Lungenembolie 2026: ICD-10 I26 + Notfall 112

🚨 NOTFALL – Wähle sofort 112, wenn du folgende Symptome hast: Plötzliche Atemnot, Brustschmerzen, Herzrasen, Bluthusten oder Kreislaufkollaps. Eine Lungenembolie ist lebensbedrohlich und muss sofort im Krankenhaus behandelt werden. Jede Minute zählt.

Lungenembolie 2026: ICD-10 I26 + Notfall 112

Eine Lungenembolie (ICD-10-Code I26) entsteht, wenn ein Blutgerinnsel eine Lungenarterie verstopft. Häufigste Ursache ist eine tiefe Venenthrombose (TVT) der Beine, deren Gerinnsel sich löst und über das Herz in die Lunge wandert. Die Lungenembolie ist ein lebensbedrohlicher Notfall und muss sofort im Krankenhaus behandelt werden. Die Krankenkasse übernimmt die Notfall-Behandlung nach § 27 SGB V.

🚨 Wiederholung: Notfall-Hinweis — Wenn du oder jemand in deiner Nähe plötzlich unter Atemnot, Brustschmerzen oder Kreislaufkollaps leidet, wähle sofort den Rettungsdienst 112. Versuche nicht, selbst in die Klinik zu fahren. Mehr zur Vorbeugung findest du in unserem Schwester-Beitrag Tiefe Venenthrombose.


Was ist eine Lungenembolie? (ICD-10 I26)

Eine Lungenembolie ist eine plötzliche Verstopfung einer oder mehrerer Lungenarterien durch ein Blutgerinnsel (Thrombus). Die ICD-10-GM-Klassifikation 2026 codiert die Lungenembolie unter I26 („Lungenembolie“). Sub-Codes sind I26.0 (mit akutem Cor pulmonale) und I26.9 (ohne akutes Cor pulmonale).

In Deutschland erkranken jedes Jahr schätzungsweise 100.000 Menschen an einer Lungenembolie. Etwa ein Drittel der Fälle verläuft tödlich, wenn die Diagnose zu spät gestellt wird. Eine schnelle Diagnose und Therapie rettet Leben.

🔗 Passend dazu: Bei den ersten Symptomen einer TVT hilft dir unser Schwester-Beitrag Tiefe Venenthrombose. Bei akuten Herz-Kreislauf-Beschwerden zählt jeder Moment — der Herzinfarkt-Erste-Hilfe-Beitrag erklärt die Unterschiede.


Symptome — Warnzeichen erkennen

Die Symptome einer Lungenembolie sind vielfältig und reichen von leichter Atemnot bis zum Kreislaufstillstand. Je größer das Gerinnsel, desto schwerer die Symptome.

Leichte Lungenembolie

  • Plötzliche, unerklärliche Atemnot
  • Schmerzen beim Atmen, vor allem tiefes Einatmen
  • Husten, oft trocken
  • Leichtes Fieber
  • Schwindel oder Benommenheit

Mittelschwere Lungenembolie

  • Starke Atemnot bereits in Ruhe
  • Stechende Brustschmerzen, die beim Atmen schlimmer werden
  • Herzrasen (über 100 Schläge pro Minute)
  • Niedriger Blutdruck
  • Blässe, Kaltschweißigkeit
  • Angstgefühl und Todesangst

Schwere Lungenembolie

  • Schock mit Kreislaufkollaps
  • Bewusstlosigkeit
  • Bluthusten (Hämoptoe)
  • Bläuliche Verfärbung der Lippen und Finger (Zyanose)
  • Herz-Kreislauf-Stillstand

🚨 Wenn du auch nur eines dieser Symptome bemerkst, wähle sofort 112. Eine schwere Lungenembolie kann innerhalb von Minuten zum Tod führen. Auch bei leichteren Symptomen, die nach 15 Minuten nicht besser werden, ist der Rettungsdienst die richtige Wahl.


Ursachen: Wie entsteht eine Lungenembolie?

Eine Lungenembolie entsteht fast immer als Folge einer tiefen Venenthrombose (TVT). Das Gerinnsel löst sich aus der Bein- oder Beckenvene, wandert mit dem Blutstrom durch das rechte Herz und bleibt in einer Lungenarterie stecken.

Häufige Auslöser

  • Tiefe Beinvenenthrombose (in über 90 % der Fälle der Ausgangspunkt)
  • Langes Sitzen: Flugreisen, Autofahrten, Bettlägerigkeit
  • Operationen: besonders nach orthopädischen Eingriffen (Hüfte, Knie)
  • Krebserkrankungen: Tumore produzieren gerinnungsfördernde Stoffe
  • Schwangerschaft und Wochenbett: erhöhtes Gerinnungsrisiko
  • Orale Kontrazeptiva: besonders in Kombination mit Rauchen
  • Erbliche Gerinnungsstörungen: Faktor-V-Leiden, Protein-C-Mangel

Diagnose im Krankenhaus

Wenn der Rettungsdienst eintrifft oder du in der Notaufnahme ankommst, beginnt die Diagnose sofort. Bei Verdacht auf Lungenembolie zählt jede Minute.

Anamnese und körperliche Untersuchung

Der Arzt fragt nach Risikofaktoren, Vorerkrankungen und dem genauen Verlauf der Symptome. Er misst Puls, Blutdruck, Sauerstoffsättigung und Atemfrequenz.

D-Dimer-Bluttest

Der D-Dimer-Test zeigt, ob im Körper vermehrt Gerinnsel abgebaut werden. Bei niedriger klinischer Wahrscheinlichkeit schließt ein normaler D-Dimer eine Lungenembolie aus.

CT-Angiographie (CT-Pulmonalisangiographie)

Das wichtigste bildgebende Verfahren ist die CT-Angiographie der Lunge. Ein Kontrastmittel macht die Lungenarterien im CT sichtbar. Gerinnsel zeigen sich als Aussparungen.

Ventilations-Perfusions-Szintigraphie

Wenn CT nicht möglich ist (z. B. Kontrastmittel-Allergie, Schwangerschaft), kommt die Szintigraphie zum Einsatz. Die Szintigraphie zeigt, welche Lungenareale durchblutet, aber nicht belüftet sind.

Echokardiographie (Herz-Ultraschall)

Der Herz-Ultraschall zeigt, ob das rechte Herz durch die Embolie belastet ist. Eine vergrößerte rechte Herzkammer deutet auf eine schwere Embolie hin.


Therapie: So wird die Lungenembolie behandelt

Die Therapie richtet sich nach dem Schweregrad. Bei Verdacht auf Lungenembolie beginnt die Behandlung oft schon, bevor die Diagnose endgültig gesichert ist.

Antikoagulation (Blutverdünnung)

Sofort nach der Diagnose erhältst du einen Blutverdünner. Bei leichteren Embolien reichen direkte orale Antikoagulanzien (DOAK) wie Apixaban oder Rivaroxaban. Bei schweren Embolien wird zunächst Heparin als Infusion gegeben.

Thrombolyse (Gerinnsel-Auflösung)

Bei einer schweren Lungenembolie mit Kreislaufinstabilität wird eine Thrombolyse durchgeführt. Ein Medikament (z. B. Alteplase) löst das Gerinnsel direkt auf. Wegen des hohen Blutungsrisikos wird die Thrombolyse nur bei Lebensgefahr eingesetzt.

Katheter-gestützte Therapie

In spezialisierten Zentren kann das Gerinnsel mit einem Katheter entfernt oder zertrümmert werden. Diese Katheter-Thrombektomie ist eine Alternative zur Thrombolyse bei erhöhtem Blutungsrisiko.

Operation

In seltenen Fällen ist eine offene Embolektomie (operative Gerinnselentfernung) nötig, wenn andere Verfahren nicht möglich sind. Die OP erfolgt unter Vollnarkose am offenen Herzen mit Herz-Lungen-Maschine und bleibt spezialisierten Zentren vorbehalten.

Sauerstoff und Beatmung

Bei niedriger Sauerstoffsättigung erhältst du Sauerstoff über eine Maske oder Nasenbrille. Bei schwerer Atemnot kann eine Beatmung über einen Schlauch in der Luftröhre nötig sein — auf der Intensivstation mit kontinuierlicher Überwachung von Herz, Kreislauf und Atmung.

Intensivmedizinische Überwachung

In den ersten 24 bis 72 Stunden wirst du auf der Intensivstation oder einer spezialisierten Überwachungsstation betreut. Ärzte und Pflegekräfte kontrollieren engmaschig Blutdruck, Puls, Sauerstoffsättigung und Blutwerte. Bei einer Verschlechterung kann sofort reagiert werden.


Was zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt die komplette Notfall-Behandlung der Lungenembolie nach § 27 SGB V. Dazu gehören:

  • Rettungsdienst und Notaufnahme
  • Diagnostik (CT, Labor, EKG, Echo)
  • Stationäre Behandlung auf der Intensivstation oder Normalstation
  • Medikamente (Blutverdünner, Thrombolytika)
  • Katheter-Eingriffe oder Operation
  • Anschließende Reha nach § 40 SGB V
  • Nachsorge und Kontrolluntersuchungen

Zuzahlungen

Für Medikamente und Krankenhaustage (10 Euro pro Tag) zahlst du die gesetzliche Zuzahlung. Eine Befreiung ist möglich, wenn die jährlichen Zuzahlungen 2 Prozent deines Bruttoeinkommens überschreiten.


Nachsorge: Wie geht es nach der Lungenembolie weiter?

Nach der Akutbehandlung ist eine konsequente Nachsorge wichtig. Die meisten Patienten müssen 3 bis 12 Monate Blutverdünner einnehmen, je nach Auslöser und Risikoprofil.

Kontrolluntersuchungen

Dein Hausarzt oder Pneumologe kontrolliert regelmäßig Blutdruck, Sauerstoffsättigung, Lungenfunktion und Blutwerte. Bei wiederholten Embolien wird nach erblichen Gerinnungsstörungen gesucht.

Kompressionsstrümpfe

Wenn die Lungenembolie von einer TVT ausgelöst wurde, trägst du mindestens sechs Monate Kompressionsstrümpfe. Die Kompression senkt das Risiko für ein post-thrombotisches Syndrom.

Reha nach Lungenembolie

Eine stationäre Reha nach § 40 SGB V kann sinnvoll sein, wenn die Lungenembolie schwerwiegend war oder du unter chronischer Atemnot leidest. Die Reha umfasst Atemtraining, Bewegungstherapie und Schulungen.


Schwerbehinderung nach Lungenembolie

Wenn die Lungenembolie dauerhafte Einschränkungen hinterlässt (z. B. chronische Atemnot, eingeschränkte Belastbarkeit), kann ein Antrag auf Schwerbehinderung sinnvoll sein.

Eine seriöse Einschätzung des individuellen GdB nach § 152 SGB IX (Definition Schwerbehinderung, GdB ≥ 50; für Merkzeichen vgl. VersMedV) erfordert eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) Anlage B Teil IX differenziert die GdB-Werte nach konkreter Diagnose und Funktionsstörung (z. B. fixierte pulmonale Hypertonie, Cor pulmonale, rezidivierende pulmonale Infekte). Eine generische Schweregrad-Tabelle kann diese individuelle Bewertung nicht ersetzen. Wenn du nach einer Lungenembolie dauerhafte Einschränkungen hast, wende dich an deine Schwerbehinderten-Anlaufstelle oder den Versorgungsarzt für eine individuelle Begutachtung.

Mehr zur Schwerbehinderung findest du in unserem Schwester-Beitrag Schwerbehinderung nach Herzinfarkt.


Widerspruch und Sozialgerichtsverfahren

Es kann vorkommen, dass deine Krankenkasse eine beantragte Leistung ablehnt — etwa eine bestimmte Reha, eine verlängerte Blutverdünnung oder eine spezielle Nachsorge.

Widerspruch einlegen

Lege innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch bei deiner Krankenkasse ein.

Sozialgerichtsverfahren

Wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird, kannst du innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht erheben. Das Verfahren ist kostenlos.

Quellen:


Vorbeugung: Lungenembolie verhindern

Die beste Strategie gegen eine Lungenembolie ist die Vorbeugung der zugrundeliegenden TVT.

Bewegung im Alltag

Steh alle 60 bis 90 Minuten auf. Mach Wadenübungen, Kniebeugen oder kurze Spaziergänge. Auf Flugreisen: steh alle zwei Stunden auf, trage Kompressionsstrümpfe und trinke ausreichend Wasser.

Risikosituationen erkennen

Wenn du zur Risikogruppe gehörst (lange Reisen, OP, Schwangerschaft, Krebs), besprich mit deinem Arzt eine medikamentöse Thromboseprophylaxe. In Risikosituationen helfen einfache Maßnahmen: Kompressionsstrümpfe tragen, Beine regelmäßig bewegen, ausreichend trinken und langes Sitzen vermeiden.

Nachsorge nach Krankenhausentlassung

Nach der Entlassung nimmst du die verordneten Blutverdünner zuverlässig ein. Vereinbare Kontrolltermine bei deinem Hausarzt oder Pneumologen und achte auf neue Symptome wie Schwellungen im Bein, Atemnot oder Brustschmerzen — sie können auf eine erneute Embolie hindeuten.

Genesung und Lebensstil

Eine Lungenembolie ist ein schweres Ereignis. Nimm dir Zeit für die Genesung. Schrittweise Belastung, gesunde Ernährung und der Verzicht auf Rauchen unterstützen die Erholung. Viele Patienten sind nach wenigen Wochen wieder voll belastbar.

Medikamentöse Prophylaxe

Im Krankenhaus gehört die Thromboseprophylaxe mit niedrig dosiertem Heparin zum Standard. Auch nach der Entlassung kann eine Prophylaxe sinnvoll sein, wenn das Risiko anhält.


Häufig gestellte Fragen zur Lungenembolie

Woran erkenne ich den Unterschied zwischen Lungenembolie und Herzinfarkt?

Beide sind Notfälle mit ähnlichen Symptomen (Brustschmerz, Atemnot). Die Lungenembolie verursacht eher atemabhängige Schmerzen und Bluthusten, der Herzinfarkt eher drückende Brustschmerzen mit Ausstrahlung in den Arm. In beiden Fällen sofort 112 wählen.

Wie hoch ist die Sterblichkeit einer Lungenembolie?

Unbehandelt sterben etwa 30 Prozent der Patienten. Mit schneller Diagnose und Therapie liegt die Sterblichkeit unter 10 Prozent. Deshalb ist der sofortige Notruf 112 so wichtig.

Wie schnell wirkt die Therapie?

Blutverdünner wirken innerhalb von Stunden. Eine Thrombolyse löst das Gerinnsel oft innerhalb von Minuten auf. Die Sauerstoffsättigung stabilisiert sich meist schnell, die vollständige Erholung dauert Wochen bis Monate.

Kann ich nach einer Lungenembolie wieder Sport treiben?

Ja. Nach der Akutphase und mit ärztlicher Freigabe kannst du langsam wieder mit Bewegung beginnen. Spaziergänge, Radfahren und Schwimmen sind gut geeignet. Vermeide in den ersten Wochen extreme Belastungen.

Muss ich nach einer Lungenembolie lebenslang Blutverdünner nehmen?

Nicht zwingend. Bei einmaligem Auslöser reichen 3 bis 6 Monate. Bei wiederholten Embolien oder dauerhaftem Risiko kann eine längere oder dauerhafte Blutverdünnung sinnvoll sein.

Wie lange bin ich nach einer Lungenembolie arbeitsunfähig?

Je nach Schwere 2 bis 12 Wochen. Die stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V ermöglicht eine sanfte Rückkehr in den Job.

Wann kann ich nach einer Lungenembolie wieder fliegen?

Frühestens 4 bis 6 Wochen nach dem Ereignis und nach ärztlicher Rücksprache. Trage Kompressionsstrümpfe, steh regelmäßig auf und trinke viel.


Sozialrat unterstützt dich

Wenn du unsicher bist, ob dein Antrag auf eine Lungenembolie-Therapie oder Reha richtig gestellt ist, oder wenn du einen ablehnenden Bescheid erhalten hast, kannst du dich an unsere Beratung wenden. Wir prüfen deinen Fall, erklären dir die nächsten Schritte und helfen dir, deine Rechte durchzusetzen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Bei konkreten Gesundheitsfragen wende dich bitte an deine Ärztin oder deinen Arzt. Bei Notfall-Symptomen wähle sofort 112.

Autor: Salomo Swoboda · Datum: 21.06.2026 · Zuletzt geprüft: 21.06.2026 · Nächste Prüfung: 21.12.2026


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Quellen und weiterführende Informationen

  1. ICD-10-GM 2026 — Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Diagnoseschlüssel I26.
  2. AWMF-Leitlinie 065/002 — Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie.
  3. ESC-Leitlinie 2019/2024 PE — European Society of Cardiology, Acute Pulmonary Embolism.
  4. Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) — Anlage B, Teil IX: Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
  5. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) — § 27 Krankenbehandlung, § 40 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, § 74 Stufenweise Wiedereingliederung.
  6. Deutsche Gesellschaft für Pneumologie — Patienteninformationen Lungenembolie.

⚖️ Hinweis zu Rechtsdienstleistung und Medizin: Dieser Beitrag informiert dich über die medizinischen und sozialrechtlichen Grundlagen der Lungenembolie. Bei Notfall-Symptomen wähle sofort den Rettungsdienst 112. Er ersetzt weder die ärztliche Diagnose noch die individuelle Rechtsberatung.

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:

  • § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
  • § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
  • § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
  • § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.

Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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