Stand: 22.06.2026 — Autor: Salomo Swoboda — zuletzt geprüft: 22.06.2026 — nächste Prüfung: 22.09.2026
Wechseldruckmatratze 2026: PG 19 + Dekubitus-Prophylaxe (§ 33 SGB V)
Eine Wechseldruckmatratze (auch Wechseldrucksystem oder WDM) ist eine spezielle Anti-Dekubitus-Matratze aus luftgefüllten Zellen, die abwechselnd befüllt und entlüftet werden. Sie gehört zu den Hilfsmitteln der Produktgruppe 19 (PG 19) im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands und ist bei ärztlicher Verordnung eine Kassenleistung nach § 33 SGB V.
Was ist eine Wechseldruckmatratze — und wann ist sie sinnvoll?
Technik: Wechseldruck, Sensorik und Zellaufbau
Eine Wechseldruckmatratze besteht aus mehreren nebeneinanderliegenden Luftkammern oder Luftzellen, die von einer Steuereinheit (Aggregat) rhythmisch mit Luft befüllt und wieder entlüftet werden. Während die einen Zellen den Körper tragen, sind die anderen entlastet, sodass die betroffene Hautpartie wieder durchblutet wird. Moderne Systeme arbeiten mit kleinen Wechselzyklen (typisch 5–10 Minuten) und reagieren teilweise sensorgestützt auf das Körpergewicht — diese Geräte heißen dann „Wechseldruck mit Sensorsteuerung“ oder „Low-Air-Loss-Systeme“. Sie unterscheiden sich damit von statischen Antidekubitus-Matratzen (z. B. Schaumstoff-Matratzen mit Würfel- oder Lamellenschnitt), die ohne Aggregat auskommen und für leichte Risiken ausreichen.
Mehr zu anderen orthopädischen und pflegerischen Hilfsmitteln nach § 33 SGB V findest du in unserem Beitrag über Orthopädie-Hilfsmittel und Bandagen.
Wann Wechseldruckmatratze, wann statische Matratze?
Eine Wechseldruckmatratze ist nicht bei jedem Dekubitusrisiko das richtige Hilfsmittel. Die Einteilung folgt üblicherweise der Braden-Skala oder Norton-Skala (Risiko-Einschätzung Pflege):
- Niedriges Risiko (Braden 15–18, leicht): Weichlagerung mit normaler Matratze + konsequente 2-Stunden-Lagerungswechsel reichen oft aus.
- Mittleres Risiko (Braden 13–14, mittel): statische Antidekubitus-Matratze (Schaumstoff, Luft, Gel oder Hybrid) oder viskoelastische Matratze.
- Hohes Risiko (Braden 10–12, hoch): Wechseldruckmatratze oder Niederdruck-System (Low-Air-Loss).
- Sehr hohes Risiko / bestehender Dekubitus Grad 2+ (Braden ≤ 9): Wechseldruckmatratze mit großer Auflage und Aggregat, häufig in Kombination mit therapeutischen Lagerungssystemen.
Wichtig: Eine Wechseldruckmatratze ersetzt nicht die regelmäßige Umlagerung — sie ergänzt sie. Auch mit WDM sollen immobile Patient:innen alle 2–4 Stunden umgelagert werden (siehe Expertenstandard Dekubitusprophylaxe DNQP).
Dekubitus-Grade (EPUAP/NPUAP)
Zur Einordnung, wann ein Wechseldrucksystem überhaupt medizinisch erforderlich ist:
- Grad 1: Nicht wegdrückbare Rötung der intakten Haut.
- Grad 2: Teilverlust der Haut (Blase, Abschürfung).
- Grad 3: Verlust aller Hautschichten (Nekrose).
- Grad 4: Verlust aller Hautschichten mit freiliegendem Knochen, Sehne oder Muskel.
- Keiner Kategorie zuordenbar: Tiefe unbekannt (z. B. wegen Belag/Nekrose).
Anspruch auf Wechseldruckmatratze — § 33 SGB V (PG 19)
Gesetzliche Grundlage verbatim (Auszug § 33 Abs. 1 SGB V)
„Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind.“
(§ 33 Abs. 1 SGB V verbatim, Stand 22.06.2026)
Wechseldruckmatratzen sind in der Produktgruppe 19 (PG 19) „Hilfsmittel zur Dekubitusprophylaxe und -therapie“ des Hilfsmittelverzeichnisses gelistet (hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de → Hilfsmittelverzeichnis → PG 19). PG 19 enthält außerdem Antidekubitus-Sitzkissen, Lagerungshilfen und Auflagen — alle Geräte teilen das Ziel, die Druckentlastung gefährdeter Hautareale zu sichern.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Du bekommst eine Wechseldruckmatratze auf Kassenleistung, wenn alle vier Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ärztliche oder pflegerische Verordnung: Vertragsärztin/Vertragsarzt stellt eine Verordnung (Muster 16) aus. Seit der PUEG-Reform 2024 dürfen auch Pflegefachpersonen nach § 15a Abs. 1 Nr. 2 SGB V Hilfsmittel verordnen, wenn die Pflegekasse darauf verzichtet hat.
- Diagnose oder Risiko: Es liegt ein dokumentiertes Dekubitusrisiko vor (Braden-/Norton-Skala-Ergebnis, ärztliche Begründung) oder bereits ein bestehender Dekubitus (ICD-10-Code L89.x).
- PG-19-Eignung: Das verordnete Hilfsmittel ist im Hilfsmittelverzeichnis PG 19 gelistet (deine Krankenkasse prüft das Sanitätshaus oder den Lieferanten).
- Kein Ausschluss nach § 34 Abs. 4 SGB V: Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens (z. B. normale Matratzen) sind ausgeschlossen — Wechseldruckmatratzen sind keine Gebrauchsgegenstände.
Abgrenzung zur Pflegekasse (§ 40 SGB XI) — Wer zahlt wann?
Hier lauert die häufigste Stolperfalle: Wer ist zuständig — Krankenkasse oder Pflegekasse? Die Antwort steht in § 40 Abs. 5 SGB XI verbatim:
„Für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die sowohl den in § 23 und § 33 des Fünften Buches als auch den in Absatz 1 genannten Zwecken dienen können, prüft der Leistungsträger, bei dem die Leistung beantragt wird, ob ein Anspruch gegenüber der Krankenkasse oder der Pflegekasse besteht.“
(§ 40 Abs. 5 SGB XI verbatim, Stand 22.06.2026)
Faustregel für Wechseldruckmatratzen:
- § 33 SGB V (Krankenkasse): Therapeutisch-medizinische Versorgung bei dokumentiertem Dekubitusrisiko oder bestehendem Dekubitus → Wechseldruckmatratze ist hier Pflichtleistung, ärztliche Verordnung reicht.
- § 40 Abs. 1 SGB XI (Pflegekasse): Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege / Linderung der Beschwerden / selbstständigeren Lebensführung → bei anerkanntem Pflegegrad 1–5, wenn kein Krankenkassen-Anspruch greift. Achtung: Wechseldruckmatratzen sind keine zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Sinne von § 40 Abs. 2 SGB XI (monatlich max. 42 €) und keine technischen Pflegehilfsmittel im Sinne von § 40 Abs. 3 SGB XI. Sie fallen unter die Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI nur dann, wenn sie als Teil einer umfassenderen Wohnumfeld-Maßnahme beantragt werden (bis 4 180 € je Maßnahme).
- In der Praxis: 9 von 10 Anträgen für Wechseldruckmatratzen laufen über die Krankenkasse (PG 19, § 33 SGB V). Der Pflegekassen-Weg über § 40 SGB XI ist eine Reserveoption und kommt vor allem dann zum Tragen, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt.
Welcher Pflegegrad für welche Leistungen gilt, liest du in unserem Beitrag über den Pflegegrad bei Rheuma (Schritt-für-Schritt-Anleitung nach § 14 SGB XI).
Wichtiger Hinweis: 42-€-Verbrauchsmittel-Grenze ist NICHT anwendbar
Wir sehen in Beratungen regelmäßig den Fehler, dass Pflegekassen die 42-€-Grenze aus § 40 Abs. 2 SGB XI auf eine Wechseldruckmatratze anwenden. Das ist falsch: § 40 Abs. 2 SGB XI regelt nur zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen, Desinfektionsmittel). Eine Wechseldruckmatratze ist ein technisches Hilfsmittel, das weder unter § 40 Abs. 2 noch unter § 40 Abs. 3 SGB XI fällt. Die zuständige Norm für Wechseldruckmatratzen ist § 33 SGB V, PG 19 — Punkt.
Antrag Schritt für Schritt
Schritt 1 — Verordnung holen
Du gehst zur Hausärztin, zum Hausarzt, zur behandelnden Fachabteilung (Neurologie, Geriatrie, Chirurgie, Palliativmedizin) oder zur Pflegefachkraft mit § 15a-Kompetenz. Diagnose, Dekubitusrisiko (Braden-/Norton-Skala) und das verordnete PG-19-Hilfsmittel werden auf Muster 16 dokumentiert. Wichtig: die Verordnung muss die Begründung enthalten (z. B. „hohes Dekubitusrisiko nach Schlaganfall mit Hemiplegie, Braden-Skala 11, PG 19 erforderlich“). Mehr zur Dekubitus-Risikogruppe nach Schlaganfall findest du im Beitrag Schlaganfall und Pflegegrad.
Schritt 2 — Sanitätshaus oder Hilfsmittelversorger auswählen
Vertrags-Sanitätshäuser und überregionale Hilfsmittelversorger rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Adressen findest du über die Versorger-Suche der Krankenkasse oder über die Geschäftsstelle deiner Kasse. Wichtig: das Sanitätshaus muss PG-19-Vertragspartner deiner Kasse sein — sonst gibt es Verzögerungen.
Schritt 3 — Genehmigung abwarten
Nach § 33 Abs. 5b SGB V muss die Krankenkasse über den Antrag mit eigenem weisungsgebundenem Personal entscheiden und kann den Medizinischen Dienst (MD) zur Prüfung der Erforderlichkeit einschalten (§ 275 Abs. 3 Nr. 1 SGB V). Eine Beauftragung Dritter ist nicht zulässig — deine Krankenkasse darf die Prüfung nicht an einen externen Dienstleister auslagern. In Einzelfällen mit Pflegefachkraft-Empfehlung gilt die Erforderlichkeit als vermutet (§ 33 Abs. 5c SGB V).
Die Bearbeitungsfrist bei Pflegekasse-Anträgen nach § 40 SGB XI: 3 Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI), bei MD-Beteiligung 5 Wochen. Für § 33 SGB V gilt eine allgemeine Frist aus § 13 SGB X (Bearbeitung ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel 3–5 Wochen je nach Kasse).
Schritt 4 — Lieferung und Einweisung
Das Sanitätshaus liefert die Matratze, baut sie auf und weist dich oder deine Pflegeperson in den Gebrauch ein (Druckregulierung, Zellwechsel-Verständnis, Wartung, Notfall-Wechsel auf Statik-Modus bei Stromausfall — bei einigen Geräten möglich). Du erhältst eine Einweisungsbestätigung.
Schritt 5 — Wenn die Krankenkasse ablehnt — Widerspruch
Wenn deine Krankenkasse den Antrag ablehnt (häufigste Begründungen: „kein ausreichendes Dekubitusrisiko“, „PG-19-Produkt nicht im Hilfsmittelverzeichnis“, „statische Matratze ausreichend“), hast du einen Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids Zeit für einen schriftlichen Widerspruch nach § 84 SGG. Das ist kein Formsache-Schritt — die Widerspruchsquote bei Hilfsmittel-Ablehnungen liegt je nach Kasse bei 30–50 %.
Kosten, Zuzahlung und Mehrkosten
Zuzahlung (§ 33 Abs. 8 SGB V)
§ 33 Abs. 8 SGB V regelt die Zuzahlung. Für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (wie die Wechseldruckmatratze) gilt: 10 % des Eigenanteils, mindestens 5 €, maximal 10 € je Hilfsmittel. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z. B. Auflagen) gilt 10 % des Abrechnungsbetrags, maximal 10 € pro Monatsbedarf.
Belastungsgrenze nach § 62 SGB V: Sobald deine Zuzahlungen 2 % (oder 1 % bei chronisch Kranken) des Brutto-Familieneinkommens übersteigen, bist du für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit (Befreiungsausweis).
Mehrkosten (§ 33 Abs. 1 Satz 4 SGB V)
„Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.“
(§ 33 Abs. 1 Satz 4 SGB V verbatim)
Wenn du also eine teurere Matratze mit zusätzlichen Funktionen willst (z. B. Sensorsteuerung, wenn PG-19-Standard ausreicht), trägst du den Differenzbetrag selbst. Die Krankenkasse zahlt nur den PG-19-Festbetrag.
Häufige Fragen (FAQ)
Werden Wechseldruckmatratzen gemietet oder gekauft?
In den meisten Fällen werden Wechseldruckmatratzen geleast (Nutzungsüberlassung nach § 33 Abs. 5 SGB V) — die Krankenkasse bleibt Eigentümerin, das Sanitätshaus holt das Gerät nach Ende der Therapie zurück. Das spart Wartungs- und Reparaturkosten für dich. Bei dauerhafter Langzeit-Pflege ist ein Kauf möglich, wenn die Krankenkasse zustimmt.
Kann ich eine Wechseldruckmatratze auch ohne Pflegegrad bekommen?
Ja. Der Anspruch nach § 33 SGB V ist unabhängig vom Pflegegrad — entscheidend ist das dokumentierte Dekubitusrisiko, nicht die Pflegeeinstufung. Auch Pflegegrad 0 (kein Pflegegrad) reicht, wenn das ärztliche Attest ein hohes Risiko bestätigt.
Wie lange dauert die Genehmigung?
In der Praxis 3–5 Wochen bei Krankenkassen ohne MD-Beteiligung, bis zu 8 Wochen bei MD-Beteiligung. Bei akutem Krankenhaus-Entlass-Management (z. B. nach Schlaganfall) sind Express-Genehmigungen innerhalb von 24–48 Stunden möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Wechseldruckmatratze und Antidekubitus-Matratze?
Antidekubitus-Matratze ist der Oberbegriff für alle druckentlastenden Matratzen. Wechseldruckmatratze ist eine Untergruppe mit aktivem Luftzell-Wechsel durch Aggregat. Weitere Untergruppen: Schaumstoff-Matratzen (statisch), Gel-Matratzen, Hybrid-Matratzen, Niederdruck-Systeme (Low-Air-Loss).
Welche Hersteller werden von den Kassen akzeptiert?
Das Hilfsmittelverzeichnis listet Produkte herstellerneutral auf — die Kasse zahlt jedes PG-19-zertifizierte Gerät, unabhängig von der Marke. Gängige Hersteller (Stand 2026): ArjoHuntleigh, Hill-Rom, Stryker, Linet, Wissner-Bosserhoff. KEINE pauschale Produktempfehlung — was dir hilft, hängt vom Pflegegrad, Risiko und deiner Konstitution ab.
Muss ich die Wechseldruckmatratze zurückgeben, wenn ich genesen bin?
Ja, beim Leasing-Modell nach § 33 Abs. 5 SGB V. Beim Kauf bleibt sie bei dir, du trägst aber die Wartung. Bei Pflegekassen-Modellen nach § 40 SGB XI läuft das Gerät ins Eigentum der Pflegekasse über und wird zurückgegeben.
Nächste Schritte — Was du jetzt tun kannst
- Risiko einschätzen: Bitte deine Hausärztin oder eine Pflegefachperson um eine Braden-/Norton-Skala-Bewertung. Bei einem Wert ≤ 14 besteht ein erhöhtes Risiko.
- Verordnung besorgen: Hausärzt:in, Neurolog:in oder Geriater:in ansprechen — Muster 16 mit PG-19-Verordnung und Risiko-Begründung.
- Sanitätshaus kontaktieren: PG-19-Vertragspartner deiner Kasse auswählen. Das Sanitätshaus kümmert sich um die Krankenkassen-Genehmigung.
- Bei Ablehnung Widerspruch einlegen: Innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids schriftlich widersprechen (§ 84 SGG). Du hast gute Chancen, wenn die ärztliche Begründung das Risiko dokumentiert.
- Pflegegrad prüfen lassen: Wenn du oder dein:e Angehörige:r noch keinen Pflegegrad habt, kann ein Pflegegrad 2+ zusätzliche Leistungen öffnen (Verhinderungspflege, Entlastungsbudget, Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI).
Du hast Anspruch auf eine Wechseldruckmatratze zur Dekubitus-Prophylaxe — wenn das ärztliche Attest das Risiko dokumentiert. Wir helfen dir, den Antrag richtig zu formulieren und die Krankenkassen-Kommunikation zu führen. Schreib uns über das Kontaktformular oder vereinbare eine kostenlose Erstberatung.
Hinweis zur Rechtsberatung (RDG § 2)
Dieser Beitrag informiert über deine Rechte bei der Beantragung einer Wechseldruckmatratze zur Dekubitus-Prophylaxe. Er enthält keine Rechtsberatung im Sinne des § 2 RDG. Bei konkreten Ablehnungsbescheiden oder Widerspruchsfristen empfehlen wir eine Sozialrechts-Beratung (z. B. VdK Deutschland, SoVD, Sozialverband VdBB) oder eine Beratung durch eine:n zugelassene:n Rechtsanwält:in für Sozialrecht.
Quellen
- § 33 SGB V Hilfsmittel (gesetze-im-internet.de, Stand 22.06.2026)
- § 40 SGB XI Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Stand 22.06.2026)
- Hilfsmittelverzeichnis PG 19 des GKV-Spitzenverbands
- Versorgungs-Medizin-Verordnung (VersMedV), Anlage (Stand 2024/2025)
- § 84 SGG Widerspruch
- § 275 SGB V Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

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