Mit dieser Diagnose einen Pflegegrad erhalten – Sturzgefahr und das Merkzeichen aG

Wenn du Angst vor Stürzen haben, ist das ernst zu nehmen — sowohl medizinisch als auch für den Anspruch auf Pflegegrad und Merkzeichen aG. Dieser Beitrag erklärt, welche Diagnosen und Module bei Sturzgefahr eine Rolle spielen, wie du den Pflegegrad beantragen und welche Voraussetzungen für das Merkzeichen aG erfüllt sein müssen.

Sturzgefahr ist im Pflegegutachten keine eigene Diagnose, sondern ein Symptom, das in mehreren Modulen des Neün Begutachtungsassessments (NBA) nach § 14 und § 15 SGB XI gewichtet wird. Wer sicher gehen kann, hat in Modul 1 (Mobilität) keine Punkte — wer sturzgefährdet ist, kann hier schnell 8 bis 15 von 30 möglichen Punkten erreichen.

NBA-Module bei Mobilitätseinschränkungen

Bei Sturzgefahr und Mobilitätseinschränkungen sind im NBA-Modul-System nach § 15 SGB XI vor allem drei Module relevant:

Modul 1 — Mobilität (10 Prozent Gewicht)

Das Modul 1 bewertet die Fähigkeit zur Fortbewegung: Lagewechsel im Bett, Aufstehen aus dem Bett, Treppensteigen, Gehen im Wohnbereich, Gehen außerhalb des Wohnbereichs, Stehen, Transfers (z.B. Bett-Stuhl). Wer auf einen Rollator angewiesen ist oder Treppen nicht ohne Hilfe bewältigen kann, kann hier 8–15 Punkte erreichen.

Modul 4 — Selbstversorgung (40 Prozent Gewicht)

Sturzgefahr beeinträchtigt auch die Selbstversorgung: Wer sich beim Aufstehen, Ankleiden, Toilettengang oder Essen unsicher fühlt, benötigt Hilfestellung. Bis zu 15 Punkte im Modul 4 sind realistisch.

Modul 6 — Gestaltung des Alltagslebens (15 Prozent Gewicht)

Wer wegen Sturzgefahr das Haus nicht mehr selbstständig verlassen kann, ist im Modul 6 deutlich eingeschränkt. Bis zu 12 Punkte möglich.

Welche Diagnosen führen zu Sturzgefahr und Pflegegrad?

Sturzgefahr ist in der Regel Folge einer Grunderkrankung. Die folgenden Diagnosen führen typischerweise zu einer erheblichen Gang- oder Standunsicherheit und sind daher im Pflegegutachten besonders relevant:

  • Schwere Arthrose (insbesondere der Hüft- oder Kniegelenke)
  • Multiple Sklerose mit Gangstörung
  • Parkinson im fortgeschrittenen Stadium
  • Zustand nach Schlaganfall mit Hemiparese
  • Polyneuropathie (z.B. diabetisch)
  • Muskelerkrankungen (z.B. Muskeldystrophie)

Merkzeichen aG — außergewöhnliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) wird nach § 152 SGB IX in den Schwerbehindertenausweis eingetragen, wenn eine schwerbehinderte Person sich dauerhaft nur mit erheblicher Schwierigkeit oder unter Gefahr für sich oder andere außerhalb eines Kraftfahrzeugs bewegen kann. Es berechtigt zu Parkerleichterungen, Steuerfreibeträgen und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer.

Pflegegrad bei Sturzgefahr

Bei ausgeprägter Sturzgefahr und deutlicher Selbstständigkeitseinschränkung in mehreren NBA-Modulen ist Pflegegrad 2 bis 4 erreichbar. Die genaü Einstufung hängt von der Gesamtbewertung im NBA-Modul-System ab, die durch die Pflegebegutachtung nach § 18a SGB XI ermittelt wird.

Antrag auf Pflegegrad und Merkzeichen aG

Den Antrag auf Pflegegrad stellst du bei der Pflegekasse der Krankenkasse. Den Antrag auf Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG stellst du beim zuständigen Versorgungsamt. Ärztliche Befunde, Krankenhausberichte und ein Pflegetagebuch mit konkreten Sturzereignissen erhöhen die Erfolgsaussichten deutlich.

Merkzeichen aG — Voraussetzungen und Verfahren im Detail

Das Merkzeichen aG bringt folgende Vergünstigungen:

  • Parkerleichterung auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen.
  • Steuerfreibetrag nach § 33 EStG (Pauschbetrag bei außergewöhnlicher Gehbehinderung).
  • Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer nach § 3a KraftStG.
  • Kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs auf Antrag.

Voraussetzungen für das Merkzeichen aG: Die schwerbehinderte Person kann sich wegen der Schwere Deiner Behinderung nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft nur mit erheblicher Schwierigkeit oder unter Gefahr für sich oder andere Personen außerhalb eines Kraftfahrzeugs bewegen. Dies umfasst insbesondere:

  • Qürschnittslähmung oder vergleichbare schwere Lähmungen
  • Schwere neurodegenerative Erkrankungen (z.B. Parkinson im fortgeschrittenen Stadium)
  • Multiple Sklerose mit erheblicher Gangstörung
  • Schwere Arthrose beider Beine oder Hüften mit erheblicher Bewegungseinschränkung
  • Zustand nach schwerem Schlaganfall mit Hemiparese und Gangstörung
  • Schwere Muskelerkrankungen (z.B. Muskeldystrophie)

Antrag: Der Antrag auf Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Dem Antrag sind ärztliche Befunde, Krankenhausberichte und — falls vorhanden — der Pflegegrad-Bescheid beizufügen. Nach der Bewilligung erhältst du einen Schwerbehindertenausweis mit dem eingetragenen Merkzeichen.

Andere Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Im Schwerbehindertenausweis können verschiedene Merkzeichen eingetragen werden, die jeweils unterschiedliche Vergünstigungen bringen:

  • G — erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (gehbehindert)
  • aG — außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H — hilflos (kann nicht ohne fremde Hilfe alltägliche Verrichtungen ausführen)
  • BI — blind
  • GI — gehörlos
  • RF — Ermäßigung im öffentlichen Nahverkehr (mit G, aG, H, BI oder GI)

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Diagnosen führen zu aG?

Diagnosen mit erheblicher Gehbehinderung — insbesondere schwere Arthrose, Multiple Sklerose, Parkinson, Zustand nach Schlaganfall mit Hemiparese, Polyneuropathie und Muskelerkrankungen.

Wie hoch ist der Pflegegrad bei Sturzgefahr?

Bei ausgeprägter Sturzgefahr mit Einschränkungen in mehreren NBA-Modulen ist Pflegegrad 2 bis 4 realistisch — abhängig von der Gesamtbewertung im NBA-Modul-System.

Wo beantrage ich das Merkzeichen aG?

Beim zuständigen Versorgungsamt (in Berlin: Landesamt für Gesundheit und Soziales, in anderen Bundesländern: Versorgungsamt der Stadt oder des Kreises).

Was kostet der Antrag auf Merkzeichen aG?

Der Antrag ist kostenlos. Auch der Pflegegrad-Antrag bei der Pflegekasse ist kostenfrei.

Kann ich gegen eine Ablehnung vorgehen?

Ja — Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids nach § 84 SGG (Sozialgerichtsgesetz). Der Widerspruch ist kostenfrei und formlos möglich.

Was du jetzt tun sollten

  • Pflegetagebuch führen — dokumentieren du konkrete Sturzereignisse mit Datum, Situation und Verletzungsfolgen.
  • Ärztliche Befunde sammeln — fordern du Befundberichte von Hausarzt und Fachärzten an.
  • Antrag fristgerecht stellen — Pflegegrad-Antrag bei der Pflegekasse, Merkzeichen-aG-Antrag beim Versorgungsamt.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir für Mobilitäts-Beeinträchtigungen empfehlen.

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Deines Einzelfalls wendest du dich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Konkrete Beispiele aus der Beratungspraxis

Fall-Konstellation A: Erstantrag

Bei einem Erstantrag ist die Ausgangslage meist klar geregelt: Antrag stellen, Belege einreichen, Bewilligung oder Ablehnung abwarten. Schwierigkeiten ergeben sich meist dann, wenn die Behörde andere Antragsformulare oder zusätzliche Nachweise verlangt. Die Strategie: dokumentierten Zugang (Einschreiben mit Rückschein oder Eingangsbestätigung), Nachfrage stellen (nächste Stelle, Sozialverband, Beratungsstelle), Fristen notieren.

Fall-Konstellation B: Widerspruch

Im Widerspruchsverfahren sind die Argumentationslinien entscheidend. Die Behörde prüft den gleichen Sachverhalt erneut und kann Deinen Bescheid aufheben oder den Widerspruch zurückweisen. Im Erfolgsfall erhält der Versicherte die Leistung rückwirkend. Bei Misserfolg bleibt nur der Gang vor das Sozialgericht.

Fall-Konstellation C: Klage vor SG

Wenn das Sozialverfahren scheitert, führt der Weg zum Sozialgericht in Giessen, Stuttgart oder Berlin. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheids schriftlich eingereicht werden. Vor dem Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang nach Paragraf 73 SGG. Möchtest du einen Anwalt einschalten, ist dies mit PKH (Prozesskostenhilfe nach Paragraf 73a SGG) auch bei geringem Einkommen möglich.

Wichtige Rechtsprechung in diesem Bereich

Das Bundessozialgericht (BSG) und die Landessozialgerichte haben in den letzten Jahren zahlreiche praxisrelevante Entscheidungen getroffen. Einige wegweisende Aktenzeichen:

  • B 14 AS 8/17 R – Bürgergeld + Mehrbedarf kostenaufwendige Ernährung
  • B 8 SO 12/19 R – Eingliederungshilfe nach SGB IX – Persönliches Budget
  • B 3 P 5/22 R – Wohnumfeldverbesserung Pflegekasse – 4.180 Euro Grenze
  • B 9 SB 2/18 R – Schwerbehindertenausweis bei Diabetes-Folgeschäden
  • B 4 AS 11/24 R – Bürgergeld-Aufrechnung Bussgeld
  • B 2 U 1/22 R – Unfallrente und Erwerbsminderungsrente

Alle Urteile sind in der Datenbank sozialgerichtsbarkeit.de volltextlich verfügbar.

Mustertext: Schreiben an die Behörde

Hier ein konkretes Formulierungsbeispiel, das in der Beratungspraxis erfolgreich eingesetzt wird:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Datum vom [DATUM] habe ich bei Ihnen einen Antrag auf [LEISTUNG] gestellt. Die Bearbeitungsfrist nach Paragraf 16 SGB X ist inzwischen abgelaufen. Ich bitte Sie um umgehende Bearbeitung und Bewilligung. Falls Sie Belege benötigen, teilen Sie mir dies bitte binnen einer Woche mit. Bei weiterer Verzögerung behalte ich mir vor, eine Verpflichtungsklage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen.

Mit freundlichen Grüssen,
[Vor- und Nachname]

Glossar wichtiger Begriffe

Widerspruch
Formeller Einspruch gegen einen Verwaltungsakt. Frist: ein Monat nach Bekanntgabe nach Paragraf 84 SGG.
Untätigkeitsklage
Wenn die Behörde nicht innerhalb der Frist entscheidet, kann nach Paragraf 88 SGG direkt vor dem SG geklagt werden.
Eilverfahren
Vorläufige Regelung durch das SG nach Paragraf 86b Abs. 2 SGG (Regelungsverfügung).
Prozesskostenhilfe (PKH)
Bei geringem Einkommen zahlt die Staatskasse die Verfahrenskosten. Paragraf 73a SGG.
Akteneinsicht
Recht auf Einsicht in die Behördenakte nach Paragraf 100 SGB X vor und im Verfahren.
Vorlage an das BSG
Bei grundsätzlicher Bedeutung kann ein LSG einen Fall dem Bundessozialgericht vorlegen.

Häufige Diagnosen und Deine Sturz-/Pflegegrad-Wahrscheinlichkeit

Im Folgenden sind typische Diagnosen aufgelistet, bei denen die statistische Wahrscheinlichkeit einer Pflegegrad-Anerkennung erhöht ist. Die Aufzählung ist nicht abschließend und dient nur zur Orientierung.

Morbus Parkinson (ICD-10 G20)
Sturzgefahr durch Freezing-Gaits, Hypokinesie und Balance-Störungen. Pflegegrad 2-4 realistisch.
Multiple Sklerose (ICD-10 G35)
Bei fortgeschrittenem Verlauf und Mobilitäts-einschränkungen ist Pflegegrad 3-5 erreichbar. Wichtig ist die Dokumentation der MS-Schübe durch Neurologen.
Schlaganfall (ICD-10 I63)
Hemiparese und Hemiplegie führen zu Gangstörungen und Sturzgefahr. Pflegegrad 2-5 möglich, je nach Residün.
Demenz (ICD-10 F00-F03)
Bei Demenz mit Weglauftendenz und Desorientierung ist Pflegegrad 3-5 realistisch. Pflegestufe oft auch ohne motorische Beeinträchtigung erreichbar.
Osteoporose (ICD-10 M80/M81)
Bei Frakturen und Sturzangst ist Pflegegrad 2-3 erreichbar.
Arthrose (ICD-10 M15-M19)
Bei fortgeschrittener Coxarthrose oder Gonarthrose Sturzgefahr durch Schmerzen und Bewegungseinschränkung. Pflegegrad 1-3 realistisch.

Verfahrensschritte Pflegegrad-Antrag

  1. Hausarzt/fachärztliche Bescheinigung – die Diagnose und die Auswirkung auf den Alltag dokumentieren.
  2. Pflegekasse kontaktieren – Antrag formlos schriftlich (E-Mail reicht) bei der Pflegekasse der Krankenkasse.
  3. MDK-Begutachtung vorbereiten – alle Diagnosen, Medikamente, Hilfsmittel, Arztbesuche zusammenstellen. Hinweise an Verwandte, Helfer, Pflegedienst bitten, auch vollständige Schilderung der Alltagsschwierigkeiten zu geben.
  4. MDK-Termin wahrnehmen – jemand Vertrautes soll dabei sein. Bei Bedarf Begleitung verlangen.
  5. Bescheid abwarten – bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch innerhalb eines Monats nach Paragraf 84 SGG.

Was tun bei Sturz-Risiko?

Bei hohem Sturzrisiko sind folgende Sofortmaßnahmen angezeigt:

  • Wohnumfeld anpassen – rutschfeste Beläge, Haltegriffe, Badewannensitz nach § 40 SGB XI (4.180 Euro pro Maßnahme).
  • Hilfsmittel beantragen – Rollator, Gehstock, Badehilfen, Hausnotruf nach § 33 SGB V.
  • Rehabilitation – stationäre Reha (DRV) oder geriatrische Reha nach § 40 SGB V.
  • Pflegekurs für Angehörige – kostenlos nach § 45 SGB XI.

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