Gehstock + Gehhilfe 2026: PG 10 + Antrag

Gehstock + Gehhilfe 2026: PG 10 + Antrag

Du merkst, dass du beim Gehen unsicherer wirst, möchtest aber so lange wie möglich selbstständig bleiben. Ein Gehstock oder eine Gehhilfe kann genau das leisten – und du musst ihn nicht selbst bezahlen. In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Modelle es gibt, wie der Antrag funktioniert und welche Rechte du gegenüber der Krankenkasse hast.

Was ist PG 10? – Gehhilfen im Hilfsmittelverzeichnis

PG 10 = Produktgruppe 10 „Gehhilfen“ im GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Dort sind alle verordnungsfähigen Gehstöcke, Gehhilfen und Unterarm-Gehstützen gelistet. Die Produktgruppe gehört zu § 33 SGB V, der den Anspruch auf Hilfsmittel regelt.

Das Hilfsmittelverzeichnis ist die Grundlage dafür, dass deine Krankenkasse weiß, welches Produkt sie bezahlen muss. Steht dein Gehstock in PG 10, ist die Kostenübernahme Pflicht – sofern die medizinische Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung dokumentiert ist.

Welche Hilfsmittel fallen unter PG 10?

Die Produktgruppe 10 umfasst unter anderem:

  • Standard-Gehstöcke (Holz, Aluminium)
  • anatomische Griffe (z. B. für Rheuma-Patienten)
  • Unterarm-Gehstützen (Krücken)
  • Vierfuß-Gehstützen für erhöhte Standsicherheit
  • Gehgestelle (Gehböcke)

Was nicht in PG 10 fällt, aber thematisch nah dran ist: Rollatoren (PG 10b, eigene Produktgruppe innerhalb der Mobilitäts-Hilfen), E-Mobile und Elektrorollstühle (PG 12 / PG 50). Wenn du unsicher bist, welche Produktgruppe für dich passt, schau in unsere Mobilität-Container-Seite – dort findest du die Abgrenzung zwischen den Hilfsmitteln.

Gehstock-Arten: Welcher passt zu dir?

Die Wahl des richtigen Gehstocks hängt von deiner Diagnose, deinem Gewicht und deinem Alltag ab. Eine pauschale Empfehlung können wir dir nicht geben – die Auswahl gehört in die Hände von Arzt und Sanitätshaus.

Klassische Gehstöcke

  • Standard-Gehstock mit Derby-Griff: Allrounder, günstig, in vielen Sanitätshäusern vorrätig.
  • Anatomischer Griff (links/rechts): Für Rheuma, Arthrose oder halbseitige Lähmung – die Hand liegt in einer vorgeformten Mulde.
  • Falt-Gehstock: Für Reisen oder unregelmäßigen Gebrauch – klein zusammenlegbar.

Spezial-Gehstöcke

  • Unterarm-Gehstütze (Krücke): Wenn du den Großteil deines Gewichts vom Bein nehmen musst, etwa nach einer Operation.
  • Vierfuß-Gehhilfe: Erhöhte Standsicherheit bei Balance-Problemen.
  • Sitzstock: Kombination aus Gehstock und klappbarem Hocker – für Spaziergänge mit Pausenbedarf.

Welcher Stock im Einzelfall passt, hängt von deiner Belastungsfähigkeit und deinem Wohnumfeld ab. Das Sanitätshaus kann Modelle vorführen und dich bei der Anpassung begleiten – Stichwort: richtige Höhe einstellen (siehe unten).

Die richtige Anpassung – Höhe und Griff

Ein falsch eingestellter Gehstock belastet Schulter und Handgelenk – das kann den gewünschten Stabilitätsgewinn zunichtemachen. Die Anpassung gehört in ein Sanitätshaus oder zu einem Physiotherapeuten.

So wird die richtige Höhe ermittelt

  1. Stell dich aufrecht hin, Arme hängen locker.
  2. Der Griff des Stocks sollte auf Höhe des Handgelenks enden.
  3. Beim Aufsetzen sollte der Unterarm etwa 15–30 Grad angewinkelt sein.
  4. Probe-Gehen mit dem eingestellten Stock.

Griff-Anpassung

Bei rheumatischen Händen oder Polyneuropathie ist ein anatomisch geformter Griff wichtig. Dein Sanitätshaus hat in der Regel eine Auswahl an Griff-Modellen zum Anfassen. Wenn du mit beiden Händen Probleme hast, kann eine Spezialanfertigung sinnvoll sein – das fällt ebenfalls unter PG 10, sofern der Standardgriff medizinisch nicht ausreicht.

§ 33 SGB V – dein Anspruch auf Gehstock und Gehhilfe

Der Anspruch auf Hilfsmittel wie Gehstöcke ist in § 33 SGB V geregelt. Die Norm sichert dir einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bereits eingetretene Gesundheitsschädigung zu bessern.

Was § 33 SGB V dir konkret garantiert

  • Versorgungsanspruch: Die Krankenkasse muss das medizinisch notwendige Hilfsmittel stellen, nicht das günstigste.
  • Mehrfachausstattung: Wenn ein Gehstock allein nicht reicht, hast du Anspruch auf eine zweite Gehhilfe (etwa Krückenpaar nach Operation).
  • Wahlfreiheit: Du darfst das Sanitätshaus frei wählen – sofern es Vertragspartner deiner Kasse ist.
  • Erstattung bei Selbstbeschaffung: Wenn die Kasse nicht rechtzeitig liefert, kannst du selbst kaufen und Erstattung verlangen.

Was § 33 SGB V nicht abdeckt

  • Gehstöcke ohne medizinische Notwendigkeit (z. B. modischer Spazierstock).
  • Luxusausführungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen.
  • Hilfsmittel für rein sportliche Zwecke.

Die Abgrenzung zwischen „medizinisch notwendig“ und „Luxus“ ist im Einzelfall oft strittig. Bei einer Ablehnung deiner Krankenkasse lohnt sich ein Widerspruch – die Erfolgsquote bei Hilfsmitteln ist hoch.

Antrag in 5 Schritten – so bekommst du deinen Gehstock

Der Antrag ist unkompliziert, wenn du die Reihenfolge einhältst. Wir haben den Prozess in fünf Schritte zerlegt, damit du nichts vergisst.

  1. Arztbesuch: Schildere deine Beschwerden (Schmerzen, Unsicherheit, Sturzneigung). Der Arzt stellt die Diagnose und das Rezept (Muster 16) aus. Wichtig: Die Diagnose (ICD-10-Code) muss auf dem Rezept stehen.
  2. Sanitätshaus: Geh mit dem Rezept zu einem Sanitätshaus deiner Wahl. Dort wird die genaue Auswahl getroffen und ein Kostenvoranschlag erstellt.
  3. Antrag bei der Krankenkasse: Reiche Rezept und Kostenvoranschlag bei deiner Krankenkasse ein. Das Sanitätshaus übernimmt das oft digital für dich – frage gezielt danach.
  4. Genehmigung abwarten: Die Kasse hat in der Regel 3–5 Werktage Zeit. Bei PG-10-Hilfsmitteln ohne Sonderanfertigung geht es häufig schneller.
  5. Abholung oder Lieferung: Nach der Genehmigung holst du den Gehstock ab oder er wird dir geliefert. Die Zuzahlung von 10 Euro zahlst du direkt beim Sanitätshaus.

Was tun bei einer Ablehnung?

Wenn deine Krankenkasse den Antrag ablehnt, hast du einen Monat Zeit für einen schriftlichen Widerspruch. Wir empfehlen, im Widerspruch konkret auf § 33 SGB V und die ärztliche Begründung Bezug zu nehmen. Wenn der Widerspruch scheitert, kannst du beim Sozialgericht klagen – die Klage ist kostenfrei.

Drei Praxisbeispiele aus der Beratung

Beispiel 1 – Frau B., 72, Arthrose im Knie: Nach einer Knie-OP bekommt sie von ihrer Orthopädin eine Verordnung für einen Gehstock mit anatomischem Griff. Das Sanitätshaus reicht die Verordnung digital bei der AOK ein. Nach vier Werktagen kommt die Genehmigung; sie holt den Stock noch am gleichen Tag ab und zahlt 10 Euro Zuzahlung.

Beispiel 2 – Herr K., 58, Polyneuropathie: Herr K. benötigt wegen Taubheitsgefühlen in den Füßen eine Gehhilfe mit erhöhter Standsicherheit. Die Krankenkasse lehnt zunächst einen Vierfuß-Gehstock mit der Begründung „kein Standardprodukt“ ab. Auf den Widerspruch – mit Hinweis auf § 33 SGB V und das ärztliche Attest – wird die Ablehnung zurückgenommen.

Beispiel 3 – Frau M., 45, Multiple Sklerose: Bei fortschreitender Gangunsicherheit erhält sie zwei Unterarm-Gehstützen (Krückenpaar). Die Krankenkasse genehmigt beide Hilfsmittel ohne Diskussion. Wichtig: das Rezept muss die medizinische Notwendigkeit für die Mehrfachausstattung explizit benennen.

Zuzahlung und Kosten

Bei PG-10-Hilfsmitteln zahlst du die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Hilfsmittel. Die Kosten für das Hilfsmittel selbst übernimmt deine Krankenkasse vollständig.

Was kostet ein Gehstock?

Die Preise variieren je nach Modell:

  • Standard-Gehstock: ca. 25–60 Euro
  • Gehstock mit anatomischem Griff: ca. 60–120 Euro
  • Unterarm-Gehstütze: ca. 40–80 Euro
  • Vierfuß-Gehhilfe: ca. 50–100 Euro
  • Sonderanfertigung: ab ca. 200 Euro aufwärts

Diese Beträge sind Vertragspreise zwischen Sanitätshaus und Krankenkasse – du zahlst davon nur die 10 Euro Zuzahlung.

Befreiung von der Zuzahlung

Wenn du Mitglied einer Krankenkasse bist und deine Bruttoeinnahmen unter der Belastungsgrenze von 2 Prozent des Jahreseinkommens liegst (bei chronisch Kranken 1 Prozent), kannst du eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Die Befreiung gilt für das gesamte Kalenderjahr.

Schwester-Hilfsmittel: Rollator, E-Mobil und mehr

Wenn ein Gehstock allein nicht mehr ausreicht, gibt es im [Mobilität-Container](/hilfsmittel-mobilitaet-2/) thematisch verwandte Hilfsmittel. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Alternativen:

  • Rollator (PG 10b): Für mehr Standsicherheit auf längeren Wegen und bei Einkäufen. Sieh dir unseren Beitrag zur Rollator-Hilfsmittelnummer an, wenn du wissen willst, wie du den passenden Rollator findest.
  • Rollator-Zuschuss: Mehr zur Kostenerstattung findest du auf unserer Seite zum Rollator-Zuschuss.
  • E-Mobil und Elektrorollstuhl (PG 12 / PG 50): Für längere Strecken oder bei stärkerer Mobilitätseinschränkung. Ein verwandtes Produkt ist der Scewo Bro, ein Elektrorollstuhl mit Treppensteig-Funktion.

Welche Variante zu dir passt, hängt von deiner Mobilität, deinem Wohnumfeld und deiner Diagnose ab. Sprich mit deinem Arzt darüber, welches Hilfsmittel medizinisch sinnvoll ist.

Häufige Fragen (FAQ)

Nein. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse brauchst du eine ärztliche Verordnung. Ohne Rezept kannst du einen Gehstock natürlich selbst im Sanitätshaus oder Sanitäts-Fachhandel kaufen – dann trägst du die Kosten aber selbst.

Wie lange dauert die Genehmigung?

Bei PG-10-Hilfsmitteln ohne Sonderanfertigung erfolgt die Genehmigung meist innerhalb von 3–5 Werktagen. Manche Kassen brauchen länger. Nach zwei Wochen ohne Antwort solltest du nachhaken.

Kann ich den Gehstock behalten, wenn ich ihn nicht mehr brauche?

Ja, Hilfsmittel aus PG 10 gehen nach einer Karenzzeit üblicherweise in dein Eigentum über. Wenn du ihn nicht mehr brauchst, kannst du ihn behalten, spenden oder an das Sanitätshaus zurückgeben.

Übernimmt die Krankenkasse auch eine Reise-Gehhilfe?

Wenn du einen Gehstock aus medizinischen Gründen brauchst und das Modell faltbar ist, fällt das unter die gleiche Verordnung. Ein „Reise-Gehstock“ ohne medizinische Notwendigkeit ist kein Kassen-Hilfsmittel.

Was tun, wenn der Gehstock kaputt geht?

Reparaturen laufen über dein Sanitätshaus – die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Wenn der Gehstock nicht mehr reparierbar ist, hast du Anspruch auf ein neues Hilfsmittel.

Übernimmt die Pflegekasse auch Gehstöcke?

Die Pflegekasse (SGB XI) übernimmt Hilfsmittel nur, wenn sie als Pflegehilfsmittel gelten – etwa Inkontinenzhilfen oder Pflegebett-Zubehör. Ein Gehstock ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse (SGB V), nicht der Pflegekasse. Bei Unsicherheit hilft ein Blick auf das Etikett: PG-10-Produkte sind immer SGB V.

Glossar – Fachbegriffe rund um Gehstock und Gehhilfe

Anatomischer Griff: Ein vorgeformter Handgriff, der die Druckverteilung der Handfläche optimiert – sinnvoll bei Rheuma, Arthrose oder halbseitiger Lähmung.

Belastungsgrenze: Der Eigenanteil an Krankenkassen-Zuzahlungen, den du pro Kalenderjahr leisten musst, bevor du befreit wirst – 2 Prozent der Bruttoeinnahmen, 1 Prozent bei chronischen Erkrankungen.

Derby-Griff: Klassischer, leicht gebogener Gehstockgriff – Standard bei Universal-Gehstöcken.

Falt-Gehstock: Ein Gehstock, dessen Rohr sich in mehrere Segmente zusammenfalten lässt – für Reisen oder unregelmäßigen Gebrauch.

GKV-Hilfsmittelverzeichnis: Das Verzeichnis, in dem alle von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähigen Hilfsmittel gelistet sind – nach Produktgruppen (PG) sortiert.

ICD-10-Code: Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten – der Arzt trägt den Code auf der Verordnung ein, um die Diagnose zu dokumentieren.

Krücke: Umgangssprachlich für eine Unterarm-Gehstütze – ermöglicht die Gewichtsentlastung eines oder beider Beine.

Muster 16: Das offizielle Rezeptformular für ärztliche Verordnungen – die Grundlage für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Produktgruppe (PG): Die Kategorie im GKV-Hilfsmittelverzeichnis, in die ein Hilfsmittel eingeordnet ist. PG 10 umfasst Gehhilfen, PG 10b Rollatoren, PG 12 E-Mobile, PG 50 Elektrorollstühle.

Sanitätshaus: Fachhandel für Hilfsmittel und medizinische Produkte – Vertragspartner der Krankenkassen für die Versorgung.

Unterarm-Gehstütze: Eine Gehhilfe mit einer Manschette, die um den Unterarm greift – sie entlastet die Hand und verteilt das Gewicht auf den Unterarm.

Vierfuß-Gehhilfe: Eine Gehhilfe mit vier Füßen am Boden – besonders standsicher bei Balance-Problemen.

Zuzahlung: Der Eigenanteil, den Versicherte pro Hilfsmittel an die Krankenkasse zahlen müssen – bei Hilfsmitteln 10 Euro.

Nächste Schritte

Wenn du unsicher bist, ob ein Gehstock für dich infrage kommt, sprich mit deinem Hausarzt darüber. Er kann beurteilen, ob eine Gehhilfe medizinisch notwendig ist und das passende Modell empfehlen.

Auf unserer Mobilität-Übersicht findest du weitere Hilfsmittel-Themen – von Rollator bis E-Mobil – mit allen Details zu Anspruch und Antrag.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten über deinen konkreten Anspruch wende dich an eine Sozialrechts-Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht. Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert (Stand: 21.06.2026), erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Quellen:

Autor: Salomo Swoboda · Zuletzt geprüft: 21.06.2026

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