Demenz-Betreuung zuhause 2026: Pflegedienst + 24h-Betreuung + § 45a/45b SGB XI
YMYL-Hinweis vorab: Dieser Beitrag informiert über Betreuungs- und Pflegeleistungen für Menschen mit Demenz zu Hause nach SGB V und SGB XI. Er ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deines Falls wende dich an eine Pflegeberatung (§ 7a SGB XI), deine Pflegekasse oder einen Sozialverband wie den VdK oder den Sozialverband Deutschland.
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Demenz-Betreuung zuhause wird über § 45b SGB XI (Angebote zur Unterstützung im Alltag) und § 36 SGB XI (Pflegesachleistung für Pflegedienste) finanziert. Zusätzlich steht dir der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 Euro monatlich zu. Bei anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 kannst du zwischen ambulanter Pflege, 24-Stunden-Betreuung (häufig aus Osteuropa), Tagespflege und Betreuungsgruppen wählen. Du kombinierst diese Leistungen über den Entlastungsbetrag, das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) und die Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI).
1. Wenn die Diagnose Demenz deinen Alltag verändert
Eine Demenzerkrankung verändert das Leben der betroffenen Person und der Angehörigen oft schleichend. Was am Anfang kleine Vergesslichkeiten sind, wird im Laufe von Monaten und Jahren zu einer ernsten Belastung: Die betroffene Person findet sich in der eigenen Wohnung nicht mehr zurecht, vergisst das Kochen oder das Abschließen der Tür, verliert die Fähigkeit, alltägliche Aufgaben selbständig zu bewältigen.
An diesem Punkt stellt sich für viele Familien die Frage: Wie kann mein Angehöriger trotz Demenz zu Hause wohnen bleiben — und wer bezahlt die Betreuung?
Die Antwort steht im Sozialgesetzbuch. Seit der Pflegestärkungsgesetz-Reform 2017 und dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) sind kognitive und psychische Beeinträchtigungen — also genau die Symptome einer Demenz — ausdrücklich pflegegrad-relevant. Das bedeutet: Mit einer anerkannten Demenzdiagnose (ICD-10 F00.- Alzheimer, F01.- vaskuläre Demenz, F02.- Demenz bei sonstigen Krankheiten, F03 nicht näher bezeichnete Demenz, F06.7 leichte kognitive Störung/MCI oder G30.- Alzheimer-Krankheit) hast du Anspruch auf ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen, ohne dass dein Angehöriger zuerst „körperlich schwer krank“ sein muss.
Wichtig vorab: Es gibt keine pauschale Empfehlung, welche Betreuungsform die richtige ist. Welche Lösung zu dir passt, hängt vom Pflegegrad, von der Wohnsituation, von den finanziellen Möglichkeiten und vor allem vom Willen und Wohl der betroffenen Person ab.
2. Vier Wege, Demenz zuhause zu betreuen
Du hast grundsätzlich vier Betreuungsformen zur Auswahl. Sie lassen sich miteinander kombinieren — die meisten Familien nutzen nicht nur eine, sondern zwei oder drei parallel.
2.1 Ambulanter Pflegedienst
Ein ambulanter Pflegedienst kommt je nach Bedarf ein- bis mehrmals täglich zu dir nach Hause. Die Pflegekräfte übernehmen Grundpflege (Körperpflege, Anziehen, Mobilisation) und häusliche Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung (Verbandswechsel, Medikamentengabe, Injektionen). Zusätzlich bieten viele Pflegedienste Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI an — etwa stundenweise Beschäftigung, Vorlesen, Spaziergänge, Gedächtnistraining.
Finanziert wird der Pflegedienst über die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:
| Pflegegrad | Pflegesachleistung 2025 (§ 36 SGB XI) |
|---|---|
| ———— | ————————————— |
| Pflegegrad 1 | 0 Euro (kein Anspruch, nur Entlastungsbetrag) |
| Pflegegrad 2 | 796 Euro/Monat |
| Pflegegrad 3 | 1.497 Euro/Monat |
| Pflegegrad 4 | 1.859 Euro/Monat |
| Pflegegrad 5 | 2.299 Euro/Monat |
Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Du musst nicht in Vorleistung gehen. Wenn dein Bedarf die Pflegesachleistung übersteigt, kannst du zusätzlich den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 Euro monatlich) einsetzen.
2.2 24-Stunden-Betreuung (häufig aus Osteuropa)
Die sogenannte 24-Stunden-Betreuung wird überwiegend von Pflegekräften aus Polen, Tschechien, der Slowakei, Rumänien, Bulgarien oder der Ukraine erbracht. Die Pflegekräfte wohnen für einen festgelegten Zeitraum (meist 2 bis 3 Monate, dann Wechsel) im Haushalt der betroffenen Person und übernehmen rund um die Uhr Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung.
Rechtlich ist diese Form der Betreuung keine Pflegesachleistung im Sinne des SGB XI, sondern in der Regel eine Anstellung im Privathaushalt oder ein Entsendungsmodell über eine ausländische Vermittlungsagentur. Beide Modelle sind mit dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht grundsätzlich vereinbar, erfordern aber eine sorgfältige Vertragsgestaltung.
Die Kosten liegen — je nach Anbieter und Qualifikation — zwischen 2.200 und 3.800 Euro monatlich. Welche Zuschüsse du dagegen rechnen kannst:
- Pflegegeld nach § 37 SGB XI (z. B. 347 Euro/Monat bei Pflegegrad 2 oder 599 Euro/Monat bei Pflegegrad 3) — wird ohne Pflegedienst ausgezahlt, du kannst es für die 24-h-Betreuung verwenden
- Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 Euro/Monat) — zweckgebunden für qualitätsgesicherte Betreuung
- Steuerliche Entlastung über den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder den haushaltsnahen Pflege-Pauschbetrag (§ 35a EStG, bis 600 Euro/Jahr oder Pflege-Pauschbetrag 1.800 Euro/Jahr nach § 33b EStG)
- Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI — gestaffelt nach Pflegegrad: PG2 bis zu 694 Euro, PG3 bis zu 1.198 Euro, PG4 bis zu 1.600 Euro und PG5 bis zu 1.980 Euro pro Kalenderjahr, zuzüglich bis zu 3.539 Euro aus dem Entlastungsbetrag-Budget als Mehrkosten-Zuschlag (seit der Pflegereform 2024). Du kannst damit stundenweise einen Ersatzpflegedienst bezahlen oder die 24-h-Betreuung kurzzeitig verlängern.
Eine vollständige Deckung der Kosten ist auch bei hohem Pflegegrad nicht möglich — die Lücke musst du aus eigener Tasche oder über Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) finanzieren. Lass dich dazu unbedingt von einer Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder einem Sozialverband beraten.
2.3 Tagespflege und Nachtpflege
Tagespflege (auch: teilstationäre Pflege nach § 41 SGB XI) ist ein Angebot, bei dem dein Angehöriger tagsüber in einer Pflegeeinrichtung betreut wird und abends nach Hause kommt. Das entlastet dich als berufstätigen Angehörigen und bietet dem Erkrankten strukturierte Tagesabläufe, Kontakt zu anderen Menschen und fachliche Betreuung.
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 721 Euro monatlich bei Pflegegrad 2, 1.357 Euro bei Pflegegrad 3, 1.685 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5 (Stand 2025, valorisiert nach § 30 SGB XI) für die Tagespflege — und zwar zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag. Das heißt: Du kannst alle vier Leistungen parallel nutzen, ohne dass sie gegeneinander verrechnet werden.
Nachtpflege funktioniert nach demselben Prinzip, ist aber weniger verbreitet. Sie ist sinnvoll, wenn dein Angehöriger nachts starke Unruhezustände oder Weglauftendenzen zeigt (auch „Hin- und Herlaufen“ oder „Nachts-ständig-anziehen“ genannt) und du als Angehöriger keinen Schlaf mehr findest.
2.4 Betreuungsgruppen und ehrenamtliche Helferkreise
Betreuungsgruppen sind stundenweise Angebote — typisch sind 3 bis 4 Stunden pro Vormittag oder Nachmittag, ein- bis dreimal pro Woche. Sie richten sich an Menschen mit Demenz im frühen bis mittleren Stadium und werden von geschulten Ehrenamtlichen oder Fachkräften geleitet. Die Betroffenen singen, spielen, basteln, erzählen — alles unter Anleitung und mit Rücksicht auf ihre kognitiven Einschränkungen.
Diese Angebote werden nach § 45b SGB XI als „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ anerkannt. Du bezahlst sie aus dem Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 Euro monatlich). Wenn du den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht voll verbrauchst, wird der Rest auf die Folgemonate bis Ende des Kalenderjahres übertragen — verfällt aber am 30. Juni des Folgejahres, wenn er bis dahin nicht genutzt wurde (§ 45b Absatz 2 Satz 3 SGB XI).
3. § 45a und § 45b SGB XI — die zwei Schlüsselnormen für die Betreuung zu Hause
Die §§ 45a und 45b SGB XI sind die zentralen Normen, wenn du Demenz zu Hause betreuen willst. Sie sind oft unbekannt, weil sie nicht zu den „großen“ Pflegenormen gehören, aber sie sind genau die Stelle, an der du als Angehöriger Geld und Entlastung holst.
3.1 § 45a SGB XI — Angebote zur Unterstützung im Alltag
§ 45a SGB XI definiert vier Kategorien anerkannter Angebote:
- Betreuungsgruppen für Demenz-Erkrankte (stundenweise)
- Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger
- Pflegebegleiter (geschulte Ehrenamtliche, die Angehörige beraten)
- Angebote zur Entlastung im Alltag (hauswirtschaftliche Versorgung, Alltagsbegleitung)
Diese Angebote müssen von der Pflegekasse oder einem privaten Träger anerkannt sein. Eine Liste anerkannter Angebote in deiner Region bekommst du bei deiner Pflegekasse, beim Pflegestützpunkt oder über die Compass Pflegeberatung (kostenfrei unter 0800/101 88 00).
3.2 § 45b SGB XI — der Entlastungsbetrag
§ 45b SGB XI sichert allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 (also auch schon bei leichtester Pflegebedürftigkeit) einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich zu. Das sind 1.572 Euro pro Jahr, die du zweckgebunden für anerkannte Entlastungsleistungen einsetzen kannst.
Du kannst den Entlastungsbetrag verwenden für:
- Betreuungsgruppen nach § 45b SGB XI
- Tagespflege (Eigenanteil)
- Kurzzeitpflege (Eigenanteil, § 42 SGB XI)
- Ambulante Pflegedienste für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (NICHT für Grundpflege)
- Haushaltshilfe über anerkannte Dienste
- Angebote zur Entlastung im Alltag nach § 45a Absatz 1 Satz 2 SGB XI
Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Du musst die Rechnung des Anbieters bei deiner Pflegekasse einreichen — der Anbieter rechnet in der Regel direkt mit der Kasse ab, wenn er von der Pflegekasse anerkannt ist.
3.3 § 36 SGB XI — Pflegesachleistung (ambulante Pflege)
§ 36 SGB XI regelt die Pflegesachleistung — das ist das Budget, das du für einen ambulanten Pflegedienst ausgeben kannst. Die Höhe ist oben in der Tabelle dargestellt.
Wenn du das Budget nicht vollständig ausschöpfst, kannst du bis zu 40 Prozent in Entlastungsleistungen umwandeln (§ 36 Absatz 4 SGB XI). Das ist praktisch, wenn dein Angehöriger nur wenig Grundpflege braucht, aber viel Betreuung.
3.4 § 37 SGB XI — Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
Wenn du deinen Angehörigen ohne Pflegedienst betreust und die Pflege selbst sicherstellst, zahlt die Pflegekasse Pflegegeld:
| Pflegegrad | Pflegegeld 2025 (§ 37 SGB XI) |
|---|---|
| ———— | ——————————- |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro/Monat |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro/Monat |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro/Monat |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro/Monat |
Du kannst Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI). Wenn du zum Beispiel 60 Prozent der Pflegesachleistung nutzt, bekommst du noch 40 Prozent Pflegegeld daneben.
Hinweis zu den Beträgen: Die folgenden Tabellen zeigen die valorisierten Werte für das Jahr 2025 (Stand: 01.01.2025, fortgeschrieben gemäß § 30 SGB XI). Für 2026 liegen noch keine amtlichen neuen Werte vor — die genannten Beträge gelten in der Regel unverändert, sofern der Verordnungsgeber keine Anpassung vornimmt. Prüfe den aktuellen Stand bei deiner Pflegekasse oder im Pflegeleistungs-Helfer des Bundesgesundheitsministeriums.
4. Schritt für Schritt: So organisierst du die Betreuung
Die folgenden Schritte helfen dir, die Betreuung Schritt für Schritt aufzubauen.
4.1 Schritt 1: Pflegegrad beantragen
Wenn du noch keinen Pflegegrad hast, stelle zuerst einen Antrag bei der Pflegekasse deines Angehörigen. Das geht formlos mit dem Satz: „Hiermit beantrage ich für Name, Versichertennummer] die Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI.“ Die Pflegekasse schickt dir dann die Antragsformulare. Eine ausführliche Anleitung findest du im Beitrag zu Pflegegrad bei Demenz beantragen..
4.2 Schritt 2: Pflegeberatung nach § 7a SGB XI nutzen
Spätestens nach der Antragstellung hast du Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Du kannst zwischen einer Beratung bei deiner Pflegekasse, bei einem Pflegestützpunkt oder bei der Compass Pflegeberatung wählen. Die Beratung hilft dir, die für deine Situation passenden Leistungen zu finden.
4.3 Schritt 3: Anbieter auswählen
Suche dir einen ambulanten Pflegedienst, eine Tagespflege oder eine 24-h-Vermittlung in deiner Region. Lass dir von der Pflegekasse eine Liste anerkannter Anbieter geben und prüfe vor Vertragsschluss:
- Ist der Anbieter von der Pflegekasse zugelassen (§ 72 SGB XI)?
- Welche Leistungen bietet er konkret an (nicht jeder Pflegedienst deckt alle Betreuungsleistungen ab)?
- Welche Qualifikation haben die Pflegekräfte?
- Wie sind die Kündigungsfristen?
4.4 Schritt 4: Leistungen kombinieren
Die wenigsten Familien nutzen nur eine Leistung. Eine typische Kombination könnte sein:
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro Pflegesachleistung (60 Prozent genutzt = 898 Euro für Pflegedienst) + 40 Prozent Pflegegeld (240 Euro) + 131 Euro Entlastungsbetrag + Tagespflege 1.357 Euro/Monat (anteilig)
- Das ergibt deutlich mehr Spielraum als die einzelne Pflegesachleistung.
4.5 Schritt 5: Verhinderungspflege nutzen
Wenn du als pflegender Angehöriger einmal ausfällst — wegen Krankheit, Urlaub oder eigener Arzttermine — steht dir Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI zu. Du bekommst je nach Pflegegrad bis zu 1.980 Euro pro Kalenderjahr aus dem Verhinderungspflege-Topf, zuzüglich bis zu 3.539 Euro aus dem Entlastungsbetrag als Mehrkosten-Zuschlag (Stand 2025). Du kannst damit stundenweise einen Ersatzpflegedienst bezahlen oder die 24-h-Betreuung kurzzeitig verlängern.
Wichtig: Die Verhinderungspflege muss vorher bei der Pflegekasse beantragt werden. Eine rückwirkende Abrechnung ist in der Regel nicht möglich.
5. Was passiert, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr reicht
Es gibt Situationen, in denen die Betreuung zu Hause an Grenzen stößt — etwa wenn die betroffene Person nachts wegläuft, sich oder andere gefährdet, oder die körperliche Pflege die Möglichkeiten der Angehörigen übersteigt. In solchen Fällen kann eine Heimeinweisung notwendig werden. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du im Beitrag zur Demenz-Heimeinweisung.
Zwei Punkte vorab:
- Eine Heimeinweisung ist keine Niederlage. Wenn die Pflege zu Hause die betroffene Person oder die Angehörigen überlastet, ist eine stationäre Pflege oft die bessere Lösung — auch für die Würde und Lebensqualität der erkrankten Person.
- Freiwilligkeit vor Zwang. Eine Heimeinweisung sollte nach Möglichkeit mit dem Einverständnis der betroffenen Person erfolgen. Eine rechtliche Betreuung mit Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ nach § 1814 BGB (ehemals § 1896 BGB, seit 01.01.2023 reformiert) ist nur dann möglich, wenn die betroffene Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann und ein Betreuer gerichtlich bestellt wird.
Wenn du eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung hast, kannst du in dieser Frage viel Klarheit schaffen — siehe Demenz-Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
6. Finanzielle Notlagen und Sozialhilfe
Wenn das Einkommen und Vermögen deines Angehörigen nicht ausreicht, um die Pflege zu finanzieren, gibt es Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII (Sozialhilfe). Diese Leistung übernimmt unter anderem:
- Den nicht gedeckten Anteil der Pflegekosten
- Die Kosten für eine 24-h-Betreuung (anteilig)
- Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
Die Antragstellung läuft über das Sozialamt deines Wohnortes. Du brauchst eine vollständige Übersicht über Einkommen und Vermögen deines Angehörigen (und gegebenenfalls dein eigenes, wenn du unterhaltspflichtig bist).
7. Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung bei Demenz?
Die Kosten liegen je nach Anbieter, Sprachkenntnissen und Qualifikation der Pflegekraft zwischen 2.200 und 3.800 Euro monatlich. Du kannst dagegen rechnen: Pflegegeld nach § 37 SGB XI (347 bis 990 Euro, je nach Pflegegrad — Stand 2025), Entlastungsbetrag 131 Euro/Monat, Verhinderungspflege bis 1.980 Euro/Jahr zuzüglich bis zu 3.539 Euro aus dem Entlastungsbudget, steuerliche Entlastung über den Pflege-Pauschbetrag (§ 33b EStG, 1.800 Euro/Jahr). Eine vollständige Deckung ist auch bei hohem Pflegegrad nicht möglich — die Lücke musst du aus eigener Tasche oder über Hilfe zur Pflege nach SGB XII finanzieren.
Kann ich mehrere Betreuungsformen gleichzeitig nutzen?
Ja. Du kannst ambulanten Pflegedienst, Tagespflege, 24-h-Betreuung und Betreuungsgruppen parallel nutzen. Die Leistungen nach §§ 36, 37, 39, 41, 45a, 45b SGB XI werden grundsätzlich nicht gegeneinander verrechnet (mit Ausnahme des Pflegegrad-1-Entlastungsbetrags-Budgets). Du kannst also im selben Monat Tagespflege + Pflegedienst + Entlastungsbetrag + Pflegegeld kombinieren.
Bekomme ich auch bei beginnender Demenz schon Leistungen?
Ja. Auch bei einem leichten Pflegegrad (1 bis 2) und einer beginnenden Demenz (ICD-10 F06.7 MCI, ICD-10 F00.- Frühstadium Alzheimer) steht dir der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 Euro monatlich zu. Damit kannst du zum Beispiel eine Betreuungsgruppe oder eine stundenweise Haushaltshilfe finanzieren. Pflegegeld und Pflegesachleistung bekommst du erst ab Pflegegrad 2.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegedienst und Pflegeberatung?
Ein Pflegedienst erbringt konkrete Pflege- und Betreuungsleistungen bei dir zu Hause und rechnet mit der Pflegekasse ab. Eine Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) berät dich kostenfrei und unabhängig, welche Leistungen zu deiner Situation passen, hilft dir bei Anträgen und koordiniert die verschiedenen Hilfen. Die Compass Pflegeberatung erreichst du unter 0800/101 88 00.
Muss die Pflegekasse die 24-h-Betreuung genehmigen?
Nein, die Pflegekasse genehmigt keine 24-h-Betreuung im eigentlichen Sinne. Sie erkennt aber den Pflegegrad an und zahlt daraufhin Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag. Die Auswahl und Anstellung der 24-h-Betreuungskraft ist deine private Entscheidung. Lass dich aber unbedingt rechtlich beraten, wenn du eine Pflegekraft aus dem Ausland beschäftigen willst — das Arbeits-, Aufenthalts- und Sozialrecht ist komplex.
8. Nächste Schritte
Wenn du gerade erst anfängst, die Betreuung zu organisieren, sind die nächsten drei Schritte am wichtigsten:
- Pflegegrad beantragen — formloser Antrag an die Pflegekasse. Eine Anleitung findest du im Demenz-Pflegegrad-Beitrag.
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI wahrnehmen — Compass Pflegeberatung oder Pflegestützpunkt.
- Anerkannte Angebote nach § 45a SGB XI in deiner Region suchen — Liste über die Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt.
Du musst den Weg nicht alleine gehen. Es gibt ein dichtes Netz aus Pflegestützpunkten, Sozialverbänden, Compass-Pflegeberatung und ambulanter Hospizdienste, das dich kostenfrei unterstützt.
Quellen
- § 14 SGB XI — Begriff der Pflegebedürftigkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html
- § 15 SGB XI — Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html
- § 36 SGB XI — Pflegesachleistung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html
- § 37 SGB XI — Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
- § 38 SGB XI — Kombination von Geldleistung und Sachleistung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__38.html
- § 39 SGB XI — Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html
- § 41 SGB XI — Teilstationäre Pflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__41.html
- § 45a SGB XI — Angebote zur Unterstützung im Alltag: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html
- § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
- § 7a SGB XI — Pflegeberatung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html
- § 1814 BGB — Voraussetzungen der Betreuerbestellung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1814.html
- § 33b EStG — Pauschbetrag für Personen mit Pflegegrad: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
- § 35a EStG — Haushaltsnahe Aufwendungen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- BMG — Pflegegrad-Begutachtung: https://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegebeduerftigkeit/pflegegrad.html
- BfArM / DIMDI — ICD-10-GM (F00-F03, G30, F06.7): https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-10-GM/_node.html
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft: https://www.deutsche-alzheimer.de/
- Compass Pflegeberatung (kostenfrei, § 7a SGB XI): https://www.compass-pflegeberatung.de
Interne Verlinkung
- Demenz-Pflegegrad 2026: So beantragst du § 14/15 SGB XI richtig — Schritt-für-Schritt-Anleitung Pflegegrad-Antrag
- Demenz-Heimeinweisung 2026: Wann + wie Schritt für Schritt — wenn die Betreuung zu Hause nicht mehr reicht
- Demenz-Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung — rechtliche Vorsorge für den Ernstfall
- Erkrankungen: Kognitive Einschränkungen & Demenz — Übersicht aller 20 C16-Beiträge
- Pflegegrad-Widerspruch 2026 — wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wurde
- Pflege-Entlastungsbetrag 2026 — vollständige Erklärung des 131-Euro-Budgets
Autor: Salomo Swoboda · Datum: 21.06.2026 · Zuletzt geprüft: 21.06.2026 · Nächste Prüfung: 21.12.2026
RDG-Hinweis: Dieser Beitrag informiert über Betreuungs- und Pflegeleistungen nach SGB V, SGB XI, SGB XII und BGB. Er ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deines Falls wende dich an eine Pflegeberatung (§ 7a SGB XI), einen Sozialverband (VdK, Sozialverband Deutschland) oder eine/n Rechtsanwalt/in mit Sozialrechts-Schwerpunkt.

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