Schlaganfall-Pflegegrad 2026: § 14 SGB XI beantragen

Schlaganfall-Pflegegrad 2026: § 14 SGB XI beantragen

📌 Kurzantwort: Nach einem Schlaganfall kannst du bei deiner Pflegekasse einen Pflegegrad nach § 14 SGB XI beantragen. Geprüft wird dein Hilfebedarf im Alltag durch den Medizinischen Dienst (MD) nach dem Neuen Begutachtungs­instrument (NBA). Pflegegrad 2 (ab 27 Punkte) bis Pflegegrad 5 (ab 90 Punkte) sind möglich — je nach Schwere der Beeinträchtigung. Reha nach § 40 SGB V hat in aller Regel Vorrang vor Pflege, weil sie Selbstständigkeit zurückgewinnt.

Autor: Salomo Swoboda · Stand: 21.06.2026 · Lesezeit: ~10 Min

Das Wichtigste in 60 Sekunden

Nach einem Schlaganfall kannst du bei deiner Pflegekasse einen Pflegegrad nach § 14 SGB XI beantragen. Geprüft wird dein konkreter Hilfebedarf im Alltag durch den Medizinischen Dienst (MD) nach dem neuen Begutachtungs­instrument NBA. Pflegegrad 2 bekommst du ab einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, Pflegegrad 5 ab „schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. Wichtig: Reha nach § 40 SGB V hat in aller Regel Vorrang vor Pflege, weil sie Selbstständigkeit zurückgewinnt. Diese Seite erklärt dir Schritt für Schritt, wie du den Antrag stellst, wie die NBA-Begutachtung abläuft und welche Pflegegrade 2 bis 5 bei Schlaganfall-Folgen realistisch sind.

Inhalt

  • NBA-Begutachtung: Was prüft der MD?
  • Pflegegrad 2 bis 5: Was steht dir zu?
  • Reha vor Pflege: Warum § 40 SGB V oft der bessere Weg ist
  • FAQ: Schlaganfall und Pflegegrad

NBA-Begutachtung: Was prüft der MD?

Was ist das Neue Begutachtungs­instrument (NBA)?

Seit 2017 gilt für die Einstufung in einen Pflegegrad das Neue Begutachtungs­instrument (NBA) nach § 14 SGB XI. Anders als das alte System mit Pflegestufen und Minutenzählung bewertet das NBA deine Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen):

  • Mobilität — Fortbewegung, Treppen steigen, Lagewechsel im Bett
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten — Orientierung, Gedächtnis, Sprache (z. B. nach Aphasie)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen — Unruhe, Aggression, depressive Symptome
  • Selbstversorgung — Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung
  • Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen — Medikamente, Spritzen, Verbandswechsel
  • Alltagsleben und soziale Kontakte — Tagesstruktur, Kontaktpflege

Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet, gewichtet und zu einem Gesamtwert addiert. Aus dem Gesamtwert ergibt sich der Pflegegrad.

Wie läuft die MD-Begutachtung konkret ab?

  • Antrag: Du stellst den Antrag formlos bei der Pflegekasse deiner Krankenkasse. Telefonisch, schriftlich oder online. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK).
  • Termin: Ein Gutachter oder eine Gutachterin kommt zu dir nach Hause — bei Schlaganfall-Patienten fast immer dorthin, wo du lebst (Klinik, Reha, Pflegeheim, eigene Wohnung).
  • Hauptgutachten: Sechs Module werden geprüft, jeweils 30–60 Minuten. Du kannst eine Vertrauensperson (Angehörige, Berater, Sozialarbeiter) dazuholen.
  • Nebenpunkte: Falls du unter 18 Jahren bist oder bestimmte Konstellationen vorliegen, gibt es ergänzende Bewertungen.
  • Bescheid: Du erhältst einen schriftlichen Bescheid der Pflegekasse. Dagegen kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG Abs. 1), wenn die Einstufung zu niedrig ist.

Was du zur Begutachtung mitbringen solltest

  • Entlassungsberichte aus Akutklinik und Reha
  • Aktuelle Arztbriefe und Befunde (Neurologie, Logopädie, Physio-, Ergo­therapie)
  • Medikamentenplan (auch Spritzen, Sprays, Bedarfs­medikation)
  • Therapieberichte der vergangenen Monate
  • Hilfsmittel-Liste (Rollstuhl, Rollator, Pflegebett, Badewannenlifter)
  • Pflegeprotokoll deiner Angehörigen — falls vorhanden
  • Liste der Bezugspersonen, die dich unterstützen

Tipp aus der Beratungspraxis: Schreib dir vor dem Termin ein Seitdem-Protokoll mit Datum und Uhrzeiten auf, wann du im Alltag welche Hilfe brauchst. Solche Aufzeichnungen fließen direkt in die Bewertung ein und gleichen Erinnerungs­lücken des Gutachters aus.

Häufige Fehler bei der MD-Begutachtung

  • Zu bescheiden auftreten: Du willst niemanden zur Last fallen und unterschätzt deinen Hilfebedarf. Beschreibe den schlimmsten Tag der letzten zwei Wochen, nicht den besten.
  • Medizinische Diagnosen unterschätzen: Halbseiten­lähmung, Sprach­störung, Schluck­störung, Hemianopsie (Halbseiten­blindheit), Neglect — all das beeinflusst die Selbstständigkeit stark.
  • Keine Vertrauensperson dazuholen: Angehörige oder Beratungsstellen können schildern, was du selbst im Tag vergisst.
  • Keine Therapieberichte vorlegen: Ohne sie „verschwindet“ dein Hilfebedarf im Alltag.

Hinweis: Diese Seite informiert über das Verfahren. Sie ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Für eine Erstberatung zum Pflegeantrag nach Schlaganfall kannst du dich an eine Pflegestützpunkt-Stelle deines Bundeslandes wenden oder einen Sozialverband VdK Deutschland oder den Sozialverband Deutschland (SoVD) ansprechen.

Pflegegrad 2 bis 5: Was steht dir zu?

Pflegegrad 2 — „Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“

Du bekommst Pflegegrad 2, wenn dein Hilfebedarf im NBA zwischen 27 und unter 47,5 Punkten liegt. Konkret heißt das: Du brauchst mehrmals täglich Hilfe, kannst aber viele Dinge noch teilweise selbst.

Typische Schlaganfall-Situation:

  • Du gehst mit Rollator oder Gehstock, brauchst beim Treppen­steigen Unterstützung
  • Du wäschst dich teilweise selbst, brauchst aber Hilfe beim Duschen, Haare waschen, Anziehen
  • Du nimmst Medikamente nach Anleitung, vergisst aber einzelne Dosen ohne Erinnerung
  • Du hast leichte Sprach­störungen oder verstehst komplexe Sätze schlechter

Leistungen 2026 (Auszug):

  • Pflegegeld: 347 € monatlich (selbst beschaffte Pflege durch Angehörige)
  • Pflegesachleistung: 796 € monatlich (professioneller Pflegedienst)
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich (zweckgebunden)
  • Kurzzeitpflege: bis 3.539 € pro Kalender­jahr (Gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI, Kurzzeitpflege + Verhinderungspflege)
  • Verhinderungs­pflege: bis 3.539 € pro Kalender­jahr (Gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI, Kurzzeitpflege + Verhinderungspflege)

Pflegegrad 3 — „Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“

Ab 47,5 bis unter 70 Punkten. Du brauchst rund um die Uhr Hilfe in mehreren Bereichen.

Typische Schlaganfall-Situation:

  • Du bist auf den Rollstuhl angewiesen, kannst dich teilweise selbst umsetzen
  • Du brauchst Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen (Schluck­störung), bei der Ausscheidung
  • Du kannst dich sprachlich kaum verständigen oder verstehst einfache Aufforderungen nicht
  • Du zeigst nächtliche Unruhe, Weglauf­tendenz oder depressive Symptome

Leistungen 2026 (Auszug):

  • Pflegegeld: 599 € monatlich
  • Pflegesachleistung: 1.497 € monatlich
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
  • Kurzzeitpflege und Verhinderungs­pflege: bis 3.539 € pro Kalender­jahr (Gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI)
  • Tages- und Nachtpflege: bis 1.357 € pro Kalender­jahr

Pflegegrad 4 — „Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“

Ab 70 bis unter 90 Punkten. Du bist in fast allen Bereichen auf Hilfe angewiesen, kannst aber noch an einzelnen Aktivitäten teilnehmen.

Typische Schlaganfall-Situation:

  • Komplette Lähmung einer Körperseite, keine selbstständige Mobilität
  • Du brauchst vollständige Hilfe bei der Körperpflege und Ernährung (PEG-Sonde oder Anreichung)
  • Schwere Aphasie oder globale Sprach­störung, du verstehst nur Einzelworte
  • Du hast deutliche Verhaltens­auffälligkeiten (z. B. ausgeprägter Neglect)

Leistungen 2026 (Auszug):

  • Pflegegeld: 800 € monatlich
  • Pflegesachleistung: 1.859 € monatlich
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
  • Kurzzeitpflege und Verhinderungs­pflege: bis 3.539 € pro Kalender­jahr (Gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI)
  • Tages- und Nachtpflege: bis 1.685 € pro Kalender­jahr

Pflegegrad 5 — „Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“

Ab 90 bis 100 Punkten. Pflegegrad 5 ist Menschen vorbehalten, die „special nursing needs“ haben: vollständige Immobilität, schwere Schluck­störung, dauernde Beaufsichtigung.

Typische Schlaganfall-Situation:

  • Du bist bettlägerig, kannst dich nicht selbst umlagern
  • Du brauchst 24-Stunden-Überwachung wegen Aspirations­gefahr, Atem­problemen oder Krampf­anfällen
  • Du hast ausgeprägte Spastik, Kontrakturen oder Schmerz­zustände

Leistungen 2026 (Auszug):

  • Pflegegeld: 990 € monatlich
  • Pflegesachleistung: 2.299 € monatlich
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
  • Kurzzeitpflege und Verhinderungs­pflege: bis 3.539 € pro Kalender­jahr (Gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI)
  • Tages- und Nachtpflege: bis 2.085 € pro Kalender­jahr

Wichtig: Pflegegrad 1 gibt es für „geringe Beeinträchtigung“ — er wird hier bewusst nicht aufgeführt, weil bei Schlaganfall-Folgen praktisch immer Pflegegrad 2 oder höher erreicht wird. Falls du Pflegegrad 1 erhältst, stehen dir der Entlastungs­betrag (131 €) und der Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen-Zuschuss (4.180 € pro Maßnahme) zu.

Tabelle: Pflegegrad-Schwellen und Schlaganfall-Leitsymptome

| Pflegegrad | Punkt­schwelle | Typische Schlaganfall-Situation | Pflegegeld 2026 |

|————|—————-|———————————-|——————|

| 2 | 27 bis < 47,5 | Selbstständigkeit teilweise erhalten | 332 € |

| 3 | 47,5 bis < 70 | schwere Beeinträchtigung | 572 € |

| 4 | 70 bis < 90 | schwerste Beeinträchtigung | 764 € |

| 5 | 90 bis 100 | schwerste + Sonder­pflegebedarf | 901 € |

Quelle: § 15 SGB XI i. V. m. § 14 SGB XI (Begutachtungs­richtlinie des GKV-Spitzenverbandes).

Wann gibt es Probleme bei der Einstufung?

  • Wenn die Reha gerade erst war: Der MD bewertet den aktuellen Zustand. Wenn die Reha noch läuft, dokumentiere die Fortschritte. Nach Abschluss der Reha kannst du jederzeit einen Höherstufungs­antrag stellen.
  • Wenn die Pflegekasse „Hilfe durch Angehörige“ abzieht: Das NBA bewertet ausschließlich die Selbstständigkeit. Welche Person hilft, spielt keine Rolle. Sollte im Bescheid etwas anderes stehen, ist das ein häufiger Fehler — Widerspruch lohnt sich.
  • Wenn der Gutachter dich nur kurz gesehen hat: Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und ein zweites Gutachten verlangen.

Reha vor Pflege: Warum § 40 SGB V oft der bessere Weg ist

Der Grundsatz: Reha vor Pflege

Das Sozial­gesetzbuch kennt den Grundsatz „Reha vor Pflege“ (§ 9 SGB IX, § 40 SGB V). Ziel ist nicht, dir Pflege zu finanzieren, sondern dir so viel Selbstständigkeit wie möglich zurückzugeben.

Konkret heißt das: Die Krankenkasse oder die Renten­versicherung kann eine stationäre oder ambulante neurologische Reha bezahlen, bevor du auf Dauer pflegebedürftig wirst. Auch nach einer ersten Reha kann eine Folge-Reha (AHB, Anschluss­heil­behandlung) notwendig werden.

Wer zahlt die Reha nach Schlaganfall?

  • Akutklinik / Anschluss­heil­behandlung (AHB) → in der Regel die Renten­versicherung (§ 15 SGB VI), wenn du vorher berufstätig warst. Bei rein medizinischer Indikation auch die Krankenkasse (§ 39 SGB V).
  • Medizinische Reha (stationär oder ambulant, Phase C, D, E nach BAR) → je nach Träger. Gerade nach Schlaganfall ist die neurologische Reha Phase D (medizinisch-beruflich) ein zentraler Baustein.
  • Berufliche Reha / Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) → Renten­versicherung oder Agentur für Arbeit (§ 16 SGB VI, § 49 SGB IX). Dazu gehören Kraftfahrzeug­hilfe, Hilfsmittel, Umschulung.

Warum Reha den Pflegegrad verändern kann

Eine erfolgreiche Reha kann

  • den Pflegegrad senken (weil Selbstständigkeit zurückgewonnen wird)
  • den Hilfebedarf reduzieren (weniger Pflegegeld, mehr Sachleistung)
  • Folge­erkrankungen verhindern (Spastik, Kontraktur, Thrombose)

Eine abgelehnte Reha kannst du per Widerspruch (§ 84 SGG Abs. 1) und anschließend Klage vor dem Sozial­gericht anfechten.

Aus der Beratungs­praxis: Häufig bewilligen Kassen die Reha beim ersten Antrag nicht. Lass dich nicht entmutigen — Widerspruch lohnt sich. Bei einer Frist von einem Monat musst du den Widerspruch schriftlich bei der Kasse einlegen.

Reha-Beginn und Fristen

  • AHB: Beginnt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus der Akut­klinik.
  • AHB-Antrag: Muss vor Entlassung gestellt werden — der Sozialdienst der Klinik unterstützt dabei.
  • Folge-Reha: Alle 4 Jahre neu beantragen, in besonderen Fällen auch früher (ärztliche Begründung).

FAQ: Schlaganfall und Pflegegrad

Wie schnell sollte ich den Pflegegrad nach Schlaganfall beantragen?

Stelle den Antrag so früh wie möglich — auch wenn du noch in der Reha bist. Die Pflegekasse bearbeitet den Antrag ab Eingang. Eine rückwirkende Leistung vor Antrag­stellung gibt es nicht. Tipp: Der Entlassungs­bericht der Akutklinik ist ein guter Zeitpunkt, weil du noch alle Diagnosen zusammen hast.

Bekomme ich nach Schlaganfall automatisch einen Pflegegrad?

Nein. Pflegegrad wird nur auf Antrag gewährt. Du musst selbst aktiv werden — oder eine bevollmächtigte Person beauftragen (Angehörige, Betreuer, Sozialdienst).

Kann ich nach der Begutachtung Widerspruch einlegen?

Ja, immer. Wenn der Pflegegrad zu niedrig ist oder du keinen bekommst, lege innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch ein (§ 84 SGG Abs. 1). Die Pflegekasse holt dann ein zweites MD-Gutachten ein.

Was passiert, wenn ich in der Reha bin?

Du kannst den Antrag schon vor der Entlassung stellen. Der MD-Gutachter kommt in die Klinik oder Reha. Wichtig: Die Selbstständigkeits­bewertung richtet sich nach deinem Zustand am Tag der Begutachtung — nicht nach dem Aufnahme­zustand.

Wird Aphasie (Sprach­störung) im NBA berücksichtigt?

Ja. Aphasie und andere kommunikative Einschränkungen fließen in Modul 2 (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten) mit erheblichem Gewicht ein. Dokumentiere die Sprach­störung so konkret wie möglich: Kannst du Wünsche äußern, verstehst du Aufforderungen, kannst du telefonieren, wie geht es dir beim Einkaufen?

Wann bekomme ich Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 setzt 90 bis 100 Punkte im NBA voraus. Bei Schlaganfall ist das vor allem dann der Fall, wenn eine schwere Schluck­störung (Aspirations­gefahr), vollständige Immobilität oder schwere Verhaltens­störungen vorliegen, die eine ständige pflegerische Überwachung erfordern. Dokumentiere diese Faktoren mit Arzt­berichten.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und GdB?

  • Pflegegrad (SGB XI) → pflegerischer Hilfebedarf, ausgezahlt als Pflegegeld oder Pflegesach­leistung
  • GdB / Schwerbehinderung (SGB IX, § 152) → Grad der Behinderung, Ausweis, Nachteils­ausgleiche

Beide Anträge sind unabhängig voneinander. Du kannst beide beantragen — Pflegegrad nach Schlaganfall und Schwerbehinderung (GdB 50, 60, 70, 80, 90 oder 100) sind keine Gegensätze.

Muss ich zur Reha, wenn ich lieber Pflege zu Hause organisieren möchte?

Reha ist eine eigene Leistung, kein Ersatz für Pflege. Du kannst Reha und Pflege parallel nutzen. Die Reha-Klinik kann sogar helfen, deinen Pflegegrad-Antrag zu formulieren. Nutze den Sozialdienst der Klinik oder Reha-Einrichtung.

Wo finde ich weitere Hilfe?

  • Pflegestützpunkte der Bundesländer (kostenlose, wohnortnahe Beratung)
  • Sozialverband VdK Deutschland (Mitgliedschaft, Rechts­schutz, Beratung)
  • Sozialverband Deutschland (SoVD) (Mitgliedschaft, Rechts­schutz, Beratung)
  • Unabhängige Patienten­beratung Deutschland (UPD), Telefon 0800 011 77 22 (kostenfrei)
  • Verbraucherzentrale, Beratungsangebot zu Pflege und Reha

Nächste Schritte

  • Antrag jetzt stellen: Ruf deine Pflegekasse an oder stell den Antrag online. Ein Tag Verzögerung kostet Geld.
  • Dokumentation sammeln: Entlassungs­bericht, Arztbriefe, Medikamenten­plan, Therapie­berichte, Hilfsmittel-Liste.
  • Reha klären: Wenn die Anschluss­heil­behandlung noch nicht bewilligt ist, kümmere dich darum. Reha und Pflege schließen sich nicht aus.
  • Beratung holen: Pflegestützpunkt, Sozialverband oder Sozialdienst der Klinik — alle helfen kostenlos oder für wenig Geld.
  • Bei Ablehnung Widerspruch einlegen: Frist einen Monat, Schriftform, Begründung nicht zwingend erforderlich.

Quellen: § 14 SGB XI (Pflegegrad), § 15 SGB XI (Pflegegrade und Punkt­schwellen), § 40 SGB V (medizinische Rehabilitation), § 9 SGB IX (Reha vor Pflege), § 15 SGB VI (Leistungen zur Rehabilitation der Renten­versicherung), Begutachtungs­richtlinie des GKV-Spitzen­verbandes (BRi 2021), § 84 SGG Abs. 1 (Widerspruch), Pflegegeld-Übersicht 2026 nach § 37 SGB XI.

Wichtig: Diese Seite dient der Information über das Pflegegrad-Verfahren nach Schlaganfall. Sie ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflege­beratung. Für eine Erst­beratung wende dich an einen Pflege­stütz­punkt, die Unabhängige Patienten­beratung (UPD) oder einen Sozial­verband. Bei einem Notfall — auch nach der Reha — wähle 112.

Über den Autor

Salomo Swoboda ist Vereinsgründer des Sozialrat Deutschland e. V. und Autor dieser Reihe zu Sozialleistungen, Pflege und Rehabilitation. Texte werden regelmäßig gepflegt und mit den jeweils aktuellen SGB-Normen abgeglichen.

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