Pflegegrad + EM-Rente kombinieren 2026: So bekommst du beide Leistungen parallel

Pflegegrad + EM-Rente kombinieren 2026: So bekommst du beide Leistungen parallel

Du beziehst seit kurzem eine Erwerbsminderungsrente und überlegst, zusätzlich Pflegegeld zu beantragen? Oder du hast bereits Pflegegrad 3 und fragst dich, ob du überhaupt noch eine EM-Rente bekommen kannst? Damit bist du nicht allein — die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Pflegekassen verwalten zwei strikt getrennte Sozialsysteme, und genau diese Trennung eröffnet dir die Möglichkeit, beide Leistungen parallel zu beziehen. In diesem Beitrag lernst du, welche Voraussetzungen Pflegegrad und EM-Rente haben, wie die Wechselwirkung mit Wohngeld und Bürgergeld aussieht, was das Finanzamt sieht und welche Praxisbeispiele zeigen, dass der Doppelbezug funktioniert.

**Featured Snippet — Definition:** Der **Doppelbezug von Pflegegrad und EM-Rente** ist möglich, weil Pflegegeld nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und die Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch (SGB VI) zwei **verschiedene Risiken** absichern: Pflegegeld kompensiert den täglichen Pflege- und Betreuungsaufwand, die EM-Rente sichert den Wegfall oder die Minderung der Erwerbsfähigkeit ab. Es handelt sich um **keine gegenseitige Anrechnung** der beiden Leistungen; jeder Bezug erfordert einen eigenen Antrag bei der zuständigen Stelle (Pflegekasse bzw. DRV).

Hinweis zu unseren themenverwandten Ratgebern: Ausführliche Ratgeber zur Pflegegrad-Verlängerung, zum Sofortantrag in 5 Schritten sowie zur EM-Rente (Anleitung und Wegfall bei Teil-EM) erscheinen in Kürze in unserer Sozialrechts-Rubrik. Den vollständigen Leitfaden zum Pflegegrad-Bescheid (richtig lesen, Widerspruch einlegen, Fristen wahren) finden Sie unter: Pflegegrad-Bescheid richtig lesen 2026.


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1. Doppelbezug Pflegegrad + EM-Rente — geht das?

Kurze Antwort: Ja, grundsätzlich. Pflegegeld nach SGB XI und EM-Rente nach SGB VI sind zwei verschiedene Sozialleistungen mit verschiedenen Voraussetzungen, verschiedenen Behörden und verschiedenen Versicherungslogiken. Du schließt sie nicht aus, sondern kannst — wenn beide Anspruchsgrundlagen erfüllt sind — beide gleichzeitig beziehen.

1.1 Verschiedene Risiken, verschiedene SGB-Bücher

Das Pflegegeld nach § 43 SGB XI federt den pflegerischen Mehraufwand ab, der durch eine dauerhafte Einschränkung der Selbstständigkeit entsteht. Die EM-Rente nach § 43 SGB VI federt den Verlust oder die Minderung der Erwerbsfähigkeit ab, also die Tatsache, dass du weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kannst. Diese Risiken überlappen sich, sind aber nicht identisch.

1.2 Zwei Behörden, zwei Verfahren

Pflegekasse und DRV sind getrennte Körperschaften mit eigener Verwaltung und eigenem Haushalt. Die Pflegekasse gehört zum System der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und verwaltet die Pflegeversicherung (SGB XI). Die DRV ist der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI). Beide Stellen entscheiden unabhängig voneinander über deinen Anspruch; sie tauschen Daten nur über festgelegte Schnittstellen (z. B. § 115 SGB VI). Für die eigene Einordnung — wann eine Höherstufung sinnvoll ist — erscheint unser ausführlicher Ratgeber zur Pflegegrad-Verlängerung in Kürze in unserer Sozialrechts-Rubrik.

1.3 Kein Automatismus

Wer Pflegegrad 3 hat, bekommt nicht automatisch EM-Rente — und umgekehrt. Jede Leistung erfordert eigenen Antrag, eigene Prüfung, eigene Begutachtung.

1.4 MD ≠ SMD

Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) nach § 18 SGB XI begutachtet für die Pflegekasse. Der Sozialmedizinische Dienst der DRV (SMD) begutachtet im Auftrag der DRV nach internen Begutachtungsrichtlinien; eine spezifische SGB-VI-Norm zur SMD-Begutachtung existiert nicht (vgl. § 13 SGB VI für Reha-Begutachtung, § 43 SGB VI für EM-Voraussetzungen). Beide verwenden unterschiedliche Instrumente (NBA vs. sozialmedizinisches Gutachten), unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe und unterschiedliche EDV-Systeme.

2. Voraussetzungen Pflegegrad (PG 2-5)

Einen Pflegegrad bekommst du nur dann, wenn du pflegebedürftig im Sinne des § 14 SGB XI bist: Du bist gesundheitlich bedingt dauerhaft (voraussichtlich mindestens 6 Monate) in deiner Selbstständigkeit oder deinen Fähigkeiten so eingeschränkt, dass du Hilfe durch andere brauchst.

2.1 Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI

§ 14 SGB XI definiert Pflegebedürftigkeit über Selbstständigkeit und Fähigkeiten — nicht über Diagnosen. Nicht die Diagnose „Multiple Sklerose“ oder „Demenz“ führt zum Pflegegrad, sondern die Frage, ob du in den 6 NBA-Modulen die geforderten Punktwerte erreichst.

2.2 NBA-Modul-System

Das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA) nach § 15 SGB XI bewertet deine Selbstständigkeit in 6 Modulen mit unterschiedlicher Gewichtung: Mobilität (10 %), kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %), Selbstversorgung (40 %), Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 %), Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %).

2.3 Pflegegrad 1-5

Die Pflegegrade staffeln sich nach der gewichteten Gesamtpunktzahl: PG 1 ab 12,5 Punkten, PG 2 ab 17, PG 3 ab 27, PG 4 ab 47,5, PG 5 ab 70 Punkte. Wie du deinen Bescheid liest und die Punktzahl richtig deutest, erklärt unser Beitrag [Pflegegrad-Bescheid richtig lesen 2026](/pflegegrad-bescheid-richtig-lesen/).

2.4 Antragstellung bei der Pflegekasse

Den Antrag auf Pflegegrad stellst du bei deiner Pflegekasse — nicht bei der DRV, nicht beim Sozialamt. Die Pflegekasse ist organisatorisch immer an deine Krankenkasse angeschlossen (§ 46 SGB XI); du erreichst sie also über deine Krankenkasse, per Anruf, online oder per Post. Wie das in 5 Schritten geht, beschreibt unser Ratgeber zum Sofortantrag, der in Kürze in unserer Sozialrechts-Rubrik erscheint.

2.5 Pflegegeld-Höhe nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI)

Wenn du dich für die häusliche Pflege entscheidest und keinen Pflegedienst nutzt, bekommst du Pflegegeld nach § 43 SGB XI. Höhen 2026 (Stand 01.01.2026): PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. PG 1 erhält kein Pflegegeld, sondern den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 € monatlich).

2.6 Kombinationsleistung (§ 44 SGB XI)

Wenn du Pflegesachleistungen (ambulanten Pflegedienst) zusätzlich nutzt, bekommst du eine Kombinationsleistung nach § 44 SGB XI. Das Pflegegeld wird anteilig gekürzt — du kannst zwischen der vollen Pflegegeld-Variante und einer Mischung wählen. Beide Varianten sind mit dem Bezug einer EM-Rente uneingeschränkt kombinierbar.

3. Berechnung Anrechnung Pflegegeld auf EM-Rente

Wird Pflegegeld auf die EM-Rente angerechnet? Klare Antwort: Nein. Pflegegeld und EM-Rente sind zwei verschiedene Sozialleistungen aus zwei verschiedenen SGB-Büchern; es findet keine gegenseitige Anrechnung statt.

3.1 Keine Anrechnung zwischen SGB XI und SGB VI

Weder das Pflegegeld nach § 43 SGB XI wird auf die EM-Rente nach § 43 SGB VI angerechnet, noch umgekehrt. Das Pflegegeld kompensiert Pflegeaufwand, die EM-Rente den Verlust der Erwerbsfähigkeit — zwei getrennte Risiken, getrennt versichert.

3.2 Was hingegen angerechnet wird

An anderen Stellen wird es relevant:

  • **Hinzuverdienst-Grenzen EM-Rente:** Wenn du neben der Rente arbeitest, prüft die DRV nach § 96a SGB VI (gültig seit EM-Reform 2024 zum 01.07.2024) deine Hinzuverdienst-Grenze. Pflegegeld zählt **nicht** als Hinzuverdienst — das hat die DRV nach der Reform explizit klargestellt.
  • **Kranken- und Pflegeversicherung der Rente:** Die DRV zahlt für EM-Rentenbezieher Beiträge zur KV/PV. Diese Beiträge werden ggf. auf eine Pflegekasse-Sachleistung angerechnet, wenn du parallel Sachleistungen nach § 36 SGB XI beziehst — versicherungstechnische Frage, betrifft nicht deinen Anspruch.
  • **Bürgergeld und Wohngeld:** siehe H2 #4.

3.3 Hinzuverdienst-Grenzen 2026

RentenartHinzuverdienst-Grenze 2026 (Mindestwert, jährlich)
Volle EM-Rente20.764,50 € (§ 96a Abs. 1c Nr. 2 SGB VI: 3/8 × 14 × Bezugsgröße 2026 West = 3.955 €/Monat)
Teil-EM-Rente (Mindestwert)41.529 € (§ 96a Abs. 1c Nr. 1 SGB VI: 6/8 × 14 × Bezugsgröße 2026 West); höher mit Entgeltpunkten (9,72 × Bezugsgröße × Entgeltpunkte)
Minijob bei voller EM-RenteBis 603 €/Monat rentenunschädlich (Minijob-Grenze 2026)

Pflegegeld zählt NICHT als Hinzuverdienst (§ 96a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VI).

Pflegegeld zählt nicht in diese Grenze. Bei halber EM-Rente und Pflegegeld darfst du also bis zu 41.529 € jährlich hinzuverdienen (Mindestwert). Details zur Berechnung — wann deine Rente entfällt oder gekürzt wird — findest du in unserem Beitrag zum Wegfall bei Teil-EM, der in Kürze in unserer Sozialrechts-Rubrik erscheint.

3.4 Steuerliche Anrechnung

Beide Leistungen sind grundsätzlich steuerpflichtig als Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen. Gesetzliches Pflegegeld nach § 43 SGB XI ist grundsätzlich steuerpflichtig als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 EStG. Private Pflegezusatzversicherungen können nach § 4 Nr. 16 EStG begünstigt sein. EM-Rente ist nach § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig (Übergangsphase 2005–2058; Rentenbeginn 2026 = 84 % Besteuerungsanteil). Wie sich beide Leistungen im Steuerbescheid auswirken, behandelt H2 #5.

4. Wechselwirkung mit Wohngeld & Bürgergeld

Wenn du ergänzend Wohngeld oder Bürgergeld beantragst, ändert sich die Lage.

4.1 Bürgergeld und SGB II (§ 11a SGB II)

Bürgergeld ist subsidiär und wird nur gezahlt, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken kannst. Pflegegeld nach § 43 SGB XI ist nach § 11a Abs. 3 SGB II eine zweckbestimmte Leistung und wird bei der Bürgergeld-Berechnung nicht als anrechenbares Einkommen berücksichtigt (ständige Rechtsprechung des BSG). EM-Rente ist voll anrechenbar (§ 11a Abs. 1 SGB II).

**Konkrete Konsequenz:** Wenn die EM-Rente den Regelbedarf übersteigt, sinkt dein Bürgergeld-Anspruch auf Null — und du brauchst kein Bürgergeld, weil dein Bedarf gedeckt ist. Das Pflegegeld bleibt dir zusätzlich erhalten.

4.2 Wohngeld und WoGG

Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gezahlt, wenn dein anrechenbares Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Anders als beim Bürgergeld zählt sowohl die EM-Rente als auch das Pflegegeld zum anrechenbaren Einkommen beim Wohngeld — beide werden also berücksichtigt.

4.3 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)

Wenn weder Bürgergeld noch Wohngeld greifen, kann die Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 41 SGB XII greifen. EM-Rente wird als Einkommen angerechnet, Pflegegeld als zweckbestimmte Leistung nach § 84 Abs. 2 SGB XII je nach Einzelfallprüfung nur teilweise oder gar nicht.

4.4 Widerspruchsfristen

Wenn ein Bescheid über Bürgergeld, Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt falsch ist und Pflegegeld oder EM-Rente nicht korrekt berücksichtigt, lege innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch nach § 84 SGG ein. Bei Fristversäumnis wird der Bescheid bestandskräftig.

5. Steuerliche Behandlung beider Leistungen

Beide Leistungen berühren deine Einkommensteuer, aber auf unterschiedliche Weise.

5.1 Pflegegeld steuerlich

Gesetzliches Pflegegeld nach § 43 SGB XI ist als Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen steuerpflichtig nach § 22 Nr. 1 EStG. Private Pflegezusatzversicherungen können nach § 4 Nr. 16 EStG begünstigt sein; gesetzliches Pflegegeld ist als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 EStG grundsätzlich steuerpflichtig. Liegen deine gesamten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag 2026 (12.348 €), fällt keine Einkommensteuer an.

5.2 EM-Rente und Besteuerungsanteil

EM-Rente wird mit dem Besteuerungsanteil besteuert (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG), abhängig vom Jahr des Rentenbeginns (Übergangsphase 2005–2058). Für Neurenten ab 2026 gilt ein Besteuerungsanteil von 84 % (steigt bis 100 % im Jahr 2058). Beispiel: Beginn 2026, volle EM-Rente = 84 % der monatlichen Rente steuerpflichtig. Besteuerungsanteil und Rentenbeginn findest du im DRV-Rentenbescheid.

5.3 Freibeträge und Härtefallregelung

Wenn dein Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt und du die Einkommensteuer nicht aus den laufenden Bezügen zahlen kannst, beantrage Stundung oder Ratenzahlung (§ 222 AO) oder im Härtefall einen Erlass (§ 227 AO) beim Finanzamt.

6. Praxisbeispiele (PG 3 + halbe EM-Rente)

Drei anonymisierte Beispiele aus der Beratungspraxis zeigen, wie der Doppelbezug in der Realität funktioniert.

6.1 Fall 1: 58-jähriger Mann, MS-Diagnose, Pflegegrad 3 + volle EM-Rente

Ein 58-jähriger Mann aus Bayern erhält nach einem langjährigen MS-Verlauf sowohl Pflegegrad 3 als auch die volle EM-Rente. Beide Anträge liefen parallel; die MD-Begutachtung für die Pflegekasse fand im Januar 2026 statt, die SMD-Begutachtung für die DRV im März 2026. Der Mann bezieht seither 599 € Pflegegeld nach § 43 SGB XI und rund 1.120 € volle EM-Rente. Auf Wunsch ergänzend ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI in Form von Kombinationsleistung nach § 44 SGB XI (50 % Sachleistung, 50 % Pflegegeld). Widersprüche waren nicht erforderlich. Lektion: Bei einer schweren neurologischen Erkrankung ist der Doppelbezug der Normalfall.

6.2 Fall 2: 62-jährige Frau, schwere Depression, Pflegegrad 2 + Teil-EM-Rente

Eine 62-jährige Frau aus Nordrhein-Westfalen bezieht seit 2024 eine halbe EM-Rente wegen schwerer Depression und hat 2025 zusätzlich Pflegegrad 2 beantragt. Die Frau erhält 347 € Pflegegeld nach § 43 SGB XI und rund 540 € halbe EM-Rente nach § 43 SGB VI. Die Hinzuverdienst-Grenze bei Teil-EM-Rente beträgt nach § 96a SGB VI 41.529 € jährlich (Mindestwert). Sie arbeitet geringfügig im Minijob und bleibt damit deutlich unter der Grenze. Lektion: Bei psychischen Erkrankungen ohne schwere körperliche Einschränkung ist Pflegegrad 2 die häufige Einstufung, und die Hinzuverdienst-Grenzen müssen aktiv im Blick behalten werden.

6.3 Fall 3: 52-jähriger Mann, Schlaganfall, Pflegegrad 4 + volle EM-Rente

Ein 52-jähriger Mann aus Berlin erlitt 2024 einen schweren Schlaganfall mit Hemiparese und Sprachstörungen. Pflegekasse stellte nach MD-Begutachtung Pflegegrad 4 fest (800 € Pflegegeld), DRV nach SMD-Begutachtung volle EM-Rente (rund 1.050 €). Zwei vollständig getrennte Begutachtungstermine, zwei verschiedene Gutachter, zwei verschiedene Aktenzeichen. Der Mann hat ergänzend Bürgergeld beantragt — die EM-Rente wird in voller Höhe auf den Regelbedarf angerechnet (§ 11a SGB II), das Pflegegeld bleibt unberücksichtigt (§ 11a Abs. 3 SGB II). Lektion: Nach einem akuten Ereignis sind zwei parallele Begutachtungen normal, und die Bürgergeld-Anrechnung kann trotz hohem Pflegegeld den Bedarf nicht decken.

6.4 Was die Beispiele gemeinsam zeigen

In allen drei Fällen waren zwei getrennte Anträge erforderlich, zwei getrennte Begutachtungen (MD für Pflege, SMD für Rente) und keine gegenseitige Anrechnung der beiden Leistungen. Die Antragstellung dauerte jeweils 6 bis 12 Wochen; alle drei Fälle wurden ohne Widerspruch entschieden. Wenn dir einer der Bescheide falsch erscheint, lies unseren Beitrag [Pflegegrad-Bescheid richtig lesen 2026](/pflegegrad-bescheid-richtig-lesen/).

7. FAQ

7.1 Bekomme ich Pflegegrad und EM-Rente gleichzeitig?

Ja, grundsätzlich. Pflegegeld nach § 43 SGB XI und EM-Rente nach § 43 SGB VI sind zwei verschiedene Sozialleistungen mit verschiedenen Voraussetzungen und verschiedenen Behörden. Du kannst — wenn beide Anspruchsgrundlagen erfüllt sind — beide parallel beziehen.

7.2 Wird das Pflegegeld auf die EM-Rente angerechnet?

Nein. Es findet keine gegenseitige Anrechnung zwischen Pflegegeld nach SGB XI und EM-Rente nach SGB VI statt. Allerdings können Pflegegeld und EM-Rente bei der Berechnung anderer Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt) eine Rolle spielen — siehe H2 #4.

7.3 Bei welcher Stelle beantrage ich was?

Den Pflegegrad beantragst du bei deiner Pflegekasse (§ 33 SGB XI), die EM-Rente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV, § 115 SGB VI). Beide Anträge können parallel gestellt werden und sollten es auch, um Zeit zu sparen.

7.4 Was ist der Unterschied zwischen MD und SMD?

Der MD (Medizinischer Dienst, früher MDK) ist nach § 18 SGB XI für die Pflegebegutachtung zuständig und arbeitet im Auftrag der Pflegekasse. Der SMD (Sozialmedizinischer Dienst der DRV) begutachtet im Auftrag der DRV nach internen Begutachtungsrichtlinien; eine spezifische SGB-VI-Norm zur SMD-Begutachtung existiert nicht (vgl. § 13 SGB VI für Reha-Begutachtung, § 43 SGB VI für EM-Voraussetzungen). Beide sind nicht dieselbe Behörde.

7.5 Muss ich beide Anträge gleichzeitig stellen?

Nicht zwingend, aber empfehlenswert. Wenn du beide Leistungen benötigst, kann eine parallele Antragstellung die Verfahrensdauer verkürzen und verhindert, dass eine Begutachtung veraltet, bis die andere abgeschlossen ist. Bedenke aber, dass jede Begutachtung separat durchgeführt wird — du bekommst zwei Termine mit zwei verschiedenen Gutachtern.

7.6 Was passiert, wenn die DRV die EM-Rente ablehnt?

Wenn die DRV deinen Antrag auf EM-Rente ablehnt, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids Widerspruch nach § 84 SGG einlegen. Hilfreich ist es, im Widerspruch konkret zu benennen, welche gesundheitlichen Einschränkungen deiner Ansicht nach nicht ausreichend berücksichtigt wurden, und welche Befunde oder Arztberichte du ergänzend einreichst. Auch wenn die Pflegekasse dir Pflegegrad 3 oder höher zuerkannt hat, ist das allein noch kein Argument für die EM-Rente — die DRV bewertet andere Kriterien.

7.7 Wie viel darf ich neben der EM-Rente dazuverdienen?

Die Hinzuverdienst-Grenzen richten sich nach der Rentenart (§ 96a SGB VI seit EM-Reform 2024 zum 01.07.2024): volle EM-Rente = 20.764,50 € pro Kalenderjahr (Mindestwert, 3/8 × 14 × Bezugsgröße 2026 West = 3.955 €/Monat), halbe Teil-EM-Rente = 41.529 € pro Kalenderjahr (Mindestwert, 6/8 × 14 × Bezugsgröße 2026 West); mit Entgeltpunkten aus dem 15-Jahres-Fenster höher (9,72 × Bezugsgröße × Entgeltpunkte). Minijob bis 603 €/Monat ist bei voller EM-Rente rentenunschädlich. Pflegegeld wird nicht auf diese Grenzen angerechnet.

7.8 Bleibt mein Bürgergeld-Anspruch erhalten?

Die EM-Rente wird in voller Höhe auf das Bürgergeld angerechnet (§ 11a SGB II), das Pflegegeld nicht (§ 11a Abs. 3 SGB II, zweckbestimmte Leistung). Wenn die EM-Rente deinen Regelbedarf vollständig abdeckt, entfällt der Bürgergeld-Anspruch; das Pflegegeld bleibt dir in jedem Fall zusätzlich erhalten. Für eine ausführliche Anleitung zur EM-Rente-Antragstellung erscheint unser Ratgeber (V0300, MDK und Fristen) in Kürze in unserer Sozialrechts-Rubrik.

8. Nächste Schritte — Was du jetzt tun kannst

Wenn du beide Leistungen parallel benötigst, geh in dieser Reihenfolge vor:

1. Pflegegrad prüfen: Hast du bereits einen Pflegegrad 2-5? Wenn nein, findest du in Kürze unseren Ratgeber zum Sofortantrag in 5 Schritten in unserer Sozialrechts-Rubrik. 2. EM-Rente prüfen: Hast du 5 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt (Wartezeit nach § 50 SGB VI)? Bist du weniger als 6 Stunden täglich erwerbsfähig? Wenn ja, findest du in Kürze unseren ausführlichen Ratgeber zur EM-Rente-Antragstellung in unserer Sozialrechts-Rubrik. 3. Beide Anträge parallel stellen — Pflegekasse und DRV. 4. Begutachtungen vorbereiten: zwei getrennte Termine, zwei verschiedene Gutachter. 5. Nach Bescheiden handeln: Wenn einer der Bescheide falsch ist, lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein.

**RDG-Hinweis:** Dieser Beitrag informiert und ordnet ein, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an einen Pflegestützpunkt (§ 7a SGB XI), eine Auskunftsstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV, § 46 SGB I) oder eine zugelassene Sozialrechts-Beratungsstelle.

Quellen (verifiziert 19.06.2026):

  • [§ 14 SGB XI — Pflegebedürftigkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html)
  • [§ 15 SGB XI — Begutachtungsinstrument NBA](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html)
  • [§ 18 SGB XI — Beauftragung des Medizinischen Dienstes](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18.html)
  • [§ 33 SGB XI — Leistungen auf Antrag](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__33.html)
  • [§ 43 SGB XI — Pflegegeld](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43.html)
  • [§ 44 SGB XI — Kombinationsleistung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__44.html)
  • [§ 17 SGB VI — Leistungen zur Nachsorge (KEINE SMD-Norm)](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__17.html)
  • [§ 37 SGB XI — Pflegegeld-Höhe (verbatim)](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html)
  • [§ 45b SGB XI — Entlastungsbetrag 131 €](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html)
  • [§ 30 SGB XI — Dynamisierung +4,5 % zum 1.1.2025](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__30.html)
  • [§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG — Besteuerungsanteil-Tabelle](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html)
  • [§ 43 SGB VI — Rente wegen Erwerbsminderung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html)
  • [§ 50 SGB VI — Persönliche Voraussetzungen / Wartezeit](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__50.html)
  • [§ 96a SGB VI — Hinzuverdienst-Grenzen EM-Rente](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__96a.html)
  • [§ 102 SGB VI — Befristung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__102.html)
  • [§ 11a SGB II — Einkommensberechnung Bürgergeld](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11a.html)
  • [§ 41 SGB XII — Hilfe zum Lebensunterhalt](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__41.html)
  • [§ 84 SGG — Widerspruchsfrist 1 Monat](https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html)

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