Buergergeld Vermoegensfreigrenze 2026: Wie viel Vermoegen ist erlaubt?

Kurzdefinition: Beim Buergergeld wird dein Vermoegen (§ 12 SGB II) beruecksichtigt, soweit es die Freigrenze uebersteigt. Die Freigrenze ist 2026: 15.000 Euro pro Person, plus 520 Euro pro weiterem Haushaltsmitglied.

Vermoegens-Freigrenzen 2026

Nach § 12 Abs. 2 SGB II sind folgende Vermoegensbetraege frei (nicht auf das Buergergeld anzurechnen): 15.000 Euro fuer die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 520 Euro fuer jede weitere Person (Partner, Kinder).

Beispiel-Familie: 2 Erwachsene + 1 Kind -> 15.000 + 520 + 520 = 16.040 Euro Vermoegens-Freibetrag. Bei 4 Personen waeren es 15.000 + 3×520 = 16.560 Euro.

Was zaehlt als Vermoegen?

Zum Vermoegen nach § 12 SGB II zaehlt alles, was dein verwertbares Eigentum ist: Bankkonten (Girokonto, Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld), Aktien, Fonds, ETFs, Anleihen, Lebensversicherungen (Rueckkaufswert), Bausparvertraege, Immobilien (selbstgenutzt = 100 % frei; vermietet = Ertragswert), Kraftfahrzeuge (Angemessenheit nach Verkehrswert), Krypto-Waehrungen (Bitcoin, Ethereum etc.) und Forderungen (z. B. Steuer-Erstattungen).

Was zaehlt NICHT zum Vermoegen?

Folgende Vermoegenswerte sind nicht auf das Buergergeld anzurechnen: Selbstgenutztes Wohneigentum (§ 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II) – egal, welchen Verkehrswert es hat, Riester-Rente (privater Rentenversicherungsvertrag nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II), Grundrente aus BVG (Bundesversorgungsgesetz, § 12 Abs. 3 Nr. 3 SGB II), Altersvorsorge in Form von kapitalgedeckter Altersvorsorge (z. B. Riester, Ruerup) bis 256 Euro pro Jahr und Versorgungsleistungen aus Sterbegeld-Versicherungen bis 10.000 Euro.

Karenzzeit fuer Vermoegen

Im ersten Bewilligungszeitraum (12 Monate) wird Vermoegen, das die Freigrenze uebersteigt, nicht aufgebraucht (§ 12 Abs. 1 S. 1 SGB II). Du musst dein Vermoegen erst nach Ablauf des ersten Bewilligungszeitraums auf die Freigrenze reduzieren. Das Buergergeld-Gesetz hat diese Karenzzeit 2023 eingefuehrt, um den Einstieg in den Buergergeld-Bezug zu erleichtern.

Auto und Vermoegens-Freibetrag

Ein Auto wird grundsaetzlich als Vermoegen beruecksichtigt (§ 12 Abs. 1 SGB II). Allerdings gibt es eine Angemessenheits-Grenze: Ein Pkw im Wert von bis zu 7.500 Euro ist in der Regel anrechnungsfrei. Bei hoeherem Wert wird der uebersteigende Betrag als Vermoegen gezaehlt. Wichtige Ausnahme: Ein Auto zur Aufrechterhaltung der Erwerbstaetigkeit (Weg zur Arbeit) oder fuer behinderungs-bedingte Mobilitaet ist immer freigestellt. Ein auf den behinderten Menschen zugelassenes Auto mit entsprechender Umruestung ist komplett vermoegensfrei.

Vermoegens-Offenlegungspflicht

Bei Antragstellung musst du dein gesamtes Vermoegen offenlegen. Das Jobcenter kann Kontoauszuege der letzten 6 Monate und Vermoegensaufstellungen verlangen (§ 60 SGB I). Bei Verdacht auf Verschleierung droht Leistungsbetrug (§ 263 StGB) und Ordnungswidrigkeit (§ 63 SGB II).

Vermoegens-Freigrenze 2026 – Zusammenfassung

Die Vermoegens-Freigrenze beim Buergergeld ist 15.000 Euro pro Person + 520 Euro pro weiterem Haushaltsmitglied. Im ersten Bewilligungszeitraum (12 Monate) wird uebersteigendes Vermoegen nicht aufgebraucht – danach ist eine Reduzierung auf die Freigrenze erforderlich. Selbstgenutztes Wohneigentum ist immer freigestellt.

Quellen

Hinweis: Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wende dich an einen Rechtsanwalt oder eine zugelassene Beratungsstelle nach § 3 RDG. In akuten Krisen waehle den Krisendienst 0800 / 111 0 111 oder 0800 / 111 0 222 (24/7, kostenlos).

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 22.06.2026

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