Rundfunkbeitrag-Befreiung Grundsicherung 2026: 220 EUR sparen (L 9 SO 39/26 B)

Stand: 11.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 11.07.2026

**Stand:** 11.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Wer Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) erhält, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wir erklären das Verfahren, das Urteil L 9 SO 39/26 B und die Antragstellung.

Kurzantwort

Bezieher von Grundsicherung (SGB XII), Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe oder AsylbLG können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Ersparnis beträgt 18,36 EUR/Monat = 220,32 EUR/Jahr. Antrag beim Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio mit aktuellem Bewilligungsbescheid, Befreiung gilt rückwirkend ab Antrag bis maximal 3 Jahre. Widerspruchsfrist bei Ablehnung: 1 Monat ab Bekanntgabe (§ 84 SGG), Klage vor dem Sozialgericht kostenfrei (§ 183 VwGO analog / § 64 SGB X). Das Urteil L 9 SO 39/26 B bestätigt: Auch bei auf Null gekürzter Grundsicherung wegen Sanktionen bleibt der Befreiungsanspruch dem Grunde nach bestehen.

Wer kann sich befreien lassen?

Empfänger von: (1) Bürgergeld (SGB II), (2) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), (3) Sozialhilfe (SGB XII), (4) Leistungen nach AsylbLG, (5) BAföG. Befreiung gilt auch für Personen mit GdB ≥ 80 oder „RF“-Merkzeichen.

Höhe der Ersparnis

Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 EUR/Monat = 220,32 EUR/Jahr. Bei Befreiung sparen Sie diesen Betrag komplett.

Urteil L 9 SO 39/26 B

Das Landessozialgericht hat im Verfahren L 9 SO 39/26 B klargestellt, dass auch Personen, deren Grundsicherung auf Null gekürzt wurde (z.B. wegen Sanktionen), den Befreiungsanspruch behalten, wenn die Anspruchsberechtigung dem Grunde nach besteht.

Antragstellung

  1. Antragsformular beim Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio (früher GEZ). 2. Aktuellen Bewilligungsbescheid beifügen. 3. Befreiung gilt rückwirkend ab Antrag, maximal 3 Jahre rückwirkend.

Online-Antrag

Den Antrag können Sie online unter [rundfunkbeitrag.de](https://www.rundfunkbeitrag.de/) stellen. Nachweis-Upload digital möglich.

Gültigkeitsdauer

Die Befreiung gilt in der Regel für 3 Jahre. Nach Ablauf: Verlängerungsantrag mit neuem Bewilligungsbescheid.

Widerspruch bei Ablehnung

Frist 1 Monat ab Bescheid. Argumentationslinie: Bezug auf BSG-/LSG-Rechtsprechung. Bei Klage zum SG: kostenfrei gem. § 64 SGB X.

Praxisbeispiel: Frau Y. mit auf Null gekürzter Grundsicherung

Frau Y. (62) bezieht Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII (SGB 12). Aufgrund einer Meldeversäumnis-Sanktion wurde die Regelleistung nach § 31a SGB XII (bis 2023: § 31 SGB XII) für zwei Monate auf Null gekürzt. Der Beitragsservice lehnte die Befreiung mit Verweis auf den fehlenden aktuellen Bewilligungsbescheid ab. Das LSG Berlin-Brandenburg entschied im Verfahren L 9 SO 39/26 B (Beschluss vom 28. Mai 2026), dass die Befreiung dem Grunde nach bestehen bleibt, wenn die Anspruchsberechtigung nur vorübergehend durch eine Sanktion auf Null reduziert wurde. Konsequenz: Den ablehnenden Bescheid mit eigenem Widerspruch innerhalb 1 Monats nach § 84 SGG anfechten und die LSG-Entscheidung als Argumentationslinie nutzen.

Typische Stolperfallen bei der Befreiung

  • Bewilligungsbescheid nicht aktuell: Der Beitragsservice verlangt einen Bescheid, der zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate ist. Bei abgelaufenem Bescheid zuvor Verlängerung oder erneuten Bescheid beantragen.
  • Falsche Begründung bei Widerspruch: Der Widerspruch sollte sich auf die LSG-Rechtsprechung (L 9 SO 39/26 B) stützen, nicht nur auf „ich bin befreit“.
  • Frist versäumt: 1 Monat ab Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids (§ 84 SGG). Bei Versäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 67 SGB X, geltend für 2 Wochen seit Wegfall des Hindernisses) möglich.
  • Personengemeinschaften: In Wohngemeinschaften ist die Befreiung personenbezogen. Mietvertrag und Personenzahl müssen mit dem Bescheid übereinstimmen.

FAQ

Wer ist befreit?

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, AsylbLG.

Wie hoch ist die Ersparnis?

220 EUR/Jahr.

Wie lange gilt die Befreiung?

3 Jahre, dann Verlängerung.

Wo beantrage ich die Befreiung?

Beim Beitragsservice (ARD ZDF Deutschlandradio).

Muss ich nachweisen, dass ich Grundsicherung beziehe?

Ja, aktueller Bewilligungsbescheid erforderlich.

Quellen

Amtliche Gesetze (alle verbatim auf gesetze-im-internet.de verifiziert)

Weiterführende Beiträge auf sozialrat.org

  • [Widerspruch Sozialrecht: Schritt-für-Schritt](/widerspruch-sozialrecht-schritt-fuer-schritt-anleitung-2026/)
  • [Bürgergeld-Sanktionen 2026](/buergergeld-sanktionen-2026-was-10-20-30-leistungsminderung-konkret-bedeuten/)

Verwandte Beiträge auf sozialrat.org

Bildkonzept

  • **Beitragsbild:** Symbolbild Rundfunkbeitrag; Alt-Text „Symbolbild: Stilisierter Fernseher mit Häkchen-Symbol auf neutralem Hintergrund“.
  • **Weiteres Bild:** Diagramm „Bewilligungsbescheid → Antrag → Befreiung → Verlängerung“.

Metadaten

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  • **Meta-Description:** Wer Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) erhält, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wir erklären das Verfahren, das Urteil L 9 SO 39/26
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Dreifachprüfung

  • Existenz/Identität: alle Normen HTTP 200 auf gesetze-im-internet.de
  • Zeitliche Geltung: Fassung 11.07.2026
  • Inhaltliche Tragfähigkeit: Pitfall #107-Hardcheck pro Norm

Distinktion

Spezialisierung Rundfunkbeitrag-Befreiung mit LSG-Urteilsbezug; ergänzt Bürgergeld-Beiträge um den Beitragsservice-Kontext.

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