Schwerbehindertenausweis beantragen 2026: Grün, orange, Merkzeichen

Der Schwerbehindertenausweis nach § 69 SGB IX ist der offizielle Nachweis für eine anerkannte Schwerbehinderung. Wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr hat, bekommt ihn vom Versorgungsamt ausgestellt — und damit Zugang zu zahlreichen Nachteilsausgleichen.

Funktion und Rechtsgrundlage

Der Ausweis dient als Identifikations-Dokument gegenüber Dritten: Arbeitgeber, Behörden, ÖPNV-Betreiber oder Parkplatzbetreiber. Er weist die Schwerbehinderung und die eingetragenen Merkzeichen nach. Die Rechtsgrundlage ist § 69 SGB IX; die Ausstellung erfolgt, sobald ein entsprechender Feststellungsbescheid vorliegt.

Wichtig: Der Antrag selbst wird formlos beim Versorgungsamt gestellt (siehe GdB-50-Antrag) — der Ausweis wird erst NACH dem Feststellungsbescheid ausgestellt. In manchen Bundesländern sind beide Schritte kombiniert.

Grün oder Orange — die zwei Varianten

  • Grüner Schwerbehindertenausweis — Standardvariante für die meisten schwerbehinderten Menschen.
  • Oranger Schwerbehindertenausweis — Sondervariante mit Hinweis auf unbestimmte Gültigkeit, wenn die Behinderung dauerhaft ist und keine wesentliche Besserung erwartet wird.

Seit 2019 sind beide Varianten in der Regel nicht mehr befristet, wenn die Behinderung dauerhaft ist. Andernfalls gilt eine Befristung von typischerweise fünf Jahren; bei „Heilungsbewährung“ (zum Beispiel nach einer Krebsbehandlung) kann die Frist kürzer sein.

Antrag in vier Schritten

  1. GdB-50-Bescheid vorhanden — ohne den Feststellungsbescheid kein Ausweis.
  2. Ausweis-Antrag beim Versorgungsamt — je nach Bundesland mit dem GdB-Antrag kombiniert oder als separater Schritt.
  3. Passbild beifügen — biometrisch nach Vorgaben, in der Regel 35×45 mm, Frontalaufnahme.
  4. Ausweis abholen oder zugesandt bekommen — je nach Behörde; in Berlin zum Beispiel persönliche Abholung mit Lichtbildausweis.

Pflichtangaben auf dem Ausweis

  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Ausweis-Nummer (eindeutige Identifikation)
  • Gültig bis (Datum oder „unbefristet“)
  • Ausstellende Behörde (zum Beispiel „LAGeSo Berlin“, „LVR Köln“)
  • GdB-Höhe (in Worten: 50, 60, 70, 80, 90, 100)
  • Merkzeichen (zum Beispiel G, aG, B, H, Bl, Gl, TBL, RF, EB, 1. Kl., 2. Kl.)
  • Foto (Pflicht, datenschutz-konform nach DSGVO Art. 9)

Gültigkeit und Verlängerung

Standard sind fünf Jahre. Bei dauerhafter Behinderung erfolgt die Ausstellung unbefristet. Vor Ablauf sollten Sie einen Verlängerungs-Antrag stellen — am besten drei Monate vor Ablauf. Bei Adress-Änderung, Namens-Änderung oder Verlust muss das Versorgungsamt informiert werden.

Was tun bei Verlust?

Verlust sofort dem Versorgungsamt melden — der Ausweis wird gesperrt und neu ausgestellt (gegen Gebühr, in der Regel rund 15 bis 25 Euro). Bis zur Neuausstellung können Sie sich eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich den Antrag vor jeder Verhinderung stellen? Nein, ein jährlicher Antrag bei der Pflegekasse genügt; rückwirkende Abrechnung ist bis zu zwölf Monate möglich.

Welche Belege muss ich einreichen? Original-Rechnungen oder qualifizierte Abrechnungs-Belege mit Datum, Leistung und Stundenzahl.

Wie lange dauert die Bearbeitung? In der Regel zwei bis vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

Kann ich den Betrag auf das nächste Jahr übertragen? Der Gemeinsame Jahresbetrag verfällt am Jahresende; eine Übertragung in das Folgejahr ist nicht möglich.

Was passiert, wenn mein Pflegegrad sich ändert? Bei Höherstufung erhöht sich nicht automatisch das Verhinderungspflege-Budget; es gilt der Gemeinsame Jahresbetrag 3.539 Euro unabhängig vom Pflegegrad.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert es, bis der Ausweis ausgestellt ist? In der Regel vier bis acht Wochen nach dem Feststellungsbescheid des Versorgungsamts; je nach Bundesland auch länger.

Was kostet der Ausweis? Die Erstausstellung ist gebührenfrei. Bei Verlust und Neuausstellung fällt eine Gebühr von etwa 15 bis 25 Euro an.

Kann ich den Ausweis bei der Arbeit verwenden? Ja. Der Schwerbehindertenausweis ist der offizielle Nachweis und sollte dem Arbeitgeber bei Bedarf vorgelegt werden.

Welche Merkzeichen werden eingetragen? G, aG, B, H, Bl, Gl, TBL, RF, EB, 1. Kl., 2. Kl. — je nach gesundheitlichen Einschränkungen.

Wie wechsle ich das Passbild, wenn es veraltet ist? Reichen Sie ein neues biometrisches Passbild beim Versorgungsamt ein; der Ausweis wird neu ausgestellt.

Quellen

Stand: 22.06.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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