Arthrose Knie 2026: ICD-10 M17 + Therapie

Arthrose Knie 2026: ICD-10 M17 + Therapie

Du hast Schmerzen im Knie, die Diagnose Gonarthrose steht im Raum, und jetzt fragst du dich: Was kommt konservativ auf dich zu, wann zahlt die Krankenkasse Hyaluronsäure, und ab wann ist eine OP sinnvoll? In diesem Beitrag findest du die Antworten – Schritt für Schritt, mit allen relevanten Paragrafen und ohne Schönrederei. Wichtig: Wir informieren dich, beraten aber nicht. Eine individuelle Therapieentscheidung gehört immer in die Hand eines Orthopäden.

Autor: Salomo Swoboda, Sozialrat Deutschland e. V.

Datum: 21.06.2026

Zuletzt geprüft: 21.06.2026

Lesezeit: ≈ 11 Minuten


Was ist Arthrose im Knie (ICD-10 M17)?

📌 Arthrose Knie (Gonarthrose) bezeichnet den fortschreitenden Verschleiß des Knorpelgewebes im Kniegelenk. Im internationalen Klassifikationssystem ICD-10 wird die Erkrankung unter M17 geführt – die genauen Subcodes reichen von M17.0 (beidseitige primäre Gonarthrose) bis M17.9 (nicht näher bezeichnete Gonarthrose). Ab dem ICD-10-Code M17 hast du eine ärztlich gesicherte Diagnose, die für jeden Leistungsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, Sozialamt) abrechnungsrelevant ist.

Anders als eine reine Gelenkentzündung (Arthritis) ist Arthrose ein degenerativer Prozess: Der schützende Knorpel zwischen Ober- und Unterschenkel wird dünn, rissig und verliert seine Stoßdämpferfunktion. Der Körper reagiert mit Knochenanbauten (Osteophyten), Gelenkspaltverschmälerung und oft einer Reizung der Gelenkinnenhaut. Das tut weh – anfangs nur bei Belastung, später auch in Ruhe.

Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zufolge haben rund 20 % der Erwachsenen über 60 Jahre eine behandlungsbedürftige Gonarthrose. Damit ist die Kniearthrose eine der häufigsten orthopädischen Diagnosen überhaupt – und ein Schwerpunktthema auf sozialrat.org, weil du als Patientin oder Patient genau hier die Weichen für deine Therapie stellst.


Konservative Therapie: Was zahlt die Krankenkasse?

Die konservative Therapie steht immer am Anfang – egal, wie fortgeschritten deine Arthrose ist. Sie umfasst Bewegung, Krankengymnastik, Schmerzmittel und Hilfsmittel. Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme ist § 27 SGB V (Krankenbehandlung): Die Krankenkasse übernimmt die „Behandlung einer Krankheit“, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Bewegung und Physiotherapie

Bewegung ist das A und O. Was erstmal paradox klingt – tut Bewegung doch weh – ist medizinisch sinnvoll: Muskulatur stabilisiert das Knie, regelmäßige Belastung fördert die Knorpelernährung, und Bewegung hält die Beweglichkeit. Die DGOU-Leitlinie empfiehlt ein 3-Säulen-Programm:

  1. Krankengymnastik (Verordnung über den Hausarzt, § 27 SGB V)
  2. Eigenständiges Training (Spaziergänge, Radfahren, Schwimmen)
  3. Gewichtsmanagement – jedes Kilo weniger entlastet das Knie messbar

Hilfsmittel nach § 33 SGB V

Wenn dir Bewegung schwerfällt, kommen Hilfsmittel ins Spiel. § 33 SGB V regelt den Anspruch: Du hast ein Recht auf „Versorgung mit Hör- und Sprechhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln“, die im Einzelfall erforderlich sind. Bei Kniearthrose sind das vor allem:

  • Bandagen und Orthesen (z. B. Kniebandage mit Patella-Aussparung)
  • Gehhilfen (Unterarmgehstützen bei akuten Schmerzphasen)
  • Einlagen zur Stoßdämpfung und Achsenkorrektur
  • Schuhzurichtungen (Pufferabsätze, Abrollhilfen)

Die Verordnung läuft über deinen Orthopäden, die Krankenkasse prüft und genehmigt in der Regel innerhalb weniger Tage. Wichtig: Du hast eine gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro pro Hilfsmittel – mehr nicht (§ 33 Abs. 8 SGB V).

Schmerzmittel und Entzündungshemmer

NSAR (Nicht-steroidale Antirheumatika) wie Ibuprofen oder Diclofenac sind die Standard-Schmerzmittel. Sie wirken abschwellend, schmerzlindernd und entzündungshemmend. Bei längerer Einnahme steigt das Risiko für Magenprobleme – sprich deshalb mit deinem Arzt über einen Magenschutz (PPI). Wichtig: NSAR sind keine Dauerlösung. Bei einer dauerhaften Einnahme ohne ärztliche Rücksprache riskierst du Nierenschäden.


Hyaluronsäure: Wann zahlt die Kasse die Spritze ins Knie?

📌 Hyaluronsäure-Injektionen ins Kniegelenk sind eine Kassenleistung, wenn sie medizinisch notwendig sind und konservativ nicht ausreichen. Die Kosten liegen zwischen 80 und 300 Euro pro Spritze, üblich sind 3 bis 5 Spritzen im Abstand von je einer Woche.

Hyaluronsäure wird direkt ins Kniegelenk gespritzt und soll die Gleitfähigkeit verbessern sowie die Knorpelregeneration anregen. Die Studienlage ist uneinheitlich: Manche Patienten berichten von einer deutlichen Besserung über 6 bis 12 Monate, andere spüren keinen Unterschied. Die DGOU und die AWMF-Leitlinie stufen Hyaluronsäure als „Kann“-Empfehlung ein – also nicht erste Wahl, aber eine Option, wenn Physiotherapie und Schmerzmittel nicht reichen.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Hier wird es kompliziert. Hyaluronsäure ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kassen übernehmen die Kosten nur, wenn:

  • dein Arzt die medizinische Notwendigkeit ausführlich begründet
  • konservative Therapien ausgeschöpft sind (Physiotherapie, NSAR, Hilfsmittel)
  • du einen Antrag auf Kostenübernahme stellst

In der Praxis heißt das: Viele Patienten zahlen die Spritzen selbst. Wenn deine Kasse ablehnt, hast du das Recht auf Widerspruch nach § 84 SGG innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids. Im Widerspruchsschreiben solltest du auf die Studienlage, deine bisherigen Therapieversuche und die konkrete Lebensqualitätseinschränkung eingehen.

PRP (Plättchenreiches Plasma) – die teurere Alternative

Eine neuere Variante ist die PRP-Therapie (Eigenblut-Injektion). Studien deuten auf leicht bessere Ergebnisse als Hyaluronsäure hin, aber die Kosten liegen bei 200 bis 500 Euro pro Spritze – und sind in der Regel immer Selbstzahlerleistung. Kläre vor der Behandlung, ob deine Kasse die Kosten in einem Ausnahmefall übernimmt.


Wann ist eine OP sinnvoll?

Eine pauschale OP-Empfehlung gibt es nicht – und wir machen hier auch keine. Die Entscheidung ist hochindividuell und gehört in die Hand eines erfahrenen Orthopäden. Grundsätzlich gilt: Eine Knie-Endoprothese (Knie-TEP) kommt in Frage, wenn

  • die konservative Therapie über 6 bis 12 Monate keine ausreichende Besserung bringt
  • deine Lebensqualität erheblich eingeschränkt ist (Schlafprobleme, Gehunfähigkeit)
  • im Röntgenbild der Gelenkspalt deutlich verschmälert ist
  • die Schmerzen im Ruhezustand auftreten (nicht nur bei Belastung)

Operationsverfahren

  • Schlittenprothese (Teil-Endoprothese): Nur der geschädigte Anteil des Knies wird ersetzt, die gesunden Knorpelbereiche bleiben erhalten. Vorteil: schonender Eingriff, schnellere Erholung, ca. 75–85 % der Patienten kommen damit aus.
  • Vollprothese (Knie-TEP): Komplett-Ersatz des Gelenks. Standzeit moderner Implantate: 15 bis 20 Jahre und mehr.

Reha nach der OP

Nach der OP steht dir eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Reha zu. Rechtsgrundlage ist § 39 SGB V (Krankenhausbehandlung) und § 40 SGB V (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation). Die Reha dauert in der Regel 3 Wochen (stationär) oder 3 Wochen + ambulante Verlängerung. Den Antrag stellt dein Operateur oder dein Hausarzt, die Krankenkasse oder die Rentenversicherung (je nach Träger) genehmigt.

Erfahrungswerte aus der Praxis: Eine gute Reha-Klinik verbessert das OP-Ergebnis deutlich. Welche Klinik infrage kommt, ist Thema im Schwesterbeitrag /arthrose-reha-klinik/.


Was zahlt die Krankenkasse, was nicht? Eine Übersicht

Leistung Kassenleistung Eigene Kosten / Zuzahlung
———- —————- —————————
Hausarztbesuch + Diagnostik ✅ Ja Keine
Physiotherapie (§ 27 SGB V) ✅ Ja 10 € Rezeptgebühr + 10 % je Verordnung
Hilfsmittel (§ 33 SGB V) ✅ Ja Max. 10 € pro Hilfsmittel
Röntgen / MRT ✅ Ja Keine
NSAR-Schmerzmittel ✅ Ja (bis 18 € Packung) Ab 18 € Zuzahlung
Hyaluronsäure-Spritzen ⚠️ Nur auf Antrag Oft Selbstzahler (80–300 € pro Spritze)
PRP-Therapie ❌ Nein 200–500 € pro Spritze
Knie-TEP-OP ✅ Ja Keine (stationär)
Reha nach OP ✅ Ja 10 € pro Tag, max. 28 € pro Reha

Häufige Fragen (FAQ)

Wird Arthrose im Knie als Behinderung anerkannt?

Ja, eine Gonarthrose kann als Schwerbeinderung anerkannt werden. Maßgeblich ist der Grad der Behinderung (GdB) nach den Versorgungsmedizin-Verordnungen (VersMedV). Eine einseitige, leichte Gonarthrose liegt meist bei GdB 10, eine schwere beidseitige bei GdB 30 bis 50. Wichtig: Der GdB wird nicht nach ICD-10-Code pauschal vergeben, sondern nach den konkreten Funktionsausfällen (Bewegungseinschränkung, Schmerzen, Gangbild). Den Antrag stellst du beim Versorgungsamt deines Landkreises.

Wie lange bin ich nach einer Knie-OP krankgeschrieben?

Das hängt vom Beruf ab. Bürotätigkeiten sind meist nach 4 bis 6 Wochen wieder möglich, körperlich belastende Berufe erst nach 3 bis 4 Monaten. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt dein Operateur, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall übernimmt der Arbeitgeber für 6 Wochen (§ 3 EFZG), danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (§ 44 SGB V) – aktuell 70 % des Bruttoeinkommens, maximal 90 % vom Netto.

Kann ich mit Arthrose Knie noch Sport treiben?

Ja, definitiv – aber die richtige Sportart macht den Unterschied. Empfehlenswert: Schwimmen, Radfahren (mit kleinem Gang und hohem Sattel), Walken auf weichem Boden, Yoga. Weniger empfehlenswert: Joggen auf Asphalt, Squash, Tennis mit abrupten Stoppbewegungen, Fußball. Sprich mit deinem Orthopäden über ein belastungsangepasstes Sportprogramm. Funktionstraining wird übrigens von der Rentenversicherung bezuschusst (§ 64 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX).

Wann hilft kein konservatives Verfahren mehr?

Wenn trotz konsequenter Therapie über 6 bis 12 Monate die Schmerzen nicht besser werden, du nachts nicht mehr schlafen kannst und dein Alltag stark eingeschränkt ist, ist die Knie-TEP eine ernsthafte Option. Lass dich in einem zweitmeinungszentrum oder einer Endoprothese-Sprechstunde einer orthopädischen Universitätsklinik beraten. Die AOK und viele andere Kassen bieten übrigens eine kostenlose Zweitmeinung vor planbaren OPs an – frag bei deiner Kasse nach.

Was passiert, wenn die Krankenkasse eine Leistung ablehnt?

Widerspruch einlegen – und zwar innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids. Der Widerspruch ist kostenlos und hat in der Praxis eine Erfolgsquote von ca. 30 bis 40 %. Wie du dabei methodisch vorgehst, ist ausführlich in unserem Beitrag Widerspruch gegen Krankenkasse beschrieben. Im Ernstfall folgt eine Klage vor dem Sozialgericht – auch dort fallen in der ersten Instanz keine Gerichtskosten an (§ 183 SGG).


Deine nächsten Schritte

Wenn du jetzt vor der Frage stehst „Was tun bei Kniearthrose?“, hier unser konkreter Vorschlag:

  1. Orthopäden-Termin vereinbaren und Diagnose absichern (Röntgen + klinische Untersuchung)
  2. Krankengymnastik verschreiben lassen (§ 27 SGB V) – 6 × KG ist Standard
  3. Hilfsmittel prüfen (Bandage, Einlagen, ggf. Stock) – Verordnung über den Orthopäden
  4. Sportprogramm starten (3 × pro Woche, gelenkschonend)
  5. Hyaluronsäure beim Orthopäden ansprechen, Kostenübernahme bei der Kasse beantragen
  6. Bei Beschwerden > 6 Monate: Zweitmeinung in einer Endoprothese-Sprechstunde

Wir informieren dich – eine individuelle Therapieempfehlung geben wir nicht. Die Entscheidung über Hyaluronsäure, OP oder konservative Therapie gehört in die Hand deines Orthopäden.


Hinweis zur Rechtsberatung

Dieser Beitrag informiert dich über die Kniearthrose und ihre Behandlungsmöglichkeiten im System der gesetzlichen Krankenversicherung. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt weder den Besuch beim Orthopäden noch die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt für Sozialrecht. Wenn du einen Ablehnungsbescheid deiner Krankenkasse erhalten hast und Widerspruch einlegen willst, lass dich von einer zugelassenen Beratungsstelle (z. B. VdK, Sozialverband Deutschland, Anwalt für Sozialrecht) beraten. Die Erstberatung beim Anwalt für Sozialrecht ist in vielen Fällen kostenlos oder kostengünstig (Beratungshilfeschein, § 1 BerHG — Beratungshilfegesetz).


Quellen und weiterführende Links

Schwester-Beiträge auf sozialrat.org


Bildnachweis: arzt-praxis-untersuchung-stethoskop.png (Alt-Text: „Arthrose Knie Therapie“) – Sozialrat-Bilderpool (V6-Drive-Quelle)

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:

  • § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
  • § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
  • § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
  • § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.

Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

Stand: 01.07.2026 – alle Angaben geprüft gegen gesetze-im-internet.de. Rechts- oder Zahlen-Änderungen danach sind über die amtliche Fassung zu verifizieren.

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