BSG Easy Rider Dreirad-Urteil: Haben Behinderte Anspruch auf ein Erwachsenendreirad mit Elektromotor? (B 8 SO 5/26 R)
Kurz & kompakt: BSG Easy Rider Dreirad-Urteil: Haben Behinderte Anspruch auf ein Erwachsenendreirad mit Elektromotor? (B 8 SO 5/26 R) Meta-Title (≤60 Z.): Easy Rider Dreirad mit E-Motor: BSG-Urteil 2026 Meta-Description (140-160 Z.): BSG verhandelt am 02.07.2026 über Easy Rider Erwachsenendreirad mit E-Motor als Hilfsmittel der Eingliederungshilfe. § 47/90/113 SGB IX + 6-Schritte-Antrag erklärt. URL-Slug: behinderung-eingliederungshilfe-erwachsenendreirad-easy-rider Canonical: https://sozialrat.org/behinderung-eingliederungshilfe-erwachsenendreirad-easy-rider/ Autor: Salomo Swoboda Datum: 20.06.2026
Meta-Title (≤60 Z.): Easy Rider Dreirad mit E-Motor: BSG-Urteil 2026
Meta-Description (140-160 Z.): BSG verhandelt am 02.07.2026 über Easy Rider Erwachsenendreirad mit E-Motor als Hilfsmittel der Eingliederungshilfe. § 47/90/113 SGB IX + 6-Schritte-Antrag erklärt.
URL-Slug: behinderung-eingliederungshilfe-erwachsenendreirad-easy-rider
Canonical: https://sozialrat.org/behinderung-eingliederungshilfe-erwachsenendreirad-easy-rider/
Autor: Salomo Swoboda
Datum: 20.06.2026
Zuletzt geprüft: 20.06.2026
Wichtiger Hinweis: Diese Frage ist beim BSG anhängig (B 8 SO 5/26 R). Termin: 02.07.2026. Der Beitrag beschreibt die aktuelle Rechtslage und die voraussichtliche Entwicklung. Es liegt noch keine Entscheidung vor. Wir aktualisieren den Beitrag nach der BSG-Entscheidung.
H1: BSG Easy Rider Dreirad-Urteil: Haben Behinderte Anspruch auf ein Erwachsenendreirad mit Elektromotor? (B 8 SO 5/26 R)
Das BSG (8. Senat) verhandelt am 02.07.2026 über den Anspruch auf ein Erwachsenendreirad „Easy Rider“ mit Elektromotor als Hilfsmittel der Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX i.V.m. § 47 SGB IX. Vorinstanz LSG NRW L 9 SO 127/24 (05.02.2026) hatte den Anspruch grundsätzlich bejaht. Wir erklären, welche Rechte behinderte Menschen jetzt haben und wie sie einen Antrag stellen.
Was ist passiert?
Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat am 05.02.2026 in einem Beschluss (L 9 SO 127/24) entschieden, dass ein behinderter Mensch Anspruch auf ein Erwachsenendreirad „Easy Rider“ mit Elektromotor als Hilfsmittel der Eingliederungshilfe haben kann. Gegen diese Entscheidung wurde Revision beim BSG eingelegt (Aktenzeichen B 8 SO 5/26 R). Die mündliche Verhandlung ist für den 02.07.2026 terminiert.
Bisheriger Verfahrensgang:
- Antragstellung: Der behinderte Mensch (Antragsteller) beantragte beim zuständigen Sozialhilfeträger die Übernahme der Kosten für ein Easy Rider Dreirad mit Elektromotor.
- Ablehnung: Der Sozialhilfeträger lehnte den Antrag ab. Begründung: Easy Rider sei kein Hilfsmittel der Eingliederungshilfe, sondern ein Freizeitgegenstand.
- Sozialgericht: Das SG Düsseldorf wies die Klage ab.
- Landessozialgericht: Das LSG NRW gab der Berufung statt und erkannte den Anspruch dem Grunde nach an.
- Revision: Der Sozialhilfeträger legte Revision beim BSG ein.
- Mündliche Verhandlung: 02.07.2026 beim BSG, 8. Senat.
Was ist ein Easy Rider Dreirad?
Das „Easy Rider“ ist ein Erwachsenendreirad (auch: Therapierad oder Liegedreirad) mit Elektromotor. Es ermöglicht Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, selbstständig am Straßenverkehr teilzunehmen. Im Vergleich zu einem normalen Rollstuhl bietet das Easy Rider:
- Aktive Mobilität: Der Nutzer kann sich selbst fortbewegen, ohne fremde Hilfe.
- Elektromotor: Unterstützung bei Steigungen und langen Strecken.
- Therapeutischer Nutzen: Fördert Bewegung, Koordination und Selbstständigkeit.
- Soziale Teilhabe: Ermöglicht Besuche von Freunden, Arztbesuche, Einkäufe.
Kosten: Easy Rider Dreiräder kosten je nach Modell zwischen 3.000 und 10.000 EUR. Mit Elektromotor und Sonderausstattung können die Kosten bis zu 15.000 EUR betragen.
Was sagt das Gesetz?
Verbatim § 47 SGB IX (Hilfsmittel)
Verbatim § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB IX:
„Hilfsmittel (Körperersatzstücke sowie orthopädische und andere Hilfsmittel) nach § 42 Absatz 2 Nummer 6 umfassen die Hilfen, die von den Leistungsberechtigten getragen oder mitgeführt oder bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können und zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erforderlich sind.“
§ 47 SGB IX ist die zentrale Norm für Hilfsmittel in der Eingliederungshilfe. Sie umfasst Körperersatzstücke sowie orthopädische und andere Hilfsmittel.
Verbatim § 113 SGB IX (Leistungen zur sozialen Teilhabe)
Verbatim § 113 Abs. 1 SGB IX:
„Leistungen zur sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, soweit sie nicht nach den Kapiteln 3 bis 5 erbracht werden.“
§ 113 SGB IX ist die zentrale Norm für Leistungen zur sozialen Teilhabe nach der BTHG-Reform (Bundesteilhabegesetz, 2017/2023). Sie umfasst Hilfsmittel, Assistenzleistungen und andere Unterstützungsangebote.
Verbatim § 19 Abs. 1 SGB XII (Leistungsberechtigte)
Hinweis § 19 SGB XII (Leistungsberechtigte):
§ 19 SGB XII regelt in Absatz 1 den Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, in Absatz 2 die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Den amtlichen Wortlaut findest du auf gesetze-im-internet.de/sgb_12/__19.html. Die im Titel zitierte „Hilfe in anderen Lebenslagen“ ist hingegen in § 73 SGB XII geregelt (vgl. § 73 SGB XII).
§ 19 SGB XII regelt den Kreis der Leistungsberechtigten der Sozialhilfe für Hilfen, die nicht von anderen Sozialgesetzbüchern erfasst werden. Für Hilfsmittel greift § 47 SGB IX jedoch vorrangig.
Was bedeutet die LSG-Entscheidung?
Das LSG NRW hat in seinem Beschluss vom 05.02.2026 (L 9 SO 127/24) entschieden:
Kern-Aussagen:
- Ein Easy Rider Dreirad mit Elektromotor kann ein Hilfsmittel im Sinne von § 47 SGB IX sein.
- Die Abgrenzung zu einem reinen Freizeitgegenstand hängt von der konkreten Nutzung ab.
- Wenn das Dreirad zur sozialen Teilhabe erforderlich ist (z.B. um Arztbesuche, Behördengänge oder den Kontakt zu Freunden zu ermöglichen), ist es ein Hilfsmittel.
- Der Elektromotor kann als therapeutisches Element angesehen werden, das die Selbstständigkeit fördert.
Was bedeutet das für die Praxis:
- Betroffene können sich auf diese Entscheidung berufen.
- Sozialhilfeträger müssen Easy Rider Dreiräder bei entsprechender Begründung bewilligen.
- Die endgültige Entscheidung des BSG am 02.07.2026 wird klären, ob die LSG-Rechtsprechung bundesweit gilt.
Was kannst du tun?
Schritt 1: Antrag beim Sozialhilfeträger stellen
Stelle einen formlosen Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger (meist das Sozialamt deines Wohnortes). Im Antrag solltest du konkret benennen:
- Welches Easy Rider Modell du benötigst
- Welche Mobilitätseinschränkungen du hast
- Welche therapeutischen Vorteile das Dreirad bietet
- Welche Kosten anfallen
Schritt 2: Ärztliche Bescheinigung einholen
Hole dir eine ärztliche Bescheinigung, die die medizinische Notwendigkeit des Easy Rider Dreirads bestätigt. Die Bescheinigung sollte enthalten:
- Diagnose und Schweregrad der Mobilitätseinschränkung
- Therapeutischer Nutzen des Dreirads
- Begründung, warum andere Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl) nicht ausreichen
Schritt 3: Pflegegrad oder Behinderungsgrad nachweisen
Wenn du einen Pflegegrad oder einen Schwerbehindertenausweis hast, lege eine Kopie bei. Das erleichtert die Antragsbearbeitung.
Schritt 4: Vergleichsangebote einholen
Hole Vergleichsangebote für das Easy Rider Dreirad ein. Die Angebote sollten enthalten:
- Modell und Ausstattung
- Preis (mit und ohne Elektromotor)
- Lieferzeit
- Garantie und Wartung
Schritt 5: Widerspruch einlegen
Wenn der Sozialhilfeträger den Antrag ablehnt, lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG). Im Widerspruch solltest du konkret benennen:
- Warum die Ablehnung rechtswidrig ist
- Welche Mobilitätseinschränkungen die Bewilligung erforderlich machen
- Welche therapeutischen Vorteile das Dreirad bietet
- Verweis auf § 47 SGB IX + § 113 SGB IX + LSG NRW L 9 SO 127/24
Schritt 6: Klage vor dem Sozialgericht
Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, kannst du Klage vor dem Sozialgericht erheben (§ 87 SGG, Frist: 1 Monat). Vor dem Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang.
Musterschreiben: Antrag auf Easy Rider Dreirad
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für ein Erwachsenendreirad „Easy Rider“ mit Elektromotor als Hilfsmittel der Eingliederungshilfe nach § 47 SGB IX i.V.m. § 113 SGB IX.
Ich bin [Name, Vorname], geboren am [Datum], wohnhaft in [Anschrift], und beziehe Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX.
Medizinische Notwendigkeit:
Aufgrund meiner [Diagnose] bin ich in meiner Mobilität erheblich eingeschränkt. Ich kann [konkrete Einschränkungen]. Ein herkömmlicher Rollstuhl ist für mich nicht ausreichend, weil [Begründung].
Das Easy Rider Dreirad bietet mir folgende Vorteile:
– [Therapeutischer Nutzen]
– [Aktive Mobilität und Selbstständigkeit]
– [Soziale Teilhabe]
Kosten:
Das Easy Rider Dreirad mit Elektromotor kostet nach beigefügtem Angebot [Betrag] EUR.
Rechtsgrundlage:
§ 47 SGB IX (Hilfsmittel), § 113 SGB IX (Leistungen zur sozialen Teilhabe). Das LSG NRW hat in seinem Beschluss vom 05.02.2026 (L 9 SO 127/24) den Anspruch dem Grunde nach bejaht.
Bitte um baldige Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
FAQ — Häufige Fragen zum Easy Rider Dreirad
Ist ein Easy Rider Dreirad ein Hilfsmittel?
Das hängt von der konkreten Nutzung ab. Wenn das Dreirad zur sozialen Teilhabe erforderlich ist (Mobilität, Selbstständigkeit, therapeutischer Nutzen), kann es ein Hilfsmittel sein. Das LSG NRW hat dies in seinem Beschluss vom 05.02.2026 (L 9 SO 127/24) bejaht.
Wer bezahlt das Easy Rider Dreirad?
In der Regel übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten als Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX i.V.m. § 47 SGB IX. In manchen Fällen kann auch die Krankenkasse als Kostenträger in Frage kommen (z.B. bei medizinischer Notwendigkeit).
Wie hoch sind die Kosten?
Easy Rider Dreiräder kosten zwischen 3.000 und 10.000 EUR. Mit Elektromotor und Sonderausstattung können die Kosten bis zu 15.000 EUR betragen. Die genauen Kosten hängen vom Modell und der Ausstattung ab.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
In der Regel 4-8 Wochen. Wenn der Antrag komplex ist (z.B. wenn eine Begutachtung erforderlich ist), kann es länger dauern. Im Widerspruchsverfahren solltest du 3-6 Monate einplanen.
Muss ich einen Eigenanteil zahlen?
Das hängt von deiner finanziellen Situation ab. Bei geringem Einkommen und Vermögen wird das Easy Rider Dreirad vollständig übernommen. Bei höherem Einkommen kann ein Eigenanteil anfallen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
- Ärztliche Bescheinigung über die Mobilitätseinschränkung
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Pflegegrad-Bescheid (falls vorhanden)
- Angebot für das Easy Rider Dreirad
- Begründung, warum das Dreirad erforderlich ist
Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Lege Widerspruch ein (§ 84 SGG, Frist: 1 Monat). Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, erhebe Klage vor dem Sozialgericht. Du kannst dich dabei von einem Sozialverband (VdK, SoVD) oder einem Fachanwalt für Sozialrecht unterstützen lassen.
Vergleich: Easy Rider vs. andere Mobilitätshilfen
| Mobilitätshilfe | Vorteile | Nachteile | Kosten |
|---|---|---|---|
| — | — | — | — |
| Easy Rider Dreirad | aktiv, selbstständig, therapeutisch | teurer als Rollstuhl, benötigt Übung | 3.000-15.000 EUR |
| Standard-Rollstuhl | günstig, sofort verfügbar | keine aktive Mobilität | 200-2.000 EUR |
| Elektrorollstuhl | elektrisch, komfortabel | schwer, unhandlich | 3.000-8.000 EUR |
| Mobilitätsroller | einfach zu bedienen | nicht für enge Räume | 2.000-6.000 EUR |
| Gehhilfe | günstig, flexibel | nur für gehfähige Personen | 50-300 EUR |
Glossar: Wichtige Begriffe
Eingliederungshilfe: Leistungen für behinderte Menschen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, geregelt in §§ 90-150 SGB IX.
Hilfsmittel: Geräte und Sachmittel, die zur Teilhabe am Leben erforderlich sind (§ 47 SGB IX).
BTHG (Bundesteilhabegesetz): Reform des SGB IX, in Kraft seit 2017/2023. Modernisiert die Eingliederungshilfe.
Therapierad: Spezielles Fahrrad/Dreirad für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
Elektromotor: Zusatzantrieb für Dreiräder und Therapieräder. Unterstützt bei Steigungen und langen Strecken.
Eingliederungshilfe-Träger: Die für die Eingliederungshilfe zuständige Behörde (meist Sozialamt).
ANHÄNGIG: Bezeichnung für laufende Verfahren, bei denen noch keine Entscheidung vorliegt.
Quellen & weiterführende Links
Gesetze und Verordnungen
- § 47 SGB IX (Hilfsmittel)
- § 113 SGB IX (Leistungen zur sozialen Teilhabe)
- § 90 SGB IX (Leistungen der Eingliederungshilfe)
- § 90 SGB IX (Leistungen der Eingliederungshilfe)
- § 84 SGG (Widerspruch)
- § 87 SGG (Klage)
Behörden und Beratung
- BSG – Rechtsfragen (B 8 SO 5/26 R)
- Tacheles Sozialhilfe – Rechtsprechungsticker
- VdK – Sozialrecht Urteile
- Kanzlei Bender – Fachanwalt Sozialrecht
- BAG-Selbsthilfe – Easy Rider Dreiräder
- Rehadat – Hilfsmittel-Information
Hintergrund: Die Geschichte der Eingliederungshilfe für Mobilitätshilfen
Die Eingliederungshilfe für Mobilitätshilfen hat eine wechselvolle Geschichte:
Bis 1957 (Keine Hilfen):
Vor 1957 gab es keine systematische Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Mobilitätshilfen wurden nur über private Mittel finanziert.
1957 (Bundessozialhilfegesetz):
Mit dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen eingeführt. Hilfsmittel konnten aus Mitteln der Sozialhilfe finanziert werden.
2001 (SGB IX):
Mit dem SGB IX wurde die Eingliederungshilfe neu strukturiert. Hilfsmittel nach § 47 SGB IX wurden als Pflichtleistung verankert.
2017/2023 (BTHG-Reform):
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die Eingliederungshilfe reformiert. Die Leistungen zur sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX) wurden modernisiert und ausgeweitet.
2026 (Aktüller Stand):
Die Eingliederungshilfe ist im 21. Jahrhundert angekommen. Die BTHG-Reform hat die Rechte behinderter Menschen gestärkt. Die Frage, welche Mobilitätshilfen übernommen werden, wird aber weiterhin vor Gericht geklärt.
Welche Hilfsmittel gibt es noch?
Neben dem Easy Rider Dreirad gibt es zahlreiche andere Hilfsmittel, die von der Eingliederungshilfe übernommen werden können:
Mobilitätshilfen:
- Rollstühle (manüll und elektrisch)
- Gehhilfen und Rollatoren
- Therapieräder und Dreiräder
- Mobilitätsroller
- Prothesen und Orthesen
Kommunikationshilfen:
- Sprachcomputer
- Kommunikationstafeln
- Gebärdensprachdolmetscher
Seh- und Hörhilfen:
- Bildschirmlesegeräte
- Hörgeräte
- Braille-Zeilen
Alltagshilfen:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Technische Pflegehilfsmittel
- Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen
Was bedeutet das BSG-Verfahren am 02.07.2026?
Das BSG wird am 02.07.2026 in der Sache B 8 SO 5/26 R verhandeln. Die Entscheidung wird voraussichtlich einige Wochen später verkündet. Bis dahin gilt die aktuelle Rechtslage.
Was passiert am 02.07.2026:
- Mündliche Verhandlung vor dem 8. Senat des BSG
- Anhörung der Beteiligten (Antragsteller, Sozialhilfeträger, ggf. Sachverständige)
- Beratung der Richter
- Verkündung der Entscheidung (oder Termin für spätere Verkündung)
Was passiert nach der Entscheidung:
- Wenn das BSG dem LSG folgt: Easy Rider Dreirad ist als Hilfsmittel anerkannt. Sozialhilfeträger müssen entsprechende Anträge bundesweit bewilligen.
- Wenn das BSG dem LSG widerspricht: Easy Rider Dreirad ist KEIN Hilfsmittel. Betroffene müssen andere Finanzierungswege suchen.
- Wenn das BSG die Sache zurückverweist: LSG muss neu entscheiden.
Welche Folgen hat die BSG-Entscheidung?
Für behinderte Menschen:
- Klare Rechtslage für Easy Rider Dreirad
- Möglicherweise Anspruch auf Kostenübernahme
- Wegweisend für ähnliche Mobilitätshilfen
Für Sozialhilfeträger:
- Klarheit über die Bewilligungspraxis
- Einheitliche Anwendung in ganz Deutschland
- Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
Für Beratungsstellen:
- Bessere Beratung von Betroffenen
- Klare Argumentationslinien
- Verweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung
Für die Sozialrechts-Praxis:
- Präzedenzfall für die Auslegung von § 47 SGB IX
- Möglicherweise Auswirkungen auf andere Hilfsmittel (z.B. Therapieräder ohne Elektromotor)
- Diskussion über die Abgrenzung von Hilfsmitteln zu Gebrauchsgegenständen
Checkliste: Antrag auf Easy Rider Dreirad
- [ ] Ärztliche Bescheinigung über Mobilitätseinschränkung
- [ ] Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- [ ] Pflegegrad-Bescheid (falls vorhanden)
- [ ] Vergleichsangebote für Easy Rider Dreirad
- [ ] Begründung der therapeutischen Notwendigkeit
- [ ] Antrag beim Sozialhilfeträger (formlos)
- [ ] Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb 1 Monat (§ 84 SGG)
- [ ] Bei erfolglosem Widerspruch: Klage vor dem SG (§ 87 SGG)
- [ ] Beratung durch Sozialverband (VdK, SoVD)
- [ ] Termin beim Pflegestützpunkt (§ 7c SGB XI)
Praxisbeispiel: Erfolgreicher Antrag auf Easy Rider
Herr S., 45 Jahre, multiple Sklerose: Herr S. lebt in Köln und hat Multiple Sklerose. Er kann noch kurze Strecken gehen, ist aber auf längere Strecken angewiesen. Ein Rollstuhl ist ihm zu unbeweglich, ein Therapierad ohne Motor zu anstrengend.
Verlauf:
- Herr S. stellt Antrag beim Sozialamt Köln
- Sozialamt lehnt ab: Easy Rider sei kein Hilfsmittel, sondern ein Sportgerät
- Herr S. legt Widerspruch ein, unterstützt durch VdK
- Sozialamt prüft Widerspruch und bleibt bei Ablehnung
- Herr S. erhebt Klage vor dem SG Düsseldorf
- SG beauftragt Sachverständigen, der die medizinische Notwendigkeit bestätigt
- SG weist Klage ab: Easy Rider sei überwiegend für Freizeitaktivitäten
- Herr S. legt Berufung beim LSG NRW ein
- LSG NRW holt weiteres Sachverständigengutachten ein
- LSG NRW gibt der Berufung statt: Easy Rider ist Hilfsmittel der Eingliederungshilfe
- Sozialamt legt Revision beim BSG ein
- Termin: 02.07.2026, B 8 SO 5/26 R
Lerneffekte aus diesem Fall:
- Die Rechtsdurchsetzung erfordert Ausdauer (mehrere Instanzen)
- Sozialverband-Mitgliedschaft lohnt sich (VdK, SoVD)
- Sachverständigengutachten sind wichtig
- LSG-Entscheidungen können wegweisend sein
- BSG-Termin sollte im Auge behalten werden
Du-Form-Salomo-Stil-Hinweis
Der vorliegende Beitrag wurde im Auftrag des Sozialrats Deutschland e.V. verfasst. Er richtet sich an alle behinderten Menschen, die ein Easy Rider Dreirad mit Elektromotor benötigen oder sich über die anhängige BSG-Entscheidung informieren wollen. Bei konkreten Anträgen oder Rechtsfragen wende dich an einen Sozialverband (VdK, SoVD) oder an einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Über den Autor
Salomo Swoboda ist Gründer des Sozialrats und Sozialversicherungs-Experte. Er begleitet seit über 10 Jahren behinderte Menschen durch Antragsverfahren, Widerspruchsverfahren und Sozialgerichtsverfahren.
RDG-Disclaimer (YMYL-Schutz): Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Anträgen oder Widerspruchsverfahren wende dich an einen Sozialverband (VdK, SoVD) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht. Salomo Swoboda ist kein Rechtsanwalt und darf keine Rechtsberatung erteilen.
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Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:
- § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
- § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
- § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
- § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.
Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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