Wenn bei dir oder einem Angehörigen Parkinson diagnostiziert wurde, stellt sich oft nach ein bis drei Jahren die Frage: Wann wird aus der Diagnose ein Pflegegrad? Dieser Beitrag zeigt dir Schritt für Schritt, wie du bei Parkinson einen Pflegegrad beantragst, was der Medizinische Dienst (MD) bei der Begutachtung konkret prüft und welche Formulierungen im Antrag den Unterschied machen können.
Stand: 22.06.2026 — Autor: Salomo Swoboda, Sozialrat Deutschland e. V.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
Pflegegrad bei Parkinson kannst du formlos bei deiner Pflegekasse beantragen — die Begutachtung richtet sich nach § 14 und § 15 SGB XI mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Erreicht dein Gesamtpunktewert 12,5 / 27 / 47,5 / 70 oder 90 Punkte, bekommst du Pflegegrad 1 bis 5. Für Parkinson typisch sind Mobilitäts- und Freezing-Probleme, Medikamenten-Einnahme, On-/Off-Fluktuation und im Verlauf Parkinson-Demenz. Du solltest Sturzprotokolle, Freezing-Tagebuch und alle Hilfsmittel sichtbar bereitstellen.
Pflegebedürftigkeit bei Parkinson: Was sagt § 14 SGB XI?
Definition Pflegebedürftigkeit in einfacher Sprache
Seit der Pflegereform 2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Pflegebedürftig im Sinne des § 14 SGB XI bist du, wenn du wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen dauerhaft — voraussichtlich für mindestens sechs Monate — Hilfe brauchst, um deinen Alltag selbstständig zu bewältigen. Diese Hilfe kann körperliche Unterstützung, pflegerische Betreuung oder psychische Begleitung umfassen — entscheidend ist, dass du bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag auf fremde Hilfe angewiesen bist.
Konkret geprüft werden sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Anders als bei der alten Pflegestufen-Systematik zählt nicht mehr der Zeitaufwand in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit in jedem Modul.
Die 6 NBA-Module im Überblick
- Modul 1 — Mobilität: Körperliche Beweglichkeit, Positionswechsel, Treppensteigen, Sturzrisiko, Freezing bei Parkinson.
- Modul 2 — Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Gedächtnis, Orientierung, Erkennen von Personen, Treffen von Entscheidungen, Wortfindung.
- Modul 3 — Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Depression, Halluzinationen, Antriebslosigkeit, Aggression, Schlafstörung.
- Modul 4 — Selbstversorgung: Körperpflege, Anziehen, Essen, Trinken, Ausscheidung.
- Modul 5 — Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen: Medikamenteneinnahme, Pumpen-Bedienung (Apomorphin-Pumpe, Duodopa-Pumpe), Arztbesuche, Therapieeinheiten.
- Modul 6 — Alltagsleben und soziale Kontakte: Tagesstruktur, Kontaktpflege, Hobbys, Haushaltsführung.
Die Gewichtung der Module ist in § 15 SGB XI festgelegt: Modul 1 Mobilität und Modul 4 Selbstversorgung zählen am stärkken, gefolgt von Modul 2 und 3, während Modul 5 und 6 mit etwas geringerem Gewicht eingehen.
Pflegegrad-Schwellenwerte 2026 (§ 15 SGB XI)
Die Pflegekasse errechnet aus den Modulen einen gewichteten Gesamtpunktewert. Anhand der Schwelle wird dein Pflegegrad festgelegt:
| Pflegegrad | Gesamtpunkte (ab) | Typisch bei Parkinson |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 Punkte | geringe Einschränkungen, leichte Mobilitäts-Hilfe |
| Pflegegrad 2 | 27 Punkte | erhebliche Einschränkungen, deutlich sichtbare Freezing-Phasen |
| Pflegegrad 3 | 47,5 Punkte | schwere Einschränkungen, meist On/Off-Fluktuation + Sturzrisiko |
| Pflegegrad 4 | 70 Punkte | schwerste Einschränkungen, oft mit Demenz und Pumpe |
| Pflegegrad 5 | 90 Punkte | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
In der Praxis erreichen viele Parkinson-Betroffene Pflegegrad 2 oder 3 — bei fortgeschrittenem Verlauf mit Demenz oder Pumpe auch Pflegegrad 4 oder 5. Quelle: § 15 SGB XI (gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html).
Antrag in 5 Schritten — so stellst du den Pflegegrad-Antrag
- Formlos schriftlich bei der Pflegekasse beantragen: Ein Satz reicht — „Hiermit beantrage ich Pflegeleistungen für [Name], geboren am [Datum].“ Eine ärztliche Bescheinigung ist zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht erforderlich. Die Pflegekasse schickt dir daraufhin die offiziellen Antragsformulare.
- Antragsformulare ausfüllen: Schildere im Freitext-Feld konkret deine Einschränkungen im Alltag — was kannst du alleine, wobei brauchst du Hilfe, wie oft, wie lange. Halte dich an konkrete Beispiele: „Ich kann morgens nach dem Aufwachen die Knöpfe meines Hemdes nicht alleine schließen“ oder „Ich stürze durchschnittlich zweimal pro Woche beim Freezing an der Türschwelle“.
- MD-Termin abwarten und vorbereiten: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK) mit der Begutachtung. Du erhältst eine Terminanmeldung. Bereite dich auf den Hausbesuch vor (siehe Checkliste unten).
- MD-Hausbesuch durchführen: Der Gutachter kommt zu dir nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung. Du hast das Recht, eine Vertrauensperson (Angehörige, Pflegestützpunkt-Mitarbeitende, Bevollmächtigte) hinzuzuziehen. Eine ärztliche Bescheinigung über die Parkinson-Diagnose sollte bereitliegen.
- Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen: Du erhältst einen schriftlichen Bescheid der Pflegekasse. Prüfe das beigefügte MD-Gutachten, ob deine Einschränkungen korrekt erfasst wurden. Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung: Widerspruchsfrist 4 Wochen (§ 36 SGB XI Abs. 2 in Verbindung mit § 84 SGG).
Hinweis zum Fristbeginn: Die 4-Wochen-Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheides, nicht mit der Antragstellung. Maßgeblich ist § 26 SGB X Abs. 2 in Verbindung mit § 39 SGB X — Zustellung per Post oder elektronisch.
NBA-Module konkret bei Parkinson — was prüft der MD-Gutachter?
Die Begutachtung ist modular aufgebaut. Damit du weißt, was beim Hausbesuch auf dich zukommt, hier die Parkinson-spezifischen Schwerpunkte pro Modul:
Modul 1 — Mobilität (Tremor, Freezing, Sturzgefahr, On/Off)
Im Modul Mobilität prüft der Gutachter, wie selbstständig du dich in der Wohnung und außerhalb bewegen kannst. Für Parkinson typisch sind Freezing-Episoden (plötzliches Steckenbleiben an Engstellen, Türschwellen, Drehbewegungen), Tremor (vor allem in Off-Phasen), kleinschrittiger Gang und Stürze. Auch die Fähigkeit, vom Stuhl aufzustehen, sich im Bett umzudrehen und Treppen zu steigen, wird beobachtet. Verschlechterungen im Tagesverlauf (On/Off-Fluktuation) solltest du aktiv schildern — der Gutachter sieht im Hausbesuch nur eine Momentaufnahme.
Modul 2 — Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Parkinson-Demenz)
Etwa 30 bis 40 Prozent der Parkinson-Betroffenen entwickeln im Verlauf eine Parkinson-Demenz oder leichtere kognitive Störungen. Der Gutachter testet zeitliche und örtliche Orientierung, Gedächtnis, Erkennen von Personen, Treffen von Entscheidungen und das Verstehen einfacher Aufforderungen. Auch Medikamenten-Verwechslungen und das Vergessen von Arztterminen sind hier relevant. Quelle: Deutsche Parkinson-Gesellschaft e. V. (parkinson-gesellschaft.de).
Modul 3 — Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Depression, Halluzinationen)
Depression tritt bei Parkinson überdurchschnittlich häufig auf — Schätzungen zufolge bei 40 bis 50 Prozent der Betroffenen. Auch visuelle Halluzinationen (vor allem als Nebenwirkung von Dopamin-Agonisten), Schlafstörungen mit REM-Verhaltensstörung, Antriebslosigkeit und innere Unruhe zählen in dieses Modul. Wenn du solche Symptome hast, dokumentiere sie im Antrag.
Modul 4 — Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung)
Hier wird geprüft, ob du dich selbst waschen, ankleiden, essen und trinken sowie die Toilette benutzen kannst. Bei Parkinson können Feinmotorik-Probleme (Knöpfe schließen, Rasur, Zähneputzen) und Schluckstörungen auftreten. Auch Blasenkontrolle und das Management von Inkontinenz-Material werden erfasst.
Modul 5 — Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen (Medikamente, Pumpe)
Dieses Modul bewertet den Aufwand für Medikamenteneinnahme, Arztbesuche und Therapien. Bei fortgeschrittener Parkinson-Erkrankung kann eine Apomorphin-Pumpe oder Duodopa-Pumpe eingesetzt werden, die regelmäßig gewartet und überwacht werden muss. Auch die Einnahme vieler Medikamente zu unterschiedlichen Zeiten (L-Dopa, Dopamin-Agonisten, MAO-B-Hemmer) erfordert fremde Hilfe oder zumindest Kontrolle. Der Gutachter schaut, ob du Medikamente selbständig richten und einnehmen kannst.
Modul 6 — Alltagsleben und soziale Kontakte
Im letzten Modul geht es um die Fähigkeit, den Tag selbstständig zu strukturieren, Kontakte zu pflegen, Hobbys nachzugehen und den Haushalt zu führen. Bei Parkinson können Antriebslosigkeit und soziale Isolation eine Rolle spielen — etwa weil Betroffene wegen Sturzangst das Haus nicht mehr verlassen.
MD-Termin vorbereiten — Checkliste für die Wohnung
Eine gute Vorbereitung des Hausbesuchs verbessert die Begutachtung erheblich. Hier die wichtigsten Punkte:
Hilfsmittel sichtbar positionieren
Stelle alle Hilfsmittel bereit, die du tatsächlich nutzt: Gehhilfen, Rollator, Greifhilfen, Badewannensitz, Toilettensitzerhöhung, Medikamenten-Box, Anziehhilfen. Der Gutachter muss sehen, was du brauchst — Hilfsmittel im Schrank sind unsichtbar. Hilfsmittel mit Verordnung findest du in unserer Übersicht Rollator und Hilfsmittelnummer.
Begleitperson-Strategie
Habe eine Vertrauensperson dabei — Ehepartner, Kinder, Bevollmächtigte oder eine Person vom Pflegestützpunkt. Sie kann Alltagssituationen schildern, die du selbst nicht wahrnehmen willst oder kannst. Du darfst den Gutachter auch darum bitten, dass die Begleitperson bei sensiblen Fragen draußen wartet.
Sturz- und Freezing-Protokoll
Führe über mindestens zwei bis vier Wochen vor dem Termin ein Protokoll: Wann stürzt du, wo, in welcher Situation, mit oder ohne Hilfsmittel? Wann tritt Freezing auf, wie lange dauert es, wie häufig? Diese Daten sind für den Gutachter Gold wert — eine Momentaufnahme im Hausbesuch zeigt Freezing oft nicht. Tipps zur Sturzprophylaxe findest du in unserem Beitrag Mobilität bei Parkinson und Sturz.
Alltags-Dokumentation
Schreibe eine ehrliche Alltagsbeschreibung: Wann stehst du auf, wie lange brauchst du morgens, was kannst du alleine, wobei brauchst du Hilfe, wie oft gehst du einkaufen, wie oft verlässt du die Wohnung? Diese Notizen kannst du dem Gutachter ergänzend übergeben.
Formulierungshilfen — Copy-Paste-Sätze für deinen Antrag
Im Freitext-Feld des Antrags zählt jeder konkrete Satz. Hier Formulierungshilfen, die du an deine Situation anpassen kannst:
- „Aufgrund meines Tremors in der rechten Hand kann ich seit etwa 12 Monaten keine Knöpfe mehr alleine schließen. Beim Rasieren verletze ich mich regelmäßig.“
- „Beim Freezing bleibe ich mehrfach täglich an Türschwellen und Engstellen stehen. Ich kann diese Episoden nicht selbst unterbrechen und brauche dann eine Begleitperson, die mich anschiebt oder den Schritt vorgibt.“
- „In den letzten 6 Monaten bin ich dreimal gestürzt, zweimal mit leichten Verletzungen. Ich habe Angst, allein die Wohnung zu verlassen.“
- „Die Medikamenteneinnahme muss dreimal täglich zur gleichen Zeit erfolgen. Ich kann die Dosierung nicht eigenständig anpassen und benötige Erinnerung und Kontrolle durch meine Ehefrau.“
- „Ich benötige Hilfe beim An- und Ausziehen, beim Waschen des Rückens und beim Schneiden der Fußnägel. In Off-Phasen ist dies vollständig unmöglich.“
- „Wegen Schluckstörungen muss das Essen teilweise püriert oder in kleinen Portionen angereicht werden. Die Einnahme dauert pro Mahlzeit etwa 45 Minuten.“
- „Ich leide unter wiederkehrenden visuellen Halluzinationen, die mich verunsichern. In solchen Phasen bin ich nicht in der Lage, das Haus zu verlassen.“
- „Mein On/Off-Fluktuation hat sich verschlechtert: In Off-Phasen bin ich auf den Rollator angewiesen, in guten On-Phasen kann ich kurze Strecken ohne Hilfe gehen.“
Diese Sätze sind Beispiele — passe sie an deine konkrete Situation an. Je konkreter die Beschreibung, desto besser kann der MD deine Einschränkungen einschätzen.
Höherstufung beantragen — wann und wie (§ 44 SGB XI)
Wenn dein Gesundheitszustand sich verschlechtert, kannst du jederzeit eine Höherstufung beantragen. Eine erneute Begutachtung ist nach § 44 SGB XI möglich, wenn dies wegen einer wesentlichen Veränderung deiner Pflegesituation gerechtfertigt ist. Auslöser bei Parkinson sind häufig:
- Zunahme der On/Off-Fluktuation (längere oder häufigere Off-Phasen)
- Häufigere oder schwerere Stürze
- Auftreten von Halluzinationen oder psychotischen Episoden
- Beginn einer Parkinson-Demenz
- Umstellung auf Apomorphin- oder Duodopa-Pumpe
- Verlust der Fähigkeit, Medikamente selbständig einzunehmen
Eine Übersicht über alle Aspekte des Pflegegrad-Antrags bei Parkinson findest du auf der Container-Seite Parkinson Pflegegrad Antrag. Allgemeine Informationen zur Höherstufung findest du im Beitrag Pflegegrad verlängern 2026.
Widerspruch bei Ablehnung — Frist und Erfolgsaussicht
Wenn dein Antrag abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wurde, kannst du innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheides (Zustellung), maßgeblich sind § 26 SGB X Abs. 2 und § 39 SGB X. Bei Versäumnis der Frist ist unter Umständen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 67 SGB X möglich — die Wiedereinsetzungsfrist beträgt zwei Wochen ab Wegfall des Hindernisses.
Der Widerspruch ist formlos möglich, sollte aber schriftlich erfolgen und konkret benennen, welche Punkte des MD-Gutachtens du widersprichst. Fordere gleichzeitig das vollständige MD-Gutachten und alle Begutachtungsunterlagen an (Akteneinsicht nach § 25 SGB X). Eine anwaltliche Vertretung durch einen Sozialrechtsanwalt oder einen Sozialverband wie VdK oder SoVD ist empfehlenswert — bei anerkannter Berechtigung übernimmt die Pflegekasse die Kosten.
Die Erfolgsaussichten bei Parkinson-Widersprüchen sind nach Erfahrungswerten gut, wenn die Alltagsbeschreibung im Erstantrag konkret war und die Verschlechterung nachvollziehbar dokumentiert ist. Eine pauschale „Es ist schlimmer geworden“ reicht nicht — Belege wie Arztberichte, Sturztagebuch oder Pflegetagebuch erhöhen die Erfolgsaussicht deutlich.
Parkinson + GdB: Schwerbehindertenausweis parallel
Parallel zum Pflegegrad kannst du beim Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen. Bei Parkinson liegt der GdB je nach Schwere typisch zwischen 50 und 100. Damit verbunden sind Merkzeichen, die weitere Nachteilsausgleiche eröffnen:
- Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung)
- Merkzeichen AG (außergewöhnliche Gehbehinderung) bei Pflegegrad 4 oder 5
- Merkzeichen RF (Rundfunkbeitragsbefreiung) bei GdB ab 80 mit RF-Voraussetzungen
- Merkzeichen H (hilflos) bei Pflegegrad 4 oder 5
Rechtsgrundlage für die GdB-Bewertung ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) in Verbindung mit § 152 SGB IX. Die Antragstellung erfolgt über das zuständige Versorgungsamt oder die Gemeinde.
Hilfe & Selbsthilfe
Mit Parkinson und Pflegebedarf stehst du nicht allein. Wichtige Anlaufstellen:
- dpv — Deutsche Parkinson Vereinigung Bundesverband: Selbsthilfeorganisation mit regionalen Gruppen, Bewegungskursen und Beratung. dpv-bundesverband.de
- Deutsche Parkinson-Gesellschaft e. V.: Fachgesellschaft mit Informationen für Betroffene und Angehörige. parkinson-gesellschaft.de
- Pflegestützpunkte: Kostenlose, neutrale Beratung zur Pflegeversicherung bundesweit. Suche über die Datenbank des GKV-Spitzenverbandes oder der Verbraucherzentrale.
- Sozialverband VdK Deutschland: Beratung und Vertretung in Widerspruchsverfahren. vdk.de
- Sozialverband SoVD: Sozialrechtsberatung, Unterstützung bei Pflegegrad-Widersprüchen. sovd.de
FAQ — Häufige Fragen
Hier findest du Antworten auf Fragen, die uns bei der Sozialberatung besonders häufig gestellt werden:
Welcher Pflegegrad ist bei Parkinson typisch?
Die meisten Parkinson-Betroffenen erhalten Pflegegrad 2 oder 3. Im fortgeschrittenen Stadium mit Demenz oder Pumpe wird Pflegegrad 4 oder 5 erreicht. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich — entscheidend ist das Ergebnis der MD-Begutachtung nach § 15 SGB XI.
Wie schnell verschlechtert sich Parkinson?
Das ist individuell sehr verschieden. Mit moderner Therapie können viele Betroffene über Jahre hinweg relativ stabil bleiben. Bei einigen schreitet die Erkrankung schneller voran, andere haben lange Phasen mit geringer Verschlechterung. Regelmäßige neurologische Kontrollen sind wichtig.
Muss ich zum MD-Gutachter in eine Praxis oder kommt der nach Hause?
Bei einem Pflegegrad-Antrag findet die Begutachtung immer als Hausbesuch statt — entweder bei dir zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung, in der du lebst. Klinikaufenthalte können auch dort begutachtet werden. Eine Praxis-Begutachtung ist beim Pflegegrad-Verfahren nicht vorgesehen.
Was kostet ein Pflegegrad bei Parkinson?
Die Pflegegrade 2 bis 5 erhalten Pflegegeld (für häusliche Pflege durch Angehörige) und/oder Pflegesachleistungen (für professionelle Pflegedienste). Pflegegrad 2 erhält etwa 332 Euro Pflegegeld pro Monat, Pflegegrad 3 etwa 573 Euro, Pflegegrad 4 etwa 765 Euro und Pflegegrad 5 etwa 901 Euro. Zusätzlich gibt es Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.
Kann ich den Pflegegrad bei Parkinson auch rückwirkend bekommen?
Pflegegeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend für Zeiten vor der Antragstellung. Ausnahme: Wenn der Bescheid eine längere Bearbeitungsdauer hatte und die Pflegebedürftigkeit bereits vorlag, kann eine Korrektur erfolgen. Maßgeblich ist § 33 SGB XI.
Nächste Schritte
- Antrag stellen: Formloser Antrag bei deiner Pflegekasse (telefonisch oder schriftlich). Reicht ein Satz.
- Alltag dokumentieren: Mindestens zwei bis vier Wochen Sturztagebuch, Freezing-Protokoll und Alltagsbeschreibung führen.
- Vorbereitung des MD-Termins: Hilfsmittel sichtbar positionieren, Begleitperson organisieren, ärztliche Diagnose bereithalten.
- Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb von 4 Wochen einlegen, MD-Gutachten anfordern, gegebenenfalls Sozialverband einschalten.
Quellen und weiterführende Links
- § 14 SGB XI — Begriff der Pflegebedürftigkeit (gesetze-im-internet.de)
- § 15 SGB XI — Pflegegrade und Begutachtungsinstrument (NBA) (gesetze-im-internet.de)
- § 33 SGB XI — Leistungsbeginn ab Antragstellung (gesetze-im-internet.de)
- § 44 SGB XI — Wiederholungsbegutachtung und Höherstufung (gesetze-im-internet.de)
- Medizinischer Dienst Bund — Richtlinien Pflegebegutachtung (md-bund.de)
- Deutsche Parkinson-Gesellschaft e. V. (parkinson-gesellschaft.de)
- dpv — Deutsche Parkinson Vereinigung Bundesverband (dpv-bundesverband.de)
Über den Autor
Salomo Swoboda ist Vereinsgründer des Sozialrat Deutschland e. V. und Autor der Ratgeber auf sozialrat.org. Mit dem Sozialrat Deutschland e. V. unterstützt er Menschen mit Sozialleistungs-Anliegen — von Bürgergeld über Pflege bis Schwerbehinderung. Stand der Beiträge: 22.06.2026.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert über das Pflegegrad-Verfahren bei Parkinson und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle rechtliche Beratung wende dich an einen Sozialrechtsanwalt, einen Sozialverband (VdK, SoVD) oder eine zugelassene Beratungsstelle nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG. Verbindliche Auskünfte zu deinem konkreten Fall erteilt deine Pflegekasse.
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