E-Mobil 2026: PG 12 + Elektromobil-Kosten
Autor: Salomo Swoboda · Datum: 21.06.2026 · Zuletzt geprüft: 21.06.2026 · Nächste Prüfung: 21.12.2026
📌 Elektromobil-Kosten 2026: Ein E-Mobil (Elektromobil / Seniorenmobil mit Elektroantrieb) kostet als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung typischerweise 3.000 bis 6.000 Euro. Die Krankenkasse übernimmt auf Antrag die Kosten ganz oder überwiegend, wenn dir dein Arzt oder deine Ärztin das E-Mobil als Hilfsmittel der Produktgruppe PG 12 verordnet. Anspruchsgrundlage ist § 33 SGB V. Du zahlst nur die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro.
E-Mobil 2026: PG 12 + Elektromobil-Kosten + Antrag über die Krankenkasse
Du suchst ein E-Mobil (Elektromobil), bist aber unsicher, welche Kosten auf dich zukommen und ob die Krankenkasse etwas übernimmt? Du bist nicht allein – diese Fragen erreichen uns jede Woche. In diesem Beitrag zeigen wir dir Schritt für Schritt,
- welche Kosten ein E-Mobil im Jahr 2026 realistisch verursacht,
- welche Produktgruppe (PG 12) für dein Hilfsmittel gilt,
- wie du den Antrag bei der Krankenkasse stellst und
- welche Fallen du vermeiden solltest.
Was ist ein E-Mobil (Elektromobil) im Hilfsmittelrecht?
Ein E-Mobil (auch Elektromobil, Senioren-Elektromobil oder Elektrokleinstfahrzeug für mobilitätseingeschränkte Menschen) ist ein vierrädriges Fahrzeug mit Elektroantrieb, das du im Alltag, auf Gehwegen und in Innenstädten nutzt. Es ist nicht zu verwechseln mit einem Elektrorollstuhl – den Unterschied erklären wir dir im Schwester-Beitrag Scewo Bro: Elektrorollstuhl und Treppensteiger.
Technische Abgrenzung
E-Mobile nach PG 12 erreichen bauartbedingt Höchstgeschwindigkeiten zwischen 6 und 25 km/h. Modelle bis 6 km/h sind verkehrsrechtlich Gehwagen (keine Zulassung erforderlich). Modelle bis 20 km/h unterliegen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV),Modelle über 20 km/h sind Mofas und benötigen eine Zulassung. Für welches Modell du Anspruch auf Kostenerstattung hast, hängt allein von deiner ärztlichen Verordnung und der Hilfsmittelnummer ab.
Produktgruppe 12 (PG 12) im GKV-Hilfsmittelverzeichnis
Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis ist das verbindliche Verzeichnis aller Hilfsmittel, die die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstatten. Es ist nach Produktgruppen (PG) gegliedert. Für dein E-Mobil ist die Produktgruppe 12 maßgeblich:
| PG | Bezeichnung | typische Hilfsmittel |
|---|---|---|
| 10 | Gehhilfen | Gehstock, Unterarm-Gehstütze |
| 11 | Rollatoren | Standard-Rollator, Leichtgewicht-Rollator |
| 12 | E-Mobile und Elektroantriebe für Krankenfahrzeuge | Senioren-E-Mobil, Elektrokleinstfahrzeug mit Straßenzulassung |
| 15 | Elektrorollstühle (E-Rollstuhl indoor) | Indoor-Pflege-Rollstuhl mit E-Antrieb |
| 18 | Kranken- / Behindertenfahrzeuge | Adaptiver Elektrorollstuhl (z. B. Scewo Bro) |
| 50 | Pflegehilfsmittel zur Mobilität | Pflegebetten, Lifter |
Wichtig: Ein Elektrorollstuhl (PG 18 oder PG 50) ist ein anderes Hilfsmittel als ein E-Mobil – auch wenn beide einen E-Antrieb haben. Der Unterschied liegt in der Sitzposition, der Nutzungsart und der Genehmigungspraxis der Kassen. Dein Arzt oder deine Ärztin muss das passende Hilfsmittel verordnen.
Elektromobil-Kosten 2026: Was kostet ein E-Mobil?
Die Anschaffungskosten für ein E-Mobil bewegen sich 2026 in einer breiten Spanne. Die folgende Übersicht zeigt dir die typische Preisspanne, keine verbindlichen Listenpreise:
| Klasse | Einsatzbereich | Preisbereich |
|---|---|---|
| Einstiegsklasse (PG-12-Standard) | Gehwege, Innenstadt, Einkauf | ca. 3.000 – 4.000 EUR |
| Mittelklasse (PG-12-Komfort) | Gehwege, längere Strecken, mehr Reichweite | ca. 4.000 – 6.000 EUR |
| Premium (PG-12-Premium, Straßenzulassung) | Gehwege und Straßenverkehr bis 20 km/h | ca. 6.000 – 9.000 EUR |
| Adaptiver E-Rollstuhl (PG 18, Scewo Bro etc.) | Treppensteigen, indoor + outdoor | ca. 15.000 – 30.000 EUR |
Wichtig: Die genannten Preise sind Richtwerte, keine Listenpreise. Die tatsächlichen Kosten hängen ab von Hersteller, Modell, Sonderausstattung (z. B. Wetterschutz, Federung, Akku-Kapazität), Sanitätshaus und Vertragskonditionen deiner Krankenkasse. Lass dich vor Kauf oder Antrag von einem Sanitätshaus oder einer Pflegeberatung individuell beraten.
Laufende Kosten: Strom, Wartung, Versicherung
Zur Anschaffung kommen laufende Kosten. Rechne für den Alltag mit folgenden Posten:
- Strom / Akku: Volladung kostet ca. 0,30 – 0,80 EUR. Bei täglicher Nutzung sind das 5 – 20 EUR pro Monat.
- Wartung und Inspektion: Jährliche Wartung beim Sanitätshaus kostet ca. 80 – 200 EUR.
- Reifen, Bremsen, Akku-Tausch: Alle 3 – 5 Jahre musst du mit Akku-Tausch (500 – 1.500 EUR) und Reifen (50 – 150 EUR pro Satz) rechnen.
- Versicherung (bei Straßenzulassung): Haftpflicht ist Pflicht, ca. 60 – 120 EUR pro Jahr. Kasko optional.
Im Alltag liegst du also bei rund 150 – 400 EUR laufenden Kosten pro Jahr, je nach Modell und Nutzung.
Wer übernimmt die Kosten? § 33 SGB V und die Krankenkasse
Die zentrale Anspruchsgrundlage für dein E-Mobil ist § 33 SGB V (Hilfsmittel). Danach haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hör- und Sprechhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für dein E-Mobil, wenn drei Voraussetzungen kumulativ vorliegen:
- Ärztliche Verordnung: Dein Arzt oder deine Ärztin (Hausarzt, Orthopäde, Neurologe, Rehamediziner) verordnet das E-Mobil mit Begründung auf einem Hilfsmittel-Rezept (Muster 16).
- Hilfsmittelnummer PG 12: Das konkrete Modell hat eine 10-stellige Hilfsmittelnummer im Bereich der Produktgruppe 12. Das Sanitätshaus sucht das passende Hilfsmittel aus dem GKV-Hilfsmittelverzeichnis heraus.
- Genehmigung der Krankenkasse: Vor der Versorgung holt das Sanitätshaus die Kostenzusage deiner Krankenkasse ein. Erst danach darfst du das Hilfsmittel nutzen.
Deine Zuzahlung: maximal 10 Euro
Für Hilfsmittel nach § 33 SGB V zahlst du gemäß § 61 SGB V eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro. Bei einem E-Mobil, dessen Krankenkassen-Einkaufspreis bei 5.000 EUR liegt, sind das also 10 Euro Zuzahlung. Den Rest trägt die Kasse.
Wichtig: Wenn du von der Zuzahlung befreit bist (Einkommensgrenze 2026: ca. 2.100 EUR pro Monat für Alleinstehende), zahlst du gar nichts. Lass dir die Befreiung vor Antragstellung von deiner Krankenkasse schriftlich bestätigen.
Der Antrag: Schritt für Schritt zur Kostenübernahme
Der Antrag auf Kostenübernahme für dein E-Mobil läuft in fünf klaren Schritten:
- Arztgespräch: Vereinbare einen Termin bei deinem Hausarzt oder Facharzt. Beschreibe deine Einschränkung konkret: Gehstrecke, Sturzrisiko, Beweglichkeit, Alltagsanforderungen.
- Verordnung (Muster 16): Der Arzt stellt dir eine Hilfsmittel-Verordnung aus mit Angabe der Diagnose (ICD-10-Code), der Produktgruppe 12 und der Begründung (Mobilitätserhalt, Sturzprävention, Teilhabe).
- Sanitätshaus-Kontakt: Mit dem Rezept gehst du zu einem Vertragspartner-Sanitätshaus deiner Krankenkasse. Das Sanitätshaus prüft dein Anliegen, schlägt konkrete Modelle aus PG 12 vor und holt die Genehmigung ein.
- Probefahrt und Anpassung: Vor der endgültigen Versorgung probierst du das E-Mobil im Real-Einsatz – auf Gehwegen, an Steigungen, im Supermarkt. Das Sanitätshaus passt Sitz, Lenker und Spiegel an.
- Genehmigung und Übergabe: Liegt die schriftliche Genehmigung der Krankenkasse vor, übergibt dir das Sanitätshaus das E-Mobil inklusive Einweisung. Die Krankenkasse bezahlt direkt mit dem Sanitätshaus; du zahlst nur die Zuzahlung.
Was tun bei Ablehnung?
Lehnt die Krankenkasse deinen Antrag ab, hast du innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids das Recht auf Widerspruch. Der Widerspruch ist kostenlos und formlos möglich (E-Mail oder Brief an die Kasse). Begründe deinen Widerspruch mit deiner konkreten Mobilitätseinschränkung, den ärztlichen Befunden und den Alltagsanforderungen. Die Erfolgsquote liegt erfahrungsgemäß bei rund 40 – 50 Prozent.
Mehr zu deinen Rechten bei Ablehnung findest du im Beitrag Hilfsmittel zur Mobilität: Übersicht 2026.
Stolpersteine: Diese Fehler solltest du vermeiden
- Kein E-Mobil ohne ärztliche Verordnung kaufen. Hast du das E-Mobil bereits gekauft, übernimmt die Kasse die Kosten in der Regel nicht rückwirkend. Kläre die Kostenübernahme immer vorher.
- Nicht jedes E-Mobil ist PG-12-zertifiziert. Billigimporte aus dem Online-Handel haben oft keine Hilfsmittelnummer und sind nicht im GKV-Verzeichnis gelistet. Diese Geräte werden nicht erstattet.
- Keine reine Komfort-Begründung. Die Krankenkasse finanziert nur Hilfsmittel, die medizinisch notwendig sind. „Ich gehe nicht mehr so weit“ reicht nicht – die Diagnose und der Mobilitätsbefund müssen ärztlich dokumentiert sein.
- Preisvergleich beim Sanitätshaus: Die Krankenkasse zahlt den Vertragspreis. Ein teureres Premium-Modell musst du aus eigener Tasche aufzahlen. Lass dich beraten, ob das medizinisch notwendig oder nur Komfort ist.
- Führerschein und Versicherung prüfen. Für E-Mobile mit Straßenzulassung (eKFV) brauchst du eine Haftpflichtversicherung. Bußgelder bei unversichertem Fahren sind empfindlich.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum E-Mobil
Übernimmt die Krankenkasse jedes E-Mobil?
Nein. Die Krankenkasse übernimmt nur E-Mobile, die im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 12 gelistet sind und ärztlich verordnet wurden. Billigmodelle ohne Hilfsmittelnummer werden nicht erstattet.
Wie viel Eigenanteil muss ich zahlen?
Du zahlst 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro. Bei Hilfsmitteln mit Vertragspreis liegt dein Eigenanteil also praktisch immer bei 10 Euro. Bei Zuzahlungsbefreiung entfällt der Eigenanteil komplett.
Brauche ich einen Führerschein für ein E-Mobil?
Für E-Mobile bis 6 km/h brauchst du keinen Führerschein. Für E-Mobile zwischen 6 und 20 km/h (eKFV-Klasse) benötigst du eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM. Für E-Mobile über 20 km/h ist eine Mofa-Zulassung erforderlich.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Die Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über deinen Antrag entscheiden (§ 13 SGB V). Bei Härtefällen oder medizinisch komplexen Fällen verlängert sich die Frist auf fünf Wochen, wenn ein ärztliches Gutachten eingeholt wird.
Kann ich ein E-Mobil mieten statt kaufen?
Ja, viele Sanitätshäuser bieten Vermietung an. Das ist sinnvoll, wenn du das Hilfsmittel nur vorübergehend brauchst (Reha, Übergangszeit). Die Krankenkasse übernimmt die Miete in derselben Weise wie einen Kauf – du zahlst nur die Zuzahlung.
E-Mobil und Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Seit 2019 gilt in Deutschland die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Sie regelt, welche Fahrzeuge mit Elektroantrieb auf Gehwegen, Radwegen und Straßen genutzt werden dürfen – und welche Anforderungen an Fahrer und Versicherung gelten. Für dich als Nutzer oder Nutzerin eines E-Mobils aus PG 12 bedeutet das:
- Bis 6 km/h: E-Mobil darf überall auf Gehwegen gefahren werden, keine Zulassung, keine Versicherung, kein Führerschein erforderlich.
- 6 bis 20 km/h (eKFV-Klasse): E-Mobil braucht eine allgemeine Betriebserlaubnis, eine Haftpflichtversicherung (Mofa-Versicherungskennzeichen) und du brauchst eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM.
- Über 20 km/h: E-Mobil ist zulassungspflichtig, Führerschein Klasse AM oder B erforderlich, Kfz-Versicherung Pflicht.
Welche Klasse dein konkretes Modell hat, findest du in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder in den Herstellerunterlagen. Dein Sanitätshaus berät dich dazu.
Glossar: Wichtige Begriffe rund ums E-Mobil
Hier findest du die wichtigsten Fachbegriffe – alphabetisch sortiert und kurz erklärt:
- ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis): Dokument, das ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland zulässt. Für E-Mobile bis 6 km/h nicht erforderlich.
- eKFV: Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Regelt seit 2019 den Umgang mit E-Mobilen, E-Scootern und ähnlichen Fahrzeugen im öffentlichen Raum.
- GKV-Hilfsmittelverzeichnis: Verzeichnis aller Hilfsmittel, die die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstatten. Pflege der Liste: GKV-Spitzenverband.
- Hilfsmittelnummer: 10-stellige Nummer, die jedes erstattungsfähige Hilfsmittel eindeutig identifiziert. Für E-Mobile: PG 12 + 8 Ziffern.
- ICD-10: International Classification of Diseases, 10. Revision. Diagnoseschlüssel, den dein Arzt auf der Verordnung einträgt (z. B. R26.0 „Ataktischer Gang“).
- Muster 16: Standardisiertes Rezeptformular für die ärztliche Hilfsmittel-Verordnung.
- PG (Produktgruppe): Einteilung der Hilfsmittel im GKV-Verzeichnis nach Anwendungsbereich. PG 12 = E-Mobile.
- Sanitätshaus: Fachgeschäft für Hilfsmittel. Vertragspartner der Krankenkassen, übernimmt Antrag, Genehmigung und Versorgung.
- Vertragspreis: Preis, den die Krankenkasse mit dem Sanitätshaus für ein Hilfsmittel vereinbart hat. Deine Zuzahlung berechnet sich danach.
- Widerspruch: Formaler Einspruch gegen einen Ablehnungsbescheid der Krankenkasse. Frist: ein Monat nach Zugang.
- Zuzahlung: Eigenanteil des Versicherten an einem Hilfsmittel. Bei Hilfsmitteln nach § 33 SGB V: 10 Prozent, mind. 5 EUR, max. 10 EUR.
- § 33 SGB V: Anspruchsgrundlage für Hilfsmittel-Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nächste Schritte: Was du jetzt tun kannst
Wenn du denkst, dass ein E-Mobil deine Mobilität im Alltag sichern kann, geh in drei kleinen Schritten vor:
- Vorbereitung: Notiere dir deine konkreten Einschränkungen – Gehstrecke, Sturzereignisse, Alltagsanforderungen. Diese Notizen brauchst du beim Arzt.
- Arzttermin: Vereinbare einen Termin bei deinem Hausarzt oder Facharzt und nenne das Stichwort „Hilfsmittel-Verordnung E-Mobil PG 12″.
- Sanitätshaus: Suche dir ein Vertragspartner-Sanitätshaus deiner Kasse (auf der Website deiner Kasse unter „Hilfsmittel“ zu finden) und vereinbare einen Termin zur Beratung.
Mehr zu verwandten Hilfsmitteln findest du in unserer Übersicht Hilfsmittel zur Mobilität sowie im Beitrag Scewo Bro: Elektrorollstuhl und Treppensteiger.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine individuelle Beratung durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt, eine Beratungsstelle oder deine Krankenkasse. Bei konkreten Rechtsfragen wende dich bitte an eine der genannten Stellen.
Quellen: § 33 SGB V (Hilfsmittel), § 61 SGB V (Zuzahlung), § 13 SGB V (Bearbeitungsfristen), GKV-Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Stand: 21.06.2026.

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