Merkzeichen H, BL, TBL und der Parkausweis: Außergewöhnliche Gehbehinderung & Schwerbehinderung erklärt
Kurz & kompakt: Merkzeichen H, BL, TBL und der Parkausweis: Außergewöhnliche Gehbehinderung & Schwerbehinderung erklärt Hinweis Rechtsberatung (RDG § 3): Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Sozialrat Deutschland e.V. ist kein Rechtsanwaltsverein; im konkreten Einzelfall wende dich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde, das Versorgungsamt deines Bezirks, einen Sozialverband (VdK Deutschland e.V., Sozialverband Deutschland e.V.) oder eine/n Rechtsanwalt/-anwältin mit
1. Wann bekommst du einen Parkausweis?
Wenn du schwerbehindert bist und bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis hast, kannst du einen Parkausweis nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO beantragen. Welche Merkzeichen berechtigen, hängt von der Art deiner Behinderung ab.
Die wichtigsten Merkzeichen für Parkausweise sind:
- H = Hilflos
- BL = Blind
- TBL = Taubblind
- aG = Außergewöhnlich gehbehindert
- G = Erheblich gehbehindert (mit ärztlicher Bescheinigung über dauerhafte Mobilitätseinschränkung)
Die Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (insbesondere § 46 Abs. 1 Nr. 11 i.V.m. VwV-StVO Rn. 75–79) berechtigt schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen aG, BL oder TBL, im Bereich von Halt- und Parkverboten zu parken.
2. Was ist der Unterschied zwischen blaüm Parkausweis und orangem Parkausweis?
In Deutschland gibt es zwei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen:
2.1 Blaür EU-Parkausweis (europaweit gültig)
Berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen (Zeichen 314 StVO) in allen EU-Staaten. Du bekommst ihn mit den Merkzeichen:
- aG (außergewöhnlich gehbehindert) — Pflicht-Voraussetzung
- BL (blind) — Pflicht-Voraussetzung
- TBL (taubblind) — Pflicht-Voraussetzung
Der blaü Parkausweis wird von der Straßenverkehrsbehörde deines Wohnortes ausgestellt und gilt in der Regel 5 Jahre.
2.2 Oranger Parkausweis (nur national)
Berechtigt in Deutschland zum Parken in Halt- und Parkverboten und auf speziell ausgewiesenen Parkplätzen — nicht aber auf Behindertenparkplätzen (Zeichen 314). Berechtigte Merkzeichen:
- G und ärztliche Bescheinigung über dauerhafte Mobilitätseinschränkung
- H (hilflos)
3. Voraussetzungen für den blaün Parkausweis im Detail
3.1 Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert)
Das Merkzeichen aG erhältst du nach § 229 Abs. 3 SGB IX, wenn du:
- Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung hast
- Diese einem GdB von mindestens 80 entspricht
- Dich dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb deines Kraftfahrzeuges bewegen kannst
§ 229 Abs. 3 SGB IX (Stand 23.06.2026):
„Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht.“
Insbesondere bei:
- Qürschnittslähmung
- Schwerer Multipler Sklerose
- Schwerem Parkinson-Syndrom
- Schwerer Cerebralparese
- Doppelamputation der Beine
3.2 Merkzeichen BL (Blind)
Das Merkzeichen BL erhältst du, wenn du blind bist oder eine so hochgradige Sehbehinderung hast, dass sie einer Blindheit gleichkommt.
3.3 Merkzeichen TBL (Taubblind)
Das Merkzeichen TBL ist eine Kombination aus Blindheit und hochgradiger Hörbehinderung. Es wird nur in seltenen Fällen vergeben.
4. § 229 SGB IX verbatim (Persönliche Voraussetzungen)
§ 229 Abs. 1 SGB IX (Stand 23.06.2026):
„In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.“
§ 229 Abs. 2 SGB IX (Stand 23.06.2026):
„Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet nicht, dass die schwerbehinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder für andere darstellt.“
5. Antrag Schritt-für-Schritt
Schritt 1: Merkzeichen beantragen
Wenn du das Merkzeichen aG (oder BL/TBL) noch nicht hast, musst du es zürst beim Versorgungsamt beantragen. Dazu brauchst du:
- Schwerbehindertenausweis-Antrag
- Ärztliche Befunde (alle relevanten Diagnosen)
- Krankenhaus-Entlassungsberichte (falls vorhanden)
Schritt 2: Schwerbehindertenausweis erhalten
Das Versorgungsamt prüft deinen Antrag und stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Schwerbehindertenausweis mit dem entsprechenden Merkzeichen aus.
Schritt 3: Parkausweis beantragen
Mit dem Schwerbehindertenausweis gehst du zur Straßenverkehrsbehörde deines Wohnortes und beantragst den Parkausweis. Mitzubringen sind:
- Schwerbehindertenausweis (mit Merkzeichen aG oder BL oder TBL)
- Personalausweis
- Führerschein
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Passfoto (biometrisch, für blaün EU-Parkausweis)
Schritt 4: Gebühr bezahlen
Die Gebühr beträgt je nach Bundesland zwischen 10 € und 50 €. Bei Merkzeichen H oder nachgewiesener Bedürftigkeit kann die Gebühr erlassen werden.
6. Was kostet ein Parkausweis?
- Blaür EU-Parkausweis: ca. 10–50 € (je nach Bundesland, Gültigkeit 5 Jahre)
- Oranger Parkausweis: ca. 10–30 € (je nach Bundesland, Gültigkeit 5 Jahre)
- Verlängerung: ähnliche Kosten wie Erstausstellung
7. Wo darfst du mit dem blaün Parkausweis parken?
Der blaü EU-Parkausweis berechtigt dich:
- Auf Behindertenparkplätzen (Zeichen 314 StVO) zu parken
- In vielen EU-Staaten kostenlos oder vergünstigt zu parken
- Im Haltverbot zu parken, wenn du eine Gangstrecke von max. 100 m hast
- Auf Parkplätzen mit Zeitbegrenzung unbegrenzt zu parken
8. Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wenn dein Antrag auf einen Parkausweis abgelehnt wird, kannst du Widerspruch einlegen:
- Schriftlich innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids (§ 70 VwGO)
- Beim Versorgungsamt (bei Merkzeichen) oder bei der Straßenverkehrsbehörde (bei Parkausweis)
- Mit Begründung und ggf. zusätzlichen ärztlichen Gutachten
Bei Widerspruch gegen das Merkzeichen selbst: Klage vor dem Sozialgericht möglich. Klagefrist: 1 Monat nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).
9. FAQ
9.1 Welches Merkzeichen berechtigt zum blaün Parkausweis?
Nur die Merkzeichen aG, BL und TBL berechtigen zum blaün EU-Parkausweis. Das Merkzeichen G allein reicht nicht aus.
9.2 Bekomme ich mit Merkzeichen G einen orangen Parkausweis?
Ja, mit Merkzeichen G und einer zusätzlichen ärztlichen Bescheinigung über dauerhafte Mobilitätseinschränkung erhältst du den orangen Parkausweis.
9.3 Wo bekomme ich den Parkausweis?
Bei der Straßenverkehrsbehörde deines Wohnortes (z. B. Ordnungsamt, Straßenverkehrsamt, Bürgeramt).
9.4 Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel 2-4 Wochen. Bei vollständigen Unterlagen kann es auch schneller gehen.
9.5 Was ist, wenn ich kein Auto habe?
Der Parkausweis gilt nur in Verbindung mit einem Auto. Ohne Auto benötigst du keinen Parkausweis.
9.6 Darf ich den Parkausweis auch im Ausland nutzen?
Der blaü EU-Parkausweis ist in allen EU-Mitgliedstaaten gültig. Für andere Länder (z. B. Schweiz, UK) gelten teilweise abweichende Regelungen.
10. Externe Quellen
- § 46 StVO (Ausnahmegenehmigungen)
- § 229 SGB IX (Persönliche Voraussetzungen)
- § 152 SGB IX (Schwerbehindertenausweis)
- § 2 SGB IX (Behinderungs-Begriff)
- BMAS: Schwerbehinderung
- VdK Deutschland e.V.
11. Cross-Links
- Merkzeichen-Übersicht 2026: G, aG, B, H, BL, TBL, RF erklärt
- Merkzeichen 2026 (Original): G, aG, B, H, BL, TBL, RF
- Schwerbehinderung GdB Antrag 2026
- GdB 50 beantragen: Schritt-für-Schritt
Bei Krisen und akuten Problemen: Telefonseelsorge 0800-1110111 oder 0800-1110222 (kostenfrei, 24/7).
Stand: 23.06.2026 — Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Diese Information wird Ihnen präsentiert im Rahmen des Sozialrats-Projekts, einer bürgerfinanzierten Plattform für Soziale Beratung.
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- § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
- § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
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Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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