Buergergeld Bildungsgutschein 2026: Foerderung von Bildung und Teilhabe

Kurzdefinition: Der Bildungsgutschein (§ 16f SGB II) ist eine Foerderung der Bundesagentur fuer Arbeit fuer berufliche Weiterbildung beim Buergergeld-Bezug. Er uebernimmt die Lehrgangskosten und in vielen Faellen auch das Weiterbildungs-Geld von 150 Euro / Monat.

Wer bekommt den Bildungsgutschein?

Den Bildungsgutschein nach § 16f SGB II erhalten: Buergergeld-Beziehende mit abgeschlossener Berufsausbildung, Buergergeld-Beziehende ohne Berufsabschluss, Arbeitnehmer, deren Taetigkeit durch Weiterbildung an veraenderte Anforderungen angepasst werden soll, Buergergeld-Beziehende, die noch keinen Berufsabschluss haben und eine Erstausbildung anstreben (in Einzelfaellen).

Der Bildungsgutschein ist eine Leistung an Arbeitnehmer und Buergergeld-Beziehende und wird vom Jobcenter bzw. der Agentur fuer Arbeit ausgestellt.

Was wird gefoerdert?

Gefoerdert werden berufliche Weiterbildungen, die: zu einem anerkannten Berufsabschluss fuehren (z. B. Umschulung), eine Teilqualifikation vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt wird, Digitale Kompetenzen vermitteln (z. B. EDV-Kurse, Programmierung), Fachliche Anpassungsqualifizierungen bieten (z. B. Pflege, Handwerk) oder Sprachkurse ab Niveau B2 / C1 umfassen (berufsbezogen).

Was uebernimmt der Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein nach § 16f SGB II deckt: Lehrgangskosten vollstaendige Uebernahme der Kursgebuehren, Fahrtkosten bei taeglicher Anfahrt von der Wohnung zum Bildungsstaette, Kinderbetreuungskosten wenn Kinder waehrend der Massnahme betreut werden muessen, Lernmittel Buecher, Software, Pruefungsgebuehren, Weiterbildungs-Geld 150 Euro / Monat bei abschlussbezogener Weiterbildung (§ 87a SGB III), Buergergeld-Bonus Weiterbildungs-Praemie von 75 Euro bei bestandener Zwischenpruefung und 150 Euro bei bestandener Abschlusspruefung (§ 131a SGB III).

Voraussetzungen fuer den Bildungsgutschein

Voraussetzungen fuer die Foerderung (§ 16f SGB II): die Weiterbildung verbessert die Vermittlungs-Perspektiven, die Bildungsstaette ist zertifiziert (AZAV-Zertifizierung nach § 178 SGB III), du nimmst regelmaessig an der Massnahme teil (mind. 80 % Anwesenheit), die Massnahme endet mit einem Abschluss oder einer Teilnahmebescheinigung.

Weiterbildungs-Geld (150 Euro / Monat)

Seit dem 01.07.2023 gibt es das Weiterbildungs-Geld nach § 87a SGB III von 150 Euro pro Monat fuer Buergergeld-Beziehende, die an einer abschluss-bezogenen Weiterbildung teilnehmen. Das Weiterbildungs-Geld wird nicht auf das Buergergeld angerechnet und ist steuerfrei. Die Auszahlung erfolgt durch die Agentur fuer Arbeit direkt an dich.

Bildungsgutschein vs. 1-Euro-Job

Der Bildungsgutschein (§ 16f SGB II) ist die Qualifizierungs-Variante im Buergergeld-Bezug. Im Gegensatz zum 1-Euro-Job (§ 16d SGB II) – einer oeffentlich gefoerderten Beschaeftigung – dient der Bildungsgutschein dem langfristigen Aufbau von Humankapital und erhoeht die Vermittlungs-Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Der 1-Euro-Job ist auf maximal 2 Jahre begrenzt und wird mit 1-2 Euro pro Stunde zusaetzlich zum Buergergeld verguetet (kein Freibetrag nach § 11b SGB II).

Wie beantrage ich den Bildungsgutschein?

Schritt fuer Schritt: vereinbare einen Termin bei deinem Jobcenter oder deiner Agentur fuer Arbeit. Schildere dein Weiterbildungs-Ziel (z. B. Umschulung zur Pflegekraft). Das Jobcenter prueft die Foerder-Voraussetzungen und stellt ggf. den Bildungsgutschein aus. Such dir eine AZAV-zertifizierte Bildungsstaette und leg den Bildungsgutschein vor. Beginn der Massnahme – du erhaeltst die Lehrgangskosten erstattet + Weiterbildungs-Geld 150 Euro / Monat.

Bildungsgutschein 2026 – Zusammenfassung

Der Bildungsgutschein nach § 16f SGB II ist die zentrale Foerderung beruflicher Weiterbildung beim Buergergeld. Er uebernimmt Lehrgangskosten, Fahrtkosten und Kinderbetreuung. Bei abschluss-bezogenen Massnahmen gibt es zusaetzlich 150 Euro / Monat Weiterbildungs-Geld (§ 87a SGB III) und Pruefungs-Praemien bis 150 Euro.

Quellen

Hinweis: Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wende dich an einen Rechtsanwalt oder eine zugelassene Beratungsstelle nach § 3 RDG. In akuten Krisen waehle den Krisendienst 0800 / 111 0 111 oder 0800 / 111 0 222 (24/7, kostenlos).

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 22.06.2026

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  • § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.

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