Therapie in Häuslichkeit für Pflegegrad-Gutachten: Wirkung und Dokumentation 2026

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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Quellen

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

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FAQ

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Physio-, Ergo-, Logopädie.

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Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

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  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wie oft?

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Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Welche Therapie zählt?

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Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

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Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

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  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

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FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
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  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
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  • Beratung suchen.

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NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Amtliche Gesetze

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  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Physio-, Ergo-, Logopädie.

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Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
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  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

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Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
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Quellen

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

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Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

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Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

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  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

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Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

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  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

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  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

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  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

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NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
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  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wie oft?

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Was bringt es?

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Wer prüft?

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Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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FAQ

Welche Therapie zählt?

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Wie oft?

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  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
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Häufige Fehler bei der Dokumentation

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  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
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  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
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Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

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  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
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Physio-, Ergo-, Logopädie.

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Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

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Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Welche Therapie zählt?

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Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

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Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

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  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wie oft?

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Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

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Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Welche Therapie zählt?

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Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

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  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

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Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

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  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

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Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Wer prüft?

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

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  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

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Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Ja.

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Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Ja.

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  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
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NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

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  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
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Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wer prüft?

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  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
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NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Ja.

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  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

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  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

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Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

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Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

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Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Ja.

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  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Welche Therapie zählt?

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Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

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Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
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  • Beratung suchen.

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  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
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NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

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Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

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Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

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  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

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Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

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Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
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Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

Verwandte Beiträge

Wenn Sie sich zum Pflegegrad orientieren, helfen Ihnen diese Beiträge weiter:

Weitere Berichte und Einordnungen

Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

Stand: 10.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 10.07.2026

Therapie in der Haeuslichkeit kann NBA-Module 1, 4, 5, 6 bei der Pflegegrad-Begutachtung beeinflussen.

Wie wirkt sich Therapie zu Hause auf das MDK-Gutachten aus? Wir erklären Wirkung und optimale Dokumentation.

Therapiearten und Pflegegrad

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie zu Hause beeinflussen Modul 5 nach § 15 SGB XI.

Wirkung auf Modul 5

Modul 5 bewertet Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen. Häufige Therapie = mehr Punkte.

Wirkung auf andere Module

Physiotherapie wirkt auf Modul 1 (Mobilität) und Modul 5 (krankheits-/therapiebedingte Anforderungen). Ergotherapie wirkt auf Modul 4 (Selbstversorgung). Logopädie wirkt auf Modul 4 (Ernährung, Schlucken) und Modul 5 (Sprachtherapie, Schluckübungen).

Optimale Dokumentation

  1. Therapieplan mit Frequenz.
  2. Anwesenheitsnachweis.
  3. Therapeutenberichte mit Alltagsbezug.
  4. Fortschritts-Dokumentation.

Widerspruch

Bei Nicht-Berücksichtigung: Widerspruch nach § 84 SGG mit Therapiebelegen.

Therapiearten im NBA-Modul-System

Therapie in der Häuslichkeit umfasst verschiedene Heilmittel nach § 32 SGB V, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die wichtigsten Therapiearten und ihre Zuordnung im NBA-Modul-System:

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie umfasst Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und andere Techniken. Verordnet wird sie bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder nach Operationen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 1 (Mobilität): Wer durch Physiotherapie das Gehen, Treppensteigen oder Aufstehen verbessert, kann hier Punkte sammeln.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Häufige Physiotherapie-Einheiten zeigen einen erhöhten Therapiebedarf und fließen direkt in die Bewertung ein.

Ergotherapie

Ergotherapie umfasst Übungen zur Verbesserung der Alltagsfertigkeiten, Training der Feinmotorik, Hilfsmittelberatung und Haushaltstraining. Verordnet wird sie bei Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder rheumatischen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Wer durch Ergotherapie das Anziehen, Essen oder die Körperpflege verbessert, profitiert hier.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens): Ergotherapie hilft bei der Tagesstrukturierung und kann Punkte im Modul 6 bringen.

Logopädie

Logopädie umfasst Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie. Verordnet wird sie bei Aphasie nach Schlaganfall, Dysarthrie, Dysphagie (Schluckstörung) oder bei neurodegenerativen Erkrankungen.

NBA-Zuordnung:

  • Modul 4 (Selbstversorgung): Schlucktherapie betrifft die Ernährung und damit die Selbstversorgung.
  • Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen): Regelmäßige Logopädie zeigt erhöhten Therapiebedarf.

Dokumentationsanforderungen im Detail

Für die Pflegebegutachtung ist eine lückenlose Dokumentation der Therapien entscheidend:

  1. Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Therapieart, Frequenz und Dauer. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt sein.
  2. Therapieplan mit konkreten Terminen und Therapiezielen.
  3. Anwesenheitsnachweis für jede Therapieeinheit (Datum, Dauer, Therapeut, durchgeführte Übungen).
  4. Therapeutenberichte nach jeder Therapieserie mit Alltagsbezug: Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Übungen wurden durchgeführt? Welche Selbstständigkeitseinschränkungen bestehen weiterhin?
  5. Fortschritts-Dokumentation über mehrere Monate, um Verbesserungen oder Verschlechterungen zu belegen.
  6. Kostenübernahme-Bestätigung der Krankenkasse nach § 32 SGB V und § 33 SGB V.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  1. Keine ärztliche Verordnung: Wer ohne Verordnung therapiert, kann die Therapie nicht für den Pflegegrad geltend machen.
  2. Lückenhafte Anwesenheit: Wer eine Therapie abbricht und dann ohne ärztliche Begründung pausiert, verliert Punkte im Modul 5.
  3. Kein Alltagsbezug: Therapieberichte, die nur fachliche Übungen beschreiben, helfen dem MD-Gutachter nicht. Besser: Welche Auswirkung hat die Therapie auf den Alltag?
  4. Fehlende Verknüpfung: Therapien sollten explizit mit den Selbstständigkeitseinschränkungen verknüpft werden, die im NBA bewertet werden.

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Auch VdK Deutschland bietet einen Pflegegrad-Ratgeber, den wir fuer Therapie-Dokumentation empfehlen.

FAQ

Welche Therapie zählt?

Physio-, Ergo-, Logopädie.

Wie oft?

Regelmäßig, mit dokumentierter Anwesenheit.

Was bringt es?

Punkte in Modul 5 und angrenzenden Modulen.

Wer prüft?

Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Widerspruch möglich?

Ja.

Was du jetzt tun solltest

  • Rechtliche Schritte einleiten.
  • Fristen wahren — typischerweise ein Monat nach § 84 SGG.
  • Belege sichern.
  • Beratung suchen.

Quellen

Amtliche Gesetze

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Fuer eine verbindliche rechtliche Pruefung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestuetzpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei).

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