Kurzdefinition: Die Buergergeld-Hoehe setzt sich aus drei Saeulen zusammen: Regelbedarf (§ 20 SGB II) + Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) (§ 22 SGB II) + ggf. Mehrbedarfe (§ 21 SGB II). Die Summe ergibt deinen monatlichen Buergergeld-Anspruch.
Buergergeld-Hoehe 2026: So setzt sich dein Anspruch zusammen
Buergergeld ist die deutsche Grundsicherung fuer Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und loest seit dem 1. Januar 2023 die fruehere „Hartz IV“-Leistung ab. Die Leistung sichert das soziokulturelle Existenzminimum und wird vom Jobcenter (= Bundesagentur fuer Arbeit + kommunaler Traeger) ausgezahlt. Wenn du wissen willst, ob du ueberhaupt Buergergeld-berechtigt bist, pruefe zunaechst die Buergergeld-Freibetraege und Anrechnungsregeln 2026. Die Antragstellung erfolgt schriftlich oder online ueber die BA-Webseite, persoenliche Beratungstermine im Jobcenter sind Pflicht, sobald ein Antrag gestellt wurde. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus, also jeweils zum 1. Werktag des Folgemonats.
Saeule 1: Regelbedarf nach Regelbedarfsstufe (RBS)
Der Regelbedarf (§ 20 SGB II) richtet sich nach der Regelbedarfsstufe (RBS), die deiner persoenlichen Situation entspricht. Die Betraege werden jaehrlich zum 01.01. angepasst (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026).
- RBS I: 563 Euro (Alleinstehende, alleinerziehend)
- RBS II: 506 Euro (Partner-Ehe / Lebensgemeinschaft, beide erwerbsfaehig)
- RBS III: 451 Euro (Erwachsene im Haushalt der Eltern)
- RBS IV: 471 Euro (Jugendliche 14-17 Jahre)
- RBS V: 390 Euro (Kinder 6-13 Jahre)
- RBS VI: 357 Euro (Kinder 0-5 Jahre)
Stichtag 2026: 01.01.2026 – Quelle: Anlage zu § 28 SGB XII (Regelbedarfsstufen-Fortschreibung 2026) sowie BMAS Regelbedarf 2026.
Saeule 2: Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
Die KdU (§ 22 SGB II) uebernimmt die tatsaechlichen Kosten fuer Miete und Heizung, soweit sie angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach der kommunalen Satzung und variiert nach Mietstufe (Wohngeldgesetz) und Haushaltsgroesse. Beispiel: Alleinstehende in Mietstufe 4 (mittlere Grossstadt) – Angemessenheit meist 380-450 Euro Kaltmiete + 80-120 Euro Heizung = 460-570 Euro KdU.
Welche Mietobergrenzen dein Jobcenter konkret anwendet, haengt vom kommunalen Buergergeld-Konzept ab. Wenn dein Jobcenter die KdU nicht voll uebernimmt, kannst du mit einer ausfuehrlichen Buergergeld-KdU-Berechnung 2026 und Miethoechstgrenzen pruefen, ob die tatsaechlichen Kosten angemessen sind. Im Streitfall ist ein Buergergeld-Widerspruch in 5 Schritten der schnellste Weg.
Saeule 3: Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)
Fuer besondere Lebenssituationen gibt es Mehrbedarfe (§ 21 SGB II), die zusaetzlich zum Regelbedarf gezahlt werden:
- Alleinerziehend: 36 % des Regelbedarfs bei einem Kind unter 7 Jahren oder bei zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren; alternativ 12 % pro Kind, max. 60 % des Regelbedarfs (§ 21 Abs. 3 SGB II)
- Schwangerschaft: +17 % ab der 13. Schwangerschaftswoche (§ 21 Abs. 2 SGB II)
- Behinderung mit Bezug von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49 SGB IX) oder Eingliederungshilfen (§ 112 SGB IX): +35 % (§ 21 Abs. 4 SGB II)
- Kostenaufwendige Ernaehrung: in angemessener Hoehe auf aerztliches Attest (§ 21 Abs. 5 SGB II)
Beispielrechnung: Alleinstehende Person
Alleinstehend in Muenchen (Mietstufe 7), 1-Zimmer-Wohnung: Regelbedarf RBS I 563 Euro + KdU (520 Euro Miete + 110 Euro Heizung) 630 Euro + Mehrbedarfe 0 Euro = Gesamt-Anspruch brutto 1.193 Euro. Zieht man Erwerbseinkommen ab, ergibt sich der Auszahlungsbetrag. Erwerbstaetige haben Anspruch auf den Grundfreibetrag nach § 11b Abs. 2 SGB II (100 Euro monatlich) und den gestaffelten Freibetrag nach § 11b Abs. 3 SGB II (20 % auf den 100 Euro uebersteigenden Teil bis 520 Euro, 30 % auf den 520 Euro uebersteigenden Teil bis 1.000 Euro, 10 % auf den 1.000 Euro uebersteigenden Teil bis 1.200 Euro).
Was passiert bei Heizkosten-Nachzahlungen?
Heizkosten-Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung werden grundsaetzlich als KdU uebernommen (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB II), sofern die Heizkosten nicht von vornherein unangemessen waren. Bei Heizkosten-Erstattungen (Guthaben) wird die Erstattung auf das Buergergeld angerechnet (§ 22 Abs. 3 SGB II).
Schoenvermögen und Vermoegensfreibetrag
Seit 2023 gilt beim Buergergeld ein gestaffelter Vermoegensfreibetrag: 15.000 Euro pro Person im ersten Jahr, danach abgeschmolzen auf das Grundsicherungs-Niveau. Welche Vermoegenswerte konkret geschuetzt sind und welche Freibetraege fuer Kinder und Partner gelten, findest du in der ausfuehrlichen Uebersicht Schoenvermögen Buergergeld 2026. Liegt dein Vermoegen ueber dem Freibetrag, kann eine Ratenzahlung oder eine Vermoegensuebergabe gegen Rueckuebertragung helfen.
Uebergang von Buergergeld zu Grundsicherung im Alter (SGB XII)
Buergergeld endet mit Erreichen der Regelaltersgrenze (ab 2026 schrittweise 67 Jahre). Dann wechselt die Leistung in die Grundsicherung im Alter nach SGB XII (12. Buch Sozialgesetzbuch). Die Berechnung der Regelbedarfe ist dabei weitgehend identisch, jedoch gelten strengere Vermoegensfreibetraege und die Unterhaltsrueckgriff-Regelung gegen Kinder entfaellt. Alle Details zum Wechsel findest du im Ratgeber Uebergang SGB II zu SGB XII 2026.
Buergergeld-Hoehe 2026 – Zusammenfassung
Die Buergergeld-Berechnung folgt drei klaren Saeulen: Regelbedarf (RBS I-VI), KdU (angemessene Miete + Heizung) und Mehrbedarfe (Schwangerschaft, Alleinerziehend, Behinderung). Mit dem Grundfreibetrag nach § 11b Abs. 2 SGB II (100 Euro) und dem gestaffelten Freibetrag nach § 11b Abs. 3 SGB II bleibt Erwerbseinkommen teilweise anrechnungsfrei.
Quellen
- § 20 SGB II – Regelbedarf
- § 22 SGB II – Bedarfe fuer Unterkunft und Heizung
- § 21 SGB II – Mehrbedarfe
- § 11b SGB II – Absetzbeträge
- Anlage zu § 28 SGB XII – Regelbedarfsstufen (Stand 01.01.2026)
- Buergergeld-Hoehe berechnen (BMAS)
Hinweis: Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wende dich an einen Rechtsanwalt oder eine zugelassene Beratungsstelle nach § 3 RDG. In akuten Krisen waehle den Krisendienst 0800 / 111 0 111 oder 0800 / 111 0 222 (24/7, kostenlos).
Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 22.06.2026 · Letztes Update: 25.06.2026 (YMYL-Patch: RBS-Beträge 2026 + § 21 + § 11b verbatim-Korrekturen nach CLO-Audit t_95d576aa)

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