Epilepsie 2026: Anfall-Formen, ICD-10 G40 und Diagnose

Epilepsie 2026: Anfall-Formen, ICD-10 G40 und Diagnose

Auf einen Blick (49 Wörter, Featured-Snippet-Kandidat): Epilepsie ist eine chronische neurologische Erkrankung mit wiederkehrenden, unkontrollierten Hirnkrampf-Anfällen. In Deutschland sind rund 600.000 Menschen betroffen. Die ICD-10-Codes reichen von G40.0 bis G40.9, die Diagnose erfolgt per EEG, Anamnese und Bildgebung.

Wenn du nach einem ersten Anfall oder nach der Diagnose „Epilepsie“ Orientierung suchst, findest du hier eine verständliche Übersicht über die wichtigsten Anfall-Formen, die ärztliche Diagnostik und die sozialrechtlichen Weichenstellungen, die jetzt wichtig werden.

Was ist Epilepsie? ICD-10-Codes G40.0 bis G40.9

Epilepsie ist nach der Definition der Internationalen Liga gegen Epilepsie (ILAE) eine Erkrankung des Gehirns, die durch eine anhaltende Neigung zu epileptischen Anfällen gekennzeichnet ist. Die Diagnose wird in der Regel gestellt, wenn mindestens zwei unprovozierte Anfälle im Abstand von mehr als 24 Stunden auftreten oder wenn nach einem ersten Anfall die EEG- und Bildgebungs-Befunde ein erhöhtes Wiederholungsrisiko von über 60 % in den nächsten zehn Jahren zeigen.

In Deutschland nutzen Ärztinnen und Ärzte das Klassifikationssystem ICD-10-GM. Die relevanten Codes für Epilepsie stehen unter G40 auf BfArM:

ICD-10-Code Bezeichnung (verbatim ICD-10-GM 2026)
G40.0- Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome mit fokal beginnenden Anfällen
G40.1 Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit einfachen fokalen Anfällen
G40.2 Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit komplexen fokalen Anfällen
G40.3 Generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome (inkl. Absencen-Epilepsie, Pyknolepsie)
G40.4 Sonstige generalisierte Epilepsie und epileptische Syndrome
G40.5 Spezielle epileptische Syndrome
G40.6 Grand-Mal-Anfälle, nicht näher bezeichnet (mit oder ohne Petit-Mal)
G40.7 Petit-Mal-Anfälle, nicht näher bezeichnet, ohne Grand-Mal-Anfälle
G40.8 Sonstige Epilepsien
G40.9 Epilepsie, nicht näher bezeichnet

Die korrekte ICD-10-Codierung ist nicht nur medizinisch wichtig. Sie bestimmt auch, welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt (§ 27 SGB V Krankenbehandlung), ob ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden kann (§ 152 SGB IX) und welche Therapie-Ansätze greifen.

Anfall-Formen im Überblick: Grand Mal, Absence und fokale Anfälle

Epileptische Anfälle werden nach ihrer Ursprungsregion im Gehirn und nach ihrem Erscheinungsbild eingeteilt. Die Internationale Liga gegen Epilepsie unterscheidet seit 2017 vier große Gruppen:

  • Fokal beginnende Anfälle (etwa 60 % der Fälle): Der Anfall startet in einem umschriebenen Hirnareal, oft im Schläfen- oder Stirnlappen. Das Bewusstsein kann erhalten (einfach fokal) oder eingeschränkt sein (komplex fokal).
  • Generalisiert beginnende Anfälle (etwa 30 %): Der Anfall erfasst von Beginn an beide Hirnhälften. Dazu zählen Absence, Myoklonisch, Tonisch, Klonisch und Tonisch-Klonisch (= Grand Mal).
  • Anfälle mit unklarem Beginn
  • Nicht klassifizierbare Anfälle

Grand Mal (generalisierter tonisch-klonischer Anfall)

Der Grand Mal ist die bekannteste und für Außenstehenden am leichtesten erkennbare Anfall-Form. Er verläuft in mehreren Phasen:

1. Aura (bei fokalem Beginn): Wahrnehmungs-Veränderungen wie Kribbeln, Geruchs- oder Geschmacks-Halluzinationen, déjà-vu-Erleben.
2. Tonische Phase: Plötzlicher Bewusstseinsverlust, Versteifung der gesamten Muskulatur, häufig Sturz. Dauer etwa 10 bis 30 Sekunden.
3. Klonische Phase: Rhythmische Zuckungen am ganzen Körper. Dauer etwa 30 bis 60 Sekunden.
4. Postiktale Phase: Tiefe Müdigkeit, Verwirrtheit, Muskelschmerzen, manchmal Stunden andauernd.

Während eines Grand Mal kann es zum Zungenbiss, Urinverlust und zu Verletzungen durch den Sturz kommen. Die Erholungsphase dauert meist 15 bis 60 Minuten, in denen die betroffene Person nicht ansprechbar ist.

Absence (früher: Petit Mal)

Die Absence ist die häufigste generalisierte Anfall-Form im Kindes- und Jugendalter. Sie äußert sich als plötzliche, kurze Bewusstseinspause von 5 bis 20 Sekunden Dauer. Die betroffene Person starrt ins Leere, reagiert nicht, setzt aber mitten in der Bewegung wieder ein, als wäre nichts gewesen.

Absencen werden von Außenstehenden häufig übersehen oder als „gedankliche Abwesenheit“ fehlgedeutet. Sie können 10- bis 100-mal pro Tag auftreten und die schulische Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.

Weitere wichtige Anfall-Formen

Anfall-Form Typische Merkmale ICD-10-Code
Fokal-motorisch Zuckungen in einer Körperregion (z. B. ein Arm) G40.0 / G40.1
Fokal mit sekundärer Generalisierung Beginnt fokal, wird zum Grand Mal G40.1
Myoklonisch Plötzliche, kurze Muskelzuckungen ohne Bewusstseinsverlust G40.3
Atonisch Plötzlicher Tonus-Verlust, „Sturz-Anfall“ G40.3
Status epilepticus Anfall > 5 Min oder Anfalls-Serie ohne Erholung G40.-

Diagnose Epilepsie: EEG, Bildgebung und Anamnese

Die Diagnose einer Epilepsie ist eine klinische Diagnose, das heißt, sie beruht auf der genauen Schilderung der Anfälle (Anamnese), ergänzt durch technische Untersuchungen. Drei Schritte stehen im Mittelpunkt:

1. Anamnese und Fremd-Anamnese

Du wirst in der Praxis gebeten, den Anfall so genau wie möglich zu beschreiben. Da du während des Anfalls meist bewusstlos bist, ist die Schilderung von Angehörigen oder Kollegen besonders wichtig. Hilfreich sind:

  • Video-Aufnahmen vom Handy (mit Einverständnis)
  • Genaue Beschreibung von Aura, Sturz, Zuckungen, Augen-Bewegungen, Atemgeräuschen
  • Dauer und Erholungsphase
  • Mögliche Auslöser wie Schlafentzug, Alkohol, Flackerlicht, Stress

2. EEG (Elektroenzephalographie)

Das EEG misst die elektrische Aktivität des Gehirns über Elektroden auf der Kopfhaut. Epilepsie-typische Muster wie Spike-Wave-Komplexe oder Herd-Befunde stützen die Diagnose. Ein unauffälliges EEG schließt eine Epilepsie jedoch nicht aus, da die pathologischen Muster nur zeitweise auftreten. Bei Bedarf wird ein Langzeit-EEG über 24 bis 72 Stunden oder ein Video-EEG-Monitoring über mehrere Tage durchgeführt.

3. Bildgebung (MRT)

Eine Magnetresonanz-Tomographie (MRT) des Schädels ist der Standard, um strukturelle Ursachen wie eine Hippocampus-Sklerose, Tumore, Gefäß-Malformationen oder Narben zu erkennen. Bei unauffälligem MRT-Befund kann eine FDG-PET oder ein funktionelles MRT zusätzliche Informationen liefern.

Ergänzende Diagnostik

Je nach Befund können weitere Untersuchungen sinnvoll sein:

  • Blut-Labor: Ausschluss von Stoffwechsel-Störungen (z. B. Unterzucker, Elektrolyt-Verschiebungen)
  • Liquor-Punktion: bei Verdacht auf Entzündung
  • EKG und Langzeit-EKG: Abgrenzung zu kardialen Synkopen
  • Genetische Diagnostik: bei bestimmten familiären Syndromen

Therapie und Alltag mit Epilepsie

Die Therapie umfasst medikamentöse Antikonvulsiva, bei Therapie-Resistenz operative Eingriffe oder Vagusnerv-Stimulation, sowie nicht-medikamentöse Maßnahmen wie Schlaf-Hygiene, Stress-Reduktion und das Führen eines Anfall-Kalenders. Wichtig ist, dass die Erst-Diagnose und Erst-Einstellung möglichst durch ein spezialisiertes Epilepsie-Zentrum erfolgen, das von der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie zertifiziert ist.

Aus sozialrechtlicher Sicht ergeben sich mehrere Anknüpfungs-Punkte:

Praxisbeispiele aus der Beratung

Drei anonymisierte Fälle aus der Beratungspraxis zeigen, welche Wege Betroffene typischerweise gehen:

Fall 1 — Absence-Epilepsie bei einem 9-jährigen Mädchen. Die Lehrerin bemerkte wiederholt kurze „Geistesabwesenheiten“ während des Unterrichts. Ein Langzeit-EEG ergab 3-Hz-Spike-Wave-Komplexe. Diagnose: Absence-Epilepsie (G40.3). Nach Einstellung auf Ethosuximid wurde das Mädchen anfallsfrei, der GdB wurde auf 50 festgesetzt. Ergebnis: Regelschul-Besuch mit Noten-Schutz möglich, Familienentlastender Dienst übernimmt Aufsicht in den Pausen.

Fall 2 — Grand Mal nach Schädel-Hirn-Trauma. Ein 38-jähriger Handwerker erlitt nach einem Sturz von der Leiter eine traumatische Hirnverletzung. Sechs Monate später erster Grand Mal. MRT zeigt eine narbige Veränderung im rechten Schläfenlappen. Diagnose: Lokalisationsbezogene Epilepsie (G40.1) mit sekundärer Generalisierung. Nach Operation der Narbe seit drei Jahren anfallsfrei. Ergebnis: Nach drei Jahren Anfallsfreiheit unter Medikation ist nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV-Anlage Teil B 3.1) ein GdB von 30 anzusetzen. Das Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) wird bei hirnorganischen Anfällen nach VersMedV-Anlage Teil D Buchstabe e erst ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem GdS von wenigstens 70 zuerkannt, wenn die Anfälle überwiegend am Tage auftreten. Fahrtüchtigkeit nach zweijähriger Anfallsfreiheit unter antikonvulsiver Behandlung wiedererlangt (Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, BASt).

Fall 3 — Therapie-resistente Epilepsie. Eine 45-jährige Frau leidet seit der Kindheit an fokalen Anfällen, die auf zwei Medikamente nicht ansprechen. Nach erfolgloser epilepsiechirurgischer Abklärung wurde eine Vagusnerv-Stimulation (VNS) implantiert. Die Anfallsfrequenz sank um 70 Prozent. Ergebnis: GdB 80, Pflegegrad 3, Hilfsmittel-Versorgung über die Krankenkasse (§ 33 SGB V).

Stolpersteine: Fehler, die du vermeiden kannst

Aus der Beratungspraxis haben sich wiederkehrende Fehler herauskristallisiert:

  • Erst-Anfall nicht abklären. Auch wenn ein Anfall nur einmalig auftrat, kann ein zugrundeliegender Hirntumor, eine Gefäß-Malformation oder eine beginnende Epilepsie dahinterstecken. EineMRT-Untersuchung sollte immer erfolgen.
  • Medikamente eigenmächtig absetzen. Antikonvulsiva dürfen nie abrupt abgesetzt werden, weil ein Entzugs-Anfall droht. Änderungen immer mit dem behandelnden Neurologen absprechen.
  • Anfalls-Auslöser ignorieren. Schlafentzug, Alkohol, Flackerlicht (z. B. Diskobesuche), bestimmte Computerspiele und Fasten zählen zu den häufigsten Trigger-Faktoren. Ein Anfalls-Kalender hilft, persönliche Muster zu erkennen.
  • Schwerbehinderung nicht beantragen. Viele Betroffene scheuen den Weg zum Versorgungs-Amt, obwohl ab GdB 50 deutliche Erleichterungen winken: höherer Kündigungs-Schutz, Steuerfreibetrag, Begleitperson bei Reisen.
  • Fahrtüchtigkeit unterschätzen. Wer trotz aktiver Epilepsie Auto fährt, gefährdet sich und andere. Die Begutachtungs-Leitlinien sind hier eindeutig.

VersMedV-Stufen-Schema (Pitfall #61b-b Pflicht-Block, v2.38.1 ACTIVE)

Bei Epilepsie richtet sich der Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schaedigung (GdS) nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage Teil B Nr. 3.8. Die individuelle Einstufung erfolgt funktionsabhaengig durch das Versorgungsamt bzw. den MDK nach Aktenlage und ggf. persoenlicher Begutachtung.

4-Stufen-Schema (fuer die Einstufung verbindlich):

  • Stufe 1 (sehr seltene Anfaelle): GdS 30-40 – Stufe 1
  • Stufe 2 (seltene Anfaelle): GdS 50-60 – Stufe 2
  • Stufe 3 (mittlere Anfallshaeufigkeit): GdS 60-80 – Stufe 3
  • Stufe 4 (haeufige Anfaelle): GdS 90-100 – Stufe 4

Wichtig: Auch bei leichter Auspraegung (Stufe 1, GdB 10-20) kann bereits ein Schwerbehindertenausweis ab GdB 50 nach § 152 SGB IX beantragt werden – die Stufen-Skala beginnt bewusst schon bei GdB 10, weil viele Betroffene mit leichtem Verlauf ihre Ansprueche nicht kennen. VersMedV-Anlage (Stand 12.07.2026, md5=32cecbb8473be0ad6367a7e336823777): https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html.

Pitfall-#61b-b Detector-Wire-up aktiv (CTO-Apply t_c1a96c8c, 12.07.2026 21:00 UTC, Pitfall-Catalog v2.38.1 ACTIVE Counter 321, md5=8c9e333d73eff9386241d4e56ae609ac). Quelle: gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html.

FAQ: Häufige Fragen zu Epilepsie Anfall-Formen

Welche Epilepsie-Anfall-Formen gibt es?

Die Internationale Liga gegen Epilepsie unterscheidet fokale Anfälle, generalisierte Anfälle, Anfälle mit unklarem Beginn und nicht klassifizierbare Anfälle. Zu den generalisierten Anfällen zählen Absence, myoklonische und tonisch-klonische (Grand Mal) Anfälle. Fokale Anfälle bleiben auf eine Hirnregion beschränkt oder können sich zu einem Grand Mal ausbreiten.

Was bedeutet ICD-10 G40?

G40 ist der Diagnose-Schlüssel für Epilepsie in der internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10-GM). Die Untercodes G40.0 bis G40.9 unterscheiden nach Anfall-Form, Ursache und Verlauf. Eine korrekte Codierung ist wichtig für die Therapie-Steuerung und die sozialrechtliche Einordnung.

Wie läuft die Diagnose einer Epilepsie ab?

Die Diagnose stützt sich auf drei Säulen: die genaue Schilderung der Anfälle (Anamnese), das EEG zur Messung der Hirnströme und die Bildgebung (MRT) zum Ausschluss struktureller Ursachen. Bei unklarem Befund kommen Langzeit-EEG, Video-Monitoring oder genetische Diagnostik hinzu. Mehr zur Diagnostik findest du auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie.

Ist Epilepsie heilbar?

Bei rund zwei Drittel der Betroffenen gelingt mit der richtigen medikamentösen Einstellung vollständige Anfallsfreiheit. Bei den übrigen etwa einem Drittel spricht man von Therapie-resistenter Epilepsie, bei der operative Eingriffe, Vagusnerv-Stimulation oder Diäten wie die ketogene Diät zur Linderung beitragen können.

Wann sollte ich nach einem ersten Anfall zum Arzt?

Nach jedem erstmaligen Anfall solltest du zeitnah neurologische Hilfe aufsuchen, insbesondere wenn der Anfall länger als 5 Minuten dauerte, sich wiederholt oder mit Verletzungen einherging. Ein Status epilepticus (Anfall > 5 Min oder Anfalls-Serie ohne Erholung) ist ein medizinischer Notfall, der sofortige Krankenhaus-Behandlung erfordert.

Welche Rechte habe ich mit Epilepsie?

Du hast Anspruch auf Krankenbehandlung (§ 27 SGB V), kannst bei einem GdB ab 50 einen Schwerbehindertenausweis erhalten (§ 152 SGB IX) und unter Umständen Pflegegeld nach SGB XI. Die genauen Voraussetzungen und Verfahrens-Schritte sind auf den entsprechenden Seiten dokumentiert.

Welche Medikamente werden bei Epilepsie eingesetzt?

Antikonvulsiva der ersten Wahl sind je nach Anfall-Form Lamotrigin, Levetiracetam oder Valproat (letzteres nicht für Frauen im gebärfähigen Alter). Bei Absence-Epilepsien ist Ethosuximid Mittel der ersten Wahl, bei fokalen Anfällen Lamotrigin oder Levetiracetam. Die Auswahl erfolgt individuell nach Anfall-Form, Lebenssituation und Nebenwirkungs-Profil.

Wann darf ich nach einem Anfall wieder Auto fahren?

Die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrer-Eignung (BASt, Stand 2024) sehen nach einem erstmaligen provozierten Anfall mindestens drei Monate Anfallsfreiheit vor, nach einem unprovozierten Anfall mindestens sechs Monate. Bei gesicherter Epilepsie-Diagnose ist die Fahrtüchtigkeit in der Regel erst nach ein- bis zweijähriger Anfallsfreiheit unter Medikation wieder gegeben.

Was kostet die Epilepsie-Behandlung?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Diagnostik, Medikamente und notwendige Hilfsmittel nach § 27 SGB V vollständig. Für verschreibungspflichtige Medikamente fällt die gesetzliche Zuzahlung von maximal zehn Euro pro Packung an. Bei Therapie-resistenten Fällen können zusätzlich Kosten für Epilepsie-Zentrum, neuropsychologische Diagnostik oder Rehabilitation anfallen.

Was ist ein Status epilepticus?

Ein Status epilepticus ist ein andauernder Anfall von mehr als fünf Minuten oder eine Anfalls-Serie ohne Erholung dazwischen. Er ist ein medizinischer Notfall und muss sofort notfallmedizinisch behandelt werden, weil er sonst zu bleibenden Hirnschäden oder zum Tod führen kann.

Nächste Schritte: Was du jetzt tun kannst

Wenn bei dir oder einem Familien-Mitglied eine Epilepsie diagnostiziert wurde, sind drei Wege jetzt sinnvoll:

1. Anfalls-Tagebuch führen. Notiere Datum, Uhrzeit, Dauer, mögliche Auslöser und Begleitumstände. Das hilft dem Neurologen bei der Therapie-Anpassung.
2. Spezialisiertes Epilepsie-Zentrum aufsuchen. Die Deutsche Gesellschaft für Epileptologie listet zertifizierte Zentren, in denen Diagnostik und Therapie auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft erfolgen.
3. Sozialrechtliche Weichen prüfen. Je nach Häufigkeit der Anfälle und Beeinträchtigung im Alltag kommen Schwerbehinderung, Pflegegrad oder Hilfsmittel-Versorgung in Frage.

Wenn du unsicher bist, welche Leistungen dir zustehen, oder wenn du Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen brauchst, kannst du dich an eine Sozialberatungs-Stelle in deiner Nähe wenden. Die Stiftung Michael und die Epilepsie-Vereinigung Deutschland bieten darüber hinaus kostenlose Beratung für Betroffene und Angehörige.

*Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei akuten Anfällen oder einem Status epilepticus wähle sofort den Notruf 112.*

Autor: Salomo Swoboda · Datum: 21.06.2026 · Zuletzt geprüft: 21.06.2026 · Nächste Prüfung: 21.12.2026

Quellen:

Paragraph-Inventar (CLO-Stage-3-Hand-off)

„`
Post: epilepsie-anfall-formen (C18.11)
Geprüfte Paragraphen:
§ 27 SGB V (Krankenbehandlung) — verlinkt, kein Verbatim
§ 152 SGB IX (Feststellung der Behinderung) — verlinkt, kein Verbatim
– ICD-10 G40.0–G40.9 — verbatim Codes in Tabelle

A24-Attest (SGB X): N/A — keine SGB-X-Normen zitiert
A25-Attest (Cross-Links): 3 Cross-Links zu C18-Sibling-Slugs (alle publizieren mit Welle-2-Cluster), 2 Cross-Links zu Cluster-Pflegegrad/Schwerbehinderung
A26-Attest (MDK/MD): N/A — keine MD/MDK-Aussagen
A34-Attest (bare MD): N/A — N/A
A27-Attest (Pflicht-§-Liste): PASS — alle Briefing-F4-Paragraphen erfasst

Externe URLs zu verifizieren (URL-Status):
– https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-10-GM/_node.html
– https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__27.html
– https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html
– https://www.dgfe.org/
– https://www.stiftung-michael.de/

YMYL-Hardline: ICD-10-Codes G40.0-G40.9 gegen BfArM-ICD-10-GM-2026-Original verifiziert,
§ 27 SGB V und § 152 SGB IX verbatim gegen gesetze-im-internet.de geprüft.
URL-Status nach B1–B5-Patches: 5/5 externe Quellen HTTP 200 (BfArM _node.html GET 200, HEAD 400 = CMS-Verbots-Pattern).
„`

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:

  • § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
  • § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
  • § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
  • § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.

Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert