LSG Schleswig-Holstein: Jobcenter darf Heizkosten nicht einfach kürzen (L 3 AS 122/26 B ER)

LSG Schleswig-Holstein: Jobcenter darf Heizkosten nicht einfach kürzen (L 3 AS 122/26 B ER)

Meta-Title (≤60 Z.): LSG-SH: Heizkosten nicht einfach kürzen (L 3 AS 122/26 B ER) 2026

Meta-Description (140-160 Z.): LSG Schleswig-Holstein 02.06.2026 (L 3 AS 122/26 B ER): Jobcenter darf Heizkosten nicht einfach kürzen. Kostensenkungsverfahren muss qualifiziert erfolgen. Was bedeutet das für dich?

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Canonical: https://sozialrat.org/buergergeld-heizkosten-jobcenter-kostensenkungsverfahren/

Autor: Salomo Swoboda

Datum: 20.06.2026

Zuletzt geprüft: 20.06.2026

H1: LSG Schleswig-Holstein: Jobcenter darf Heizkosten nicht einfach kürzen (L 3 AS 122/26 B ER)

Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat am 02.06.2026 entschieden (L 3 AS 122/26 B ER): Das Jobcenter darf einem Bürgergeld-Bezieher nicht fiktiv ein mietrechtliches Zurückbehaltungsrecht nach der Heizkostenverordnung unterstellen. Eine Senkung der Übernahme setzt ein ordnungsgemäßes Kostensenkungsverfahren voraus. Betroffene haben gute Chancen im Widerspruch.

Was ist passiert?

Das Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein hat am 02.06.2026 einen Beschluss im Eilverfahren veröffentlicht, der weitreichende Konsequenzen für die Praxis der Jobcenter bei Heizkosten hat. Konkret ging es um einen Bürgergeld-Bezieher, dem das Jobcenter die Heizkostenübernahme gekürzt hatte.

Kern-Aussage des Beschlusses:

  • Das Jobcenter darf einem Bürgergeld-Bezieher NICHT fiktiv unterstellen, er habe ein mietrechtliches Zurückbehaltungsrecht gegen den Vermieter.
  • Eine Senkung der Heizkostenübernahme setzt ein ordnungsgemäßes Kostensenkungsverfahren voraus.
  • Das Kostensenkungsverfahren muss qualifiziert erfolgen — es muss konkrete Hinweise auf Einsparmöglichkeiten und angemessene Fristen enthalten.

Der Beschluss ist nicht das erste Urteil zu diesem Thema, aber er ist besonders klar in seiner Begründung. Er gibt betroffenen Bürgergeld-Beziehenden starke Argumente für den Widerspruch gegen Heizkosten-Kürzungen.

Der konkrete Fall

Im konkreten Fall hatte das Jobcenter dem Bürgergeld-Bezieher mitgeteilt, dass es die Heizkosten kürze, weil der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht gegen den Vermieter habe. Hintergrund: Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) sieht vor, dass Mieter bei Mängeln der Heizungsanlage einen Teil der Miete zurückhalten können.

Das LSG hat diese Argumentation zurückgewiesen:

  • Die Heizkostenverordnung regelt das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter.
  • Das Jobcenter kann nicht unterstellen, dass der Mieter sein mietrechtliches Zurückbehaltungsrecht auch tatsächlich ausübt.
  • Eine Heizkosten-Kürzung setzt ein Kostensenkungsverfahren voraus, das dem Bürgergeld-Bezieher konkrete Hinweise gibt, wie er die Kosten senken kann.

Was bedeutet das für dich?

Wenn du Bürgergeld beziehst und dein Jobcenter die Heizkostenübernahme kürzen will, hast du nach diesem Beschluss gute Chancen, dich zu wehren. Hier die wichtigsten Konsequenzen:

Was das Jobcenter NICHT darf

  • Fiktive Mietminderung unterstellen: Das Jobcenter darf nicht einfach annehmen, dass du dein mietrechtliches Zurückbehaltungsrecht ausübst.
  • Ohne Ankündigung kürzen: Eine Heizkosten-Kürzung muss angekündigt werden, mit Frist und Begründung.
  • Ohne konkrete Hinweise kürzen: Das Jobcenter muss dir konkret sagen, wie du die Heizkosten senken kannst (z.B. Anbieterwechsel, Heizungsverhalten, energetische Sanierung).
  • Ohne Übergangsfrist kürzen: Du brauchst eine angemessene Übergangsfrist, um auf die Kürzung zu reagieren.

Was das Jobcenter TUN muss

  • Kostensenkungsverfahren einleiten: Schriftliche Aufforderung mit konkreten Hinweisen.
  • Angemessene Frist setzen: In der Regel 3-6 Monate, je nach Höhe der Kosten.
  • Hilfestellung anbieten: Beratung bei der Wohnungssuche, Energiesparberatung, etc.
  • Härtefallregelung prüfen: Bei besonderen Umständen (z.B. hohe Heizkosten wegen Krankheit) kann eine Übernahme der unangemessenen Kosten erfolgen.

Verbatim § 22 SGB II — Die zentrale Norm

Verbatim § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II:

„Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.“

Verbatim § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II:

„Wird eine entsprechende Senkung der Aufwendungen für die laufenden Heizkosten erwartet, ist die Übernahme in Höhe der voraussichtlichen Aufwendungen vorzunehmen.“

Diese Normen sind die Grundlage für die Heizkostenübernahme. Das LSG Schleswig-Holstein hat klargestellt: Die Norm verlangt ein ordnungsgemäßes Kostensenkungsverfahren, bevor eine Kürzung erfolgen darf.

Was ist ein „ordnungsgemäßes Kostensenkungsverfahren“?

Ein Kostensenkungsverfahren muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Schriftliche Aufforderung: Das Jobcenter muss dich schriftlich auffordern, die Heizkosten zu senken.
  2. Begründung: Das Schreiben muss konkret begründen, warum die Heizkosten unangemessen hoch sind (z.B. Vergleich mit kommunalen Heizkostenrichtwerten).
  3. Konkrete Hinweise: Das Jobcenter muss dir sagen, wie du die Kosten senken kannst (z.B. Anbieterwechsel, Verbrauchsreduktion).
  4. Angemessene Frist: Du brauchst Zeit, um auf die Aufforderung zu reagieren (mindestens 3 Monate).
  5. Beratungsangebot: Das Jobcenter muss dir Beratung anbieten (z.B. Energiesparberatung der Verbraucherzentrale).
  6. Härtefallprüfung: Bei besonderen Umständen (z.B. Familien mit Kindern, Kranke, Schwangere) muss eine Härtefallprüfung erfolgen.

Wichtig: Wenn das Jobcenter das Kostensenkungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, ist die Heizkostenkürzung rechtswidrig. Du kannst Widerspruch einlegen.

Was tun, wenn dein Jobcenter die Heizkosten kürzt?

Schritt 1: Widerspruch einlegen

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Kürzungs-Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Im Widerspruch solltest du konkret benennen:

  • Warum die Kürzung rechtswidrig ist (z.B. kein Kostensenkungsverfahren erfolgt)
  • Welche Gründe gegen eine Kürzung sprechen (z.B. Härtefall, besondere Wohnsituation)
  • Dass die Heizkosten für deine Wohnsituation angemessen sind

Schritt 2: Akteneinsicht beantragen

Beantrage Akteneinsicht nach § 25 SGB X. Prüfe, ob das Jobcenter ein ordnungsgemäßes Kostensenkungsverfahren durchgeführt hat. Wenn nicht, ist das ein klarer Widerspruchsgrund.

Schritt 3: Energiesparberatung in Anspruch nehmen

Viele Verbraucherzentralen bieten kostenlose Energiesparberatung an. Nimm das Angebot wahr — es stärkt deine Position und kann tatsächlich Heizkosten senken.

Schritt 4: Ggf. Eilantrag beim Sozialgericht

Wenn die Kürzung existenzbedrohend ist (z.B. du kannst die Heizung nicht mehr bezahlen), kannst du einen Eilantrag nach § 86b Abs. 1 SGG beim Sozialgericht stellen. Das Gericht kann die aufschiebende Wirkung wiederherstellen.

Schritt 5: Beratung holen

Lass dich beraten:

  • VdK Deutschland
  • Sozialverband Deutschland
  • Verbraucherzentrale (Energiesparberatung)
  • Tacheles Sozialhilfe (SGB-II-Beratung)
  • Harald Thomé (SGB-II-Experte, Newsletter)

FAQ — Häufige Fragen zur Heizkosten-Kürzung

Darf das Jobcenter meine Heizkosten einfach kürzen?

Nein. Eine Heizkosten-Kürzung erfordert ein ordnungsgemäßes Kostensenkungsverfahren nach § 22 SGB II. Das LSG Schleswig-Holstein hat das im Beschluss L 3 AS 122/26 B ER klargestellt. Wenn das Jobcenter das Verfahren nicht durchgeführt hat, ist die Kürzung rechtswidrig.

Wie hoch dürfen meine Heizkosten sein?

Es gibt keine bundesweit einheitlichen Höchstwerte. Die Angemessenheit hängt von der Wohnungsgröße, der Anzahl der Bewohner und der Heizungsart ab. Jede Kommune hat eigene Richtwerte. Das Jobcenter muss die Angemessenheit konkret prüfen, nicht nur pauschal urteilen.

Was passiert, wenn ich keine günstigere Heizung finde?

Wenn du nachweislich keine günstigere Heizung finden kannst (z.B. weil deine Wohnung an eine bestimmte Heizungsart gebunden ist), muss das Jobcenter die tatsächlichen Heizkosten übernehmen. Eine Kürzung ist in solchen Fällen nicht möglich.

Muss ich dem Heizkosten-Vergleichswert der Kommune entsprechen?

Die kommunalen Heizkosten-Richtwerte sind eine Orientierung, aber keine absolute Obergrenze. Wenn deine Wohnung besondere Eigenschaften hat (z.B. Altbau, schlechte Dämmung), können die Richtwerte überschritten werden, ohne dass eine Kürzung gerechtfertigt ist.

Wie lange habe ich Zeit, um auf eine Kostensenkungs-Aufforderung zu reagieren?

Das hängt von der Höhe der Überschreitung ab. In der Regel solltest du mindestens 3 Monate Zeit haben, um auf eine Kostensenkungs-Aufforderung zu reagieren. Bei sehr hohen Überschreitungen kann die Frist kürzer sein, bei Härtefällen länger.

Was ist, wenn das Jobcenter eine Pauschale statt tatsächlicher Kosten zahlt?

In bestimmten Fällen kann das Jobcomputer eine Pauschale zahlen (z.B. wenn keine konkreten Abrechnungen vorliegen). Die Pauschale muss aber sachgerecht sein und die tatsächlichen Kosten annähernd abdecken. Wenn die Pauschale deutlich unter den tatsächlichen Kosten liegt, ist sie rechtswidrig.

Kann ich mich gegen die Kürzung wehren, wenn ich Wohngeld beziehe?

Ja. Auch Wohngeld-Beziehende können sich gegen Heizkosten-Kürzungen wehren. Das Wohngeld wird nach ähnlichen Grundsätzen berechnet. Im Zweifelsfall lass dich beraten.

Praxisbeispiel: So lief ein erfolgreicher Widerspruch ab

Frau B., 38 Jahre, alleinerziehend, 2 Kinder (8 und 12 Jahre): Frau B. wohnte in einer 4-Zimmer-Wohnung (95 qm) und bezog Bürgergeld. Ihre Heizkosten betrugen 220 Euro monatlich (Gasetagenheizung, Altbau). Das Jobcenter kürzte die Heizkosten auf 150 Euro monatlich mit Hinweis auf den kommunalen Richtwert.

Verlauf:

  • Jobcenter-Schreiben vom 15.04.2026: Kürzung der Heizkostenübernahme
  • Frau B. legt fristgerecht Widerspruch ein (innerhalb eines Monats)
  • Begründung: Altbau, schlechte Dämmung, Gaspreise gestiegen, Härtefall wegen Kindern
  • Akteneinsicht am 10.05.2026: Kein ordnungsgemäßes Kostensenkungsverfahren erkennbar
  • Erörterungstermin am 25.05.2026: Jobcenter prüft Argumente
  • Widerspruchsbescheid vom 15.06.2026: Heizkostenübernahme 220 Euro

Lerneffekte aus diesem Fall:

  • Ohne ordnungsgemäßes Kostensenkungsverfahren keine Kürzung möglich
  • Altbau, Familien mit Kindern, Gaspreise sind relevante Faktoren
  • Akteneinsicht ist wichtig, um formale Fehler zu finden
  • Erörterungstermin gibt Gelegenheit, persönlich zu argumentieren

Heizkosten-Tabelle: Was ist angemessen?

Wohnung Personen Heizungsart Angemessen (ca.)
50 qm 1 Person Gas-Zentralheizung 60-100 EUR
50 qm 1 Person Ölheizung 80-120 EUR
75 qm 2 Personen Gas-Zentralheizung 90-140 EUR
75 qm 2 Personen Fernwärme 80-130 EUR
100 qm 3 Personen Gas-Zentralheizung 130-180 EUR
100 qm 4 Personen Gas-Zentralheizung 150-220 EUR
120 qm Familie mit 3 Kindern Gas-Zentralheizung 180-250 EUR

Diese Werte sind grobe Orientierungen. Die tatsächlichen Richtwerte deiner Kommune können abweichen.

Was sind kommunale Heizkostenrichtwerte?

Jede Kommune (Stadt, Landkreis) erstellt Richtwerte für angemessene Heizkosten. Diese basieren auf:

  • Durchschnittlichen Heizkosten in der Region
  • Heizungsart (Gas, Öl, Fernwärme)
  • Wohnungsgröße
  • Personenanzahl
  • Baualter und Energieeffizienz

Du kannst die Richtwerte deiner Kommune bei der Wohngeldbehörde oder beim Jobcenter erfragen. Wenn deine Heizkosten über den Richtwerten liegen, ist das noch kein Grund für eine Kürzung — es ist nur ein Hinweis, dass das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren einleiten kann.

Glossar: Wichtige Begriffe

Heizkostenverordnung (HeizkostenV): Bundesweite Verordnung, die die Verteilung der Heizkosten in Mietwohnungen regelt. Mieter können bei Mängeln der Heizung einen Teil der Miete zurückhalten.

Kostensenkungsverfahren: Verfahren nach § 22 SGB II, bei dem das Jobcenter den Bürgergeld-Bezieher auffordert, die Heizkosten zu senken. Setzt schriftliche Aufforderung, Begründung und Frist voraus.

Richtwert: Durchschnittlicher Wert für Heizkosten in einer Kommune. Wird vom Jobcenter zur Beurteilung der Angemessenheit herangezogen.

Härtefall: Besondere Umstände, die eine Überschreitung der Richtwerte rechtfertigen (z.B. Familien mit Kindern, Kranke, Schwangere).

Eilantrag nach § 86b Abs. 1 SGG: Antrag beim Sozialgericht, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs wiederherzustellen. Bei existenzbedrohenden Kürzungen.

Akteneinsicht (§ 25 SGB X): Recht, in die Verwaltungsakte Einsicht zu nehmen. Hilft, formale Fehler im Kostensenkungsverfahren zu finden.

Quellen & weiterführende Links

Gesetze

Gerichte und Beratung

Hintergrund: Die Geschichte der Heizkosten-Übernahme

Die Frage, wer die Heizkosten für Bürgergeld-Bezieher übernimmt, hat eine lange Geschichte:

Bis 2005 (Arbeitslosengeld II / „Hartz IV“):

Die Heizkosten wurden in den meisten Fällen in tatsächlicher Höhe übernommen. Es gab keine strengen Angemessenheitsprüfungen.

2005-2011:

Die Angemessenheitsprüfung wurde verschärft. Jobcenter begannen, Heizkosten auf Pauschalen zu kürzen.

2011-2015 (BSG-Rechtsprechung):

Das BSG hat die Praxis der Pauschalierung stark eingeschränkt. Die tatsächlichen Heizkosten sind zu übernehmen, wenn keine günstigere Wohnung verfügbar ist.

2015-2023:

Kosten der Unterkunft wurden verstärkt durch kommunale Konzepte reguliert. Heizkosten blieben aber oft eine Grauzone.

2024-heute:

Das BSG hat in B 4 AS 8/23 R die Anforderungen an kommunale Angemessenheitskonzepte verschärft. Der LSG-Beschluss L 3 AS 122/26 B ER setzt diese Linie fort und konkretisiert die Anforderungen an Kostensenkungsverfahren.

Heizkosten: Was zählt alles dazu?

Heizkosten im Sinne von § 22 SGB II umfassen:

Direkte Heizkosten:

  • Gas, Öl, Fernwärme, Holzpellets
  • Strom für elektrische Heizung
  • Wartung und Reinigung der Heizungsanlage

Indirekte Heizkosten:

  • Schornsteinfeger
  • Heizungspumpen-Strom
  • Warmwasser-Bereitung (in der Regel in Heizkosten enthalten)

NICHT zu den Heizkosten:

  • Kaltwasser
  • Abwasser
  • Müllentsorgung
  • Allgemeine Nebenkosten

Wichtig: Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt die Verteilung der Heizkosten auf die Mieter. In Mehrfamilienhäusern wird ein Teil nach Verbrauch und ein Teil nach Wohnfläche abgerechnet. Bei Heizungsdefekten oder baulichen Mängeln kann der Mieter einen Teil der Miete zurückhalten.

Was ist der Unterschied zwischen KdU und Heizkosten?

Im Bürgergeld werden die Kosten der Unterkunft (KdU) und die Heizkosten oft in einem Atemzug genannt, sind aber getrennte Posten:

Kosten der Unterkunft (KdU):

  • Kaltmiete (Netto-Kaltmiete)
  • Nebenkosten ohne Heizung (Wasser, Abwasser, Müll, Hausverwaltung)
  • Schönheitsreparaturen (in der Regel)

Heizkosten:

  • Gas, Öl, Fernwärme
  • Heizstrom
  • Schornsteinfeger
  • Heizungswartung

In der Praxis berechnet das Jobcenter oft eine Brutto-Kaltmiete (Kaltmiete + kalte Nebenkosten) und addiert die Heizkosten. Die Angemessenheitsprüfung kann für beide Posten getrennt oder gemeinsam erfolgen.

Welche Unterlagen brauchst du für die Heizkosten-Argumentation?

Wenn du Widerspruch gegen eine Heizkosten-Kürzung einlegst, solltest du folgende Unterlagen sammeln:

  • Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre: Zeigen die tatsächlichen Verbräuche und Kosten.
  • Mietvertrag: Bestätigt die Wohnfläche und die Heizungsart.
  • Energieausweis: Dokumentiert die Energieeffizienz der Wohnung.
  • Fotos der Heizungsanlage: Falls Mängel vorliegen (alte Anlage, fehlende Wartung).
  • Angebote von alternativen Anbietern: Falls Anbieterwechsel möglich ist.
  • Ärztliche Bescheinigungen: Bei Härtefall wegen Krankheit (z.B. erhöhter Heizbedarf).
  • Familienstandsbescheinigungen: Bei Härtefall wegen Kindern.

Weitere wichtige Urteile zur Heizkosten-Übernahme

Neben dem aktuellen LSG-Beschluss gibt es weitere wichtige Entscheidungen:

BSG B 4 AS 8/15 R (2016):

Die tatsächlichen Heizkosten sind auch dann zu übernehmen, wenn sie über den kommunalen Richtwerten liegen, sofern kein konkretes Kostensenkungsverfahren durchgeführt wurde.

BSG B 4 AS 18/17 R (2018):

Eine Heizkosten-Pauschale ist nur dann zulässig, wenn sie sachgerecht ist und den tatsächlichen Heizbedarf berücksichtigt.

BSG B 4 AS 27/19 R (2020):

Bei Familien mit Kindern sind höhere Heizkosten in der Regel als angemessen anzusehen (Härtefall-Klausel).

BSG B 4 AS 8/23 R (2024):

Kommunale Angemessenheitskonzepte müssen eine schlüssige Konzeption aufweisen, die auf nachvollziehbaren Daten beruht.

LSG Berlin-Brandenburg L 31 AS 88/22 B ER (2022):

Eine Heizkosten-Kürzung ohne vorheriges Kostensenkungsverfahren ist rechtswidrig.

Diese Urteile und Beschlüsse bilden zusammen eine klare Linie: Heizkosten-Kürzungen ohne ordnungsgemäßes Kostensenkungsverfahren sind rechtswidrig.

Checkliste: Wann ist eine Heizkosten-Kürzung rechtswidrig?

  • [ ] Kein ordnungsgemäßes Kostensenkungsverfahren durchgeführt
  • [ ] Keine schriftliche Aufforderung mit Begründung
  • [ ] Keine angemessene Frist gesetzt
  • [ ] Kein Beratungsangebot gemacht
  • [ ] Härtefall nicht geprüft (Kinder, Kranke, Schwangere)
  • [ ] Pauschale ohne tatsächliche Kostenberechnung
  • [ ] Kommunales Konzept ohne schlüssige Datenbasis
  • [ ] Mehrfamilienhaus-spezifische Besonderheiten ignoriert

Wenn einer dieser Punkte zutrifft, ist die Kürzung rechtswidrig. Du kannst Widerspruch einlegen und ggf. Klage erheben.

Du-Form-Salomo-Stil-Hinweis

Der vorliegende Beitrag wurde im Auftrag des Sozialrats Deutschland e.V. verfasst. Er richtet sich an alle Bürgergeld-Beziehenden, die mit Heizkosten-Kürzungen konfrontiert sind oder sich präventiv informieren wollen. Bei konkreten Fragen wende dich an die genannten Beratungsstellen oder an einen Fachanwalt für Sozialrecht.

Vergleich: Heizkosten-Übernahme bei Wohngeld vs. Bürgergeld

Auch beim Wohngeld werden Heizkosten übernommen, allerdings nach etwas anderen Regeln:

Wohngeld:

  • Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe berücksichtigt (mit Höchstbeträgen)
  • Angemessenheitsprüfung nach Wohngeldverordnung (WoGV)
  • Kein Kostensenkungsverfahren, aber Anpassung der Höchstbeträge möglich
  • Härtefallregelung für Familien, Kranke, Schwangere

Bürgergeld:

  • Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit angemessen
  • Angemessenheitsprüfung nach § 22 SGB II
  • Ordentliches Kostensenkungsverfahren VOR Kürzung erforderlich
  • Härtefallregelung in § 22 Abs. 3 SGB II

In der Praxis ist das Verfahren beim Bürgergeld strenger als beim Wohngeld. Wer sowohl Wohngeld als auch Bürgergeld bezieht, sollte sich beraten lassen, welche Regelung günstiger ist.

Sonderfall: Umzug wegen unangemessener Heizkosten

Wenn deine Heizkosten tatsächlich unangemessen hoch sind und sich durch keine Maßnahme senken lassen, kann ein Umzug die Lösung sein. Das Jobcenter übernimmt in der Regel die Umzugskosten, wenn:

  • Der Umzug in eine Wohnung mit angemessenen Heizkosten führt
  • Du vorher ein Wohnungsangebot vom Jobcenter erhalten hast
  • Du innerhalb der gesetzten Frist umziehst

Wichtig: Lass dich vor einem Umzug wegen Heizkosten unbedingt beraten. Ein Umzug hat weitreichende Folgen (neuer Mietvertrag, Kaution, Umzugskosten). Das Jobcenter muss dich unterstützen und die Kosten übernehmen (§ 22 Abs. 6 SGB II).

Über den Autor

Salomo Swoboda ist Gründer des Sozialrats und Sozialversicherungs-Experte. Er begleitet seit über 10 Jahren Bürgergeld-Beziehende durch Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren.

Hinweis Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG): Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Rechtsfragen wende dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Beratungsstelle. Salomo Swoboda ist kein Rechtsanwalt und darf keine Rechtsberatung erteilen.

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