Wohngeld und Heizkosten 2026: Was wird berücksichtigt?

Wohngeld und Heizkosten 2026: Was wird berücksichtigt?

Grundsatz: Heizkosten als Teil der Belastung

Das Wohngeldgesetz unterscheidet zwischen „Miete“ und „Belastung“. Bei Mietwohnungen ist die Bruttokaltmiete maßgeblich – also die Kaltmiete plus die kalten Nebenkosten (Wasser, Abwasser, Müll, Schornsteinfeger, etc.). Heizkosten und Warmwasser sind darin nicht enthalten, sondern werden über die Höchstbeträge nach § 12 Abs. 2 WoGG indirekt berücksichtigt.

Was zählt zu den Heizkosten?

Als Heizkosten im Sinne des Wohngeldrechts gelten Aufwendungen für:

  • Gas-, Öl- oder Pelletheizung
  • Fernwärme und Nahwärme
  • Elektroheizung (z. B. Nachtspeicher, Wärmepumpe)
  • Kohle, Holz, Holzpellets (soweit nachweisbar)
  • Warmwasserbereitung, soweit über die Heizung erzeugt

Höchstbeträge nach § 12 WoGG

Die Wohngeldverordnung (WoGV) legt für jede Haushaltsgröße und jede Mietstufe einen Höchstbetrag fest, bis zu dem Miete, kalte Nebenkosten und ein impliziter Heizkostenanteil berücksichtigt werden. Was darüber hinausgeht, wird nicht vom Wohngeld erfasst. Beispielrechnung:

  • 1-Personen-Haushalt, Mietstufe IV: ca. 400 € Höchstbetrag
  • 3-Personen-Haushalt, Mietstufe IV: ca. 600 € Höchstbetrag
  • 5-Personen-Haushalt, Mietstufe VI: ca. 950 € Höchstbetrag

Eine konkrete Berechnung der Höchstbeträge für 2026 findest du in Anlage 2 der WoGV.

Sonderregelung: Unvermeidbare Heizkosten

Liegt deine Heizkostenbelastung deutlich über dem Durchschnitt – etwa weil das Gebäude schlecht gedämmt ist oder du mit Öl heizt – kannst du einen Härtefall-Antrag stellen. Die Behörde prüft dann, ob eine Erhöhung des Wohngelds nach § 27 WoGG möglich ist. Voraussetzung ist, dass die hohen Heizkosten unvermeidbar sind, also nicht durch eigenes Verhalten reduziert werden können.

Heizkosten senken – was möglich ist

Bevor du einen Härtefall-Antrag stellst, prüfe folgende Punkte:

  1. Heizungsanlage warten lassen – oft lassen sich 10–15 % einsparen.
  2. Thermostatventile richtig einstellen (15 °C Absenktemperatur pro Grad).
  3. Hydraulischer Abgleich – wird oft von der KfW gefördert.
  4. Dämmung von Heizungsrohren im Keller.
  5. Anbieterwechsel bei Gas/Strom – Tarifvergleich alle 12 Monate.

Wohngeld und Bürgergeld – Heizkosten im Vergleich

Während beim Bürgergeld (SGB II) die tatsächlichen Heizkosten in voller Höhe als „angemessen“ übernommen werden, soweit sie nicht überschritten werden, gilt beim Wohngeld eine pauschalierte Höchstbetrags-Systematik. Wer beide Leistungen bezieht, hat Anspruch auf den Bürgergeld-Heizkostensatz (KDU), nicht zusätzlich Wohngeld-Heizkosten.

FAQ

Muss ich Heizkosten separat im Wohngeld-Antrag angeben? Nein, sie werden über die Höchstbeträge indirekt berücksichtigt. Ausnahme: Härtefall nach § 27 WoGG.

Was passiert bei einer Heizkostennachzahlung? Eine Nachzahlung wird nicht zusätzlich berücksichtigt – die laufenden Höchstbeträge bleiben gleich.

Gibt es eine Klimakomponente? Ja, seit der Wohngeldreform 2023 gibt es eine Klimakomponente – siehe unser Artikel Wohngeld-Klimakomponente.

Praxisbeispiel: Pelletheizung im Altbau

Familie Schmidt wohnt in einem Altbau (Baujahr 1965) in Augsburg und heizt mit Pellets. Ihre jährlichen Heizkosten: 3.200 € (statt typischer 1.800 € bei Gas). Wohngeld-Höchstbetrag nach § 12 WoGG: 540 € monatlich (3-Pers.-HH, Mietstufe IV). Tatsächliche Miete inkl. Heizkostenanteil: 1.100 €. Ohne Klimakomponente würde der übersteigende Anteil der Heizkosten nicht berücksichtigt – mit Klimakomponente wird der Höchstbetrag um ca. 80 € angehoben.

Heizkostenvergleich pro kWh

Heizungsart kWh-Preis 2026 (ca.) Jahreskosten 80 m² (ca.)
Gas 0,10 € 1.400 €
Öl 0,11 € 1.550 €
Pellets 0,07 € 1.000 €
Wärmepumpe (Luft) 0,09 € 1.250 €
Fernwärme 0,12 € 1.700 €

Wohngeld und Klimaschutz

Die Klimakomponente nach § 12 WoGG ist ein bewusstes Instrument, um den Wechsel zu klimafreundlichen Heizsystemen zu fördern. Wer von Gas auf Wärmepumpe umsteigt, soll nicht durch das Wohngeld benachteiligt werden.

Checkliste: Was tun bei hohen Heizkosten?

Wenn deine Heizkosten über dem Durchschnitt liegen, prüfe folgende Punkte der Reihe nach, bevor du einen Härtefall-Antrag stellst: (1) Heizungswartung in den letzten 24 Monaten durchgeführt? (2) Thermostatventile optimal eingestellt? (3) Hydraulischer Abgleich gemacht? (4) Rohrdämmung im Keller vorhanden? (5) Fenster und Türen dicht? (6) Aktueller Heizkostentarif günstiger als Vorjahr? Erst wenn diese Punkte bejaht sind, lohnt sich der Härtefall-Antrag nach § 27 WoGG.

Die Erfahrung zeigt: Viele Haushalte können ihre Heizkosten durchschnittlich 10–20 % senken, ohne Komfortverlust. Das schont das Klima und stärkt den Wohngeld-Anspruch, falls du doch einen Antrag stellst.

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