Pflegegrad beantragen 2026: § 14 SGB XI Antrag, MD-Begutachtung, Pflegegrad 1-5

Wer zu Hause oder im Heim auf Pflege angewiesen ist, sollte möglichst früh einen Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen. Rechtsgrundlage ist § 14 SGB XI; die Höhe der Leistungen hängt vom bewilligten Pflegegrad ab. Dieser Beitrag erklärt das Antragsverfahren Schritt für Schritt.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Antragsberechtigt ist jede Person mit Wohnsitz in Deutschland, die bei einer gesetzlichen oder privaten Pflegekasse versichert ist. Auch familienversicherte Ehegatten und Kinder haben Anspruch. Wichtig: Der Antrag wird formlos gestellt — ein Telefonanruf bei der Pflegekasse genügt; die Kasse schickt dann die Antragsformulare zu.

Für gesetzlich Versicherte ist die Pflegekasse immer bei der Krankenkasse angesiedelt. Privatversicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen (private Pflegepflichtversicherung).

Was bewirkt der Antrag?

Mit dem Antrag auf Pflegegrad löst die Pflegekasse zwei Dinge aus:

  1. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) im Hausbesuch.
  2. Bescheid über die Anerkennung oder Ablehnung — Bearbeitungsfrist 25 Arbeitstage nach Antragseingang (§ 18 Abs. 3a SGB XI).

Bei Eilbedürftigkeit (zum Beispiel nach Krankenhaus-Entlassung mit Palliativ-Versorgung) kann die Pflegekasse eine Schnellbegutachtung binnen einer Woche anordnen (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Pflegegrad 1 wird bei Eilbedürftigkeit in der Regel für drei Monate anerkannt (§ 144 SGB XI), um Sofort-Leistungen zu ermöglichen.

Die fünf Pflegegrade seit 2017

Seit dem 1. Januar 2017 gilt die neue Pflegegrade-Systematik (NBA — Neues Begutachtungs-Assessment). Sie löst die alten drei Pflegestufen ab.

  • Pflegegrad 1 — geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 2 — erhebliche Beeinträchtigung.
  • Pflegegrad 3 — schwere Beeinträchtigung.
  • Pflegegrad 4 — schwerste Beeinträchtigung.
  • Pflegegrad 5 — schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Pflegegrad 1 unterscheidet sich von den Graden 2-5 vor allem dadurch, dass kein Pflegegeld ausgezahlt wird — aber der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 Euro monatlich seit 2025) und andere Sachleistungen.

Wie läuft die MD-Begutachtung?

Eine Pflegefachkraft des MD kommt zum Hausbesuch (in der Regel 60-90 Minuten). Sie bewertet sechs Lebensbereiche:

  1. Mobilität — Aufstehen, Gehen, Treppen steigen.
  2. Geistige und kommunikative Fähigkeiten — Orientierung, Verständigung.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen — Unruhe, Aggression, Depression.
  4. Selbstversorgung — Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung.
  5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen — Medikamente, Arztbesuche.
  6. Alltagsleben und soziale Kontakte — Tagesstruktur, Kontaktpflege.

Je Lebensbereich werden Punkte vergeben (0-100, gewichtet). Die Summe ergibt einen Pflegegrad: 12,5 bis 27 Punkte → Grad 1; 27 bis 47,5 → Grad 2; 47,5 bis 70 → Grad 3; 70 bis 90 → Grad 4; 90 bis 100 → Grad 5.

Vorbereitung ist alles

Vor dem MD-Termin sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Aktuelle medizinische Befunde (Arztbriefe, Diagnose-Listen, Medikamenten-Plan).
  • Krankenhaus-Entlassungsberichte (falls vorhanden).
  • Liste der Hilfsmittel (Pflegebett, Rollator, Badewannenlifter, Hausnotruf) inkl. Anschaffungs-Datum und Kostenträger.
  • Pflege-Tagebuch der letzten zwei Wochen (Pflegezeiten, Hilfestellungen).
  • Ärztliche Stellungnahme des Hausarztes (formlos, mit Diagnosen nach ICD-10).
  • Anwesenheit der Hauptpflegeperson — wer den Pflegebedürftigen versorgt, sollte dabei sein.

Wichtig: Beschönigen Sie nichts. Der MD-Gutachter muss den realen Bedarf sehen, nicht den Wunsch nach Selbstständigkeit. Zeigen Sie Inkontinenz-Vorrat, Medikamenten-Schachteln und Hilfsmittel im Alltag — nicht im Schrank.

Widerspruch gegen den Bescheid

Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt oder der Antrag abgelehnt wird, haben Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Zeit, Widerspruch einzulegen (kostenlos, formlos bei der Pflegekasse). Die Pflegekasse holt dann ein neues MD-Gutachten ein; in vielen Fällen kommt es zu einer Höherstufung.

Zusammenhang mit anderen Sozialleistungen

Wer einen Pflegegrad hat, kann unter Umständen auch Anspruch auf Sozialhilfe nach SGB XII haben, wenn das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen nicht ausreichen. Insbesondere bei Pflegegrad 4 und 5 ist die Eigenbeteiligung an Heimkosten oft so hoch, dass ein Hilfe zur Pflege-Antrag (§ 61 ff. SGB XII) sinnvoll wird.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie schnell muss die Pflegekasse entscheiden? Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang (§ 18 Abs. 3a SGB XI). Bei Eilbedürftigkeit binnen einer Woche.

Was kostet der Antrag? Für Versicherte kostenlos; der MD-Besuch wird von der Pflegekasse bezahlt.

Muss ich einen Antrag stellen, wenn ich noch keinen Pflegebedarf habe? Nein, der Antrag wird erst dann sinnvoll, wenn eine Pflegebedürftigkeit absehbar ist.

Welche Leistungen bekomme ich mit Pflegegrad 1? Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI), Versorgung mit Pflegehilfsmitteln 40 Euro monatlich (§ 40 SGB XI), Zuschuss für Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen 4000 Euro (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistungen.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird? Widerspruch innerhalb eines Monats (formlos, kostenlos). Bei erneuter Ablehnung Sozialgerichts-Verfahren.

Wie oft wird der Pflegegrad überprüft? Bei wesentlicher Verschlechterung auf Antrag; ansonsten nach Ablauf der im Bescheid genannten Befristung (in der Regel ein Jahr bei höheren Pflegegraden).

Quellen und weiterführende Links

Stand: 22.06.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an compass private pflegeberatung (kostenfrei unter 0800 101 88 00) oder einen Sozialverband wie VdK oder SoVD.

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