BSG-Wohnkostenpauschale und Altersrente: So berechnet das Gericht 2026
Du hast einen Bescheid vom Sozialamt bekommen und fragst dich, warum die Wohnkostenpauschale in deiner Bedarfsberechnung nicht so auftaucht, wie du es erwartet hättest? Du bist nicht allein — die Schnittstelle zwischen Altersrente und Wohnkostenpauschale im SGB XII gehört zu den am häufigsten falsch berechneten Posten in der Grundsicherung im Alter. In diesem Beitrag zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie das BSG (Bundessozialgericht) die Wohnkostenpauschale bei der Altersrente-Berechnung anwendet, was § 35 SGB XII tatsächlich sagt — und welche Stolpersteine du kennen musst, wenn du Widerspruch einlegen willst.
⚠️ Wichtiger Hinweis vorab: Dieses Thema betrifft deine finanzielle Absicherung im Alter. Wir informieren dich hier über den Stand der BSG-Rechtsprechung und die gesetzlichen Grundlagen — eine Rechtsberatung im Einzelfall können und dürfen wir dir auf sozialrat.org nicht anbieten. Wende dich dafür an eine Beratungsstelle, einen Rentenberater oder eine:n zugelassene:n Rechtsanwält:in (siehe RDG-Hinweis am Ende).
Was die Wohnkostenpauschale im SGB XII bedeutet
Definition und Abgrenzung zu „tatsächlichen Wohnkosten“
Die Wohnkostenpauschale ist ein pauschaler Betrag, den das Sozialamt in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII, 4. Kapitel) als Bedarf anerkennt — ohne dass du eine konkrete Miete oder konkrete Nebenkosten einzeln nachweisen musst. Die Pauschale deckt die regelmäßig anfallenden Wohnkosten ab und liegt deutlich unter den realen Warmmieten in den meisten deutschen Großstädten.
Der Unterschied zu den tatsächlichen Wohnkosten (KdU im Bürgergeld) ist zentral: Bei den tatsächlichen Wohnkosten prüft das Sozialamt deine konkrete Miete, Heizkosten und Nebenkosten — und erkennt sie bis zu einer Angemessenheitsgrenze an. Die Wohnkostenpauschale ist eine vereinfachte, pauschalierte Form — schneller zu berechnen, aber oft ungünstiger für dich, wenn deine tatsächlichen Wohnkosten in einer Region mit hohem Mietniveau liegen.
§ 35 SGB XII als Grundlage — was steht im Gesetz?
Die Rechtsgrundlage findest du in § 35 SGB XII (BMJV-amtlich). Die amtliche Überschrift lautet „Bedarfe für Unterkunft und Heizung“. Das Gesetz geht in Absatz 1 zunächst vom Grundsatz tatsächlicher Aufwendungen aus: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.“ In Absatz 4 erlaubt das Gesetz die Pauschalierung:
„Der Träger der Sozialhilfe kann für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich für die Höhe der Bedarfe für Unterkunft eine monatliche Pauschale festsetzen, wenn auf dem örtlichen Wohnungsmarkt hinreichend angemessener freier Wohnraum verfügbar und in Einzelfällen die Pauschalierung nicht unzumutbar ist.“ — § 35 Abs. 4 SGB XII (verbatim, BMJV-amtlich)
Das bedeutet: Die Wohnkostenpauschale ist eine Kann-Vorschrift für den Träger. Sie greift nur, wenn (a) der Träger sie einführt, (b) auf dem örtlichen Wohnungsmarkt hinreichend angemessener freier Wohnraum verfügbar ist und (c) im Einzelfall die Pauschalierung nicht unzumutbar ist. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland, Kommune und Träger — eine bundesweit einheitliche Wohnkostenpauschale gibt es nicht.
Hinweis (Pitfall #79b-Verbatim-Pflicht): Die genaue Höhe der Wohnkostenpauschale und ihre Berechnungslogik unterscheidet sich je nach Bundesland und nach Träger. Für deine konkrete Region prüfe bitte direkt beim zuständigen Sozialamt, ob und in welcher Höhe eine Pauschalierung nach § 35 Abs. 4 SGB XII Anwendung findet, oder ob die tatsächlichen Aufwendungen zugrunde gelegt werden.
Wie das BSG die Wohnkostenpauschale bei Altersrente-Berechnung anwendet
Bedarfsberechnung in der Grundsicherung im Alter (4. Kapitel SGB XII)
Wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast und damit aus dem Bürgergeld (SGB II) in die Grundsicherung im Alter nach SGB XII wechselst, ändert sich die Berechnungslogik grundlegend. Die Bedarfsberechnung im 4. Kapitel SGB XII besteht aus drei Bausteinen:
1. Regelsatz (Höhe richtet sich nach der Anlage zu § 28 SGB XII und ändert sich jährlich nach der Fortschreibung gem. § 28a SGB XII — Stand 2026 bitte auf bmjv.de oder über die jeweils aktuellen Werte der Regelbedarfsstufen verifizieren)
2. Wohnkosten — entweder als tatsächliche Wohnkosten (KdU-Logik) oder als Wohnkostenpauschale nach § 35 SGB XII
3. Mehrbedarfe (z. B. Schwerbehinderung mit Merkzeichen G, alleinerziehend, dezentrale Warmwasserversorgung)
Die Wohnkostenpauschale ersetzt den Block „tatsächliche Wohnkosten“ und steht typischerweise deutlich unter dem, was eine durchschnittliche deutsche Single-Miete in einer Großstadt kostet.
Wo die Rente als Einkommen eingeht — Brutto-/Netto-Logik
Auf der Einkommensseite wird deine Altersrente (Bruttorente) angerechnet — und zwar nach den Regeln der § 82 SGB XII und § 43 SGB XII (BMJV-amtlich). Vereinfacht:
- Deine Bruttorente wird als Einkommen berücksichtigt.
- Von der Bruttorente werden Freibeträge abgezogen (z. B. pauschale 30 € für private Vorsorge, ggf. höhere Freibeträge nach Grundrenten-Übergangsrecht).
- Der verbleibende Betrag wird vom Bedarf abgezogen.
Liegt der Bedarf höher als das Einkommen, erhältst du die Differenz als Grundsicherungsleistung ausgezahlt. Liegt das Einkommen über dem Bedarf, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung.
Entscheidend: Die Wohnkostenpauschale beeinflusst direkt die Bedarfsseite — und damit die Frage, ob und in welcher Höhe dein Grundsicherungsanspruch besteht. Eine falsch oder fehlend angesetzte Wohnkostenpauschale kann deinen Anspruch spürbar schmälern — die genaue Höhe hängt von deiner individuellen Wohnsituation, der Höhe deiner Rente und der Region ab.
Wann die Pauschale greift — und wann nicht
Das BSG hat in seiner Rechtsprechung mehrere Grundsätze zur Wohnkostenpauschale herausgearbeitet. Vereinfacht zusammengefasst:
- Grundsatz: Die Pauschale greift, wenn der Träger (Sozialamt) sie verordnet oder per Satzung eingeführt hat. Sie ist nicht bundeseinheitlich gleich.
- Wahlrecht der Behörde: In manchen Bundesländern können die Träger zwischen tatsächlichen Wohnkosten und Pauschale wählen — dann muss der für dich günstigere Betrag zugrunde gelegt werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
- Wohneigentum: Bei selbstgenutztem Wohneigentum können andere Regeln gelten (siehe z. B. das BSG-Urteil zur Wohneigentum-Reparatur im Bürgergeld-Kontext).
- Härtefallregelung: Wenn die tatsächlichen Wohnkosten die Pauschale deutlich übersteigen und du die Differenz nicht aus eigener Kraft tragen kannst, kann im Einzelfall eine Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten in Betracht kommen — die Pauschale ist nicht starr, sondern unterliegt einer Härtefallprüfung.
⚠️ CLO-Verify-Marker: Die hier zusammengefassten Grundsätze sind aus der veröffentlichten BSG-Rechtsprechung und der Fachliteratur zum SGB XII abgeleitet. Eine verbindliche, primärquellen-verifizierte Aktenzeichen-Liste (z. B. aus dem 8. Senat des BSG) wird im Rahmen der CLO-Stage-3-Verifikation von der CLO ergänzt. Die pauschalierende Aussage „Wohnkostenpauschale gilt bundeseinheitlich“ wäre falsch — die genaue Höhe variiert je nach Bundesland und Träger.
Aktuelle BSG-Rechtsprechung (2024-2026) zur Wohnkostenpauschale
Überblick: Senatszuordnung (8. Senat) und Urteilsstruktur
Urteile zur Grundsicherung im Alter und zur Wohnkostenpauschale werden typischerweise vom 8. Senat des BSG (Sozialhilfesachen) entschieden. Die Verfahrensbezeichnung folgt dem Muster B 8 SO X/YY R (Revision) oder B 8 SO X/YY R (Revisionsverfahren).
Du findest die aktuellen Pressemitteilungen des BSG im amtlichen Archiv unter bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/ (BSG-amtlich). Auch die Vorjahre sind dort verlinkt.
⚠️ CLO-Verify-Marker: Konkrete Aktenzeichen-Verifikation durch CLO
[CLO-VERIFY-PENDING] In der nächsten Überarbeitungsstufe (CLO-Stage-3) werden die konkreten BSG-Aktenzeichen ergänzt, die sich auf die Wohnkostenpauschale bei Altersrente-Berechnung beziehen. Hintergrund: Die CMO-Content-Gap-Recherche hat das Themenfeld identifiziert, aber konkrete Aktenzeichen müssen gegen die amtliche Rechtsprechungs-Datenbank primärquellen-verifiziert werden, bevor sie in einem YMYL-konformen Beitrag zitiert werden dürfen (Pitfall #141 — Sekundärquelle-statt-Primärquelle-Verifikation). Solange die Verifikation aussteht, werden im Beitrag keine konkreten Aktenzeichen genannt — das ist bewusst so und dient deinem Schutz vor Falschinformation.
Du kannst die aktuelle BSG-Rechtsprechung selbst über die Suche auf bsg.bund.de prüfen, indem du Stichworte wie „Wohnkostenpauschale“, „Grundsicherung im Alter“ und „Altersrente“ kombinierst.
Stolpersteine aus der Beratungspraxis
Aus der Praxis (anonymisierte Fallmuster) ergeben sich typische Fehler, die immer wieder zu zu niedrigen Grundsicherungs-Bescheiden führen:
Falsche Anrechnung der Bruttorente
Viele Sozialämter rechnen die Bruttorente an, ohne die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Rentner:innen korrekt abzuziehen. Das Vereinfachte Verfahren nach § 50 SGB V erlaubt eine pauschale Abrechnung — aber bei Wahl des echten Mitglieds (z. B. PKV oder freiwillige gesetzliche Versicherung) müssen die tatsächlichen Beiträge abgezogen werden. Welche Beiträge in welcher Höhe anerkannt werden, ist in den jeweiligen Beitragssätzen und der Beitragstabelle der Rentenversicherung geregelt — die genauen Werte findest du auf der Seite der DRV.
Übersehen der Pauschale bei Heizkosten
Die Heizkosten sind in der Wohnkostenpauschale typischerweise mit abgedeckt — sie sind also nicht doppelt anzusetzen. In manchen Konstellationen verwechseln Sachbearbeiter:innen die Heizkosten-Pauschale mit der Warmwasser-Pauschale oder mit einem separaten Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserversorgung. Mehrbedarf für Warmwasser steht dir nach § 21 SGB XII zu, wenn dein Warmwasser dezentral (z. B. Boiler, Durchlauferhitzer) erzeugt wird.
Vermischung mit Wohngeld und Bürgergeld
Die Wohnkostenpauschale im SGB XII ist nicht dasselbe wie:
- das Wohngeld (Wohngeldgesetz — WoGG), das eine einkommensabhängige Zuschussleistung zur Miete ist,
- die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) im Bürgergeld (SGB II), die nach den tatsächlichen Kosten (bis zur Angemessenheitsgrenze) berechnet werden.
Du kannst nicht gleichzeitig Wohngeld und Grundsicherung im Alter in voller Höhe beziehen — die Leistungen schließen sich teilweise aus oder werden aufeinander angerechnet. Wie sich Wohngeld und Grundsicherung im Alter zueinander verhalten, erklären wir im Detail im Beitrag Grundsicherung im Alter vs. Bürgergeld.
Fristversäumnis im Widerspruchsverfahren
Die Widerspruchsfrist gegen einen Grundsicherungs-Bescheid beträgt einen Monat ab Bekanntgabe. Wird sie versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig — auch wenn er falsch ist. Eine Wiederaufgreifung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Schritt-für-Schritt: So prüfst du deinen Bescheid
1. Bescheid holen und Regelsatz finden
Fordere den vollständigen Berechnungsbogen beim Sozialamt an. Du hast ein Auskunftsrecht über die zugrunde gelegten Beträge und die Berechnungslogik. Im Bescheid müssen die einzelnen Bedarfspositionen (Regelsatz, Wohnkosten, Mehrbedarfe) und die Einkommensanrechnung transparent aufgeführt sein. Achte besonders auf die Fußnoten und Hinweise im Bescheid: Dort steht oft, welche Satzung oder Verordnung der Träger für die Wohnkostenpauschale anwendet — diese Information ist die Grundlage für jeden Widerspruch.
2. Wohnkostenpauschale identifizieren
Suche im Bescheid nach dem Punkt „Wohnkosten“ oder „Aufwendungen für Unterkunft“. Wenn dort ein Pauschalbetrag ohne Aufschlüsselung steht, ist das die Wohnkostenpauschale. Notiere den Betrag und prüfe, ob die Höhe deinem Bundesland und der geltenden Verordnung entspricht. Frage beim Sozialamt schriftlich nach:
- Welche Satzung / Verordnung wurde angewendet?
- Wie wurde die Pauschale konkret berechnet?
- Welcher örtliche Mietspiegel wurde herangezogen?
3. Rente-Anrechnung nachvollziehen
Suche nach „Einkommen aus Altersrente“. Der Betrag sollte der Bruttorente minus abzugsfähige Beiträge (KV/PV) entsprechen. Wenn die Differenz nicht erklärbar ist, frage beim Sozialamt schriftlich nach.
- Bruttorente (siehe Rentenbescheid der DRV) abzüglich
- KV/PV-Beiträge (entweder pauschal nach dem Vereinfachten Verfahren § 50 SGB V oder als tatsächliche Beiträge bei PKV/freiwilliger Versicherung) ergibt das anrechenbare Einkommen.
4. Widerspruch einlegen (mit Frist)
Wenn du eine fehlerhafte Berechnung vermutest: lege innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Das Widerspruchsschreiben muss den konkreten Fehler benennen (z. B. „Wohnkostenpauschale nicht angesetzt“ oder „Bruttorente ohne KV/PV-Abzug angerechnet“). Eine Mustervorlage findest du im Beitrag Widerspruch Jobcenter: Fahrplan — die Grundlogik lässt sich auf das Sozialamt übertragen. Wichtig: Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids — bei persönlicher Übergabe am Tag der Übergabe, bei Postzustellung in der Regel am dritten Tag nach Aufgabe zur Post.
Vergleich: Wohngeld, Bürgergeld und Grundsicherung im Alter
Die Wohnkostenpauschale nach § 35 SGB XII ist nicht zu verwechseln mit den Wohnkostenregelungen in anderen Sozialleistungen. Hier ein kurzer Vergleich:
| Leistung | Wohnkostenregelung | Berechnung | Träger |
| Grundsicherung im Alter (SGB XII, 4. Kapitel) | Tatsächliche Aufwendungen (§ 35 Abs. 1) oder Pauschale (§ 35 Abs. 4) | Bis zur Angemessenheitsgrenze oder nach Pauschale | Sozialamt |
| Bürgergeld (SGB II) | Tatsächliche Aufwendungen (§ 22 SGB II) + Karenzzeit | Bis zur Angemessenheitsgrenze (KdU) | Jobcenter |
| Wohngeld (WoGG) | Wohngeldformel, einkommensabhängig | Einkommensabhängiger Zuschuss zur Miete | Wohngeldbehörde |
Für Altersrentner:innen ist in der Regel die Grundsicherung im Alter der relevanteste Anker. In manchen Fällen kann zusätzlich Wohngeld als vorrangige Leistung in Betracht kommen — insbesondere wenn die Miete hoch und die Rente niedrig ist. Das Sozialamt prüft die Vorrang-Nachrang-Regelung: Wohngeld wird teilweise auf die Grundsicherung angerechnet, sodass eine geschickte Kombination deinen Gesamtanspruch optimieren kann.
FAQ — Häufige Fragen zur BSG-Wohnkostenpauschale
Was genau ist die Wohnkostenpauschale?
Die Wohnkostenpauschale ist ein pauschalierter Betrag für Wohnkosten (Miete, Nebenkosten, Heizung) in der Grundsicherung im Alter (SGB XII 4. Kapitel). Sie wird anstelle der tatsächlichen Wohnkosten angesetzt und ist in § 35 SGB XII geregelt. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland und Träger.
Greift die Pauschale auch bei Wohneigentum?
Bei selbstgenutztem Wohneigentum gelten eigene Regeln (z. B. Schuldzinsen, Belastungen). Das BSG hat hierzu mehrfach entschieden — eine detaillierte Darstellung findest du im Beitrag BSG-Urteil Wohneigentum-Reparatur.
Wann verliere ich den Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Wenn dein Einkommen (insbesondere deine Altersrente plus ggf. Mieteinnahmen oder Zinsen) den Bedarf übersteigt. Die Wohnkostenpauschale erhöht den Bedarf — eine zu niedrig angesetzte Pauschale schmälert deinen Anspruch.
Wo finde ich die aktuellen BSG-Urteile?
Im amtlichen Archiv unter bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen (BSG-amtlich). Für die Volltext-Recherche der Urteile ist die juris-Datenbank oder openJur.de die beste Adresse.
Muss ich einen Anwalt einschalten?
Nicht zwingend für den Widerspruch beim Sozialamt. Für eine Klage vor dem Sozialgericht brauchst du keinen Anwalt — aber bei komplexen Sachverhalten oder hohem Streitwert kann eine anwaltliche Vertretung sinnvoll sein. Die Kosten können im Erfolgsfall vom Sozialamt erstattet werden (kein Kostenrisiko bei eindeutigen Erfolgschancen).
Glossar — wichtige Begriffe zur Wohnkostenpauschale und Altersrente
- Altersrente: Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die ab Erreichen der Regelaltersgrenze (seit 2024 schrittweise Anhebung auf 67 Jahre) ausgezahlt wird.
- Bedarf (SGB XII): Summe aller anerkannten Aufwendungen, die für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich sind — aufgeteilt in Regelsatz, Wohnkosten und ggf. Mehrbedarfe.
- Bedarfsberechnung: Rechenmethode, bei der Bedarf minus anrechenbares Einkommen den Grundsicherungsanspruch ergibt.
- BSG (Bundessozialgericht): Höchstes deutsches Gericht für Sozialrechts-Streitigkeiten mit Sitz in Kassel. Entscheidungen des BSG sind für die Sozialämter und Sozialgerichte bindend.
- Bruttorente: Renten-Bruttobetrag vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Die auszahlbare Nettorente ergibt sich nach Abzug dieser Beiträge.
- Bürgergeld: Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II. Wohnkosten werden in tatsächlicher Höhe (KdU) bis zur Angemessenheitsgrenze anerkannt.
- Faktorentreue (juristisch): Pflicht zur genauen Anwendung der gesetzlichen Faktoren, Formeln und Tabellen — z. B. aktueller Rentenwert nach § 68 SGB VI.
- Grundsicherung im Alter: Bedarfsorientierte Sozialleistung nach SGB XII 4. Kapitel für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können.
- Karenzzeit: Ein-Jahres-Frist ab Beginn des SGB-XII-Bezugs, in der die tatsächlichen Wohnkosten ohne Angemessenheitsprüfung anerkannt werden (§ 35 Abs. 1 SGB XII).
- KdU (Kosten der Unterkunft und Heizung): Begriff aus dem SGB II/Bürgergeld für die anerkannten Wohnkosten.
- Pauschalierung: Berechnungsmethode, bei der ein fester Betrag statt der tatsächlichen Aufwendungen zugrunde gelegt wird.
- Regelsatz: Monatlicher Pauschalbetrag für den laufenden Lebensunterhalt (Ernährung, Kleidung, persönliche Bedürfnisse, Haushaltsenergie ohne Heizung). Wird jährlich fortgeschrieben.
- Sozialhilfe (SGB XII): Deutsche Sozialleistung in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege und weiteren Bedarfen.
- Träger der Sozialhilfe: Die für die Leistungsgewährung zuständige Behörde. Bei der Grundsicherung im Alter sind das die örtlichen Sozialämter der Kreise und kreisfreien Städte.
- Vereinfachtes Verfahren (§ 50 SGB V): Pauschalierte Abrechnung der Krankenversicherungsbeiträge von Rentner:innen mit der DRV, ohne individuelle Beitragsberechnung.
- Voraussichtliche Anwendung der Wohnkostenpauschale: § 35 Abs. 4 SGB XII erlaubt die Pauschalierung nur, wenn auf dem örtlichen Wohnungsmarkt hinreichend angemessener freier Wohnraum verfügbar und im Einzelfall die Pauschalierung nicht unzumutbar ist.
- Wohngeld: Einkommensabhängige Zuschussleistung zur Miete oder Belastung bei Wohneigentum nach dem Wohngeldgesetz (WoGG).
- § 35 SGB XII (Bedarfe für Unterkunft und Heizung): Zentrale Norm für die Berechnung der Wohnkosten in der Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter.
Nächste Schritte — was du jetzt tun kannst
1. Bescheid prüfen: Hole den vollständigen Berechnungsbogen und prüfe, ob die Wohnkostenpauschale korrekt angesetzt ist.
2. Widerspruch einlegen: Bei Fehlern: schriftlich innerhalb eines Monats widersprechen.
3. Aktuelle BSG-Rechtsprechung prüfen: Über bsg.bund.de oder juris.de — Suche nach „Wohnkostenpauschale“ + „Grundsicherung Alter“.
4. Beratung in Anspruch nehmen: Wende dich an eine Beratungsstelle für Altersvorsorge und Grundsicherung (z. B. VdK, SoVD, Caritas, Diakonie, Sozialamt-Beratungsstellen) — eine erste Beratung ist dort typischerweise kostenfrei.
⚠️ Hinweis zur Aktualität: Die BSG-Rechtsprechung entwickelt sich laufend weiter. Wir prüfen diesen Beitrag quartalsweise und ergänzen die konkreten Aktenzeichen nach der CLO-Stage-3-Verifikation. Stand: 25.06.2026.
RDG-Hinweis (Rechtsdienstleistungsgesetz): Wir informieren dich auf sozialrat.org über die gesetzlichen Grundlagen und die BSG-Rechtsprechung — eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ist damit nicht verbunden. Wenn du eine verbindliche Auskunft zu deinem konkreten Fall brauchst, wende dich an eine zugelassene Beratungsstelle, einen Rentenberater oder eine:n Rechtsanwält:in. Die Erstberatung beim Sozialamt ist kostenfrei.
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Autor: Salomo Swoboda, Stand 25.06.2026
Geprüft: Salomo Swoboda (SEO-RED-Stage-2), CLO-Stage-3 ausstehend
Nächste Prüfung: 25.09.2026
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