Lungenreha 2026: § 40 SGB V + Klinik wählen

Lungenreha 2026: § 40 SGB V + Klinik wählen

Wichtiger Hinweis (YMYL): Eine Lungenreha ist eine komplexe medizinische Leistung, die je nach Diagnose (COPD, Asthma, Lungenfibrose, Lungenkrebs, PAH, Mukoviszidose, Post-COVID) sehr unterschiedlich ausgestaltet ist. Dieser Beitrag zeigt dir deinen gesetzlichen Anspruch nach § 40 SGB V und § 15 SGB VI, die typischen Bausteine einer Lungenreha-Klinik und den konkreten Antragsweg. Er ersetzt keine ärztliche Beratung und keine individuelle Reha-Empfehlung. Welche Klinik medizinisch für dich richtig ist, entscheidet immer dein Arzt oder deine Ärztin gemeinsam mit dem Kostenträger.

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Persona: COPD-/Asthma-/Fibrose-/Lungenkrebs-Patient:innen und Angehörige, die nach einem stationären Reha-Aufenthalt suchen

Hauptkeyword: Lungenreha

LSI: pulmonale Rehabilitation, Reha-Klinik, Reha-Antrag, AHB, § 40 SGB V, § 15 SGB VI

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Meta-Title (60c): Lungenreha 2026: § 40 SGB V + Klinik wählen | Sozialrat

Meta-Description (160c): Lungenreha 2026: dein Anspruch nach § 40 SGB V + § 15 SGB VI, Reha-Kliniken, Antragstellung mit G0160, Widerspruch, Zuzahlung — alle Schritte.

Inhalt

  • Was du erfährst
  • Was ist eine Lungenreha?
  • Wann steht dir eine Lungenreha zu?
  • Welche Reha-Klinik ist die richtige?
  • Wer zahlt die Lungenreha — Krankenkasse oder Rentenversicherung?
  • Wie beantragst du die Lungenreha?
  • Was passiert beim Widerspruch?
  • Anschlussrehabilitation (AHB) und Post-COVID-Reha
  • Welche Kosten und Zuzahlungen kommen auf dich zu?
  • Welche Sozialleistungen greifen rund um die Reha?
  • FAQ: Häufige Fragen zur Lungenreha
  • Checkliste: Lungenreha-Antrag
  • Wichtige Hinweise (YMYL-Disclaimer)
  • Quellen

Was du erfährst

Eine Lungenreha ist eine medizinische Rehabilitationsleistung mit dem Ziel, deine Atemnot zu lindern, deine körperliche Belastbarkeit zu steigern und dir den Umgang mit deiner Lungenerkrankung im Alltag zu erleichtern. Sie umfasst typischerweise Trainingstherapie, Patientenschulung, Atemphysiotherapie, Ernährungsberatung und psychologische Betreuung über 3 Wochen stationär oder ambulant. Ob und wie lange du Anspruch auf eine Lungenreha hast, regeln in erster Linie § 40 SGB V (Krankenkasse) und § 15 SGB VI (Rentenversicherung). In diesem Beitrag findest du eine vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung: vom ersten Gespräch mit deinem Lungenfacharzt über die Wahl der richtigen Klinik bis zum fertigen Antrag mit dem Formular G0160.

Was ist eine Lungenreha?

Eine Lungenreha (pulmonale Rehabilitation) ist ein strukturiertes, interdisziplinäres Programm aus den Bereichen:

  • Trainings- und Bewegungstherapie (Ausdauer, Kraft, Atemmuskulatur)
  • Patientenschulung (Erkrankung verstehen, Selbstmanagement, Inhalationstechnik)
  • Atemphysiotherapie (Atemtechniken, Sekretmanagement, Hustentechniken)
  • Ernährungsberatung (auf COPD, Sarkopenie, Mangelernährung zugeschnitten)
  • Psychologische Betreuung (Umgang mit Atemnot, Angst, Depression)
  • Sozial- und Berufsberatung (Rente, Schwerbehinderung, Wiedereingliederung)
  • Tabakentwöhnung bei Raucher:innen
  • Langzeit-Sauerstoff-Therapie (LTOT)-Schulung bei Indikation

In Deutschland sind rund 150 Reha-Kliniken auf pneumologische Rehabilitation spezialisiert — von großen Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung (z. B. Bad Reichenhall, Todtmoos, Wangen) bis zu privaten Fachkliniken der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (DGP) und der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW). Die zentrale Fachgesellschaft für Lungenreha ist die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) gemeinsam mit der Deutschen Atemwegsliga.

Die DGP empfiehlt eine Mindestdauer von 3 Wochen (in Einzelfällen bis 6 Wochen), und bei schwerer COPD eine Reha-Wiederholung alle 1–3 Jahre. Eine ambulante Variante (an einer wohnortnahen Einrichtung nach § 111c SGB V) ist möglich, wenn ein stationärer Aufenthalt nicht nötig ist. Verwandte Themen auf Sozialrat findest du zum Beispiel in unserem Beitrag COPD-Reha und Lungensport oder Lungenfibrose (idiopathisch).

Wann steht dir eine Lungenreha zu?

Dein Anspruch richtet sich danach, welcher Kostenträger zuständig ist:

1. Krankenkasse (GKV) — § 40 SGB V

Wenn eine ambulante Krankenbehandlung nach § 39 SGB V nicht ausreicht, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante oder stationäre Rehabilitationsleistungen. § 40 Abs. 1 SGB V regelt die ambulante Variante (in Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach § 111c SGB V), § 40 Abs. 2 SGB V die stationäre Variante (in nach § 37 Abs. 3 SGB IX zertifizierten Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V). Wählst du eine andere zertifizierte Einrichtung, trägst du die Mehrkosten zur Hälfte selbst — es sei denn, die Krankenkasse übernimmt sie wegen deines Wunsch- und Wahlrechts nach § 8 SGB IX.

Indikationen für eine Lungenreha über die Krankenkasse sind z. B. schwere COPD (GOLD-Stadium III–IV), schweres Asthma bronchiale, Lungenfibrose, Mukoviszidose, PAH, Long-COVID mit Lungenbeteiligung oder eine Lungenoperation. Voraussetzung: dein Arzt oder deine Ärztin verordnet die Reha und die Krankenkasse genehmigt sie. Wenn du unter schwerer COPD mit Langzeit-Sauerstoff leidest, findest du weitere Hinweise in unserem Beitrag COPD-Pflegegrad und Sauerstofftherapie.

2. Rentenversicherung (DRV) — § 15 SGB VI

Wenn du im Erwerbsleben stehst (oder innerhalb der letzten 2 Jahre eingegliedert warst) und die Reha deine Erwerbsfähigkeit sichern oder wiederherstellen soll, ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Kostenträger. § 15 SGB VI verweist auf die §§ 42–47a SGB IX und regelt die Zuständigkeit der Rentenversicherung für medizinische Rehabilitation. Leistungen werden erbracht in zugelassenen Rehabilitationseinrichtungen (§ 15 Abs. 2 SGB VI), in der Regel für längstens 3 Wochen, bei Bedarf auch länger.

Für die DRV gilt: Reha vor Rente. Eine Lungenreha über die DRV zielt darauf ab, dass du wieder oder weiter arbeiten kannst. Typische Indikationen sind COPD oder Asthma bei Berufstätigen, Zustand nach Lungenkrebs-OP mit adjuvanter Therapie oder eine Post-COVID-Lungenerkrankung mit Arbeitsunfähigkeit.

3. Zuständigkeitsklärung

Welche Kasse zahlt, wird nach § 14 SGB IX geklärt (Leistende Stelle bei ungeklärter Zuständigkeit). In der Praxis gilt:

  • Du bist erwerbstätig oder Bezieher:in von Arbeitslosengeld I → meist DRV
  • Du bist Hausfrau/-mann, Rentner:in oder Bezieher:in von Bürgergeld → meist Krankenkasse
  • Du bist Bezieher:in einer Erwerbsminderungsrente → Krankenkasse (oder DRV bei Wieder-Reha)
  • Du bist pflegende:r Angehörige:r nach § 19 SGB XI → Krankenkasse (§ 40 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB V)

Welche Reha-Klinik ist die richtige?

Eine gute Lungenreha-Klinik erkennst du an drei Bausteinen:

  1. Pneumologische Fachabteilung unter ständiger ärztlicher Leitung (Chefarzt:in ist Lungenfacharzt/-ärztin)
  2. Zertifizierung nach § 37 Abs. 3 SGB IX durch die Deutsche Rentenversicherung oder nach BAR-Kriterien
  3. Schwerpunkt-Indikation für deine Diagnose (z. B. COPD-Schwerpunkt, Mukoviszidose-Kompetenz, Lungenkrebs-Reha, PAH-Spezialisierung)

Achte zusätzlich auf:

  • Therapieausstattung: Mindestens Sporthalle, Ergometer, Atemmuskeltrainer, Geräte für LTOT-Schulung, Sekretmanagement, Inhalationstechnik
  • Personal: Mindestens Pneumolog:in, Physio-/Atemtherapeut:innen, Psycholog:in, Ernährungsberater:in, Sozialarbeiter:in
  • Wartezeit: 6–10 Wochen üblich; bei dringlicher Indikation (z. B. nach stationärem Krankenhausaufenthalt) AHB = 14 Tage Frist
  • Barrierefreiheit: Rollstuhlgerecht, Sauerstoffanschluss im Zimmer (wichtig bei LTOT-Patient:innen)
  • Schwerbehinderten-Erfahrung: GdB-Anerkennung, Kenntnis der SGB-IX-Verfahren
  • Wunsch- und Wahlrecht: Du darfst eine andere als die zugewiesene Klinik wählen (§ 8 SGB IX). Begründete Mehrkosten trägt die Kasse, sofern die Klinik geeignet ist

Suche-Hilfen für Kliniken:

  • DRV-Klinik-Suche: kliniksuche.deutsche-rentenversicherung.de
  • DGP-zertifizierte Kliniken: pneumologie.de → Reha & Versorgung
  • Weisse Liste der Bertelsmann Stiftung: weisse-liste.de
  • Klinikführer der Sozialversicherung: klinikfuehrer-sozialversicherung.de

Wer zahlt die Lungenreha — Krankenkasse oder Rentenversicherung?

In der Praxis unterscheiden sich die Verfahren:

Kostenträger Zuständigkeit Antrag-Formular Genehmigungs-Frist
**Krankenkasse** Rentner:innen, Bürgergeld-Beziehende, Hausfrauen/-männer, Pflegende nach § 19 SGB XI Verordnung durch Arzt/Ärztin, Antrag direkt bei Kasse 3–5 Wochen
**Rentenversicherung** Erwerbstätige, ALG-I-Beziehende, innerhalb 2 Jahre nach Erwerbsleben G0160 (Antrag) + G0180/SB1 (ärztliches Gutachten) 3–5 Wochen
**BG (Berufsgenossenschaft)** Berufskrankheit (z. B. Asbestose, Silikose) durch BG-Sachbearbeiter:in 2–4 Wochen
**Private Krankenversicherung** privat Versicherte analog GKV, je nach Vertrag vertragsabhängig

Bei Berufskrankheiten der Lunge (BK-Nummern 4101–4111, z. B. Silikose BK 4101, Asbestose BK 4103) übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft die Reha vollständig — ohne Zuzahlung.

Wie beantragst du die Lungenreha?

Schritt 1: Arztgespräch (Hausarzt:in oder Lungenfacharzt:in)

Besprich deine Reha-Indikation. Der Arzt oder die Ärztin prüft: Reha-Bedarf, Diagnose, Reha-Ziele, Mobilität, Pflegebedarf.

Schritt 2: Ärztliche Verordnung / Befundbericht

Bei Krankenkasse: Verordnung über stationäre/ambulante Reha (Formular 61 oder 65). Bei DRV: Befundbericht durch Lungenfacharzt:in (Formular G0180 / SB1).

Schritt 3: Klinikwahl (Wunsch- und Wahlrecht § 8 SGB IX)

Wähle eine passende Klinik aus. Begründe deine Wahl schriftlich (Wohnortnähe, Spezialisierung, Mehrkosten). Die Kasse muss deinen Wunsch bei gleicher Eignung und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen.

Schritt 4: Antrag einreichen

Krankenkasse: Verordnung + ärztliche Befunde direkt bei der Kasse. DRV: Antrag G0160 + Befundbericht G0180/SB1 über die Versichertenberatung der DRV, Servicetelefon 0800 1000 4800, online unter eservice-drv.de oder in einer Auskunfts- und Beratungsstelle.

Schritt 5: Bewilligung oder Ablehnung

Innerhalb von 3–5 Wochen erhältst du den Bescheid. Bei Bewilligung: Klinik und Termin werden mitgeteilt. Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen (siehe nächster Abschnitt).

Schritt 6: Antritt und Reha-Beginn

Du reist zur Klinik an. Mitgebracht werden sollten: Krankenkassenkarte, Vorbefunde, Medikamentenplan, Allergiepass, Marcumar-/Sauerstoff-Ausweis, ggf. Pflegehilfsmittel.

Was passiert beim Widerspruch?

Wenn deine Krankenkasse oder die DRV den Antrag ablehnt, hast du ein Widerspruchsrecht. Die wichtigsten Schritte:

  1. Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids (§ 84 SGG). Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheids.
  2. Form: Schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde. Immer mit Aktenzeichen und konkreter Begründung.
  3. Begründung: Warum ist die Reha medizinisch notwendig? Verweise auf ärztliche Stellungnahmen, Vorbefunde, Leitlinien (z. B. DGP-Leitlinie COPD 2024, NVL Asthma 2023).
  4. Kostenlose Rechtsberatung: Sozialverband VdK Deutschland, Sozialverband Deutschland (SoVD), Verbraucherzentrale, oder ein ambulanter Sozialberatungsdienst.
  5. Eilverfahren: Bei akuter Verschlechterung kann ein Eilantrag beim Sozialgericht (Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG) gestellt werden.

Die Erfolgsquote bei Widersprüchen gegen Reha-Ablehnungen liegt nach Statistiken der DRV bei rund 30–40 %. Eine gute ärztliche Befürwortung erhöht die Erfolgsaussicht deutlich.

Anschlussrehabilitation (AHB) und Post-COVID-Reha

AHB (Anschlussheilbehandlung)

Die AHB ist eine besondere Form der Lungenreha, die direkt im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt stattfindet — zum Beispiel nach einer Lungenkrebs-OP, einer Lungenembolie oder einer schweren COPD-Exazerbation. Die AHB muss innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung angetreten werden. Die Verordnung erfolgt durch die Krankenhausärzt:innen mit dem Formular G0230 (DRV) bzw. direkt an die Krankenkasse. Mehr zur onkologischen Reha nach Lungenkrebs-OP findest du im Beitrag Lungenkrebs-Früherkennung 2026.

Post-COVID-Lungenreha

Für Patient:innen mit Post-COVID-Syndrom (ICD-10 U09.9!) und anhaltender Lungenbeteiligung (Belastungs-Luftnot, Fatigue, kognitive Einschränkungen) gibt es spezialisierte Post-COVID-Reha-Kliniken. Die Reha dauert in der Regel 4–6 Wochen, oft als interdisziplinäre Reha mit pneumologischer, kardiologischer und psychosomatischer Versorgung. Die Kosten übernehmen Krankenkasse oder DRV je nach Erwerbssituation.

Welche Kosten und Zuzahlungen kommen auf dich zu?

Zuzahlung stationär (§ 40 Abs. 6 SGB V i. V. m. § 61 SGB V)

Du zahlst 10 € pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Bei einer 3-wöchigen Lungenreha sind das 210 €. Die Zuzahlung wird mit Zuzahlungen aus dem Krankenhaus desselben Kalenderjahres verrechnet (§ 39 Abs. 4 SGB V).

Befreiung von der Zuzahlung

Eine vollständige oder teilweise Befreiung ist möglich, wenn:

  • deine Belastungsgrenze nach § 62 SGB V überschritten ist (1–2 % des Bruttoeinkommens je nach chronischer Erkrankung, 2 % bei nicht-chronisch, 1 % bei chronisch mit Schwerbehindertenausweis G „aG“ oder vergleichbar)
  • du ALG II / Bürgergeld beziehst
  • du nach § 27 SGB XII hilfebedürftig bist

Fahrtkosten (§ 73 SGB IX i. V. m. § 60 SGB V)

Die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten zur Reha-Klinik und zurück, in der Regel das günstigste Verkehrsmittel (Bahn 2. Klasse, bei medizinischer Notwendigkeit auch Taxi oder Krankentransport). Bei DRV-Reha übernimmt die Rentenversicherung die Fahrtkosten in voller Höhe.

Verdienstausfall bei ambulanter Reha

Bei einer ambulanten Reha hast du keinen Anspruch auf Verdienstausfall durch die Reha-Klinik selbst. Wenn du eine stationäre Reha machst und im Erwerbsleben stehst, zahlt die DRV Übergangsgeld (§ 21 SGB VI) für die Reha-Dauer. Die Höhe richtet sich nach deinem letzten Bruttoverdienst und liegt zwischen 75 % (mit Kindern) und 68 % (ohne Kinder).

Welche Sozialleistungen greifen rund um die Reha?

Wenn du wegen einer schweren Lungenerkrankung in Reha bist oder warst, kannst du parallel weitere Sozialleistungen beantragen:

  • Schwerbehinderung / GdB-Antrag beim Versorgungsamt nach § 152 SGB IX. Bei COPD GOLD III–IV, Lungenfibrose, Lungenkrebs oder Mukoviszidose ist ein GdB von 50–100 realistisch. Bei Lungenemphysem findest du Hintergründe im Beitrag Lungenemphysem und Operation.
  • Pflegegrad bei der Pflegekasse nach § 14 SGB XI, wenn du im Alltag Unterstützung brauchst (Antrag, MD-Begutachtung).
  • Krankengeld nach § 44 SGB V für die Zeit vor und nach der Reha (max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren).
  • Erwerbsminderungsrente nach §§ 43–45 SGB VI, wenn deine Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist (Reha vor Rente!).
  • Wiedereingliederung (Hamburger Modell) nach § 74 SGB V, um nach langer Krankheit schrittweise an den Arbeitsplatz zurückzukehren.

FAQ: Häufige Fragen zur Lungenreha

Wie lange dauert eine Lungenreha?

In der Regel 3 Wochen stationär oder 15–20 Tage ambulant. Eine Verlängerung ist bei medizinischer Notwendigkeit möglich (§ 15 Abs. 2 Satz 3 SGB VI: „so lange, wie es zur Erreichung des Rehabilitationsziels erforderlich ist“).

Kann ich meine Wunschklinik selbst aussuchen?

Ja. Nach § 8 SGB IX (Wunsch- und Wahlrecht) darfst du eine andere als die zugewiesene Klinik wählen. Die Begründung sollte nachvollziehbar sein: Spezialisierung, Wohnortnähe, pädagogisches Konzept, Mitnahme einer Begleitperson.

Muss ich eine Lungenreha selbst bezahlen?

Nein. Die Reha-Kosten trägt der zuständige Kostenträger (Krankenkasse, DRV oder BG). Du zahlst nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Tag (max. 28 Tage/Jahr). Bei einer anerkannten Härte oder Überschreitung der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V bist du befreit.

Kann eine Lungenreha verlängert werden?

Ja, wenn dein Arzt oder die Reha-Klinik eine medizinische Notwendigkeit feststellt. Die Verlängerung muss vor Ablauf der bewilligten Reha-Dauer beim Kostenträger beantragt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Reha und AHB?

Eine AHB (Anschlussheilbehandlung) schließt direkt an einen Krankenhausaufenthalt an und muss innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung angetreten werden. Eine Reha wird unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt beantragt und die Wartezeit ist länger.

Was passiert, wenn mein Reha-Antrag abgelehnt wird?

Lege innerhalb von 1 Monat schriftlich Widerspruch ein (§ 84 SGG). Hole ärztliche Stellungnahmen ein, die die medizinische Notwendigkeit unterstreichen. Im Notfall: Eilantrag beim Sozialgericht nach § 86b Abs. 2 SGG.

Kann ich während der Lungenreha Besuch bekommen?

Ja. Reha-Kliniken haben Besuchszeiten (meist nachmittags). Manche Kliniken bieten auch Rooming-in für Partner:in oder Angehörige (insbesondere bei Mukoviszidose-Familien).

Werden meine Medikamente in der Reha-Klinik weitergegebenen?

Ja. Du bringst deine Medikamente in Originalverpackung mit Beipackzettel mit. Die Reha-Klinik übernimmt die Versorgung während deines Aufenthalts. Sprich vor der Reha mit deiner Lungenfachärzt:in über stabile Dosen und Reha-Rezepte.

Was ist eine COPD-Reha genau?

Eine COPD-Reha ist eine Lungenreha mit Schwerpunkt auf der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (ICD-10 J44). Sie umfasst Ausdauertraining, Atemphysiotherapie, Sauerstoff-Langzeittherapie (falls nötig), Tabakentwöhnung und Selbstmanagement-Schulung. Mehr im Beitrag COPD-Reha und Lungensport.

Hilft eine Lungenreha auch bei Long-COVID?

Ja. Spezialisierte Post-COVID-Reha-Kliniken behandeln Patient:innen mit ICD-10 U09.9 und pulmonaler Beteiligung. Die Reha ist oft interdisziplinär angelegt (Pneumologie, Kardiologie, Psychosomatik, Neurokognition).

Welche Klinik für Lungenkrebs-Reha?

Spezialisierte onkologische Reha-Kliniken mit pneumologischer und onkologischer Fachabteilung. Große Zentren sind u. a. die Reha-Klinik Bad Oexen, die Klinik Bavaria in Kreischa und die Asklepios Klinik für Tumorerkrankungen. Eine AHB nach Lungenkrebs-OP sollte innerhalb von 14 Tagen angetreten werden. Mehr zum Hintergrund in Lungenkrebs-Früherkennung 2026.

Checkliste: Lungenreha-Antrag

  • Diagnose gesichert? Lungenfacharzt:in hat die Indikation für eine Lungenreha gestellt
  • Kostenträger geklärt? Krankenkasse oder DRV (oder BG bei Berufskrankheit)
  • Befundbericht aktuell? G0180 / SB1 darf nicht älter als 4 Wochen sein
  • Klinikwunsch geäußert? 2–3 Kliniken auf der Wunschliste, schriftlich begründet
  • Antragsformular ausgefüllt? G0160 (DRV) oder Verordnung 61/65 (GKV)
  • Krankenkassenkarte und Vorbefunde beigefügt
  • Medikamentenplan in Kopie beigefügt
  • Eilverfahren nötig? Falls AHB innerhalb 14 Tagen, Antrag beschleunigen
  • Widerspruch vorbereitet? Falls Ablehnung kommt: 1-Monats-Frist im Kalender markieren

Wichtige Hinweise (YMYL-Disclaimer)

Dieser Beitrag fasst die Rechtslage zur Lungenreha nach § 40 SGB V und § 15 SGB VI mit Stand 22.06.2026 zusammen. Die Aussagen sind nach bestem Wissen recherchiert, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Insbesondere:

  • Welche Klinik für deine Diagnose medizinisch am besten geeignet ist, entscheidet dein behandelnder Arzt oder deine Ärztin.
  • Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von deiner Erwerbssituation, deiner Mitgliedschaft und der Art der Lungenerkrankung ab. Im Zweifelsfall klären Krankenkasse und DRV die Zuständigkeit gemeinsam nach § 14 SGB IX.
  • Medizinische Inhalte (Indikationen, Verfahrensweisen) beruhen auf den Leitlinien der DGP und der AWMF, Stand 2024/2025, und können sich ändern.
  • Diese Informationen sind keine Heilaussage und keine pauschale Empfehlung für oder gegen eine bestimmte Therapie.

Stand der Informationen: 22.06.2026. Geprüft gegen § 40 SGB V und § 15 SGB VI in der aktuellen Fassung auf gesetze-im-internet.de.

Quellen

Gesetze (verbatim, gesetze-im-internet.de):

Behörden und Institutionen:

  • Deutsche Rentenversicherung, Reha-Antragstellung — https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Reha-Antragstellung/reha-antragstellung.html
  • Deutsche Rentenversicherung, Servicetelefon 0800 1000 4800
  • Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) — https://pneumologie.de
  • Deutsche Atemwegsliga — https://www.atemwegsliga.de
  • Bundesärztekammer, Klinikführer Sozialversicherung — https://www.klinikfuehrer-sozialversicherung.de

Sozialrat-Cluster (C22-Atemwegserkrankungen):

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