Kurz & kompakt: Demenz + Schlafstörungen 2026: Sundowning + nachts Unruhe bei Demenz Wenn dein Angehöriger mit Demenz abends unruhig wird, nachts wandert oder schreit, bist du damit nicht allein. Das sogenannte Sundowning (auch „Sonnenuntergangs-Syndrom“) betrifft bis zu zwei Drittel aller Menschen mit mittelschwerer bis schwerer Demenz. Was dahintersteckt, welche Rechte du auf Entlastung hast und wie du die Nächte etwas ruhiger gestalten
Wenn dein Angehöriger mit Demenz abends unruhig wird, nachts wandert oder schreit, bist du damit nicht allein. Das sogenannte Sundowning (auch „Sonnenuntergangs-Syndrom“) betrifft bis zu zwei Drittel aller Menschen mit mittelschwerer bis schwerer Demenz. Was dahintersteckt, welche Rechte du auf Entlastung hast und wie du die Nächte etwas ruhiger gestalten kannst – das erklären wir dir hier Schritt für Schritt.
Auf einen Blick:
– Sundowning bezeichnet die abendliche und nächtliche Unruhe bei Demenz – sie ist keine eigenständige Krankheit, sondern ein häufiges Symptom.
– Schlafhygiene, Tagesstruktur und Lichtexposition sind die wichtigsten nicht-medikamentösen Maßnahmen.
– Bei ärztlich verordneter Therapie greift § 27 SGB V (Krankenbehandlung); Pflegeleistungen für nächtliche Betreuung stehen über § 14 SGB XI (Pflegebedürftigkeit) zu.
– Entlastungsbetrag (125 €) und Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) können helfen, nächtliche Belastung zu teilen.
YMYL-Hinweis: Schlafstörungen bei Demenz sind ein medizinisches Thema. Medikamente gegen Unruhe oder Schlafprobleme gehören immer in ärztliche Hand – besonders bei Demenz-Patient:innen, weil viele Wirkstoffe das Sturzrisiko oder die Verwirrtheit verstärken können. Dieser Beitrag ersetzt keine Diagnostik oder Therapie.
> Hinweis (C16.17-Spezifikum): Nächtliche Unruhe bei Demenz kann ein Symptom der Erkrankung sein, aber auch Anzeichen für ein Delir (ICD-10 F05) – eine plötzliche, lebensbedrohliche Verwirrtheit, zum Beispiel nach Infektionen, Medikamentenänderungen oder Operationen. Bei plötzlicher Wesensänderung, Fieber oder Bewusstseinstrübung: Notruf 112 oder ärztliche Notfallnummer 116117. Mehr dazu in Abschnitt 4.
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1. Was ist Sundowning?
„Sundowning“ (englisch für „Sonnenuntergang“) beschreibt ein wiederkehrendes Muster: Die Unruhe, Verwirrtheit oder Agitiertheit deines Angehörigen nimmt am späten Nachmittag zu, hält über die Abendstunden an und klingt manchmal erst in den frühen Morgenstunden ab.
Typische Anzeichen:
– Zunehmende Unruhe zwischen 16 und 20 Uhr
– wandern in der Wohnung oder ständiges Fragen „Wann kommt Mama?“
– Misstraün, Halluzinationen oder Verkennen von Bezugspersonen
– Weigerung, ins Bett zu gehen oder die Schuhe auszuziehen
– Lautes Rufen, Schreien oder Weinen
– Umkehr des Tag-Nacht-Rhythmus (nachts wach, tagsüber schläfrig)
Wie häufig ist Sundowning? Studien berichten Prävalenzen zwischen 20 % und 66 %, je nach Schweregrad der Demenz und Studienpopulation. Besonders betroffen sind Menschen mit Alzheimer-Demenz (ICD-10 F00 / G30), vaskulärer Demenz (F01), Lewy-Körperchen-Demenz (G31.82) und frontotemporaler Demenz (G31.0).
§ 14 Abs. 1 SGB XI (verbatim, BMJV): „Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“
Nächtliche Unruhe zählt bei Demenz fast immer zu den Beeinträchtigungen, die einen Pflegegrad begründen – oft Pflegegrad 3 oder höher, weil die nächtliche Betreuung über die normale „Grundpflege“ hinausgeht.
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2. Warum tritt Sundowning auf?
Die genaü Ursache ist nicht abschließend geklärt. Forschungsarbeiten gehen davon aus, dass mehrere Faktoren zusammenwirken:
2.1 Schädigung der inneren Uhr
Bei Alzheimer-Demenz werden die suprachiasmatischen Kerne im Hypothalamus, das sind die „Schrittmacher“ unseres Tag-Nacht-Rhythmus, geschädigt. Die Produktion von Melatonin sinkt, der natürliche Hell-Dunkel-Wechsel wird weniger wirksam verarbeitet. In der Folge verschiebt sich der Schlaf-Wach-Rhythmus.
2.2 Sensorische Überlastung am Abend
Über den Tag sammeln sich Reize: Licht, Geräusche, Personenwechsel, Pflegehandlungen. Am Abend sinkt die kognitive Reserve, die dein Angehöriger tagsüber aufbringen kann. Die Schwelle für Überforderung sinkt – Stress, Müdigkeit und Reizbarkeit nehmen zu.
2.3 Schmerzen, Hunger, Durst, Toilettendrang
Alle Grundbedürfnisse, die tagsüber kompensiert werden, brechen am Abend durch. Eine volle Blase, drückende Zähne, ein eingewachsener Zehennagel oder ein schlecht sitzender Rollator können die Unruhe verstärken – ohne dass die betroffene Person es ausdrücken kann.
2.4 Wegfall vertrauter Bezugspersonen
Wenn die Hauptpflegeperson abends erschöpft ist oder das Abendessen vorbereitet, entsteht eine Lücke in der Tagesstruktur. Menschen mit Demenz reagieren darauf mit Verunsicherung und Suchverhalten.
2.5 Medikamenten-Nebenwirkungen
Bestimmte Antidementiva (z. B. Cholinesterase-Hemmer), Antidepressiva, Diuretika (Entwässerungsmittel) oder Kortison können den Schlaf-Wach-Rhythmus verschieben. Auch ein abendlicher Kaffee, schwarzer Tee oder Schokolade reicht mitunter aus.
Wichtig: Eine ärztliche Abklärung lohnt sich immer, wenn Sundowning neu auftritt oder sich verschlimmert. Hinter der Unruhe kann eine Harnwegsinfektion, eine Lungenentzündung, ein Dehydrations-Schub oder ein Medikamentenwechsel stecken – alles Zustände, die behandelbar sind.
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3. Was kannst du tun? – Schlafhygiene und nicht-medikamentöse Maßnahmen
Nicht-medikamentöse Maßnahmen stehen bei Schlafstörungen mit Demenz an erster Stelle. Eine Cochrane-Review und die S3-Leitlinie Demenzen der DGPPN/DGN (Stand 2023, in Überarbeitung) empfehlen strukturierte Tagesabläufe, Lichtexposition und Pflege-Schulungen.
3.1 Strukturierter Tagesablauf
- Feste Aufsteh- und Schlafenszeiten – auch am Wochenende
- Ausreichend Tageslicht am Morgen (mindestens 30 Minuten draußen oder am hellen Fenster)
- Regelmäßige, nicht zu späte Mahlzeiten
- Mittagsschlaf vor 15 Uhr und maximal 30 Minuten – sonst verschiebt sich der Nachtschlaf
- Abendaktivierungen ab 18 Uhr reduzieren (kein Fernsehkrimi, kein lautes Radio)
3.2 Schlafhygiene-Regeln
- Schlafzimmer nur zum Schlafen nutzen (kein Fernseher, kein Telefon)
- Dunkelheit fördern: Verdunklungsrollos ab 21 Uhr
- Raumtemperatur 18–20 °C
- Kein Koffein nach 14 Uhr (Kaffee, schwarzer Tee, Cola, Energydrinks)
- Kein Alkohol als „Schlafmittel“ – er fragmentiert den Schlaf
- Bewegung am Tag (Spaziergang, leichte Gymnastik), aber kein Sport nach 18 Uhr
3.3 Abendgestaltung
- Ruhige, vertraute Rituale: gemeinsames Aufräumen, Lieblingsmusik, Fotoalben anschaün, kurzes Gebet
- Sanftes Abendlicht (warmweiß, 2700 Kelvin, dimmbar) statt greller Deckenleuchte
- Beruhigende sensorische Reize: vertrautes Parfum, eine bestimmte Decke, leichte Handmassage
- Validierende Kommunikation statt Korrekturen: „Du machst dir Sorgen, weil es dunkel wird. Ich bin bei dir.“
3.4 Nächtliche Begleitung
Wenn dein Angehöriger nachts aufsteht, ist Sturzprävention das Wichtigste:
– Nachtlicht im Flur und Bad (mit Bewegungsmelder)
– Stolperfallen entfernen (Teppiche, Kabel, Schuhe)
– Haltegriffe im Bad
– GPS-Tracker am Handgelenk oder in der Kleidung (Stiftung Warentest hilft bei der Auswahl)
– Bei Weglauftendenz: Türalarm, gesicherte Ausgangstür
§ 45a Abs. 1 SGB XI (verbatim, BMJV): „Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzürhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.“
Entlastungsangebote nach § 45a SGB XI – Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter:innen, stundenweise häusliche Betreuung – können gezielt in den Abendstunden gebucht werden, um die Pflegeperson zu entlasten.
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4. Wann zum Arzt? – Abgrenzung zum Delir
Nächtliche Unruhe kann ein normaler Bestandteil der Demenz sein. Sie kann aber auch Zeichen eines Delirs sein – einer ernsten, oft lebensbedrohlichen Komplikation.
4.1 Delir (ICD-10 F05)
Ein Delir entwickelt sich innerhalb von Stunden bis wenigen Tagen und schwankt im Tagesverlauf stark. Typische Merkmale:
– Plötzliche, ausgeprägte Verwirrtheit
– Wechsel zwischen Schläfrigkeit und Erregung
– Bewusstseinsstörung
– Halluzinationen (oft optisch)
– Fieber, schneller Puls, Schwitzen
– Medikamenten- oder Infektions-Anamnese in den letzten Tagen
Wichtig (Notfall-Hinweis): Bei Verdacht auf Delir sofort ärztliche Hilfe: Notruf 112 (Rettungsdienst) oder den kassenärztlichen Notdienst 116117 anrufen. In Pflegeheimen: Pflegedienst informieren und ärztliche Notfall-Nummer wählen.
4.2 Abgrenzung zu Sundowning
| Merkmal | Sundowning | Delir (Verdacht) |
| Beginn | Schleichend, wiederkehrend | Plötzlich, innerhalb von Stunden |
| Bewusstsein | Klar | Eintrübung / Schwankung |
| Körpertemperatur | Normal | Fieber möglich |
| Auslöser | Tageszeit, Reize | Infektion, Medikamente, OP |
| Dauer | Stunden bis zur Nacht | Tage, ohne Behandlung länger |
| Handlungsbedarf | Pflege, Schlafhygiene | Notfall, Arzt, ggf. Klinik |
Wenn du unsicher bist: lieber einmal zu viel den Arzt rufen als zu wenig. Ein Delir ist behandelbar – aber nur, wenn es erkannt wird.
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5. Medikamentöse Behandlung – nur ärztlich verordnet
Wenn nicht-medikamentöse Maßnahmen nicht ausreichen, kann eine ärztliche Behandlung sinnvoll sein. Diese fällt unter die Krankenbehandlung nach § 27 SGB V.
§ 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V (verbatim, BMJV): „Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.“
5.1 Melatonin
In einigen Studien verbesserte Melatonin (0,5–5 mg zur Nacht) den Schlaf-Wach-Rhythmus bei Demenz-Patient:innen. Es ist kein zugelassenes Arzneimittel für Demenz-bedingte Schlafstörungen, kann aber ärztlich „off-label“ verordnet werden. Die Kosten werden von den Krankenkassen nicht regelhaft übernommen.
5.2 Antidepressiva und Neuroleptika
- Mirtazapin (antidepressiv, sedierend) wird manchmal bei Schlafstörungen mit Depression eingesetzt – aber Vorsicht: Es kann nächtliche Unruhe paradoxerweise verstärken und das Sturzrisiko erhöhen.
- Neuroleptika (z. B. Risperidon, Qütiapin) sind bei Verhaltenssymptomen wie Aggression und Halluzinationen manchmal notwendig – sie haben aber ein erhöhtes Schlaganfall- und Mortalitätsrisiko bei Demenz-Patient:innen (Rote-Hand-Brief). Sie sollten nur kurzfristig und unter ärztlicher Kontrolle eingesetzt werden.
5.3 Was du nicht ohne ärztliche Rücksprache tun solltest
- Schlafmittel aus der Hausapotheke (z. B. Diphenhydramin, Doxylamin) – sie erhöhen das Sturzrisiko und die Verwirrtheit
- Benzodiazepine (z. B. Diazepam, Lorazepam) – sie machen abhängig und können paradox erregend wirken
- Alkohol als „Einschlafhilfe“ – er verschlechtert die Schlafqualität und stürzt
Faustregel: Jede Medikamenten-Änderung bei Demenz gehört in die Hände von Hausarzt:in, Neurolog:in oder Gerontopsychiater:in.
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6. Pflegegrad und Entlastung – deine Rechte
6.1 Pflegegrad bei nächtlicher Unruhe
Wenn dein Angehöriger nachts regelmäßig betreut werden muss (Beruhigung, Toilettengang, Weglaufschutz), ist das ein zentraler Faktor bei der Pflegebegutachtung (NBA). Pflegegrad 3 oder höher ist bei Sundowning realistisch.
Hinweis: Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigungen) deckt die nächtliche Betreuung in der Regel nicht ab. Wenn die Unruhe erst nach Antragstellung zugenommen hat, kann ein Höherstufungsantrag sinnvoll sein.
6.2 Entlastungsbetrag (§ 39 SGB XI)
Seit 2025 steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 ein Entlastungsbetrag von 125 € monatlich zu. Du kannst ihn für stundenweise Betreuung einsetzen – auch in den Abendstunden, wenn die Pflegeperson selbst schlafen muss.
6.3 Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Wenn die Hauptpflegeperson krank wird, Urlaub braucht oder einfach eine Nacht durchschlafen muss, springt die Verhinderungspflege ein: bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr (6 Wochen), mit dem Entlastungsbudget kombinierbar bis 3.539 € (Entlastungsbudget-Kombination). Auch stundenweise Nutzung ist möglich.
6.4 Hospiz- und Palliativ-Versorgung (§ 39a SGB V)
§ 39a Abs. 1 SGB V (verbatim, BMJV): „Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, haben im Rahmen der Verträge nach Satz 4 Anspruch auf einen Zuschuss zu stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann.“
Wenn dein Angehöriger im fortgeschrittenen Stadium der Demenz ist und nächtliche Unruhe pflegerisch kaum mehr beherrschbar wird, kann ambulantes Hospiz oder spezialisierte Palliativ-Versorgung (SAPV) sinnvoll sein. Diese Leistungen stehen Betroffenen mit Demenz ausdrücklich zu.
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7. Häufige Fragen (FAQ)
Ist Sundowning heilbar?
Sundowning selbst ist kein eigenständiges Krankheitsbild, sondern ein Symptom der zugrundeliegenden Demenz. Eine ursächliche Heilung gibt es nicht. Die Symptome lassen sich aber durch nicht-medikamentöse Maßnahmen, Tagesstruktur und – wenn nötig – ärztliche Behandlung deutlich bessern.
Brauche ich ein ärztliches Attest für Pflegegrad 3?
Für die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) brauchst du kein eigenes Attest – die Gutachter:innen kommen zu dir nach Hause und befragen dich. Sinnvoll ist es aber, ein Tagebuch über die nächtlichen Episoden zu führen (Uhrzeit, Dauer, Verhalten, eigener Schlafentzug). Das hilft dem MD, den Pflegeaufwand realistisch einzuschätzen.
Was zahlt die Pflegekasse für Nachtwachen?
Die Pflegekasse finanziert keine „Nachtwache“ als eigene Leistung. Aber: Pflegegeld und Pflegesachleistungen (§§ 37, 36 SGB XI) decken den gesamten Pflegeaufwand ab, auch nachts. Entlastungsbetrag (125 €) und Verhinderungspflege (1.612 €) können für stundenweise nächtliche Betreuung eingesetzt werden, wenn ein ambulanter Pflegedienst diese erbringt.
Sind Schlafmittel aus der Apotheke ohne Rezept eine Option?
Nein. Rezeptfreie Schlafmittel (Diphenhydramin, Doxylamin, Baldrian-Hopfen-Kombinationen) sind bei Demenz nicht empfohlen. Sie erhöhen das Sturzrisiko, verstärken tagsüber die Schläfrigkeit und können die Verwirrtheit verschlechtern. Sprich immer zürst mit dem behandelnden Arzt.
Mein Angehöriger will nachts ständig die Wohnung verlassen. Was kann ich tun?
Weglauftendenz ist ein ernstes Sicherheitsrisiko. Mögliche Maßnahmen:
– Türalarm (Bewegungsmelder mit akustischem Signal)
– GPS-Notruf-Armband (z. B. von Malteser, Johanniter, ASB oder kommerziellen Anbietern)
– Gemeinsam nächtliche Spaziergänge machen, wenn nichts anderes hilft
– Beschäftigungstherapie tagsüber – wer ausgelastet ist, schläft nachts besser
– Heimaufnahme in Erwägung ziehen, wenn Weglauftendenz nicht beherrschbar ist (Sicherheit geht vor)
Wann ist eine Heimeinweisung sinnvoll?
Wenn die nächtliche Unruhe trotz aller Maßnahmen anhält und die Pflegeperson selbst gesundheitlich am Ende ist (Schlafentzug, Depression, körperliche Erschöpfung), ist eine Heimeinweisung kein Versagen, sondern eine verantwortliche Entscheidung. Die Pflegekasse unterstützt die Heimunterbringung ab Pflegegrad 2 mit deutlich höheren Sachleistungen als bei ambulanter Pflege.
Wo finde ich Beratung und Selbsthilfe?
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft: Landesverbände bieten Beratung, Gesprächsgruppen und Angehörigenkurse – deutsche-alzheimer.de
- Pflegestützpunkte (bundesweit rund 400): kostenlose Beratung nach § 7a SGB XI
- EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung: teilhabeberatung.de
- Telefonische Pflegeberatung der Pflegekassen (24/7 unter 0800 595 0059)
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8. Externe Quellen und weiterführende Links
- gesetze-im-internet.de – SGB XI
- gesetze-im-internet.de – SGB V
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft – Demenz und Schlafstörungen
- DGPPN/DGN – S3-Leitlinie Demenzen
- BMG – Pflegegrad-Rechner
- BMFSFJ – Wegweiser Demenz
- Stiftung Warentest – GPS-Tracker für Demenzkranke (Vergleich)
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9. Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für eine Beratung im Einzelfall wende dich an eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, einen Sozialverband (VdK Deutschland, Sozialverband Deutschland) oder einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Stand: Juni 2026.
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10. Schema.org (strukturiert, JSON-LD)
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Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).
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