Easy Rider Dreirad und Eingliederungshilfe: BSG verhandelt am 02.07.2026 deinen Anspruch (B 8 SO 5/26 R)
Das Bundessozialgericht (8. Senat) verhandelt am 02.07.2026 über die Frage, ob die Eingliederungshilfe ein Erwachsenendreirad „Easy Rider“ mit Elektromotor als Hilfsmittel bewilligen muss. Die Vorinstanz LSG Nordrhein-Westfalen (L 9 SO 127/24, Beschluss vom 05.02.2026) hat den Anspruch dem Grunde nach bejaht. Bis zur Entscheidung des BSG gilt: Du kannst einen Antrag stellen, Widerspruch einlegen und dich auf § 113 SGB IX in Verbindung mit § 47 SGB IX stützen.
Worum geht es beim BSG-Verfahren B 8 SO 5/26 R?
Das Bundessozialgericht hat eine anhängige Rechtsfrage veröffentlicht, die unmittelbar dich betrifft, wenn du auf ein Erwachsenendreirad mit Elektromotor angewiesen bist. Die amtliche Bezeichnung lautet B 8 SO 5/26 R und steht ausweislich der BSG-Veröffentlichung seit dem 19.06.2026 zur Verhandlung am 02.07.2026 an. Die Vorinstanz war das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen unter dem Aktenzeichen L 9 SO 127/24 mit Beschluss vom 05.02.2026.
Geklärt werden soll die Kernfrage: Zum Anspruch auf Versorgung mit dem Erwachsenendreirad „Easy Rider“ mit Elektromotor — so der Wortlaut der anhängigen Rechtsfrage auf der BSG-Website.
Was bedeutet das konkret für dich?
- Wenn du einen Antrag auf ein Easy Rider bei deinem Träger der Eingliederungshilfe gestellt hast und dieser abgelehnt wurde, bist du mit deinem Anliegen nicht allein.
- Das LSG Nordrhein-Westfalen hat in der Vorinstanz die Tendenz gezeigt, den Anspruch grundsätzlich anzuerkennen.
- Die endgültige Entscheidung des 8. Senats am BSG wird bundesweit die Leitlinien setzen, nach denen alle Träger der Eingliederungshilfe künftig entscheiden.
Was ist das Easy Rider Dreirad und wer braucht es?
Das Easy Rider ist ein Erwachsenendreirad, das sich durch drei Räder, eine tiefe Sitzposition und — in der Variante mit Elektromotor — eine Tretunterstützung bzw. einen reinen E-Antrieb auszeichnet. Es ist für Menschen gedacht, die aus gesundheitlichen Gründen kein herkömmliches Fahrrad oder keinen Rollstuhl nutzen können, aber dennoch eigenständig und aktiv mobil sein möchten.
Typische Einsatzfälle sind:
- Multiple Sklerose mit eingeschränkter Balance und Beinkraft
- Spastische Lähmungen nach Schlaganfall oder Infantiler Cerebralparese
- Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises
- Post-Polio-Syndrom
- Altersbedingte Mobilitätseinschränkungen, die eine Gehhilfe nicht ausreichend kompensieren
Der Unterschied zu einem normalen Rollstuhl: Du bist nicht passiv unterwegs, sondern bewegst dich aktiv oder mit elektrischer Unterstützung fort. Genau dieser Mix aus Eigenaktivität und motorisierter Hilfe wirft die spannende Rechtsfrage auf, um die es am 02.07.2026 geht.
Welche Gesetze sind entscheidend?
Die zentralen Vorschriften findest du auf gesetze-im-internet.de im aktuellen Wortlaut:
§ 90 Abs. 1 SGB IX — Aufgabe der Eingliederungshilfe (BTHG-Fassung ab 2020/2023)
„Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.“
(Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__90.html)
§ 113 Abs. 1 SGB IX — Leistungen zur Sozialen Teilhabe
„Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, soweit sie nicht nach den Kapiteln 3 bis 5 erbracht werden. Hierzu gehört, Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen. Maßgeblich sind die Ermittlungen und Feststellungen nach Kapitel 7.“
(Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__113.html)
§ 47 Abs. 1 Satz 1 SGB IX — Hilfsmittel
„Hilfsmittel (Körperersatzstücke sowie orthopädische und andere Hilfsmittel) nach § 42 Absatz 2 Nummer 6 umfassen die Hilfen, die von den Leistungsberechtigten getragen oder mitgeführt oder bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles erforderlich sind, um 1. einer drohenden Behinderung vorzubeugen, 2. den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern oder 3. eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind.“
(Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__47.html)
§ 99 Abs. 1 SGB IX — Leistungsberechtigung
„Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe nach § 90 erfüllt werden kann.“
(Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__99.html)
§ 19 Abs. 1 SGB XII — Hilfe in anderen Lebenslagen (subsidiär)
„Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können.“
(Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_12/__19.html)
Wichtig für dich: Liegt keine wesentliche Behinderung nach § 99 SGB IX vor oder bist du nicht leistungsberechtigt im Sinne der Eingliederungshilfe, kann der Träger der Sozialhilfe das Easy Rider in bestimmten Ausnahmefällen als „Hilfe in anderen Lebenslagen“ nach § 19 SGB XII bewilligen. Das ist aber selten und nicht der Regelfall.
6-Schritte-Antrag: So stellst du deinen Antrag richtig
Schritt 1 — Vorbereitung: ärztliche Unterlagen sammeln
Bevor du den Antrag stellst, brauchst du folgende Unterlagen:
- Aktuelles ärztliches Gutachten oder Befundbericht mit Diagnose (ICD-10-Code)
- Beschreibung der Mobilitätseinschränkung (Gehstrecke in Metern, Gleichgewichtsprobleme, Sturzgefahr)
- Begründung, warum kein Rollstuhl und kein normales Fahrrad geeignet sind
- Hilfsmittelnummer (Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes) — beim Fachhandel erfragen
Schritt 2 — Antrag schriftlich stellen
Stelle den Antrag schriftlich (per Post oder online) beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Das ist je nach Bundesland das örtliche Sozialamt, das Landesamt für Soziales oder ein anderer Träger. Adressiere den Antrag konkret:
„Hiermit beantrage ich die Bewilligung eines Erwachsenendreirads ‚Easy Rider‘ mit Elektromotor als Hilfsmittel der Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX i.V.m. § 47 SGB IX.“
Verwende für die Begründung das vollständige Musterschreiben weiter unten.
Schritt 3 — Fristen im Blick behalten
Der Träger muss über den Antrag innerhalb von drei Monaten entscheiden (§ 16 SGB I, § 88 SGB X). Falls du keine Antwort erhältst, kann nach Ablauf der Frist ein Antrag auf fingierte Genehmigung (§ 88 Abs. 4 SGB X analog) gerichtet werden.
Schritt 4 — Ablehnung erhalten? Widerspruch einlegen
Wenn der Träger ablehnt, lege innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids Widerspruch ein (§ 84 SGG). Die Frist ist eine Ausschlussfrist — versäumst du sie, wird der Bescheid bestandskräftig.
„Gegen den Bescheid vom [Datum] lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein. Ich beantrage die Bewilligung eines Erwachsenendreirads ‚Easy Rider‘ mit Elektromotor als Hilfsmittel der Eingliederungshilfe gemäß § 113 SGB IX i.V.m. § 47 SGB IX. Zur Begründung verweise ich auf das anhängige Verfahren B 8 SO 5/26 R vor dem 8. Senat des Bundessozialgerichts sowie die vorinstanzliche Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen L 9 SO 127/24 vom 05.02.2026.“
Schritt 5 — Falls Widerspruch zurückgewiesen wird: Klage
Wird der Widerspruch zurückgewiesen, hast du einen weiteren Monat Zeit, Klage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben (§ 87 SGG). Im Verfahren vor dem Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang — du kannst selbst klagen.
Schritt 6 — Bei laufendem BSG-Verfahren: Verweis im Verfahren aufnehmen
Wenn dein Verfahren noch läuft, während das BSG am 02.07.2026 verhandelt, kannst du mit einem Schriftsatz an das zuständige Sozial- oder Landessozialgericht auf das anhängige Verfahren hinweisen und um eine Ruhendstellung (Aussetzung) deines Verfahrens bitten. So wartest du die höchstrichterliche Klärung ab.
Musterschreiben — Antrag auf Easy Rider Dreirad mit E-Motor
An den
Träger der Eingliederungshilfe
[Name + Adresse des Trägers]
Ort, Datum: [Ort], den [Datum]
Antrag auf Bewilligung eines Erwachsenendreirads „Easy Rider"
mit Elektromotor als Hilfsmittel der Eingliederungshilfe
nach § 113 SGB IX i.V.m. § 47 SGB IX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich, [dein voller Name], geboren am [Geburtsdatum],
wohnhaft [deine Adresse], die Bewilligung eines Erwachsenendreirads
„Easy Rider" mit Elektromotor als Hilfsmittel der Eingliederungshilfe.
Begründung:
1. Bei mir liegt eine wesentliche Behinderung im Sinne von § 99 SGB IX vor.
Diagnose: [deine Diagnose, z.B. Multiple Sklerose, ICD-10 G35].
2. Die Anschaffung eines Easy Rider ist zur gleichberechtigten Teilhabe
am Leben in der Gemeinschaft erforderlich (§ 113 Abs. 1 SGB IX).
Das Dreirad ermöglicht mir, eigenständig Einkäufe zu erledigen,
Arzttermine wahrzunehmen und soziale Kontakte zu pflegen — ohne auf
fremde Hilfe oder einen Krankentransport angewiesen zu sein.
3. Andere Hilfsmittel (Rollstuhl, normales Fahrrad) sind nicht
gleichermaßen geeignet. [Individuelle Begründung, z.B.: Aufgrund
der Spastik in beiden Beinen kann ich keinen Rollstuhl über längere
Strecken selbst antreiben. Ein normales Fahrrad kann ich wegen
der Gleichgewichtsstörung nicht sicher nutzen.]
4. Der Elektromotor ist notwendig, weil [z.B. die Beinkraft für längere
Strecken nicht ausreicht]. Die Mobilitätssicherung ist Teil der
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
5. Das Easy Rider ist kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand des
täglichen Lebens (§ 47 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB IX), sondern
ein speziell für Menschen mit Mobilitätseinschränkung konzipiertes
Hilfsmittel.
Ich verweise zudem auf das beim Bundessozialgericht anhängige Verfahren
B 8 SO 5/26 R (Verhandlungstermin 02.07.2026) sowie die vorinstanzliche
Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen L 9 SO 127/24 vom 05.02.2026,
die den Anspruch dem Grunde nach bejaht hat.
Als Anlagen füge ich bei:
- Aktuelles ärztliches Gutachten vom [Datum]
- Befundbericht [Name Arzt]
- Foto / Spezifikation des Easy Rider (Modell, Hilfsmittelnummer)
- Kostenvoranschlag [Name Fachhandel]
Bitte um schriftliche Bestätigung des Antragseingangs und um
terminliche Mitteilung der weiteren Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vor- und Nachname]
Was tun, wenn die Krankenkasse stattdessen ablehnt?
Ein häufiger Irrweg: Du stellst den Antrag auf das Easy Rider nicht bei der Eingliederungshilfe, sondern bei deiner Krankenkasse — und die lehnt ab. Das ist oft richtig, weil die Krankenkasse nur Hilfsmittel zur Krankenbehandlung (§ 33 SGB V) und nicht zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (§ 113 SGB IX) bezahlt.
Drei Schritte, wenn du an die Krankenkasse geraten bist:
- Bescheid prüfen: Steht im Ablehnungsbescheid der korrekte Rechtsgrund — also § 33 SGB V statt § 113 SGB IX?
- Widerspruch beim Träger der Eingliederungshilfe: Stelle den Antrag dort noch einmal. Die Krankenkasse muss den Bescheid nicht „umdeuten“.
- Bei subsidiärer Lage § 19 SGB XII: Falls weder Eingliederungshilfe noch Krankenkasse zuständig sind, kann das Sozialamt nach § 19 SGB XII als Auffangnorm eintreten. Das ist die Ausnahme.
Die Abgrenzung zwischen Krankenkasse und Eingliederungshilfe ist ein eigenes Rechtsproblem. Wenn du unsicher bist, welche Stelle zuständig ist, wende dich an eine Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) — die ist kostenlos und bundesweit verfügbar.
Was bedeutet das BSG-Verfahren am 02.07.2026 konkret für dich?
Die Verhandlung am 02.07.2026 wird zeigen, ob der 8. Senat der Linie des LSG Nordrhein-Westfalen folgt. Drei Szenarien sind denkbar:
Szenario 1 — BSG bestätigt den Anspruch
Wenn das BSG dem Easy Rider als Hilfsmittel der Eingliederungshilfe generell zustimmt, profitieren alle Betroffenen bundesweit. Dein Antrag oder dein Widerspruch hat dann sehr hohe Erfolgsaussichten — auch rückwirkend.
Szenario 2 — BSG konkretisiert die Voraussetzungen
Möglich ist auch, dass das BSG den Anspruch grundsätzlich bejaht, aber konkrete Voraussetzungen formuliert (z.B. Mindestgehstrecke, Anforderungen an den E-Motor, medizinische Gutachten). Dann musst du diese Voraussetzungen in deinem Antrag oder Widerspruch sorgfältig belegen.
Szenario 3 — BSG verneint den Anspruch
Sollte das BSG den Anspruch verneinen, bleibt der Weg über § 19 SGB XII als Auffangnorm — allerdings nur unter sehr engen Voraussetzungen. In diesem Fall wäre politischer Handlungsbedarf angesagt.
FAQ — Häufige Fragen zum Easy Rider und zur Eingliederungshilfe
Was kostet ein Easy Rider Erwachsenendreirad mit E-Motor?
Die Preisspanne reicht von etwa 4.500 € für ein Basismodell bis zu 9.000 € und mehr für Premiumausführungen mit stärkerem Motor und Sonderausstattung. Die Kosten werden bei Bewilligung durch den Träger der Eingliederungshilfe vollständig übernommen — einen Eigenanteil musst du in der Regel nicht zahlen, sofern du leistungsberechtigt bist.
Wird ein E-Motor am Dreirad überhaupt als Hilfsmittel anerkannt?
Genau das ist die offene Frage, die das BSG am 02.07.2026 klären wird. Die Vorinstanz LSG NRW hat den Anspruch grundsätzlich bejaht, auch mit E-Motor. Die endgültige Entscheidung steht aber noch aus.
Wie lange dauert es, bis ich ein Easy Rider bekomme?
Von der Antragstellung bis zur Bewilligung können mehrere Monate vergehen — realistisch sind drei bis sechs Monate, in Einzelfällen auch länger. Bei einem Widerspruch verlängert sich die Dauer um weitere Monate. Eine Klage vor dem Sozialgericht kann ein Jahr und mehr dauern.
Wer ist zuständig — Eingliederungshilfe oder Krankenkasse?
Zuständig ist in aller Regel der Träger der Eingliederungshilfe (§ 113 SGB IX), nicht die Krankenkasse. Die Krankenkasse wäre nur dann zuständig, wenn das Easy Rider ausschließlich der Krankenbehandlung dient — das ist bei Mobilitätshilfen regelmäßig nicht der Fall.
Kann ich ein Easy Rider auch ohne anerkannte Schwerbehinderung bekommen?
Ja. Die Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX setzt eine wesentliche Behinderung voraus, nicht zwingend einen Schwerbehindertenausweis. Auch Menschen ohne anerkannten GdB können leistungsberechtigt sein, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Was ist, wenn ich kein deutsch spreche oder ich gehörlos bin?
Du hast Anspruch auf eine barrierefreie Kommunikation mit dem Träger. Das umfasst Gebärdensdolmetscher, Schriftdolmetscher und Übersetzungen. Verweise in deinem Antrag auf deinen Bedarf (§ 17 Abs. 2 SGB I).
Welche Beratungsstellen helfen mir kostenlos?
- EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung): bundesweit kostenlos, Suche unter teilhabeberatung.de
- Sozialverband VdK: Mitgliederberatung, vdk.de
- Sozialverband Deutschland (SoVD): sovd.de
- Tacheles Sozialhilfe: türkische Community + allgemeine Sozialberatung
Nächste Schritte — Was du jetzt tun kannst
- Antrag stellen: Auch wenn das BSG-Verfahren noch läuft, kannst du jetzt schon einen Antrag auf das Easy Rider bei deinem Träger der Eingliederungshilfe stellen.
- Fristen wahren: Innerhalb eines Monats nach Ablehnung Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
- Beratung suchen: Bei der EUTB oder einem Sozialverband kostenlose Hilfe holen.
- Diesen Beitrag teilen: Wenn du jemanden kennst, der vom Easy Rider-Verfahren profitiert, leite diesen Artikel weiter.
- Nach BSG-Verkündung wachsam sein: Wir aktualisieren diesen Beitrag am 02.07.2026 unmittelbar nach der Entscheidung des BSG.
Quellen und weiterführende Links
Primärquellen:
- Bundessozialgericht: B 8 SO 5/26 R — Anhängige Rechtsfrage
- Gesetze im Internet: § 47 SGB IX · § 81 SGB IX · § 90 SGB IX · § 99 SGB IX · § 113 SGB IX · § 19 SGB XII
- Vorinstanz: LSG Nordrhein-Westfalen L 9 SO 127/24, Beschluss vom 05.02.2026
Verbands- und Beratungsquellen:
- Tacheles Sozialhilfe: tacheles-sozialhilfe.de
- VdK Sozialrecht: vdk.de/themen/sozialrecht/urteile-im-sozialrecht/
- Kanzlei Bender (Fachanwalt Sozialrecht): kanzlei-bender.de
Interne Links (sozialrat.org):
- Eingliederungshilfe Übersicht
- SGB IX Lexikon
- Hilfsmittel Übersicht
- Widerspruch Jobcenter Sozialamt
- Schwerbehinderung & GdB
RDG-Hinweis (Rechtsdienstleistungsgesetz)
Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an eine Beratungsstelle, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine EUTB. Die Inhalte spiegeln den Stand vom 20.06.2026 wider und werden nach der BSG-Entscheidung am 02.07.2026 aktualisiert.
Autor: Salomo Swoboda · Sozialrat Deutschland e.V. · Berlin · sozialrat.org
Zuletzt geprüft: 20.06.2026 · Nächste Prüfung: nach BSG-Verkündung 02.07.2026

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