Krebs-Pflegegrad 2026: § 14 SGB XI beantragen
Eine Krebsdiagnose verändert innerhalb weniger Wochen den gesamten Alltag — körperlich, beruflich, familiär. Wenn du nach der Diagnose, während der Chemo- oder Strahlentherapie oder in der Nachsorge dauerhaft auf Hilfe angewiesen bist, kannst du bei deiner Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Die Rechtsgrundlage ist § 14 SGB XI in Verbindung mit § 15 SGB XI (Pflegegrade) und § 33 SGB XI (Antrag und Leistungsbeginn). Dieser Beitrag erklärt dir Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen gelten, wie die NBA-Begutachtung (Neues Begutachtungsassessment) durch den Medizinischen Dienst abläuft, welche Fristen du einhalten musst und wie du einen ablehnenden Bescheid wirksam widersprichst.
Hinweis zur Rechtsnatur: Bei onkologischen Erkrankungen prüft der Medizinische Dienst nicht den Krebs selbst, sondern die gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen. Diese Unterscheidung ist der Schlüssel zum Antrag.
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Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad bei Krebs?
Versicherte mit gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen und mindestens Pflegegrad 2 erreichen. Geprüft wird nach § 14 SGB XI anhand von sechs Lebensbereichen (Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, krankheits-/therapiebedingte Anforderungen, Alltagsleben/soziale Kontakte). Die Begutachtung führt der Medizinische Dienst im Auftrag der Pflegekasse durch; der Antrag wird ab Antragsmonat bewilligt.
Inhalt
- Krebs und Pflegegrad: Was sagt § 14 SGB XI?
- Pflegegrade 1 bis 5 nach § 15 SGB XI
- Wann ist der richtige Antragszeitpunkt?
- Schritt für Schritt: So stellst du den Antrag
- NBA-Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Welche Unterlagen du brauchst
- Leistungen ab Pflegegrad 2 — Kurzüberblick
- Ablehnung? So legst du Widerspruch nach § 84 SGG ein
- Häufig gestellte Fragen
- Beratung, Hilfen, weiterführende Links
Krebs und Pflegegrad: Was sagt § 14 SGB XI?
Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. So lautet § 14 Absatz 1 SGB XI in der amtlichen Fassung (Stand 22.06.2026, gesetze-im-internet.de):
„Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“
Für Krebspatientinnen und Krebspatienten bedeutet das: Die Diagnose allein löst noch keinen Pflegegrad aus. Entscheidend ist, ob die Erkrankung die Selbständigkeit in mindestens einem der sechs Lebensbereiche dauerhaft (voraussichtlich mindestens sechs Monate) einschränkt und ob dadurch ein Hilfebedarf entsteht, den Angehörige oder ein ambulanter Pflegedienst übernehmen müssen.
§ 14 Absatz 2 SGB XI listet die sechs Begutachtungsbereiche auf:
1. Mobilität — Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten — örtliche Orientierung, zeitliche Orientierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse, Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen, Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben, Verstehen von Sachverhalten, Mitteilen von elementaren Bedürfnissen, Beteiligen an einem Gespräch.
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen — nächtliche Unruhe, selbstschädigendes Verhalten, physisch aggressives Verhalten, Abwehr pflegerischer Maßnahmen, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage.
4. Selbstversorgung — Waschen, Duschen/Baden, An- und Auskleiden, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Essen, Trinken, Benutzen einer Toilette, Bewältigen der Folgen einer Harn- oder Stuhlinkontinenz, parenterale Ernährung oder Ernährung über Sonde.
5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen — Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, Absaugen und Sauerstoffgabe, Einreibungen, Kälte- und Wärmeanwendungen, Messung und Deutung von Körperzuständen, körpernahe Hilfsmittel, Verbandwechsel und Wundversorgung, …
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte — Gestaltung des Tagesablaufs, Anpassung an Veränderungen, Ruhen und Schlafen, Sichbeschäftigen, Planen und Durchführen praktischer Angelegenheiten, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds.
Gerade Bereich 5 ist für onkologische Erkrankungen besonders relevant: Medikation, Port-Versorgung, Schmerzmittelgabe über eine Pumpe, Verbandwechsel bei Operationswunden oder die Ernährung über eine Sonde zählen ausdrücklich zu den Begutachtungskriterien.
Pflegegrade 1 bis 5 nach § 15 SGB XI
Nach § 15 SGB XI werden fünf Pflegegrade unterschieden. Sie ergeben sich aus einer Punktbewertung im Neuen Begutachtungsassessment (NBA), das im Begutachtungsinstrument der Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund) zu § 17 Absatz 1 SGB XI geregelt ist.
| Pflegegrad | Punktbereich (gewichtete Gesamtpunktzahl) | Kurzcharakterisierung |
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | Schwere Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | Schwerste Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Wichtig: Pflegegrad 1 löst keinen Anspruch auf Pflegegeld nach § 37 SGB XI oder auf Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI aus, sondern ausschließlich den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (125 Euro monatlich, zweckgebunden). Ab Pflegegrad 2 stehen dir Pflegegeld, Sachleistungen oder eine Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) zu.
Praxis-Tipp: Für viele onkologische Erkrankungen — etwa Brustkrebs mit Chemotherapie, Darmkrebs mit künstlichem Darmausgang, Prostatakrebs mit Hormonentzugstherapie — wird der Medizinische Dienst aufgrund der Therapiefolgen häufig Pflegegrad 2 oder 3 feststellen. Eine pauschale Aussage ist aber nicht möglich; jeder Fall wird individuell begutachtet.
Wann ist der richtige Antragszeitpunkt?
§ 33 Absatz 1 SGB XI regelt: „Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag nicht in dem Kalendermonat, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, sondern später gestellt, werden die Leistungen vom Beginn des Monats der Antragstellung an gewährt.“
Drei Konsequenzen für dich:
1. Sobald der Hilfebedarf eintritt, solltest du den Antrag stellen. Es gilt der Monat der Antragstellung, nicht der Monat der Diagnose oder der Monat der Begutachtung. Wer im März Hilfe braucht und erst im Juli anträgt, verliert vier Monate Pflegegeld.
2. Eine Wartezeit vor dem Antrag gibt es nicht. Du musst nicht erst abwarten, ob die Chemotherapie dauerhaft wirkt oder ob die Operation Spätfolgen hinterlässt.
3. Rückwirkende Leistungen für Zeiten vor der Antragstellung sind ausgeschlossen. Ausnahme: Du kannst Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid einlegen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Pflegebedürftigkeit schon früher bestand.
Bei palliativer Versorgung ist eine Eilbegutachtung nach § 18 Absatz 3 SGB XI möglich: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst innerhalb von drei Arbeitstagen ab Antragstellung. Sprich deine Pflegekasse, den Sozialdienst des Krankenhauses oder den Hospizdienst aktiv darauf an.
Schritt für Schritt: So stellst du den Antrag
Der Antrag ist formlos — ein Anruf, ein formloses Schreiben oder der ausgefüllte Antragsvordruck deiner Pflegekasse genügen. Es gibt keinen vorgeschriebenen Vordruck. Viele Pflegekassen bieten das Formular online zum Download an.
Schritt 1 — Pflegekasse kontaktieren
Wende dich an die Pflegekasse, bei der du versichert bist. Bei gesetzlich Versicherten ist das in der Regel die Pflegekasse der Krankenversicherung; bei Privatversicherten die private Pflegepflichtversicherung. Dort forderst du den Antrag auf Pflegeleistungen an.
Schritt 2 — Antrag ausfüllen
Fülle den Antragsvordruck aus. Du gibst Name, Versichertennummer, Bankverbindung und die aktuelle Pflegesituation an. Eine Diagnoseliste oder eine ärztliche Stellungnahme ist nicht zwingend beizufügen, beschleunigt aber die Bearbeitung.
Schritt 3 — Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst
Nach Antragseingang beauftragt die Pflegekasse gemäß § 18 Absatz 1 Satz 3 SGB XI den Medizinischen Dienst innerhalb von drei Arbeitstagen mit der Begutachtung.
Schritt 4 — Begutachtungstermin
Der Medizinische Dienst meldet sich für einen Hausbesuch. Bei onkologischen Patientinnen und Patienten finden Begutachtungen häufig auch in der Klinik oder der Reha-Klinik statt. Im Eilfall (palliative Situation) gilt eine verkürzte Frist.
Schritt 5 — Bescheid abwarten
Die Pflegekasse erlässt einen Bescheid, in dem sie den Pflegegrad feststellt. Dagegen steht dir der Widerspruch nach § 84 SGG (Sozialgerichtsgesetz) offen.
Schritt 6 — Leistungen auswählen
Nach Erhalt des Bescheids wählst du aus: Pflegegeld nach § 37 SGB XI, Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI oder eine Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI.
NBA-Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Das NBA-Begutachtungsassessment ist im Begutachtungsinstrument nach § 17 Absatz 1 SGB XI geregelt. Es bewertet in den sechs Lebensbereichen jeweils Einzelpunkte, die nach einem gewichteten Schlüssel zur Gesamtpunktzahl zusammengeführt werden.
Ablauf einer Hausbegutachtung
- Die Gutachterin oder der Gutachter vereinbart einen Termin und kommt zu dir nach Hause, in die Klinik oder in die Reha-Klinik.
- Im Mittelpunkt steht ein Gespräch mit dir und deinen Angehörigen. Es geht um deine Selbständigkeit im Alltag, nicht um die medizinische Diagnose.
- Die Gutachterin oder der Gutachter schaut, ob du einzelne Handlungen selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig oder unselbständig durchführen kannst.
- Bei onkologischen Erkrankungen achtet der Medizinische Dienst besonders auf Therapie-Folgen: Übelkeit, Erschöpfung (Fatigue), Schmerzen, Lymphödeme, Wundheilung, kognitive Einschränkungen durch Chemotherapie, Hilfsmittelbedarf.
Zwei Hinweise aus der Praxis
- Du kannst Vertrauenspersonen hinzuziehen — Angehörige, Pflegeberater, Mitarbeitende des Sozialdienstes.
- Du kannst Einwände gegen die Begutachtung erheben, etwa wenn der Termin nicht passt. Verzögerungen gefährden aber den Leistungsbeginn ab Antragsmonat (§ 33 Absatz 1 Satz 2 SGB XI).
Welche Unterlagen du brauchst
Eine vollständige Unterlagenmappe beschleunigt die Bearbeitung erheblich. Folgende Dokumente solltest du parat haben:
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Versichertennummer der Kranken- bzw. Pflegeversicherung
- Entlassungsberichte der Klinik (Arztbriefe)
- Operationsberichte bei Operation, Bestrahlung, Stoma-Anlage
- Therapiepläne der onkologischen Praxis
- Medikamentenplan mit Dosierung
- Hilfsmittel-Verzeichnis (z. B. Rollator, Pflegebett, Toilettenstuhl, Badewannenlift, Perücke)
- Pflegeprotokoll der Angehörigen oder des Pflegedienstes (falls vorhanden)
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden — Pflegegrad und Schwerbehinderung sind unabhängig voneinander, siehe Schwester-Beitrag `/krebs-schwerbehinderung-gdb-50/`)
Hinweis: Du musst nicht alle Unterlagen gleichzeitig vorlegen. Liefere, was du hast, und reiche weiteres nach. Die Pflegekasse darf fehlende Unterlagen nicht als Ablehnungsgrund verwenden.
Leistungen ab Pflegegrad 2 — Kurzüberblick
Ab Pflegegrad 2 stehen dir je nach Pflegegrad gestaffelte Leistungen zu (Stand 2026, ohne Gewähr; aktuelle Beträge auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit und deiner Pflegekasse verifizieren):
| Leistung | Rechtsgrundlage |
| Pflegegeld (ambulant) | § 37 SGB XI |
| Pflegesachleistung (ambulant) | § 36 SGB XI |
| Kombinationsleistung | § 38 SGB XI |
| Verhinderungspflege | § 39 SGB XI |
| Kurzzeitpflege | § 42 SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege | § 41 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | § 45b SGB XI |
| Vollstationäre Pflege | § 43 SGB XI |
| Pflegehilfsmittel | § 40 SGB XI |
| Digitale Pflegeanwendungen | § 39a SGB XI |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | § 40 Absatz 4 SGB XI |
Achtung: Die Leistungen sind unterschiedlich kombinierbar. Eine pauschale Empfehlung, welche Kombination für dich optimal ist, ist nicht möglich — das hängt vom Einzelfall ab. Lass dich von der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder von einer anerkannten Beratungsstelle individuell beraten.
Ablehnung? So legst du Widerspruch nach § 84 SGG ein
Widerspruch gegen einen ablehnenden oder zu niedrig eingestuften Pflegegrad-Bescheid ist kostenlos und formlos möglich. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids. Die Widerspruchsstelle ist bei deiner Pflegekasse.
Schritt 1 — Frist notieren
Schreibe das Datum des Bescheidszugangs auf den Kalender. Die Monatsfrist des § 84 Absatz 1 Satz 1 SGG ist eine Ausschlussfrist. Wer sie versäumt, kann den Bescheid nur unter sehr engen Voraussetzungen wieder aufgreifen lassen.
Schritt 2 — Widerspruch schriftlich einlegen
Formlos, aber schriftlich: „Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Az.], Widerspruch ein. Bitte holen Sie eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ein.“ Die Begründung kann später nachgereicht werden.
Schritt 3 — Ergänzende Unterlagen einreichen
Reiche alle Unterlagen nach, die im Erstantrag gefehlt haben: aktuelle Arztberichte, Operations- und Entlassungsberichte, Pflegetagebuch, Schwerbehindertenausweis.
Schritt 4 — Widerspruchsbescheid abwarten
Die Pflegekasse holt eine neue Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ein. Kommt sie zu keinem anderen Ergebnis, erhältst du einen Widerspruchsbescheid.
Schritt 5 — Klage vor dem Sozialgericht
Gegen den Widerspruchsbescheid kannst du innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben. Auch diese Klage ist gerichtsgebührenfrei (§ 183 VwGO gilt nicht, § 197a SGG).
Praxistipp: Widerspruch und Klage haben im Sozialrecht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung — die Pflegekasse muss also nicht automatisch bis zur Entscheidung leisten. Du kannst aber einstweiligen Rechtsschutz nach § 86a Absatz 2 SGG beantragen, wenn die Sache eilt.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Begutachtung nach Antragstellung?
Nach § 18 Absatz 3 SGB XI muss die Begutachtung innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung erfolgen. In Eilfällen — etwa bei palliativer Versorgung — verkürzt sich die Frist. Ab dem 1. Januar 2025 ist zudem eine Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen für die Pflegekasse normiert, wenn keine ausreichende Begutachtung möglich war.
Können wir den Pflegegrad rückwirkend erhalten?
Eine echte Rückwirkung für Zeiten vor der Antragstellung ist nach § 33 Absatz 1 Satz 3 SGB XI ausgeschlossen. Es gilt der Beginn des Monats der Antragstellung. Wenn dein Antrag im März eingeht und die Pflegebedürftigkeit schon im Januar bestand, werden Leistungen ab 1. März gewährt — nicht rückwirkend.
Was passiert nach einer Tumor-OP mit anschließender Chemo?
Wenn du für mehrere Monate auf Hilfe angewiesen bist — etwa bei Wundversorgung, Port-Pflege, Übelkeit und Fatigue — wird der Medizinische Dienst den Pflegegrad 2 oder 3 in Betracht ziehen. Die Begutachtung erfolgt meistens während der Therapiephase, nicht erst danach.
Können wir den Pflegegrad auch ohne Pflegedienst beantragen?
Ja. Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist gerade für Familien gedacht, die die Pflege selbst organisieren. Du brauchst keinen Pflegedienst, um einen Pflegegrad zu erhalten.
Wie oft wird der Pflegegrad überprüft?
Nach § 33 Absatz 1 Satz 4 SGB XI kann die Pflegekasse den Pflegegrad befristet bewilligen, wenn eine Verringerung der Beeinträchtigungen zu erwarten ist. In der Praxis wird bei onkologischen Erkrankungen häufig zunächst für ein bis zwei Jahre bewilligt und dann eine Wiederholungsbegutachtung durchgeführt.
Muss ich zur Reha, um einen Pflegegrad zu erhalten?
Nein. Eine Reha nach § 40 SGB V ist eine eigenständige Leistung der Krankenkasse. Der Pflegegrad ist davon unabhängig.
Können wir uns für ein Hospiz auch Pflegegrad anrechnen lassen?
Ja. Auch im Hospiz (Leistung nach § 39a SGB V) kann ein Pflegegrad nach SGB XI bestehen. Beachte dazu auch den Schwester-Beitrag `/krebs-hospiz-palliativstation/`.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Schwerbehinderung?
Pflegegrad und Schwerbehinderung sind zwei getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen (SGB XI vs. SGB IX). Du kannst beides parallel beantragen. Siehe Schwester-Beitrag `/krebs-schwerbehinderung-gdb-50/`.
Können wir auch palliativ zu Hause versorgt werden und Pflegegeld erhalten?
Ja. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V ist eine Krankenkassenleistung. Pflegegeld und SAPV schließen sich nicht aus. Auch die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI steht dir daneben zu.
Beratung, Hilfen, weiterführende Links
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — kostenlos, individuelle Beratung durch deine Pflegekasse. Termin über die Pflegekasse oder telefonisch über die bundesweite Pflegeberatung der Pflegekassen.
- Sozialdienst im Krankenhaus oder in der Reha-Klinik — unterstützt beim Ausfüllen des Antrags und bei der Vorbereitung der Begutachtung.
- Anerkannte Beratungsstellen — z. B. die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, Diakonie, Paritätischer, DRK) oder der Sozialverbände (VdK Deutschland, Sozialverband Deutschland).
- Bundesministerium für Gesundheit — Bürgertelefon Pflegeversicherung, Informationen zum Pflegegrad.
- Medizinischer Dienst Bund — fachliche Begutachtungs-Richtlinien nach § 17 SGB XI.
Cross-Links (intern, sozialrat.org)
- `/erkrankungen-krebs-2/` — Container-Seite C23 Krebs & Tumorerkrankungen (WP #7625)
- `/krebs-schwerbehinderung-gdb-50/` — Schwerbehinderung & GdB 50 bei Krebs (SGB IX)
- `/krebs-hospiz-palliativstation/` — Hospiz & Palliativstation bei Krebs (§ 39a SGB V)
- `/erkrankungen-uebersicht/` — Übersicht aller Krankheitsbilder
- `/pflegegrad-widerspruch/` — Ausführlicher Widerspruchs-Leitfaden für Sozialrecht-Themen
Externe Quellen (E-E-A-T)
- § 14 SGB XI — Begriff der Pflegebedürftigkeit (gesetze-im-internet.de, Stand 22.06.2026)
- § 15 SGB XI — Pflegegrade (gesetze-im-internet.de)
- § 17 SGB XI — Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund (gesetze-im-internet.de)
- § 18 SGB XI — Beauftragung der Begutachtung (gesetze-im-internet.de)
- § 33 SGB XI — Leistungsvoraussetzungen (gesetze-im-internet.de)
- § 36 / § 37 / § 38 SGB XI — Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kombinationsleistung (gesetze-im-internet.de)
- § 39a SGB XI — Digitale Pflegeanwendungen (gesetze-im-internet.de)
- § 40 SGB XI — Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung (gesetze-im-internet.de)
- § 41 / § 42 / § 43 SGB XI — Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege (gesetze-im-internet.de)
- § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag (gesetze-im-internet.de)
- § 7a SGB XI — Pflegeberatung (gesetze-im-internet.de)
- § 84 SGG — Widerspruchsfrist (gesetze-im-internet.de)
- § 86a Absatz 2 SGG — Einstweiliger Rechtsschutz (gesetze-im-internet.de)
- Bundesministerium für Gesundheit — Bürgertelefon Pflegeversicherung (bundgesundheitsministerium.de)
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Hinweis zu Medizin und Pflege: Dieser Beitrag fasst die Rechtslage nach SGB XI zusammen und ersetzt weder eine ärztliche Zweitmeinung noch eine individuelle Pflegeberatung. Die Anerkennung von Pflegegraden ist eine Einzelfallentscheidung auf Basis der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Sprich mit deinem Onkologen, deiner Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder mit einer anerkannten Beratungsstelle über deine persönliche Situation.
— Salomo Swoboda, Sozialrat Deutschland e. V., Stand 22.06.2026

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