Parkinson-Pflegegrad 2026: § 14 SGB XI beantragen

Parkinson-Pflegegrad 2026: § 14 SGB XI beantragen

Autor: Salomo Swoboda · Stand: 21.06.2026 · Lesezeit: ~10 Min

Das Wichtigste in 60 Sekunden

Wenn du an Parkinson erkrankt bist, kannst du bei deiner Pflegekasse einen Pflegegrad nach § 14 SGB XI beantragen — unabhängig davon, wie dein aktueller Krankheitsstand ist. Geprüft wird dein konkreter Hilfebedarf im Alltag durch den Medizinischen Dienst (MD) nach dem Neuen Begutachtungs­instrument (NBA). Pflegegrad 2 bekommst du ab einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, Pflegegrad 5 ab „schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. Wichtig: Weil Parkinson fortschreitet, solltest du den Antrag früh stellen und bei jeder Verschlechterung einen Höherstufungs­antrag stellen. Diese Seite erklärt dir Schritt für Schritt, wie der Pflegegrad bei Parkinson beantragt wird, wie die NBA-Begutachtung bei Tremor, Freezing und Demenz abläuft und welche Pflegegrade 2 bis 5 je nach Krankheitsphase realistisch sind.


Inhalt

  • NBA-Begutachtung: Was prüft der MD bei Parkinson?
  • Pflegegrad 2 bis 5: Was steht dir zu?
  • Verlauf der Erkrankung: Warum Höherstufung dazugehört
  • Parkinson und Schwerbehinderung: GdB nach § 152 SGB IX
  • FAQ: Parkinson und Pflegegrad
  • Nächste Schritte

NBA-Begutachtung: Was prüft der MD bei Parkinson?

Was ist das Neue Begutachtungs­instrument (NBA)?

Seit 2017 gilt für die Einstufung in einen Pflegegrad das Neue Begutachtungs­instrument (NBA) nach § 14 SGB XI. Anders als das alte System mit Pflegestufen und Minutenzählung bewertet das NBA deine Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen):

  • Mobilität — Fortbewegung, Treppen steigen, Lagewechsel im Bett (bei Parkinson zentral wegen Freezing, Tremor, Sturz­gefahr)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten — Orientierung, Gedächtnis, Sprache (relevant bei Parkinson-Demenz, die bei etwa 30–40 % der Erkrankten im Verlauf auftritt)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen — Antriebs­minderung, Depression, Schlaf­störung mit REM-Verhaltens­störung, Halluzinationen (häufige nicht-motorische Symptome)
  • Selbstversorgung — Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung (bei Tremor und Bradykinese stark eingeschränkt)
  • Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen — Medikamente, Spritzen, Tagebuch führen, Pumpe bedienen
  • Alltagsleben und soziale Kontakte — Tagesstruktur, Kontaktpflege, Hobbys

Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet, gewichtet und zu einem Gesamtwert addiert. Aus dem Gesamtwert ergibt sich der Pflegegrad.

Wie läuft die MD-Begutachtung bei Parkinson konkret ab?

  1. Antrag: Du stellst den Antrag formlos bei der Pflegekasse deiner Krankenkasse. Telefonisch, schriftlich oder online. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK).
  2. Termin: Ein Gutachter oder eine Gutachterin kommt zu dir nach Hause — bei Parkinson-Patienten fast immer in die eigene Wohnung, weil die Begutachtung in vertrauter Umgebung aussagekräftiger ist.
  3. Hauptgutachten: Sechs Module werden geprüft, jeweils 30–60 Minuten. Du kannst eine Vertrauensperson (Angehörige, Berater, Sozialarbeiter) dazuholen.
  4. Beobachtung des Tagesablaufs: Bei Parkinson achtet der Gutachter besonders auf ON-/OFF-Phasen — wie lange bist du nach der Medikamenten­einnahme mobil, wann setzt die Bewegungs­starre ein? Bereite dich darauf vor, das ehrlich zu schildern.
  5. Bescheid: Du erhältst einen schriftlichen Bescheid der Pflegekasse. Dagegen kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG), wenn die Einstufung zu niedrig ist.

Was du zur Begutachtung mitbringen solltest

  • Neurologische Befunde und aktuelle Arztbriefe (Diagnose, Hoehn-&-Yahr-Stadium, UPDRS-Score, falls vorhanden)
  • Medikamentenplan mit Dosierung, Einnahme­zeiten und ON/OFF-Dokumentation
  • Therapieberichte der vergangenen Monate (Physiotherapie, Ergo­therapie, Logopädie)
  • Tagebuch mit Datum, Uhrzeiten und Dauer der OFF-Phasen, Sturz­ereignissen, Freezing-Episoden
  • Hilfsmittel-Liste (Gehstock, Rollator, Pflegebett, Badewannenlifter, Toiletten­sitzerhöhung)
  • Liste der Bezugspersonen, die dich unterstützen (Angehörige, ambulanter Pflegedienst)
  • Schwerbehinderten­ausweis falls vorhanden (siehe § 152 SGB IX)

Tipp aus der Beratungs­praxis: Schreib dir vor dem Termin ein Wochen­protokoll mit Datum und Uhrzeiten auf, wann du im Alltag welche Hilfe brauchst — getrennt nach ON- und OFF-Phasen. Solche Aufzeichnungen fließen direkt in die Bewertung ein und gleichen Erinnerungs­lücken des Gutachters aus.

Häufige Fehler bei der MD-Begutachtung

  • Den besten Tag schildern: Viele Parkinson-Patienten beschreiben den Tag nach der Medikamenten­einnahme (ON-Phase), verschweigen aber die OFF-Phasen am späten Nachmittag oder nachts. Beschreibe den schlimmsten Tag der letzten zwei Wochen, nicht den besten.
  • Tremor unterschätzen: Tremor ist sichtbar, aber nicht das einzige Symptom. Bradykinese, Rigidität, Freezing und nicht-motorische Symptome (Schlaf, Depression, autonome Störungen) sind im NBA genauso gewichtig.
  • Keine Vertrauensperson dazuholen: Angehörige oder Beratungsstellen können schildern, was du selbst im Tag vergisst oder beschönigst.
  • Keine Therapieberichte vorlegen: Ohne sie „verschwindet“ dein Hilfebedarf im Alltag.

Hinweis: Diese Seite informiert über das Verfahren. Sie ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Für eine Erst­beratung zum Pflegeantrag bei Parkinson kannst du dich an eine Pflegestützpunkt-Stelle deines Bundeslandes wenden oder einen Sozialverband VdK Deutschland oder den Sozialverband Deutschland (SoVD) ansprechen.


Pflegegrad 2 bis 5: Was steht dir zu?

Pflegegrad 2 — „Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“

Du bekommst Pflegegrad 2, wenn dein Hilfebedarf im NBA zwischen 27 und unter 47,5 Punkten liegt. Konkret heißt das: Du brauchst mehrmals täglich Hilfe, kannst aber viele Dinge noch teilweise selbst.

Typische Parkinson-Situation (frühes bis mittleres Stadium, Hoehn-&-Yahr II–III):

  • Du gehst mit Gehstock oder Rollator, brauchst beim Treppen­steigen Unterstützung
  • Du wäschst dich teilweise selbst, brauchst aber Hilfe beim Rasieren, Haare waschen, Anziehen (Tremor, Bradykinese)
  • Du nimmst Medikamente nach Anleitung, vergisst aber einzelne Dosen ohne Erinnerung
  • Du hast leichte Schlaf­störungen oder depressive Verstimmungen

Leistungen 2026 (Auszug):

  • Pflegegeld: 347 € monatlich (selbst beschaffte Pflege durch Angehörige)
  • Pflegesachleistung: 761 € monatlich (professioneller Pflegedienst)
  • Entlastungs­betrag: 131 € monatlich (zweckgebunden)
  • Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI: Anteil am gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI (bis 3.539 € zusammen mit Verhinderungspflege pro Kalenderjahr)
  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: Anteil am gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI (bis 3.539 € zusammen mit Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr)

Pflegegrad 3 — „Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“

Ab 47,5 bis unter 70 Punkten. Du brauchst rund um die Uhr Hilfe in mehreren Bereichen.

Typische Parkinson-Situation (mittleres Stadium, Hoehn-&-Yahr III):

  • Du bist auf den Rollator oder Rollstuhl angewiesen, Freezing-Episoden treten regelmäßig auf
  • Du brauchst Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen (Schluck­störung möglich), beim Anziehen
  • Du hast deutliche Sturz­angst oder bist schon mehrfach gestürzt
  • Du zeigst nächtliche Unruhe, Schlaf­störungen mit REM-Verhaltens­störung oder depressive Symptome
  • Eine Apomorphin-Pumpe oder Duodopa-Pumpe muss regelmäßig bedient werden

Leistungen 2026 (Auszug):

  • Pflegegeld: 599 € monatlich
  • Pflegesachleistung: 1.432 € monatlich
  • Entlastungs­betrag: 131 € monatlich
  • Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI und Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 € pro Kalenderjahr (§ 42a SGB XI)
  • Tages- und Nachtpflege: bis 1.612 € pro Kalender­jahr

Pflegegrad 4 — „Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“

Ab 70 bis unter 90 Punkten. Du bist in fast allen Bereichen auf Hilfe angewiesen, kannst aber noch an einzelnen Aktivitäten teilnehmen.

Typische Parkinson-Situation (fortgeschrittenes Stadium, Hoehn-&-Yahr IV):

  • Du brauchst einen Rollstuhl für längere Strecken, kannst dich teilweise selbst umsetzen
  • Du brauchst vollständige Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen (Schluck­störung), bei der Ausscheidung
  • Du zeigst deutliche Fluktuationen: Mal kannst du kurze Strecken gehen, mal bist du vollständig immobil
  • Eine Parkinson-Demenz im frühen Stadium kann die Selbstständigkeit weiter einschränken (Modul 2)
  • Du brauchst nächtliche Überwachung wegen Schlaf­störung oder Sturz­gefahr

Leistungen 2026 (Auszug):

  • Pflegegeld: 800 € monatlich
  • Pflegesachleistung: 1.778 € monatlich
  • Entlastungs­betrag: 131 € monatlich
  • Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI und Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 € pro Kalenderjahr (§ 42a SGB XI)
  • Tages- und Nachtpflege: bis 1.612 € pro Kalender­jahr

Pflegegrad 5 — „Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“

Ab 90 bis 100 Punkten. Pflegegrad 5 ist Menschen vorbehalten, die „special nursing needs“ haben: vollständige Immobilität, schwere Schluck­störung, dauernde Beaufsichtigung.

Typische Parkinson-Situation (Spätstadium, Hoehn-&-Yahr V):

  • Du bist bettlägerig oder auf den Rollstuhl angewiesen, kannst dich nicht selbst umlagern
  • Du brauchst 24-Stunden-Überwachung wegen Aspirations­gefahr, Atem­problemen oder Sturz­gefahr
  • Du hast eine schwere Parkinson-Demenz mit ausgeprägter Orientierungs­störung
  • Du zeigst ausgeprägte Halluzinationen oder wahnhafte Symptome
  • Die PEG-Sonde (Ernährungs­sonde) kann erforderlich werden

Leistungen 2026 (Auszug):

  • Pflegegeld: 990 € monatlich
  • Pflegesachleistung: 2.299 € monatlich
  • Entlastungs­betrag: 131 € monatlich
  • Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI und Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 € pro Kalenderjahr (§ 42a SGB XI)
  • Tages- und Nachtpflege: bis 1.612 € pro Kalender­jahr

Wichtig: Pflegegrad 1 gibt es für „geringe Beeinträchtigung“ — er wird hier bewusst nicht aufgeführt, weil bei Parkinson-Folgen je nach Stadium praktisch immer Pflegegrad 2 oder höher erreicht wird. Falls du Pflegegrad 1 erhältst, stehen dir der Entlastungs­betrag (131 €) und der Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen-Zuschuss (4.000 € pro Maßnahme) zu.

Tabelle: Pflegegrad-Schwellen und Parkinson-Leitsymptome

Pflegegrad Punkt­schwelle Typische Parkinson-Situation Hoehn-&-Yahr Pflegegeld 2026
———— —————- ———————————- ————– ——————
2 27 bis < 47,5 Selbstständigkeit teilweise erhalten II–III 347 €
3 47,5 bis < 70 schwere Beeinträchtigung, Fluktuationen III 599 €
4 70 bis < 90 schwerste Beeinträchtigung, Rollstuhl IV 800 €
5 90 bis 100 schwerste + Sonder­pflegebedarf V 990 €

Quelle: § 15 SGB XI i. V. m. § 14 SGB XI (Begutachtungs­richtlinie des GKV-Spitzenverbandes).

Parkinson-Spezifika in der Begutachtung

  • ON-/OFF-Fluktuationen: In den OFF-Phasen bist du möglicherweise mehrere Stunden am Tag immobil, obwohl du in den ON-Phasen noch selbstständig bist. Der MD bewertet beide Phasen — dokumentiere die Dauer.
  • Nicht-motorische Symptome: Depression, Schlaf­störungen, autonome Störungen (Blasen­funktion, Blutdruck), Riech­störungen zählen ebenfalls in die Bewertung (Modul 3 und Modul 2).
  • Parkinson-Demenz: Wenn im Verlauf eine Demenz auftritt, kann das Modul 2 (Kognition) und Modul 3 (Verhalten) so stark belastet sein, dass ein höherer Pflegegrad gerechtfertigt ist.
  • Therapie­geräte: Duodopa-Pumpe, Apomorphin-Pumpe, Tiefe Hirnstimulation (THS) — die Bedienung und Überwachung fließt in Modul 5 (Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen) ein.

Wann gibt es Probleme bei der Einstufung?

  • Wenn der Gutachter die OFF-Phasen nicht sieht: Der MD begutachtet dich in einem begrenzten Zeitfenster. Wenn du zufällig in einer ON-Phase bist, kann der Gutachter die Schwere der Erkrankung unterschätzen. Lösung: Ausführliches Tagebuch vorlegen, OFF-Phasen mit Zeiten dokumentieren.
  • Wenn die Pflegekasse „Hilfe durch Angehörige“ abzieht: Das NBA bewertet ausschließlich die Selbstständigkeit. Welche Person hilft, spielt keine Rolle. Sollte im Bescheid etwas anderes stehen, ist das ein häufiger Fehler — Widerspruch lohnt sich.
  • Wenn der Gutachter Parkinson nicht kennt: Die Begutachtungs­richtlinie ist nicht diagnosespezifisch. Manche Gutachter sind mit Parkinson-Fluktuationen weniger vertraut als mit Demenz oder Schlaganfall. Lösung: Arztbrief mit Hoehn-&-Yahr-Stadium und UPDRS-Score mitgeben.

Verlauf der Erkrankung: Warum Höherstufung dazugehört

Parkinson ist eine fortschreitende Erkrankung

Im Gegensatz zu einem Schlaganfall verändert sich dein Hilfebedarf bei Parkinson kontinuierlich. Die meisten Erkrankten erhalten zunächst Pflegegrad 2 oder 3 und stellen im Verlauf von 2–5 Jahren einen Antrag auf Höherstufung.

Typische Entwicklung:

  • Jahr 0–2 nach Diagnose: Pflegegrad 2 möglich, vor allem in fortgeschrittenen Diagnose­zeitpunkten
  • Jahr 3–7: Pflegegrad 3, zunehmende Fluktuationen, Therapie­eskalation (Apomorphin-Pumpe, THS)
  • Jahr 8–15: Pflegegrad 4 oder 5, häufig Pflegeheim oder 24-Stunden-Pflege

Höherstufungs­antrag stellen

Wenn sich dein Zustand deutlich verschlechtert, kannst du jederzeit einen Höherstufungs­antrag stellen. Dazu brauchst du:

  1. Schriftlichen Antrag an die Pflegekasse (formlos, „Hiermit beantrage ich die Höherstufung meines Pflegegrads“)
  2. Aktuelle Arztbriefe, die die Verschlechterung dokumentieren
  3. Pflegeprotokoll mit Datum und Uhrzeiten der Hilfe­leistungen
  4. Therapieberichte, falls sich an der Therapie etwas geändert hat

Die Pflegekasse beauftragt dann ein neues MD-Gutachten. Die Frist für den Bescheid beträgt in der Regel 5 Wochen (§ 18 Abs. 3a SGB XI), bei ärztlicher Begutachtung bis zu 7 Wochen.

Wichtige Fristen

  • Antrag auf Pflegegrad: so früh wie möglich, rückwirkende Leistung vor Antrag gibt es nicht
  • Widerspruch gegen Ablehnung: 1 Monat nach Zugang des Bescheids (§ 84 SGG)
  • Klage vor dem Sozial­gericht: 1 Monat nach Zugang des Widerspruchs­bescheids (§ 87 SGG)
  • Höherstufungs­antrag: jederzeit, ohne Wartezeit zur vorherigen Einstufung

Parkinson und Schwerbehinderung: GdB nach § 152 SGB IX

Zwei Anträge, zwei verschiedene Systeme

Viele Parkinson-Patienten sind unsicher: Pflegegrad oder Schwerbehinderung? Die Antwort ist: beides, unabhängig voneinander.

  • Pflegegrad (SGB XI) → pflegerischer Hilfebedarf, ausgezahlt als Pflegegeld oder Pflegesach­leistung
  • GdB / Schwerbehinderung (SGB IX, § 152) → Grad der Behinderung, Ausweis, Nachteils­ausgleiche

Welcher GdB bei Parkinson?

Die Versorgungs­medizin-Verordnung (VersMedV) gibt für Parkinson typische GdB-Werte vor:

  • Leichte Form (keine oder geringe Funktions­einschränkung): GdB 30–40
  • Mittelschwere Form (erhebliche Funktions­einschränkung, Therapie erforderlich):

    Schwerbehinderung prüfen lassen nach § 152 SGB IX. Der GdS richtet sich nach der VersMedV-Anlage (Teil B Abschnitt 3.6 — Extrapyramidale Syndrome, ICD-10 G20 Parkinson-Syndrom), verlaufsform-spezifisch:

    • Leichte Frühform (ein- oder beidseitig, geringe Störung der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichtsstörung, geringe Verlangsamung): GdS 30–40
    • Mittlere Ausprägung (deutliche Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, Unsicherheit beim Umdrehen, stärkere Verlangsamung): GdS 50–70
    • Schwere Ausprägung (schwere Störung der Bewegungsabläufe bis zur Immobilität): GdS 80–100

    Ausführliche Pflegegrad-Antrags-Wegweiser und Versorgungs-Tabelle siehe Parkinson-Pflegegrad beantragen (Hauptpost).

  • Schwere Form (starke Funktions­einschränkung, Pflegebedarf): GdB 80–100

Vorteile des Schwerbehinderten­ausweises

Mit einem GdB ab 50 erhältst du:

  • Steuerlichen Pauschbetrag (§ 33b EStG, Behinderten-Pauschbetrag): je nach GdB zwischen 384 € (GdB 20) und 7.400 € (hilflos/Blind/Taubblind) pro Jahr
  • Kündigungs­schutz am Arbeitsplatz (ab GdB 50, § 168 SGB IX)
  • Mehr Urlaub (5 Tage zusätzlich nach § 208 SGB IX, je nach Tarif)
  • Ermäßigung bei Bussen, Bahnen, Eintritten, Kfz-Steuer
  • Begleitperson kostenfrei bei vielen Freizeit­einrichtungen (Merkzeichen B)

Antrag Schwerbehinderung

Den Schwerbehinderten­antrag stellst du beim Versorgungs­amt deines Bundeslandes (in Bayern: Zentrum Bayern Familie und Soziales). Du brauchst:

  • Ärztliche Befunde (Neurologe, Hausarzt)
  • Diagnose­schlüssel ICD-10 G20 (Primär Parkinson-Syndrom)
  • Entlassungs­berichte aus Kliniken und Reha-Einrichtungen
  • Liste der Medikamente

Die Bearbeitung dauert 3 bis 6 Monate. Bei einer Ablehnung kannst du Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen.


FAQ: Parkinson und Pflegegrad

Wie schnell sollte ich den Pflegegrad bei Parkinson beantragen?

Stelle den Antrag so früh wie möglich — auch wenn du noch keine schwere Beeinträchtigung hast. Weil Parkinson fortschreitet, ist es wahrscheinlich, dass du im Verlauf einen höheren Pflegegrad brauchst. Eine rückwirkende Leistung vor Antrag­stellung gibt es nicht.

Bekomme ich mit Parkinson automatisch einen Pflegegrad?

Nein. Pflegegrad wird nur auf Antrag gewährt. Du musst selbst aktiv werden — oder eine bevollmächtigte Person beauftragen (Angehörige, Betreuer, Sozialdienst).

Kann ich nach der Begutachtung Widerspruch einlegen?

Ja, immer. Wenn der Pflegegrad zu niedrig ist oder du keinen bekommst, lege innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch ein (§ 84 SGG). Die Pflegekasse holt dann ein zweites MD-Gutachten ein.

Wie werden OFF-Phasen bei der Begutachtung berücksichtigt?

Das NBA bewertet deine Selbstständigkeit im Alltag. Wenn du in OFF-Phasen mehrere Stunden am Tag auf Hilfe angewiesen bist, muss das in die Bewertung einfließen. Dokumentiere die OFF-Phasen mit Datum, Uhrzeit und Dauer. Der MD-Gutachter beurteilt nicht nur eine Moment­aufnahme, sondern den typischen Tagesablauf.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und GdB?

  • Pflegegrad (SGB XI) → pflegerischer Hilfebedarf, ausgezahlt als Pflegegeld oder Pflegesach­leistung
  • GdB / Schwerbehinderung (SGB IX, § 152) → Grad der Behinderung, Ausweis, Nachteils­ausgleiche

Beide Anträge sind unabhängig voneinander. Du kannst beide beantragen — Pflegegrad bei Parkinson und Schwerbehinderung (GdB 50, 60, 70, 80, 90 oder 100) sind keine Gegensätze.

Wann sollte ich einen Höherstufungs­antrag stellen?

Sobald sich dein Zustand deutlich verschlechtert hat. Typische Auslöser:

  • Wiederholte Stürze oder Freezing-Episoden
  • Erhöhung der Medikamenten­dosis oder Umstellung auf Pumpe/THS
  • Auftreten einer Parkinson-Demenz
  • Aufnahme in ein Pflegeheim oder 24-Stunden-Pflege
  • Verlust der Fahrtüchtigkeit

Eine Wartezeit zur vorherigen Einstufung gibt es nicht.

Wird die Tiefe Hirnstimulation (THS) im Pflegegrad berücksichtigt?

Indirekt. Die THS selbst ist kein Pflegegrad-Kriterium. Aber die OP-Folgen (Kontrolle der Batterie, Einstellung der Stimulations­parameter, mögliche Neben­wirkungen) und der zugrunde liegende Krankheits­verlauf fließen in Modul 5 (Umgang mit therapiebedingten Anforderungen) und Modul 3 (Verhaltens­änderungen) ein.

Wo finde ich weitere Hilfe?

  • Pflegestützpunkte der Bundesländer (kostenlose, wohnortnahe Beratung)
  • Sozialverband VdK Deutschland (Mitgliedschaft, Rechts­schutz, Beratung)
  • Sozialverband Deutschland (SoVD) (Mitgliedschaft, Rechts­schutz, Beratung)
  • Unabhängige Patienten­beratung Deutschland (UPD), Telefon 0800 011 77 22 (kostenfrei)
  • Deutsche Parkinson Vereinigung (dPV) — Selbsthilfe­organisation für Parkinson-Erkrankte
  • Verbraucherzentrale, Beratungsangebot zu Pflege und Schwerbehinderung

Nächste Schritte

  1. Antrag jetzt stellen: Ruf deine Pflegekasse an oder stell den Antrag online. Ein Tag Verzögerung kostet Geld.
  2. Dokumentation sammeln: Neurologische Befunde, Medikamenten­plan, OFF-Phasen-Tagebuch, Therapie­berichte, Hilfsmittel-Liste.
  3. Schwerbehinderung parallel beantragen: Versorgungs­amt, Antrag mit ICD-10 G20, Bearbeitung dauert 3–6 Monate.
  4. Beratung holen: Pflegestützpunkt, Sozialverband oder Deutsche Parkinson Vereinigung — alle helfen kostenlos oder für wenig Geld.
  5. Bei Ablehnung Widerspruch einlegen: Frist einen Monat, Schriftform, Begründung nicht zwingend erforderlich.
  6. Bei Verschlechterung Höherstufung beantragen: jederzeit, ohne Wartezeit.

Quellen: § 14 SGB XI (Pflegegrad), § 15 SGB XI (Pflegegrade und Punkt­schwellen), § 18 SGB XI (Begutachtungs­verfahren), § 37 SGB XI (Pflegegeld), § 39 SGB XI (Verhinderungspflege), § 42 SGB XI (Kurzzeitpflege), § 84 SGG (Widerspruchsfrist), § 87 SGG (Klagefrist), § 152 SGB IX (Schwerbehinderung), VersMedV (Versorgungs­medizin-Verordnung, GdB-Tabelle für Parkinson ICD-10 G20), Begutachtungs­richtlinie des GKV-Spitzen­verbandes (BRi 2021), Pflegegeld-Übersicht 2026 nach § 37 SGB XI.

Wichtig: Diese Seite dient der Information über das Pflegegrad-Verfahren bei Parkinson. Sie ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflege­beratung. Für eine Erst­beratung wende dich an einen Pflege­stütz­punkt, die Unabhängige Patienten­beratung (UPD), einen Sozial­verband oder die Deutsche Parkinson Vereinigung (dPV). Bei einem Notfall wähle 112.


Über den Autor

Salomo Swoboda ist Vereinsgründer des Sozialrat Deutschland e. V. und Autor dieser Reihe zu Sozialleistungen, Pflege und Rehabilitation. Texte werden regelmäßig gepflegt und mit den jeweils aktuellen SGB-Normen abgeglichen.

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