesen (kosmetischer Ersatz einzelner Finger) sind PG-25-Hilfsmittel. Voraussetzung: ärztliche Verordnung mit ICD-10-Code (z. B. Z89.0 oder S68), PG-Listing, medizinische Notwendigkeit. Die Vorgehensweise (Verordnung → Orthopädietechniker → Genehmigung) ist identisch.
Muss ich mich an einen bestimmten Orthopädietechniker wenden?
Du hast Wahlfreiheit unter allen Orthopädietechniker-Meisterbetrieben, die Vertragspartner deiner Krankenkasse sind (§ 126 SGB V). Lass dir Angebote von zwei bis drei Betrieben geben – frag nach Erfahrung mit Silikon-Prothetik und lass dir Beispiele zeigen. Die Bundesinnung Orthopädietechnik (BIV-OT) führt eine Mitgliederliste: biv-ot.de.
Was mache ich, wenn die Kasse die Prothese nicht bezahlt?
Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids (§ 84 SGG). Schicke den Widerspruch schriftlich an deine Krankenkasse, am besten per Einschreiben. Wenn die Kasse dem Widerspruch nicht innerhalb von drei Monaten abhilft, kannst du Klage vor dem Sozialgericht erheben – kostenfrei in der ersten Instanz (§ 183 SGG).
Nächste Schritte
- Du willst eine Schönheitsprothese beantragen? Sprich mit deinem behandelnden Arzt (Handchirurg, Orthopäde, Amputationsmediziner) über die Verordnung. Lass dir gleichzeitig einen Orthopädietechniker-Meisterbetrieb in deiner Nähe empfehlen.
- Du hast eine Ablehnung bekommen? Lege innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein – nutze unsere Widerspruchs-Vorlage.
- Du brauchst eine Schwerbehinderung (GdB)? Eine GdB-Feststellung nach § 152 SGB IX kann den Zugang zu Eingliederungshilfe-Leistungen (§ 47 SGB IX) und Nachteilsausgleichen eröffnen. Informationen unter GdB 50 beantragen.
- Du suchst eine myoelektrische Prothese? Lies unseren Schwester-Artikel Armprothese myoelektrisch 2026.
- Du brauchst eine Prothese nach Amputation plus Reha? Informationen unter Prothese-Reha 2026.
- Hilfsmittel-Übersicht: Unser Container-Bereich Hilfsmittel: Prothesen & Orthesen bündelt alle 20 Beiträge des Clusters.
- BSG-Skiprothese-Urteil: Die zentrale Rechtsprechungsgrundlage zur Schmuckprothese findest du auf der Seite BSG-Skiprothese-Urteil: Wann zahlt die Krankenkasse?.
Quellen und weiterführende Links
- § 33 SGB V – Hilfsmittel GKV: gesetze-im-internet.de/__33.html
- § 13 SGB V – Genehmigungsfiktion GKV: gesetze-im-internet.de/__13.html
- § 47 SGB IX – Hilfsmittel Eingliederungshilfe: gesetze-im-internet.de/__47.html
- § 84 SGG – Widerspruchsfrist: gesetze-im-internet.de/__84.html
- § 139 SGB V – Hilfsmittelverzeichnis: gesetze-im-internet.de/__139.html
- § 152 SGB IX – GdB-Feststellung: gesetze-im-internet.de/__152.html
- GKV-Hilfsmittelverzeichnis (PG 23/24/25/31): gkv-spitzenverband.de/hilfsmittelverzeichnis.jsp
- ICD-10-GM 2026 (DIMDI): dimdi.de/icd-10-gm
- Bundesinnung Orthopädietechnik (BIV-OT): biv-ot.de
- Rehadat – Hilfsmittel-Information: rehadat.de
- BSG B 3 KR 4/14 R – Skiprothese-Urteil: sozialrat.org/bsg-skiprothese-urteil-krankenkasse-grundbeduerfnis
- Container-Page Hilfsmittel: Prothesen & Orthesen: sozialrat.org/hilfsmittel-prothesen-orthesen
- Verwandt: Armprothese myoelektrisch 2026: sozialrat.org/armprothese-myofunktionell
- Verwandt: Prothese Reha 2026: sozialrat.org/prothese-rehabilitation-mobilisierung
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Hinweis: Dieser Beitrag informiert über das Hilfsmittel-Recht und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Anliegen wende dich an eine Beratungsstelle (VdK, Sozialverband Deutschland, Verbraucherzentrale) oder einen Rechtsanwalt.

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