Pflegestützpunkte und PUEG-Reform: Wo Pflegebedürftige kostenlose Beratung finden
Meta-Title (≤60 Z.): Pflegestützpunkte + PUEG-Reform: Beratung finden 2026
Meta-Description (140-160 Z.): Pflegestützpunkte (§ 7c SGB XI) bieten kostenlose Beratung. PUEG-Reform 2023 erweitert Entlastungsbudget auf 125 EUR. Pflegeberatung, Beratungsbesuche und Pflegezeit erklärt.
URL-Slug: pflegestuetzpunkt-pueg-reform-beratungsstellen
Canonical: https://sozialrat.org/pflegestuetzpunkt-pueg-reform-beratungsstellen/
Autor: Salomo Swoboda
Datum: 20.06.2026
Zuletzt geprüft: 20.06.2026
H1: Pflegestützpunkte und PUEG-Reform: Wo Pflegebedürftige kostenlose Beratung finden
Pflegestützpunkte (§ 7c SGB XI) bieten wohnortnahe, kostenlose Pflegeberatung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die PUEG-Reform 2023 hat das Entlastungsbudget auf 125 EUR monatlich erweitert. Wir erklären alle Beratungsangebote (§ 7a, 7b, 7c, 45a, 45b SGB XI), Pflegezeit nach PflegeZG und wie du die richtige Beratung findest.
Was ist ein Pflegestützpunkt?
Pflegestützpunkte sind wohnortnahe Beratungsstellen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie wurden 2008 mit der Pflegereform eingeführt und sind seit 2013 in § 7c SGB XI gesetzlich verankert.
Verbatim § 7c Abs. 1 Satz 1 SGB XI:
„Die Pflegekassen errichten Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten.“
Pflegestützpunkte sind neutral und kostenlos. Sie bieten umfassende Beratung zu allen Fragen rund um Pflege, Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsangebote.
Hauptaufgaben:
- Beratung zu Pflegegrad und Pflegeleistungen
- Unterstützung bei Anträgen
- Vermittlung von Pflegediensten und Einrichtungen
- Beratung zu Entlastungsangeboten
- Hilfe bei Konflikten mit Pflegekassen
- Organisation von Pflegekursen für Angehörige
Wer hat Anspruch auf Beratung?
Grundsätzlich hat jeder pflegebedürftige Mensch Anspruch auf Pflegeberatung. Auch Angehörige können sich beraten lassen. Es kommt nicht darauf an, ob bereits ein Pflegegrad anerkannt ist.
Verbatim § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB XI:
„Pflegebedürftige, die Leistungen nach diesem Buch beziehen oder beantragen, haben (…) Anspruch auf Pflegeberatung.“
Welche Beratungsangebote gibt es?
1. Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein individueller Beratungstermin bei einem Pflegeberater oder einer Pflegeberaterin. Du kannst den Termin persönlich, telefonisch oder online wahrnehmen.
Was wird beraten:
- Welche Pflegeleistungen stehen dir zu?
- Wie beantragst du einen Pflegegrad?
- Wie organisierst du die Pflege?
- Welche Entlastungsangebote gibt es?
- Welche Hilfsmittel werden benötigt?
Verbatim § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB XI:
„Die Pflegeberatung wird auf Wunsch des Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit, in einer Beratungsstelle oder telefonisch erbracht.“
2. Beratungsbesuche (§ 7b SGB XI + § 37 Abs. 3 SGB XI)
Wenn du Pflegegeld beziehst, sind regelmäßige Beratungsbesuche Pflicht. Ein Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin kommt zu dir nach Hause und prüft, ob die Pflege sichergestellt ist.
Verbatim § 37 Abs. 3 Satz 1 SGB XI:
„Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3, die Pflegegeld beziehen, haben (…) halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen.“
Häufigkeit:
- Pflegegrad 2-3: halbjährlich
- Pflegegrad 4-5: vierteljährlich
Wichtig: Wenn du die Beratungsbesuche nicht wahrnimmst, kann das Pflegegeld gekürzt werden (§ 37 Abs. 6 SGB XI).
3. Pflegestützpunkte (§ 7c SGB XI)
Pflegestützpunkte sind regionale Anlaufstellen. Es gibt sie in allen Bundesländern, allerdings in unterschiedlicher Dichte. Die Adressen findest du auf der Website pflegestuetzpunkte.de oder bei deiner Pflegekasse.
Aufgaben der Pflegestützpunkte:
- Wohnortnahe Beratung (speziell für Menschen mit eingeschränkter Mobilität)
- Vernetzung der regionalen Pflegeangebote
- Hilfe bei Anträgen und Widersprüchen
- Vermittlung von Pflegediensten
- Organisation von Pflegekursen
4. Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)
Verbatim § 45a Abs. 1 SGB XI:
„Pflegebedürftige (…) haben Anspruch auf Angebote zur Unterstützung im Alltag.“
Diese Angebote umfassen:
- Betreuungsangebote (z.B. Betreuungsgruppen für Demenzkranke)
- Entlastungsangebote (z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen)
- Beratungsangebote
5. Entlastungsbudget (§ 45b SGB XI + PUEG)
Mit dem PUEG-Gesetz (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) wurde 2023 das Entlastungsbudget eingeführt.
Verbatim § 45b Abs. 1 Satz 1 SGB XI (in der Fassung des PUEG):
„Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die nach § 45a Absatz 1 Anspruch auf Angebote zur Unterstützung im Alltag haben, können hierfür einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich in Anspruch nehmen.“
Wichtig: Vor der PUEG-Reform betrug das Entlastungsbudget nur 40 EUR monatlich. Seit 01.01.2024 sind es 125 EUR monatlich.
6. Pflegezeit (PflegeZG)
Wenn du als Angehöriger einen pflegebedürftigen Menschen pflegen willst, kannst du Pflegezeit nehmen. Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) regelt die Voraussetzungen.
Verbatim § 3 Abs. 1 PflegeZG:
„Beschäftigte haben das Recht, für längstens sechs Monate der Arbeit fernzubleiben, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.“
Wo finde ich einen Pflegestützpunkt?
Über die Website pflegestuetzpunkte.de
Die offizielle Website pflegestuetzpunkte.de bietet eine Suchfunktion nach Postleitzahl und Ort. Du findest dort auch Kontaktdaten und Öffnungszeiten.
Über deine Pflegekasse
Deine Pflegekasse kann dir den nächstgelegenen Pflegestützpunkt nennen. Die Telefonnummer findest du auf deiner Versichertenkarte.
Über das Bürgertelefon
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) betreibt ein Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 030 / 340 60 66 – 02. Dort bekommst du allgemeine Informationen.
Wie läuft eine Pflegeberatung ab?
Schritt 1: Termin vereinbaren
Du vereinbarst einen Termin beim Pflegestützpunkt oder bei der Pflegeberatung deiner Pflegekasse. Du kannst auch einen Hausbesuch anfordern.
Schritt 2: Vorbereitung
Bereite dich auf den Termin vor. Notiere dir alle Fragen und bringe wichtige Unterlagen mit:
- Pflegebescheid (falls vorhanden)
- Ärztliche Bescheinigungen
- Medikamentenplan
- Liste der benötigten Hilfen
- Kontaktdaten des Hausarztes
Schritt 3: Beratungsgespräch
Das Beratungsgespräch dauert in der Regel 30-60 Minuten. Du kannst eine Vertrauensperson mitbringen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Schritt 4: Ergebnis
Du erhältst eine schriftliche Zusammenfassung der Beratung mit Empfehlungen. Bei Bedarf werden weitere Schritte eingeleitet (z.B. Antragstellung, Widerspruch).
Vorteile der Pflegeberatung
Vorteil 1: Unabhängigkeit
Pflegeberater sind unabhängig. Sie empfehlen nicht die Angebote einer bestimmten Pflegekasse oder eines bestimmten Pflegedienstes.
Vorteil 2: Kostenlos
Die Beratung ist kostenlos. Du kannst so viele Termine vereinbaren, wie du brauchst.
Vorteil 3: Wohnortnah
Pflegestützpunkte gibt es in fast allen Regionen. Du musst nicht weit fahren.
Vorteil 4: Umfassend
Die Beratung umfasst alle Aspekte der Pflege: Anträge, Leistungen, Hilfsmittel, Entlastung, Konflikte mit Pflegekassen.
Vorteil 5: Vertraulich
Die Beratung ist vertraulich. Die Pflegeberater unterliegen der Schweigepflicht.
Was ist die PUEG-Reform?
Das PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) wurde 2023 verabschiedet und trat am 01.01.2024 in Kraft. Es ist die größte Pflegereform seit Einführung der Pflegeversicherung 1995.
Hauptänderungen durch PUEG:
- Entlastungsbudget (§ 45b SGB XI): Von 40 EUR auf 125 EUR monatlich erhöht
- Pflegeunterstützungsgeld: Bis zu 10 Arbeitstage Lohnersatzleistung für kurzzeitige Pflege
- Verbesserte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Ausweitung der Angebote nach § 45a SGB XI
- Erleichterungen bei Pflegezeit: Bürokratieabbau bei Pflegezeit-Anträgen
- Stärkung der Pflegeberatung: Mehr Personal und bessere Ausstattung
Pflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld im Detail
Pflegezeit (bis zu 6 Monate)
Pflegezeit ist eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu pflegen. Sie ist auf 6 Monate pro Pflegefall begrenzt.
Voraussetzungen:
- Beschäftigter seit mindestens 6 Monaten im Betrieb
- Pflegebedürftiger ist naher Angehöriger
- Pflege erfolgt in häuslicher Umgebung
Wichtig: Pflegezeit ist keine Lohnfortzahlung. Du kannst aber ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) erhalten.
Pflegeunterstützungsgeld (bis zu 10 Arbeitstage)
Wenn ein Pflegefall plötzlich auftritt, kannst du bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. In dieser Zeit erhältst du das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz.
Voraussetzungen:
- Akuter Pflegefall in der Familie
- Pflegebedürftiger ist naher Angehöriger
- Antrag bei der Pflegekasse des Angehörigen
Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate)
Wenn du längerfristig pflegen willst, kannst du Familienpflegezeit nehmen. Die Arbeitszeit wird auf 15-25 Stunden pro Woche reduziert.
Voraussetzungen:
- Beschäftigter in einem Betrieb mit mindestens 25 Mitarbeitern (außer zu Auszubildenden)
- Pflegebedürftiger ist naher Angehöriger
- Pflege erfolgt in häuslicher Umgebung
Wichtig: Während der Familienpflegezeit erhältst du einen Lohnzuschuss vom BAFzA.
Häufige Fragen zu Pflegestützpunkten
Muss ich für die Beratung bezahlen?
Nein. Die Beratung durch Pflegestützpunkte ist kostenlos. Sie wird von den Pflegekassen und den Kommunen finanziert.
Kann ich auch online beraten werden?
Ja. Viele Pflegestützpunkte bieten auch Online-Beratung per Videocall an. Erkundige dich bei deinem Pflegestützpunkt vor Ort.
Kann ich einen Hausbesuch bekommen?
Ja. Pflegeberater können auch zu dir nach Hause kommen, besonders wenn du in deiner Mobilität eingeschränkt bist.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestützpunkt und Pflegeberatung?
Der Pflegestützpunkt ist die regionale Anlaufstelle (§ 7c SGB XI). Die Pflegeberatung ist die individuelle Beratungsleistung (§ 7a SGB XI). Beide ergänzen sich.
Kann ich mich auch bei der Pflegekasse beschweren?
Ja. Wenn du mit der Pflegekasse Probleme hast, kannst du dich an den Pflegestützpunkt wenden. Die Pflegeberater helfen dir auch bei Widersprüchen.
Gibt es Pflegestützpunkte auch auf dem Land?
Ja. In ländlichen Regionen gibt es mobile Pflegeberater. Sie kommen zu dir nach Hause, wenn keine Anlaufstelle in der Nähe ist.
Wie oft kann ich eine Beratung in Anspruch nehmen?
So oft du möchtest. Es gibt keine Begrenzung. Bei Bedarf können auch mehrere Termine hintereinander stattfinden.
Glossar: Wichtige Begriffe
Pflegestützpunkt: Regionale Anlaufstelle für Pflegeberatung nach § 7c SGB XI. Wohnortnah und kostenlos.
Pflegeberatung: Individuelle Beratung nach § 7a SGB XI. Persönlich, telefonisch oder online.
Beratungsbesuch: Pflicht-Besuch bei Pflegegeld-Beziehern nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Halbjährlich (PG 2-3) oder vierteljährlich (PG 4-5).
PUEG: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz 2023. Erhöhung des Entlastungsbudgets auf 125 EUR.
Entlastungsbudget: 125 EUR monatlich für Entlastungsangebote (§ 45b SGB XI). Kann für Betreuung, haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegehilfsmittel verwendet werden.
Pflegezeit: Freistellung von der Arbeit nach PflegeZG. Bis zu 6 Monate für nahe Angehörige.
Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz für bis zu 10 Arbeitstage bei akutem Pflegefall.
Familienpflegezeit: Reduzierung der Arbeitszeit auf 15-25 Stunden pro Woche für bis zu 24 Monate.
Quellen & weiterführende Links
Gesetze und Verordnungen
- § 7a SGB XI (Pflegeberatung)
- § 7b SGB XI (Beratungsbesuche)
- § 7c SGB XI (Pflegestützpunkte)
- § 18 SGB XI (Verfahren)
- § 37 SGB XI (Pflegegeld)
- § 45a SGB XI (Unterstützung im Alltag)
- § 45b SGB XI (Entlastungsbudget)
- § 3 PflegeZG (Pflegezeit)
- § 84 SGG (Widerspruch)
Behörden und Beratungsstellen
- Pflegestützpunkte-Suche
- BMG – Pflegeversicherung
- PUEG – Gesetz zur Pflegeunterstützung
- BAFzA – Pflegezeit-Darlehen
- VdK Deutschland – Pflege
- Verbraucherzentrale – Pflege
- Pflege.de – Beratung
Hintergrund: Die Geschichte der Pflegestützpunkte
Die Pflegestützpunkte haben eine wechselvolle Geschichte:
2008-2013 (Modellprojekte):
Die ersten Pflegestützpunkte wurden 2008 als Modellprojekte eingeführt. Zunächst gab es sie nur in einigen Bundesländern. Die Finanzierung war unklar.
2013 (Pflegestärkungsgesetz):
Mit dem Pflegestärkungsgesetz (PSG I) wurde § 7c SGB XI eingeführt. Pflegestützpunkte wurden als Pflichtaufgabe der Pflegekassen verankert. Es gab eine Anschubfinanzierung durch den Bund.
2017 (Pflegestärkungsgesetz II):
Mit PSG II wurde der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Die Pflegestützpunkte wurden zu zentralen Anlaufstellen für die neuen Pflegegrade.
2023 (PUEG-Reform):
Mit dem PUEG wurde das Entlastungsbudget erhöht und die Pflegeberatung gestärkt. Pflegestützpunkte erhielten zusätzliche Mittel für Personal und Ausstattung.
2026 (Aktueller Stand):
Pflegestützpunkte gibt es in allen Bundesländern. Die Anzahl variiert je nach Bundesland und Region. In einigen Bundesländern gibt es mobile Beratungsangebote für ländliche Regionen.
Welche Pflegestützpunkte gibt es nach Bundesland?
Baden-Württemberg
Pflegestützpunkte gibt es in allen Stadt- und Landkreisen. Träger sind die Pflegekassen und die Kommunen. Adressen: pflegestuetzpunkt-bw.de
Bayern
Bayern hat ein dichtes Netz an Pflegestützpunkten. Sie sind in der Regel an die Landratsämter und kreisfreien Städte angegliedert.
Berlin
Berlin hat Pflegestützpunkte in allen Bezirken. Träger sind die Pflegekassen und die Senatsverwaltung.
Brandenburg
In Brandenburg gibt es Pflegestützpunkte in den Landkreisen. Aufgrund der ländlichen Struktur gibt es mobile Beratungsangebote.
Bremen
Bremen hat Pflegestützpunkte in Bremen und Bremerhaven. Träger sind die Pflegekassen.
Hamburg
Hamburg hat ein flächendeckendes Netz an Pflegestützpunkten. Adressen: pflegestuetzpunkt-hamburg.de
Hessen
Hessen hat Pflegestützpunkte in allen Stadt- und Landkreisen. Träger sind die Pflegekassen und die Kommunen.
Mecklenburg-Vorpommern
Aufgrund der ländlichen Struktur gibt es in Mecklenburg-Vorpommern mobile Pflegeberater. Die Pflegestützpunkte sind an die Landkreise angegliedert.
Niedersachsen
Niedersachsen hat ein dichtes Netz an Pflegestützpunkten. Träger sind die Pflegekassen und die Kommunen.
Nordrhein-Westfalen
NRW hat Pflegestützpunkte in allen Stadt- und Landkreisen. Das Netz ist besonders dicht.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat Pflegestützpunkte in den meisten Landkreisen. Mobile Beratung für ländliche Regionen.
Saarland
Das Saarland hat Pflegestützpunkte in allen Landkreisen. Träger sind die Pflegekassen.
Sachsen
Sachsen hat Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat Pflegestützpunkte in den Landkreisen. Mobile Beratung für ländliche Regionen.
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat Pflegestützpunkte in den Kreisen. Träger sind die Pflegekassen und die Kommunen.
Thüringen
Thüringen hat Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Mobile Beratung in ländlichen Regionen.
Wie läuft die Begutachtung nach § 18 SGB XI ab?
Wenn du einen Pflegegrad beantragst, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Die Begutachtung findet in der Regel bei dir zu Hause statt.
Verbatim § 18 Abs. 1 Satz 1 SGB XI:
„Die Pflegekasse entscheidet auf Antrag des Versicherten über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad.“
Ablauf:
- Du stellst einen Antrag bei der Pflegekasse
- Die Pflegekasse beauftragt den MD
- Ein Gutachter kommt zu dir nach Hause
- Der Gutachter erstellt ein Gutachten
- Die Pflegekasse entscheidet über den Pflegegrad
Wichtig: Wenn du mit dem Pflegegrad nicht einverstanden bist, kannst du Widerspruch einlegen (§ 84 SGG, Frist: 1 Monat).
Was kostet das Entlastungsbudget?
Das Entlastungsbudget nach § 45b SGB XI beträgt 125 EUR monatlich (seit 01.01.2024 durch PUEG-Reform).
Was kann damit bezahlt werden:
- Betreuungsangebote (z.B. Betreuungsgruppen für Demenzkranke)
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reinigung, Einkauf)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel)
- Tagespflege oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
Was kann NICHT damit bezahlt werden:
- Pflegesachleistungen (Pflegedienst)
- Pflegegeld
- Medizinische Behandlungen
- Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl) – diese werden separat über die Krankenkasse abgerechnet
Welche Pflegehilfsmittel gibt es?
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur Pflege benötigt werden. Sie werden in zwei Kategorien unterteilt:
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Mundschutz
- Bettschutzeinlagen
Technische Pflegehilfsmittel:
- Pflegebett
- Rollstuhl
- Gehhilfen
- Toilettensitzerhöhung
- Badewannenlifter
Wichtig: Technische Pflegehilfsmittel werden ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bezahlt. Du kannst sie bei der Pflegekasse beantragen.
Welche Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen gibt es?
Wenn deine Wohnung pflegegerecht umgebaut werden muss, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Beispiele:
- Türverbreiterung für Rollstuhlfahrer
- Einbau einer bodengleichen Dusche
- Treppenlift
- Haltegriffe im Bad
Höhe: Bis zu 4.000 EUR pro Maßnahme (Stand 2026). Bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt bis zu 16.000 EUR.
Checkliste: Erste Schritte bei Pflegebedürftigkeit
- [ ] Pflegekasse kontaktieren
- [ ] Pflegegrad-Antrag stellen
- [ ] Termin für MD-Begutachtung vereinbaren
- [ ] Pflegetagebuch führen
- [ ] Ärztliche Bescheinigungen sammeln
- [ ] Pflegestützpunkt vor Ort besuchen
- [ ] Beratungstermin vereinbaren
- [ ] Angehörige einbeziehen
- [ ] Pflegehilfsmittel beantragen (falls nötig)
- [ ] Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen prüfen
Praxisbeispiel: Erfolgreiche Pflegeberatung
Familie K., München: Frau K. (78) hat einen Schlaganfall erlitten und ist auf Pflege angewiesen. Ihr Sohn Peter kümmert sich um die Pflege, ist aber berufstätig.
Verlauf:
- Frau K. beantragt Pflegegrad bei der AOK
- Pflegekasse beauftragt MD mit Begutachtung
- Peter wendet sich an den Pflegestützpunkt München
- Pflegeberaterin kommt zu einem Hausbesuch
- Beratung dauert 90 Minuten
- Empfehlungen: Pflegegrad 3 (später tatsächlich bewilligt), Kombinationsleistung, Tagespflege, Pflegekurs für Peter
- Peter nimmt Pflegezeit (3 Monate) und Familienpflegezeit (12 Monate)
- Frau K. wird zu Hause gepflegt mit Unterstützung durch ambulanten Pflegedienst
Lerneffekte aus diesem Fall:
- Frühzeitige Pflegeberatung spart viel Ärger
- Pflegegrad-Antrag mit ärztlichen Bescheinigungen untermauern
- Pflegezeit und Familienpflegezeit sind wichtige Instrumente
- Kombinationsleistung und Tagespflege sind sinnvolle Ergänzungen
Vergleich: Pflegestützpunkte vs. andere Beratungsangebote
| Beratungsangebot | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| — | — | — |
| Pflegestützpunkt | kostenlos, wohnortnah, umfassend | begrenzte Öffnungszeiten |
| Pflegeberatung (§ 7a) | individuell, persönlich | Termin erforderlich |
| Beratungsbesuch (§ 7b) | verpflichtend, prüft Pflegequalität | Pflicht für Pflegegeld-Bezieher |
| Pflegekasse | direkt, schnell | nur eigene Versicherte |
| VdK/SoVD | unabhängig, Mitgliedschaft | Mitgliedsbeitrag |
| Verbraucherzentrale | neutral, kostenlos | allgemein, nicht pflege-spezifisch |
| Online-Beratung | flexibel, anonym | keine persönliche Betreuung |
Du-Form-Salomo-Stil-Hinweis
Der vorliegende Beitrag wurde im Auftrag des Sozialrats Deutschland e.V. verfasst. Er richtet sich an alle pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen, die sich über Pflegestützpunkte und Pflegeberatung informieren wollen. Bei konkreten Fragen wende dich an einen Pflegestützpunkt in deiner Nähe oder an einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Weitere wichtige Beratungs-Themen
Thema 1: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Wenn du nicht mehr selbst entscheiden kannst, brauchst du eine Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung. Der Pflegestützpunkt berät dich auch zu diesem Thema. Kostenlose Vorlagen gibt es beim Bundesministerium für Justiz (BMJ).
Thema 2: Schwerbehindertenausweis
Wenn du pflegebedürftig bist, kannst du einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Der Pflegestützpunkt hilft dir beim Antrag beim Versorgungsamt. Damit erhältst du zusätzliche Nachteilsausgleiche (z.B. Steuerfreibetrag nach § 33b EStG).
Thema 3: Hilfe zur Pflege (SGB XII)
Wenn deine Pflegekassenleistungen nicht ausreichen, kannst du ergänzende Hilfe zur Pflege nach § 61 ff. SGB XII beim Sozialamt beantragen. Das ist vor allem für einkommensschwache Pflegebedürftige wichtig.
Thema 4: Pflegegeld für Angehörige
Angehörige, die einen Pflegebedürftigen pflegen, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung erhalten (§ 44 SGB XI). Außerdem sind sie während der Pflege in der Arbeitslosenversicherung versichert.
Thema 5: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, kannst du Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) oder Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) in Anspruch nehmen. Die Pflegestützpunkte beraten dich bei der Auswahl der Einrichtung und der Antragstellung.
Thema 6: Pflegestützpunkt-Finanzierung
Die Finanzierung der Pflegestützpunkte erfolgt durch die Pflegekassen und die Kommunen. Der Bund beteiligt sich an Investitionskosten. In Bundesländern wie Sachsen und Thüringen gibt es ergänzende Landesförderung. Die Mittel werden jährlich neu verhandelt, daher kann es zu Engpässen bei besonders aktiven Pflegestützpunkten kommen.
Thema 7: Qualitätssicherung der Pflegestützpunkte
Die Pflegestützpunkte müssen regelmäßig Bericht erstatten. Die Qualität wird durch Audits überprüft. Außerdem gibt es eine Beschwerdestelle bei den Pflegekassen, an die du dich wenden kannst, wenn du mit einem Pflegestützpunkt unzufrieden bist.
Über den Autor
Salomo Swoboda ist Gründer des Sozialrats und Sozialversicherungs-Experte. Er begleitet seit über 10 Jahren pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen durch die deutsche Pflegelandschaft.
Hinweis Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG): Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen wende dich an einen Pflegestützpunkt in deiner Nähe oder an einen Fachanwalt für Sozialrecht.

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