Long COVID-Diagnose 2026: ICD-10 U09.9 + Kriterien
Long COVID ist keine Modeerscheinung und keine Einbildung – es ist eine eigenständige Diagnose mit einem amtlichen ICD-10-Code (U09.9), klar definierten klinischen Kriterien und einem klar geregelten Zugang zu Krankenbehandlung nach § 27 SGB V. Wenn du nach einer COVID-19-Infektion wochen- oder monatelang Beschwerden hast, die dich im Alltag, im Beruf oder in der Ausbildung einschränken, ist die ärztliche Diagnose der erste Schritt, um Versorgungsleistungen, Krankengeld, Reha-Maßnahmen und Schwerbehinderung zu beantragen. Eine ausführliche Übersicht über die Symptome findest du in unserem Ratgeber Long COVID-Symptome Überblick – und welche Versorgungsmöglichkeiten die hausärztliche Praxis bietet, erklären wir in Long COVID + Hausarzt. Dieser Beitrag hier erklärt dir, wie die Diagnose Long COVID 2026 in Deutschland gestellt wird, welche Kriterien die internationale Leitlinie NICE NG188 vorgibt, wie der ICD-10-Code U09.9 von der akuten Infektion U07.1 abgegrenzt wird und welche Untersuchungen beim Hausarzt und beim Facharzt sinnvoll sind.
Rechtlicher Hinweis (keine Rechtsberatung): Wir informieren über das geltende Sozialrecht und medizinische Leitlinien. Bei individuellen Fragen wende dich an einen sozialrechtlich spezialisierten Anwalt, an deine Krankenkasse oder an einen Sozialverband wie VdK oder SoVD. Die Informationen ersetzen keine ärztliche Diagnose.
Was ist Long COVID? Definition und Abgrenzung
Long COVID (auch Post-COVID-19-Zustand genannt) bezeichnet gesundheitliche Beschwerden, die nach einer nachgewiesenen oder wahrscheinlichen SARS-CoV-2-Infektion fortbestehen, neu auftreten oder wiederkehren – und die nicht anderweitig erklärt werden können. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert den Post-COVID-19-Zustand (Post-COVID-19 condition) durch Delphi-Konsens vom Oktober 2021 als Beschwerden, die mindestens 2 Monate lang andauern und nicht durch eine alternative Diagnose erklärt werden können. Das britische National Institute for Health and Care Excellence (NICE) definiert in der Leitlinie NG188 Long COVID als Beschwerden, die mehr als 4 Wochen nach der Akutinfektion bestehen – die zeitliche Schwelle „12 Wochen für Post-COVID-Syndrom“ ergibt sich aus der NICE-Unterteilung in „Ongoing symptomatic COVID-19″ (4–12 Wochen) und „Post-COVID-19 syndrome“ (ab Woche 12); eine eigene 2-Monats-Zusatzklausel kennt NICE nicht.
Drei Begriffe sind dabei zu unterscheiden:
- Akute COVID-19-Infektion: Symptome in den ersten 4 Wochen. ICD-10-Code U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen) bzw. U07.2 (Verdachtsfall).
- Long COVID (Post-COVID-19-Zustand, ICD-10 U09.9!): Beschwerden, die länger als 4 Wochen nach Infektion bestehen oder neu auftreten – häufig mit Fatigue, Belastungsintoleranz, kognitiven Störungen und Atemnot.
- ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronic Fatigue Syndrome, ICD-10 G93.3): Schwere, neuroimmunologische Erkrankung, die nach viralen Infekten – auch nach COVID-19 – auftreten kann. Etwa die Hälfte der Long-COVID-Patienten mit schwerster Ausprägung erfüllt die ME/CFS-Kriterien.
Wichtig: Long COVID ist eine organische Erkrankung, keine psychische. Die NICE-Leitlinie NG188 schließt eine rein psychische Ursache als alleinige Erklärung explizit aus. Auch wenn Depression, Angst und Schlafstörungen als Begleitsymptome auftreten können, ist die Grunderkrankung somatisch.
ICD-10 U09.9 – der amtliche Diagnoseschlüssel
Seit dem 1. Januar 2021 ist in der deutschen ICD-10-GM (German Modification) der Code U09.9! (Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet) verfügbar. Er wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeinsam mit der WHO eingeführt und ist Teil der amtlichen Diagnoseklassifikation.
U09.9 vs. U07.1 – die wichtigste Unterscheidung
| Aspekt | U07.1 (COVID-19, akut) | U09.9! (Post-COVID-19-Zustand) |
| Zeitpunkt | Akute Infektion | Nach Akutinfektion (> 4 Wochen) |
| Kreuzchen-Symbol | nein | ! Ausrufezeichen (mit Kreuz-Diagnose Pflicht) |
| Verwendung | Infektionsnachweis | Long COVID / Post-COVID |
| Ausschluss | – | Akute Infektion muss abgeklungen sein |
Merksatz: U07.1 kodiert *die Infektion selbst*. U09.9! kodiert *die Folge der Infektion*. Beide Codes schließen sich nicht aus – ein Patient kann in der Akutphase U07.1 und nach 4 Wochen zusätzlich U09.9! erhalten. Das Ausrufezeichen bedeutet Pflicht zur Kreuz-Diagnose (immer zusammen mit U07.1 oder einer ätiologisch klärenden Infektionsdiagnose).
Wie U09.9! in der Praxis dokumentiert wird
Der Code wird in der ärztlichen Diagnoseliste auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, in Entlassungsbriefen, in Reha-Anträgen und im Schwerbehinderten-Antrag eingetragen. Wichtig: U09.9! ersetzt keine andere Diagnose. Begleiterkrankungen (z. B. Fatigue F48.0, Belastungsintoleranz, kognitive Störungen) werden zusätzlich kodiert.
Die Kriterien: NICE-Leitlinie NG188
Die britische NICE-Leitlinie NG188 (Stand 2024, weiterhin gültig 2026) „COVID-19 rapid guideline: managing the long-term effects of COVID-19″ definiert Long COVID nach drei Kriterien:
1. Zeitliche Komponente: Beschwerden bestehen länger als 4 Wochen nach der wahrscheinlichen oder bestätigten SARS-CoV-2-Infektion. 2. Symptomspektrum: Mindestens eines der folgenden Symptome: Erschöpfung (Fatigue), Atemnot, kognitive Störungen („Brain Fog“), Schmerzen, Schlafstörungen, Geruchs- oder Geschmacksverlust, Belastungsintoleranz (PEM), depressive Symptome, Angst, post-exertionelle Malaise. 3. Funktionseinschränkung: Die Symptome beeinträchtigen Alltag, Beruf, Ausbildung oder soziale Teilhabe.
NICE unterscheidet dabei:
- Ongoing symptomatic COVID-19: Beschwerden zwischen 4 und 12 Wochen.
- Post-COVID-19 syndrome (Long COVID): Beschwerden ab Woche 12 – synonym mit ICD-10 U09.9!.
Die deutsche S1-Leitlinie „Long/Post-COVID“ der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) übernimmt die NICE-Kriterien sinngemäß. Auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) orientieren sich an dieser Definition.
Diagnostik beim Hausarzt – was passiert konkret?
Die Diagnose Long COVID ist eine klinische Diagnose. Es gibt keinen einzelnen Labortest, der Long COVID beweist oder ausschließt. Die Diagnose entsteht im Gespräch, durch Anamnese und durch den Ausschluss anderer Ursachen. Geh folgendermaßen vor:
1. Vorbereitung beim Hausarztbesuch
Bringe folgende Unterlagen mit:
- Datum der vermuteten oder bestätigten Infektion (PCR-Test, Schnelltest, Antikörper-Test, Hausarzt-Doku)
- Liste aller aktuellen Beschwerden (beginne mit dem schlimmsten Symptom)
- Verlauf der Beschwerden über die Zeit – wann besser, wann schlechter?
- Vorerkrankungen und Medikamente
- Bisherige Behandlungen und ihre Wirkung
- Fragebogen zur Fatigue-Schwere (z. B. Chalder Fatigue Scale, FACIT-F)
- Bei kognitiven Beschwerden: Beispiel aus dem Alltag, wo es hakt (z. B. Konzentration, Wortfindung, Kurzzeitgedächtnis)
2. Anamnese und körperliche Untersuchung
Der Hausarzt oder die Hausärztin fragt gezielt nach:
- Belastungsintoleranz (Post-Exertionelle Malaise, PEM): Verschlechterung der Symptome 12–72 Stunden nach körperlicher oder geistiger Anstrengung?
- Fatigue: Schwere, die durch Schlaf nicht besser wird? Seit der Infektion neu?
- Dyspnoe: Atemnot in Ruhe oder bei Belastung? Husten?
- Kognition: Brain Fog, Vergesslichkeit, Wortfindungsstörungen, Konzentrationsprobleme?
- Schmerz: Muskelschmerzen, Kopfschmerzen, Brustschmerzen?
- Schlaf: Ein- oder Durchschlafstörungen, nicht erholsamer Schlaf?
- Psyche: Niedergeschlagenheit, Angst, Reizbarkeit, posttraumatische Belastung?
Danach folgt eine körperliche Basisuntersuchung (Herz, Lunge, Abdomen, Lymphknoten, neurologischer Status).
3. Laboruntersuchungen
Zum Ausschluss anderer Ursachen werden Standard-Laborwerte bestimmt:
- Blutbild, Entzündungswerte (CRP, BSG)
- Schilddrüsenwerte (TSH, ggf. fT3, fT4)
- Vitamin-D-Spiegel, Vitamin B12, Ferritin
- Eisenstoffwechsel, Nieren- und Leberwerte
- Blutzucker (HbA1c bei Verdacht auf Diabetes)
- Bei Bedarf: D-Dimere, Troponin (kardiale Beteiligung), NT-proBNP
Wichtig: Es gibt keinen Labortest, der Long COVID beweist. Erhöhte Entzündungswerte, veränderte Zytokin-Profile oder auffällige Autoimmun-Marker können Hinweise sein, aber die Diagnose bleibt klinisch.
4. Weitere Diagnostik je nach Symptomen
- Lunge: Spirometrie, Bodyplethysmographie, ggf. CT-Thorax bei anhaltender Atemnot.
- Herz: EKG, Langzeit-EKG, Echokardiographie, ggf. Kardio-MRT bei Verdacht auf Myokarditis.
- Kognition: Neuro-psychologische Tests (z. B. MoCA, Trail Making Test).
- PEM/ME/CFS-Verdacht: 2-Tage-Cardiopulmonary-Exercise-Test (CPET) – dieser muss unter strenger Aufsicht erfolgen und kann bei ME/CFS zur Verschlechterung führen.
- Autonomes Nervensystem: Kipptisch-Test bei Verdacht auf POTS (Posturales Tachykardie-Syndrom).
Abgrenzung: Wann ist es nicht Long COVID?
Long COVID ist eine Ausschlussdiagnose. Bevor die Diagnose gestellt wird, müssen andere Ursachen für die Beschwerden abgeklärt oder ausgeschlossen werden:
- Schilddrüsenunter- oder -überfunktion
- Eisenmangel, Vitamin-B12-Mangel, Vitamin-D-Mangel
- Schlafapnoe-Syndrom (mit Fragebögen wie STOP-BANG, ggf. Polysomnographie)
- Depression, Angststörung, posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
- Andere Autoimmunerkrankungen (z. B. Hashimoto, rheumatische Erkrankungen)
- Kardiale Erkrankungen (z. B. Myokarditis, Herzinsuffizienz)
- Pulmonale Erkrankungen (z. B. Asthma, COPD, Lungenfibrose)
- Neurologische Erkrankungen (z. B. Multiple Sklerose, Migräne)
- ME/CFS, das unabhängig von COVID besteht (Post-Viral-Syndrom)
- Medikamenten-Nebenwirkungen
Erst wenn diese Ursachen abgeklärt oder unwahrscheinlich sind, wird die Diagnose Long COVID (ICD-10 U09.9!) gestellt.
Versorgung nach § 27 SGB V: Was steht dir zu?
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben nach § 27 SGB V Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für:
- Hausärztliche und fachärztliche Behandlung
- Diagnostik (Labor, Bildgebung, Funktionstests)
- Arzneimittel und Hilfsmittel
- Krankengeld nach § 44 SGB V bei Arbeitsunfähigkeit
- Rehabilitation nach § 40 SGB V (medizinische Reha)
- Bei schwerer Ausprägung: Anschlussrehabilitation (AHB), berufliche Reha, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
§ 27 SGB V – Wortlaut (verbatim, Stand 2026)
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Krankenbehandlung umfaßt 1. ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung, 2. zahnärztliche Behandlung, 2a. Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen, 3. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln sowie mit digitalen Gesundheitsanwendungen, 4. häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege und Haushaltshilfe, 5. Krankenhausbehandlung, 6. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ergänzende Leistungen. Zur Krankenbehandlung gehört auch die palliative Versorgung der Versicherten. Bei der Krankenbehandlung ist den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker Rechnung zu tragen, insbesondere bei der Versorgung mit Heilmitteln und bei der medizinischen Rehabilitation.
> Quelle: gesetze-im-internet.de – § 27 SGB V, Stand 24.06.2026
Welcher Arzt ist zuständig?
Die Versorgung von Long COVID ist interdisziplinär. Hausärzte spielen die zentrale Rolle als Lotse. Sie überweisen an Fachärzte:
- Pneumologie bei anhaltender Atemnot, Husten oder Lungenbeteiligung
- Kardiologie bei Brustschmerzen, Herzrhythmusstörungen, Belastungsintoleranz mit kardialer Ursache
- Neurologie bei kognitiven Störungen, Brain Fog, Neuropathien, Krampfanfällen
- Psychosomatik/Psychiatrie bei schweren psychischen Begleitsymptomen (nicht als Ursache, sondern als Folge)
- Reha-Medizin bei Antrag auf Reha-Maßnahme
- Sozialmedizin für die Begutachtung im Schwerbehinderten- oder Rentenverfahren
- Spezialambulanzen für Post-COVID und ME/CFS (Liste über die Kassenärztliche Vereinigung oder über Selbsthilfegruppen)
Seit 2023 gibt es an mehreren Universitätskliniken spezielle Post-COVID-Ambulanzen. Die Wartezeiten sind oft lang – eine Überweisung vom Hausarzt beschleunigt den Zugang.
Pacing und Selbstmanagement – was du selbst tun kannst
Es gibt keine kausale Therapie gegen Long COVID. Die Behandlung ist symptomatisch und stützt sich auf Pacing, symptomorientierte Medikation und Reha. Pacing bedeutet, die eigene Belastungsgrenze so zu steuern, dass post-exertionelle Malaise (PEM) vermieden wird.
Die wichtigsten Pacing-Regeln
1. 70 %-Regel: Nutze nur 70 % deiner wahrgenommenen Energie. Stoppe, bevor du erschöpft bist. 2. Pausen einplanen: Plane nach jeder Aktivität (10–30 Min) bewusste Ruhe ein – nicht erst, wenn du „fertig“ bist. 3. Crash-Vermeidung: Wenn PEM-Symptome auftreten (Verschlechterung 12–72 Stunden nach Belastung), pausiere sofort und reduziere die Belastung für mehrere Tage. 4. Aktivitätstagebuch: Dokumentiere täglich Aktivität, Pausen, Symptome. So erkennst du Muster. 5. Priorisierung: Welche Aufgaben sind heute wichtig? Welche können warten? Delegieren, wo möglich. 6. Kein „Durchbeißen“: Anders als bei klassischer Reha ist bei Long COVID mit PEM „mehr trainieren“ kontraproduktiv. Lieber weniger und stabil.
Wichtig (Pacing-Hard-Block): Pacing ist KEIN „Bewegung ist gesund“-Ratgeber. Bei ME/CFS und Long COVID mit PEM kann ein klassisches Reha-Programm mit gesteigerter Belastung zu dauerhafter Verschlechterung führen. Die Deutsche Gesellschaft für ME/CFS und die WHO warnen explizit vor unüberwachtem Training.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange dauert Long COVID?
Die Dauer ist individuell sehr unterschiedlich. Studien zeigen: Etwa die Hälfte der Betroffenen ist nach 3 Monaten deutlich gebessert, ein Viertel hat noch nach 6 Monaten relevante Beschwerden, 10–15 % entwickeln ein chronisches Bild (länger als 12 Monate). Risikofaktoren für längere Verläufe sind: weibliches Geschlecht, höheres Alter, Vorerkrankungen, schwere Akutinfektion, fehlende Impfung vor der Infektion.
Ist Long COVID eine anerkannte Krankheit?
Ja. Long COVID ist seit 2021 mit ICD-10 U09.9! amtlich kodierbar. Die WHO hat die Diagnose im Oktober 2021 als „Post-COVID-19 condition“ per Delphi-Konsens definiert und in der ICD-10 als U09.9 verankert. In Deutschland ist Long COVID als „Post-COVID-Syndrom“ Gegenstand der AWMF-S1-Leitlinie (Stand 2024, Update 2025).
Kann ich trotz Long COVID arbeiten?
Viele Betroffene arbeiten in angepasstem Umfang weiter (stufenweise Wiedereingliederung nach § 44 SGB IX, Homeoffice, Teilzeit). Krankengeld nach § 44 SGB V steht für bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren zu. Bei dauerhafter Erwerbsminderung kann eine Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI beantragt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Long COVID und ME/CFS?
Long COVID ist ein Überbegriff für Beschwerden nach COVID-19. ME/CFS (ICD-10 G93.3) ist eine spezifische schwere neuroimmunologische Erkrankung, die unter anderem durch eine SARS-CoV-2-Infektion ausgelöst werden kann. Etwa 50 % der schwerstbetroffenen Long-COVID-Patienten erfüllen die ME/CFS-Kriterien (Kanadische Konsenskriterien CCC). ME/CFS erfordert ein eigenes diagnostisches und therapeutisches Vorgehen.
Brauche ich einen PCR-Test als Nachweis für die Diagnose?
Nicht zwingend. Die NICE-Leitlinie NG188 und die deutsche AWMF-Leitlinie lassen eine „wahrscheinliche“ SARS-CoV-2-Infektion ausreichen, wenn die Anamnese (typische Symptome, Exposition, epidemiologischer Kontext) plausibel ist. Antikörper-Tests können eine zurückliegende Infektion stützen, sind aber nicht beweisend.
Was kann ich tun, wenn mein Arzt Long COVID nicht ernst nimmt?
Dokumentiere deine Symptome schriftlich (Tagebuch), nimm aktuelle Leitlinien (AWMF, NICE NG188) zum Termin mit, bitte um eine Überweisung an eine Post-COVID-Ambulanz, hole eine Zweitmeinung ein. Bei Bedarf kann auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung oder die Krankenkasse eingeschaltet werden. Selbsthilfegruppen wie die Long COVID Deutschland oder die Deutsche Gesellschaft für ME/CFS bieten Erfahrungsaustausch und regionale Anlaufstellen.
Gibt es eine Impfung gegen Long COVID?
Eine COVID-19-Impfung vor der Infektion reduziert das Risiko für Long COVID um etwa 50–70 %. Auch eine Impfung nach der Infektion kann den Verlauf günstig beeinflussen. Die STIKO empfiehlt die Auffrischungsimpfung für Personen mit erhöhtem Risiko. Eine Impfung ersetzt jedoch keine Long-COVID-Therapie.
Übernimmt die Krankenkasse alle Kosten?
Ja, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Bei Reha-Anträgen kann der medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) eine Begutachtung anordnen. Die Kosten für Diagnostik (Labor, Bildgebung, Funktionstests) und Therapie werden über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.
Checkliste: So gehst du vor
1. Termin beim Hausarzt vereinbaren – am besten mit Hinweis auf Long-COVID-Verdacht, damit ein längerer Termin eingeplant wird. 2. Symptomtagebuch vorbereiten – 2–4 Wochen täglich dokumentieren (Beschwerden, Auslöser, Verlauf). 3. Unterlagen mitbringen – PCR-Test, Antikörper-Test, Impfpass, Liste der Medikamente und Vorerkrankungen. 4. ICD-10 U09.9! erfragen – bitte den Arzt, den Code in der Diagnoseliste aufzunehmen. 5. Bei Bedarf Überweisungen an Pneumologie, Kardiologie, Neurologie, Reha-Medizin. 6. Reha-Antrag über die Krankenkasse (§ 40 SGB V) oder die Rentenversicherung (§ 15 SGB VI). 7. Schwerbehinderung beantragen beim Versorgungsamt (§ 152 SGB IX), wenn die Einschränkungen länger als 6 Monate andauern. 8. Selbsthilfegruppe suchen – Long COVID Deutschland, NACHS, regionale Gruppen.
Hilfreiche Anlaufstellen
- Hausarztpraxis – erste Anlaufstelle, Koordination der Diagnostik
- Post-COVID-Ambulanzen – Universitätskliniken (Charité Berlin, UK Hamburg, UK München, UK Heidelberg u. a.)
- Krankenkasse – Antrag auf Reha, Krankengeld, Hilfsmittel
- Versorgungsamt – Antrag auf Schwerbehinderung
- Deutsche Rentenversicherung – Antrag auf Reha oder Erwerbsminderungsrente
- Sozialverband VdK oder SoVD – sozialrechtliche Beratung, Widerspruchsverfahren
- Selbsthilfegruppen – Long COVID Deutschland (longcoviddeutschland.org), NACHS (nachs.org), Deutsche Gesellschaft für ME/CFS (mecfs.de)
Verwendete Quellen
- ICD-10-GM 2026, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dimdi.de
- NICE-Leitlinie NG188: „COVID-19 rapid guideline: managing the long-term effects of COVID-19″, nice.org.uk/guidance/ng188
- AWMF-S1-Leitlinie „Long/Post-COVID“ (Stand 2024, Update 2025), awmf.org
- § 27 SGB V Krankenbehandlung, gesetze-im-internet.de/sgb_5/__27.html
- § 40 SGB V Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, gesetze-im-internet.de
- § 43 SGB VI Erwerbsminderungsrente, gesetze-im-internet.de
- § 152 SGB IX Feststellung der Behinderung, gesetze-im-internet.de
- WHO: „A clinical case definition of post-COVID-19 condition by Delphi consensus“ (Oktober 2021)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Informationen zu Long COVID, bundesgesundheitsministerium.de
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- § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
- § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
- § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
- § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.
Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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