Pflegegrad-Vor-Ort-Termin 2026: Was passiert beim MD-Hausbesuch?

Wenn ein Antrag auf Pflegegrad gestellt wird, kommt der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) für eine Begutachtung in die Wohnung. Dieser Hausbesuch entscheidet maßgeblich darüber, welcher Pflegegrad bewilligt wird. Hier erfahren Sie, wie der Termin abläuft, was Sie vorbereiten sollten und welche Rechte Sie haben.

Wer kommt zum Hausbesuch?

Der MD schickt eine Pflegefachkraft als Gutachterin oder Gutachter. Bei der Erstbegutachtung mit erwartetem Pflegegrad 2 oder höher sind seit 2024 häufig zwei Gutachter anwesend (sogenannte TEAM-Mindestbegutachtung nach § 18 Abs. 2a SGB XI). Lassen Sie sich zu Beginn den Dienstausweis mit Foto und MD-Logo zeigen.

Die Begutachtung dauert 60 bis 90 Minuten, in Sonderfällen (zum Beispiel bei Demenz) bis zu zwei Stunden.

Ablauf in fünf Phasen

  1. Begrüßung (5–10 Min): Identitätsnachweis, Erklärung des Vorgehens.
  2. Gespräch (10–15 Min): Fragen zur Pflegesituation, Vorbereitung, Hilfsmittel.
  3. Wohnungsbegehung (30–40 Min): Badezimmer, Schlafzimmer, Hilfsmittel wie Rollator oder Pflegebett, Treppen.
  4. Funktionale Beobachtung (10–20 Min): Aufstehen, Gehen, Greifen, ggf. Griff-Proben.
  5. Abschluss (5–10 Min): Hinweise auf das Gutachten, Verabschiedung.

Wohnung vorbereiten — aber realistisch

Die wichtigste Regel lautet: Realitäts-Check. Räumen Sie die Wohnung nicht „aufgeräumter“ als sie tatsächlich ist. Zeigen Sie die Hilfsmittel im Alltag, nicht im Schrank. Lassen Sie Inkontinenz-Vorrat, Medikamenten-Schachteln und Pflegeutensilien sichtbar stehen — auch wenn es unangenehm ist. Der Gutachter soll den tatsächlichen Bedarf sehen.

Sehr wichtig ist auch der Tagesablauf: Beschreiben Sie ihn aus Sicht der Pflegesituation, ohne ihn zu beschönigen. Beispiel: „Morgens brauche ich 45 Minuten für die Körperpflege mit Hilfe meiner Tochter, allein schaffe ich das nicht.“ Sagen Sie nicht „Ich mache alles selbst“ — sonst schätzt der Gutachter die Selbstständigkeit falsch ein.

Hilfsmittel vorzeigen

Halten Sie eine Liste mit allen Hilfsmitteln bereit, inklusive Anschaffungs-Datum, Kostenträger (Krankenkasse, Pflegekasse oder privat) und Nutzungs-Frequenz. Typische Beispiele: Pflegebett, Badewannenlifter, Rollator, Hausnotruf, Toilettensitzerhöhung, Greifhilfen. Wer ein Hilfsmittel täglich nutzt, sollte das auch sagen — der Gutachter bewertet den Bedarf, nicht den Besitz.

Rechte und Pflichten

  • Recht auf Begleitperson: Die Hauptpflegeperson oder eine Vertrauensperson darf beim Termin dabei sein. Bei Demenz ist das besonders wichtig.
  • Recht auf Protokoll-Einsicht: Nach dem Termin können Sie das Gutachten über die Pflegekasse anfordern (§ 25 SGB X).
  • Recht auf Verlegung: Sie können den Termin in der Regel einmal verschieben.
  • Mitwirkungspflicht: § 63 SGB I verpflichtet zur Mitwirkung, aber nur soweit zumutbar.

Was tun bei Problemen?

Wenn der Gutachter kühl oder distanziert wirkt: Bleiben Sie ruhig, das gehört zum professionellen Auftreten. Wenn der Gutachter auf Hilfsmittel nicht eingeht, fragen Sie aktiv nach und dokumentieren Sie das. Wenn eine wesentliche Selbstständigkeitseinschränkung nicht erkannt wird, korrigieren Sie das sachlich — nicht aggressiv.

Verwandte Themen

Mehr zur Vorbereitung und zum Ablauf der Pflegegrad-Begutachtung finden Sie auch im Beitrag zur Verhinderungspflege-Höhe, denn nach der Begutachtung geht es oft um die Frage, welche Ersatzpflege-Kosten erstattet werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich den Antrag vor jeder Verhinderung stellen? Nein, ein jährlicher Antrag bei der Pflegekasse genügt; rückwirkende Abrechnung ist bis zu zwölf Monate möglich.

Welche Belege muss ich einreichen? Original-Rechnungen oder qualifizierte Abrechnungs-Belege mit Datum, Leistung und Stundenzahl.

Wie lange dauert die Bearbeitung? In der Regel zwei bis vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

Kann ich den Betrag auf das nächste Jahr übertragen? Der Gemeinsame Jahresbetrag verfällt am Jahresende; eine Übertragung in das Folgejahr ist nicht möglich.

Was passiert, wenn mein Pflegegrad sich ändert? Bei Höherstufung erhöht sich nicht automatisch das Verhinderungspflege-Budget; es gilt der Gemeinsame Jahresbetrag 3.539 Euro unabhängig vom Pflegegrad.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich den Termin verschieben? Ja, in der Regel einmal. Danach beginnt die Frist für die Bearbeitung neu.

Muss ich beim Termin dabei sein? Ja, in der Regel schon. Bei Bettlägerigkeit findet der Termin im Bett oder am Pflegeort statt; eine kurze Wohnungsbegehung bleibt erforderlich.

Darf eine Vertrauensperson dabei sein? Ja, das ist ausdrücklich empfohlen. Vor allem bei Demenz ist eine zweite Person sinnvoll.

Bekomme ich das Gutachten zu sehen? Ja, über die Pflegekasse nach § 25 SGB X. Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht.

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Ergebnis nicht einverstanden bin? Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein (siehe Widerspruchs-Beitrag).

Quellen

Stand: 22.06.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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