Kurzdefinition: Die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) (§ 22 SGB II) werden beim Buergergeld in voller Hoehe uebernommen, soweit sie angemessen sind. Angemessenheit richtet sich nach kommunaler Satzung und Mietstufe des Wohngeldgesetzes.
Was uebernimmt die KdU?
Nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II umfasst die KdU: Kaltmiete (Nettokaltmiete ohne Heizung und Nebenkosten), Kalte Nebenkosten (Wasser, Abwasser, Muellabfuhr, Schornsteinfeger, Wohngebaeudeversicherung), Heizkosten (Gas, Oel, Fernwaerme, Strom fuer Heizung), Warmwasser-Bereitstellungskosten (sofern in Heizkosten enthalten) und Schuldzinsen bei selbstgenutztem Eigentum (Tilgung dagegen nicht).
Angemessenheit der Wohnung
Die Angemessenheit der Wohnung richtet sich nach Haushaltsgroesse und Mietstufe (Wohngeldgesetz, Mietstufen-Verordnung 2026). Fuer jede Person stehen je nach Mietstufe folgende Quadratmeter im angemessenen Bereich: 1 Person 45-50 m², 2 Personen 60-65 m², 3 Personen 75-80 m², 4 Personen 85-90 m², 5 Personen 105-110 m².
Die angemessene Miethoehe pro m² variiert nach Mietstufe (1 = laendlich, 7 = Muenchen/Frankfurt). Quelle: § 12 Wohngeldgesetz.
Was passiert bei „zu grosser“ oder „zu teurer“ Wohnung?
Wenn deine Wohnung von Anfang an zu gross oder zu teuer war (z. B. bei Erstantrag), wird die KdU nur in angemessener Hoehe uebernommen. Du musst innerhalb von 6 Monaten umziehen oder die Kosten senken (§ 22 Abs. 1 S. 3 SGB II). Die Frist kann bei besonderer Haerte verlangert werden.
Wenn deine Wohnung vor Buergergeld-Bezug angemessen war und erst durch eine Mieterhoehung „unangemessen“ wird, gilt eine Uebergangsfrist von 12 Monaten.
Heizkosten – Angemessenheit
Die Heizkosten werden nach dem Heizspiegel (co2-online) bewertet. Liegen die Heizkosten innerhalb der oberen Grenze des Heizspiegels, sind sie angemessen. Bei Ueberschreitung kann eine Kostensenkungs-Aufforderung erfolgen – aber nur, wenn du konkrete Sparmassnahmen ergreifen kannst (Heizungstausch, Heizverhalten).
Wichtige Ausnahme: Bei kalten Wintern, pandemie-bedingtem Homeoffice oder medizinisch erforderlicher erhoehter Raumtemperatur werden ueberhoehte Heizkosten uebernommen.
Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten
Wohnungsbeschaffungskosten (Kaution, Makler, Umzugskosten) werden gesondert uebernommen (§ 22 Abs. 6 SGB II): Kaution bis zu 3 Monatsmieten (ohne Genossenschaftsanteile), Maklerkosten nur bei vom Jobcenter veranlassten Umzuegen (in der Regel 2-3 Monatsmieten, maximal nach Wohngeldgesetz-Tabelle) und Umzugskosten fuer tatsaechliche Kosten fuer Spedition oder Helfer, plus Kosten fuer Renovierung (Malerarbeiten, falls Vormieter-Beschaedigung).
Selbstgenutztes Wohneigentum
Bei selbstgenutztem Wohneigentum uebernimmt das Jobcenter Schuldzinsen, Erbbauzinsen, Eigentumslasten (Grundsteuer, Wohngebaeudeversicherung, Schornsteinfeger, Wassergebuehren, Abwasser) und angemessene Erhaltungs- und Verbesserungsaufwendungen. Die Tilgung wird nicht uebernommen (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II).
KdU-Buergergeld 2026 – Zusammenfassung
Die Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) sind beim Buergergeld in voller Hoehe zu uebernehmen, soweit sie angemessen sind. Angemessenheit richtet sich nach Haushaltsgroesse und Mietstufe des Wohngeldgesetzes. Bei unangemessener Wohnung gilt eine Uebergangsfrist (6 Monate bei Neuantrag, 12 Monate bei Mieterhoehung).
Quellen
- § 22 SGB II – Bedarfe fuer Unterkunft und Heizung
- BMAS Kosten der Unterkunft
- KdU beim Buergergeld (Bundesagentur fuer Arbeit)
- Heizspiegel (co2-online)
Hinweis: Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wende dich an einen Rechtsanwalt oder eine zugelassene Beratungsstelle nach § 3 RDG. In akuten Krisen waehle den Krisendienst 0800 / 111 0 111 oder 0800 / 111 0 222 (24/7, kostenlos).
Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 22.06.2026

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