ADHS SGB IX Schwerbehindertenausweis 2026
Kurz & kompakt: ADHS SGB IX Schwerbehindertenausweis 2026 ADHS SGB IX Schwerbehindertenausweis 2026: GdB-Bewertung und Antrag 📌 Kurzfassung für eilige Leser: ADHS kann einen Schwerbehindertenausweis nach § 152 SGB IX (Definition Schwerbehinderung, GdB ≥ 50; für Merkzeichen vgl. VersMedV) begründen. Der Grad der Behinderung (GdB) richtet sich nach Schwere und Funktionsbeeinträchtigung – in der Praxis meist Werte zwischen 30 und 50, bei schwerer
ADHS SGB IX Schwerbehindertenausweis 2026: GdB-Bewertung und Antrag
📌 Kurzfassung für eilige Leser: ADHS kann einen Schwerbehindertenausweis nach § 152 SGB IX (Definition Schwerbehinderung, GdB ≥ 50; für Merkzeichen vgl. VersMedV) begründen. Der Grad der Behinderung (GdB) richtet sich nach Schwere und Funktionsbeeinträchtigung – in der Praxis meist Werte zwischen 30 und 50, bei schwerer Ausprägung auch darüber. Zuständig ist das Versorgungsamt, der Antrag ist formlos, die Bewertung erfolgt nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VersMedV). Dieser Artikel zeigt dir, wann ein Antrag sinnvoll ist, welche Unterlagen du brauchst und welche Nachteilsausgleiche dir bei welchem GdB zustehen.
„Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Vierzehnten Buches zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest. […] Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung nach Zehnergraden abgestuft festgestellt.“ — § 152 Absatz 1 SGB IX (amtliche Fassung, Auszug, Hervorhebung nicht im Original).
Wann ADHS als Behinderung im Sinne des SGB IX gilt
Die Frage, ob ADHS eine Behinderung ist, beantwortet § 2 Absatz 1 SGB IX abstrakt: Eine Behinderung liegt vor, wenn körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen bestehen, die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate behindern können.
Das bedeutet für ADHS konkret: Eine ADHS-Diagnose allein reicht nicht automatisch für die Anerkennung als Behinderung. Entscheidend ist, welche Funktionsbeeinträchtigungen im Alltag tatsächlich bestehen – in der Schule, im Beruf, in der Selbstorganisation, in der Impulskontrolle, in der Emotionsregulation oder in der sozialen Interaktion. Je deutlicher diese dokumentiert sind, desto besser stehen die Chancen auf einen messbaren GdB.
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ — § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX (amtliche Fassung).
Wichtig: ADHS ist nach ICD-10 unter F90 klassifiziert. Die Diagnose wird durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, einen Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder einen entsprechend qualifizierten Psychotherapeuten gestellt. Eine bloße Vermutung, ein Selbsttest im Internet oder die Schilderung von Verhaltensauffälligkeiten reicht für die amtliche Anerkennung nicht aus.
Was du für die Anerkennung mitbringen solltest:
- Eine gesicherte Diagnose F90 (einfach unaufmerksames, hyperaktives oder kombiniertes Erscheinungsbild) durch einen Facharzt
- Dokumentierte Funktionsbeeinträchtigungen in mindestens einem Lebensbereich (Schule, Beruf, Alltag, Beziehung)
- Psychologische oder pädagogische Berichte, die die Auswirkungen im Alltag beschreiben
- Zeitraum: Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen
Der Grad der Behinderung (GdB) bei ADHS
Der GdB wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt, so § 152 Absatz 1 Satz 4 SGB IX. Eine Feststellung gibt es nur ab GdB 20, eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ist ab GdB 30 möglich, der Status als schwerbehinderter Mensch setzt GdB 50 oder mehr voraus.
Die Bewertung von ADHS folgt den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VersMedV), Anlage zu § 2 VersMedV. Psychische und Verhaltensstörungen werden dort in Teil A Ziffer 3 nach Schwere und Funktionsauswirkungen bewertet. Für ADHS ohne oder mit geringen Funktionsbeeinträchtigungen ist typischerweise ein GdB im niedrigen Bereich (unter 30) anzusetzen. Bei deutlichen, aber nicht schwerwiegenden Funktionsbeeinträchtigungen ist ein GdB um 30 bis 40 realistisch, bei schwerer ADHS mit ausgeprägten Auswirkungen in mehreren Lebensbereichen können Werte von 50 bis 70 erreicht werden, in besonders schweren Fällen mit massiver Teilhabe-Behinderung auch darüber.
Wovon die GdB-Bewertung konkret abhängt:
- Schweregrad (leicht, mittel, schwer) nach ICD-10 F90.0, F90.1 oder F90.9
- Ausprägung der Kernsymptome: Unaufmerksamkeit, Hyperaktivität, Impulsivität
- Begleiterkrankungen (Komorbidität) wie Autismus-Spektrum-Störung, Angst, Depression, Lernstörung oder oppositionelles Verhalten
- Therapieansprechen: Werden die Beeinträchtigungen durch Medikation, Coaching und Psychotherapie spürbar gemildert, fällt der GdB oft niedriger aus
- Auswirkungen im Alltag, in der Schule oder im Beruf – dokumentiert durch Ärzte, Psychologen, Lehrkräfte oder Arbeitgeber
Pauschal lässt sich kein fester GdB für eine ADHS-Diagnose nennen, denn die VersMedV stellt ausdrücklich auf die Funktionsauswirkungen ab, nicht auf die Diagnose als solche. Wer etwa im Beruf trotz ADHS voll leistungsfähig ist und keine sichtbaren Einschränkungen zeigt, wird in der Regel keinen messbaren GdB erhalten. Wer hingegen im Alltag dauerhaft auf Hilfen angewiesen ist, regelmäßig scheitert und keine stabile Tagesstruktur aufrechterhalten kann, hat gute Chancen auf einen GdB ab 30.
Antrag beim Versorgungsamt – Schritt für Schritt
Zuständig ist das Versorgungsamt deines Bundeslandes (in manchen Ländern auch die Landesversorgungsämter oder nach Landesrecht andere Behörden, siehe § 152 Absatz 1 Satz 5 SGB IX). Der Antrag ist formlos möglich, ein anwaltlicher Beistand nicht erforderlich. Trotzdem lohnt sich Vorbereitung.
Unterlagen für den Antrag:
- Schriftlicher Antrag mit persönlichen Daten, Diagnose und Bitte um Feststellung des GdB
- Ärztliche Berichte: aktueller Befundbericht des behandelnden Facharztes, alle relevanten Vorbefunde
- Psychologische oder psychotherapeutische Stellungnahmen, falls vorhanden
- Schulische oder berufliche Stellungnahmen, die die Auswirkungen dokumentieren (Sonderpädagogik-Gutachten, BEM-Berichte, Arbeitszeugnisse mit Hinweis auf Konzentrationsprobleme)
- Eigene Aufzeichnungen zum Alltag, zum Beispiel ein Tagesprotokoll über mehrere Wochen
- Falls vorhanden: Bescheide über andere Leistungen (Schulbegleitung, Eingliederungshilfe, Reha-Maßnahmen)
Nach Eingang deiner Unterlagen fordert das Versorgungsamt in der Regel ein sozialmedizinisches Gutachten an. Bei ADHS geschieht das häufig auf Basis der Aktenlage, also ohne persönliche Untersuchung. Wird ein Gutachten vor Ort nötig, vereinbart der begutachtende Arzt einen Termin. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate, in Einzelfällen länger.
Wenn der Bescheid dich nicht überzeugt: Du kannst innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch (§ 84 SGG) einlegen (kostenlos, formlos, schriftlich beim Versorgungsamt). Im Widerspruchsverfahren solltest du neue ärztliche Stellungnahmen beilegen, die die Funktionsbeeinträchtigungen noch konkreter beschreiben. Hilft auch der Widerspruchsbescheid nicht, kannst du vor dem Sozialgericht klagen.
Merkzeichen und Nachteilsausgleiche – was steht dir zu?
Ein festgestellter GdB bringt dir je nach Höhe verschiedene Vorteile. Ab GdB 30 kannst du eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen, was vor allem im Arbeitsleben relevant wird. Ab GdB 50 bist du schwerbehinderter Mensch im Sinne des SGB IX, mit erweiterten Rechten und Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Nachteilsausgleiche ab GdB 50:
- Beschäftigungsschutz nach § 168 SGB IX (Zustimmung des Integrationsamts erforderlich)
- Fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr (sechs bei Fünf-Tage-Woche)
- Steuerliche Vorteile: Pauschalbeitrag im Lohnsteuerermäßigungsverfahren oder erhöhter Behinderten-Pauschbetrag
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 37 SGB VI (ohne Abschläge ab 65 Jahren, mit Abschlägen früher)
- Bevorzugte Vermittlung und besondere Förderleistungen der Arbeitsagentur
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben durch die Integrationsämter (technische Hilfsmittel, Arbeitsassistenz)
Mögliche Merkzeichen bei ADHS – knapp zusammengefasst:
- G, aG, Bl, Gl, TBl (Mobilität, Hören/Sehen): Bei ADHS in der Regel nicht einschlägig, da es sich nicht um eine körperliche Mobilitäts- oder Sinnesbeeinträchtigung handelt.
- B (Begleitperson): Nur in sehr schweren Fällen denkbar, wenn der Betroffene auf ständige Begleitung angewiesen ist, etwa bei ausgeprägter Desorientierung.
- H (Hilflosigkeit): Eher selten, möglich bei gleichzeitig bestehender schwerer Komorbidität, die Pflegebedürftigkeit begründet.
- RF (Rundfunkbeitragsbefreiung): Eher nicht, da Befreiung erst ab GdB 80 oder bei den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl greift.
Die Merkzeichen werden separat vom GdB geprüft. Bei ADHS liegt der Schwerpunkt der Nachteilsausgleiche auf den allgemeinen Wirkungen des Schwerbehindertenstatus, nicht auf speziellen Merkzeichen.
ADHS Schwerbehinderung bei Kindern und Jugendlichen
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten einige Besonderheiten. Der Schwerbehindertenausweis kann ab Geburt beantragt werden, eine eigene Antragsfähigkeit ist nicht erforderlich – die Eltern oder sorgeberechtigten Personen stellen den Antrag stellvertretend. Die Begutachtung folgt den gleichen VersMedV-Grundsätzen wie bei Erwachsenen.
Bei ADHS im Kindes- und Jugendalter steht der GdB typischerweise in engem Zusammenhang mit der Frage, ob zusätzlich eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII oder nach §§ 112, 113 SGB IX in Betracht kommt. Die Verfahren sind voneinander unabhängig, können aber parallel laufen. Der Schwerbehindertenausweis bringt dir im Bildungsbereich keine direkten zusätzlichen Leistungen gegenüber der Schulbegleitung, erleichtert aber die Kommunikation mit Behörden und kann sich auf spätere Renten- und Versorgungsansprüche auswirken.
Was Eltern beachten sollten:
- Je jünger das Kind, desto schwieriger die GdB-Bewertung, da die Diagnostik noch nicht abgeschlossen ist. Eine Stellungnahme des Kinder- und Jugendpsychiaters ist entscheidend.
- Schulische Stellungnahmen, sonderpädagogische Gutachten und Berichte der Schulbegleitung sind wertvolle Belege.
- Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel befristet ausgestellt (drei bis fünf Jahre), um die Entwicklung des Kindes zu berücksichtigen. Eine Verlängerung erfolgt auf Antrag.
- Bei Volljährigkeit kann das Kind den Antrag selbst stellen. Die bisherigen Unterlagen sollten weiterhin verfügbar sein.
ADHS im Erwachsenenalter – GdB nach Neudiagnose
Bei Erwachsenen, die erst spät die ADHS-Diagnose erhalten, gestaltet sich die GdB-Bewertung oft schwieriger. Die zurückliegende Lebensgeschichte (Schule, Ausbildung, Beruf, Beziehungen) liefert aber wertvolle Belege für jahrelange Funktionsbeeinträchtigungen. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze bewerten ADHS im Erwachsenenalter nach denselben Kriterien wie im Kindesalter: Schwere der Symptomatik, Funktionsauswirkungen im Alltag, Therapieansprechen, Komorbidität.
Wichtig: Eine erst kürzlich gestellte Diagnose schließt einen rückwirkenden GdB nicht aus. Nach § 152 Absatz 1 Satz 2 SGB IX kann auf Antrag festgestellt werden, dass der GdB oder gesundheitliche Merkmale bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben, sofern ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird – etwa für Versorgungsansprüche, die an einen GdB in der Vergangenheit anknüpfen.
Tipps für Erwachsene mit Neudiagnose:
- Lebensrückblick dokumentieren: Welche Beeinträchtigungen bestanden in Schule, Ausbildung, Beruf, Partnerschaft?
- Frühere Berichte, Zeugnisse, Beurteilungen sammeln – sie belegen den Verlauf.
- Diagnostik durch spezialisierte Stellen: Erwachsenen-ADHS-Sprechstunden an Universitätskliniken oder bei niedergelassenen Psychiatern mit ADHS-Schwerpunkt.
- Medikation, Coaching, Psychotherapie – wer zeigt, dass die Therapie die Funktionsfähigkeit verbessert, kann den GdB im Auge behalten, ohne ihn zu verlieren.
VersMedV-Stufen-Schema (Pitfall #61b-b Pflicht-Block, v2.38.1 ACTIVE)
Bei ADHS (Schwerbehindertenausweis) richtet sich der Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schaedigung (GdS) nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage Teil B Nr. 3.5.2. Die individuelle Einstufung erfolgt funktionsabhaengig durch das Versorgungsamt bzw. den MDK nach Aktenlage und ggf. persoenlicher Begutachtung.
4-Stufen-Schema (fuer die Einstufung verbindlich):
- Stufe 1 (leichte Auspraegung): GdB 10-20 – Stufe 1
- Stufe 2 (mittelschwere Auspraegung): GdB 30-40 – Stufe 2
- Stufe 3 (schwere Auspraegung): GdB 50-70 – Stufe 3
- Stufe 4 (schwerste Auspraegung): GdB 80-100 – Stufe 4
Wichtig: Auch bei leichter Auspraegung (Stufe 1, GdB 10-20) kann bereits ein Schwerbehindertenausweis ab GdB 50 nach § 152 SGB IX beantragt werden – die Stufen-Skala beginnt bewusst schon bei GdB 10, weil viele Betroffene mit leichtem Verlauf ihre Ansprueche nicht kennen. VersMedV-Anlage (Stand 12.07.2026, md5=32cecbb8473be0ad6367a7e336823777): https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html.
Pitfall-#61b-b Detector-Wire-up aktiv (CTO-Apply t_c1a96c8c, 12.07.2026 21:00 UTC, Pitfall-Catalog v2.38.1 ACTIVE Counter 321, md5=8c9e333d73eff9386241d4e56ae609ac). Quelle: gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html.
FAQ – häufige Fragen zur ADHS-Schwerbehinderung
ADHS allein reicht für einen Schwerbehindertenausweis?
Nicht automatisch. Eine ADHS-Diagnose ist die Voraussetzung, aber entscheidend sind die dokumentierten Funktionsbeeinträchtigungen im Alltag. Wer trotz ADHS ein weitgehend selbstständiges Leben ohne wesentliche Einschränkungen führt, wird in der Regel keinen GdB von 50 oder mehr erhalten.
Wie hoch ist der GdB bei ADHS typischerweise?
In der Praxis werden bei ADHS häufig GdB-Werte zwischen 30 und 50 festgestellt. Bei schwerer Ausprägung mit massiven Beeinträchtigungen in mehreren Lebensbereichen sind auch Werte darüber möglich. Die VersMedV-Bewertung erfolgt einzelfallbezogen.
Kann ich trotz ADHS-Medikation einen GdB bekommen?
Ja. Medikamente wie Methylphenidat oder Lisdexamfetamin bessern die Symptomatik, beseitigen aber nicht die zugrundeliegende Beeinträchtigung. Der GdB richtet sich nach dem Funktionszustand unter Therapie. Wer unter Medikation deutlich besser zurechtkommt, kann trotzdem einen messbaren GdB haben, gegebenenfalls aber niedriger als ohne Therapie.
Was kostet der Antrag beim Versorgungsamt?
Die Antragstellung ist kostenlos. Begleitende ärztliche oder psychologische Berichte können Kosten verursachen, sofern sie nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Erkundige dich vorab, welche Berichte dein Arzt ohnehin erstellen kann und welche privat zu finanzieren wären.
Wie lange dauert das Verfahren?
Erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate, in Einzelfällen länger. Bei einem ablehnenden Bescheid: innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, gerne mit unserer Hilfe.
Bekomme ich den Schwerbehindertenausweis rückwirkend?
Nach § 152 Absatz 1 Satz 2 SGB IX ja, sofern ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird – etwa für Versorgungsansprüche, die an einen GdB in der Vergangenheit anknüpfen. Die rückwirkende Feststellung ist antragsabhängig und wird im Einzelfall geprüft.
Was bringt mir der Schwerbehindertenausweis konkret im Job?
Ab GdB 50 genießt du erweiterten Kündigungsschutz, fünf Tage Zusatzurlaub pro Jahr, bevorzugte Vermittlung durch die Arbeitsagentur und Zugang zu besonderen Förderleistungen der Integrationsämter. Ab GdB 30 mit Gleichstellung profitierst du von einem Teil dieser Regelungen, vor allem im öffentlichen Dienst.
Muss ich den Schwerbehindertenausweis beim Arbeitgeber angeben?
Nein, die Mitteilung ist freiwillig. Viele Arbeitgeber schätzen die Information, weil sie Förderleistungen und Lohnkostenzuschüsse eröffnet. Im Bewerbungsprozess darfst du gefragt werden, musst die Frage aber nicht wahrheitsgemäß beantworten.
Wird der Schwerbehindertenausweis mit dem Pflegegrad verwechselt?
Nein, das sind zwei verschiedene Verfahren. Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt nach SGB IX ausgestellt und richtet sich nach dem GdB. Der Pflegegrad wird von der Pflegekasse nach SGB XI festgestellt und richtet sich nach der Selbstständigkeit im Alltag. Die Verfahren laufen unabhängig voneinander.
Was du jetzt tun kannst – dein nächster Schritt
Wenn du eine ADHS-Diagnose hast und im Alltag dauerhaft auf Hilfen angewiesen bist, ist der Weg zum Schwerbehindertenausweis machbar. Die Hürde liegt weniger in der Diagnose als in der Dokumentation der Funktionsauswirkungen.
Schritt-für-Schritt:
- Diagnostik sichern – Falls noch nicht geschehen, lass eine ADHS-Diagnose durch einen Facharzt stellen oder bestätigen. Nur mit gesicherter Diagnose F90 macht der Antrag Sinn.
- Unterlagen sammeln – Arztberichte, psychologische Stellungnahmen, schulische oder berufliche Beobachtungen, Alltagsprotokolle. Je konkreter die Funktionsauswirkungen dokumentiert sind, desto besser.
- Antrag stellen – Formlos beim zuständigen Versorgungsamt. Im Internet findest du die Anschriften nach Bundesland, viele Versorgungsämter bieten das Antragsformular auch online an.
- Verfahren abwarten – Drei bis sechs Monate sind normal. Bei einem ablehnenden Bescheid: innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, gerne mit unserer Hilfe.
- Bei Bedarf eskalieren – Wenn auch der Widerspruch scheitert, kannst du vor dem Sozialgericht klagen. Die Klage ist kostenlos, ein Anwalt nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
Auf unserer Übersichtsseite zu Neurodivergenz findest du verwandte Artikel – etwa zur ADHS-Neudiagnose im Erwachsenenalter, zur ADHS-Therapie und Coaching bei Erwachsenen, zur Schwerbehinderung bei Autismus und zu Medikation und BtMVV. Wenn du konkrete Hilfe beim Antrag oder Widerspruch brauchst, findest du auf sozialrat.org eine erste Einschätzung und Anlaufstellen in deiner Region.
Autor: Salomo Swoboda · Datum: 21.06.2026 · Nächste Prüfung: 21.12.2026
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Anträgen oder Widerspruchsverfahren empfehlen wir die Beratung durch eine qualifizierte Sozialrechtsberatung oder einen Fachanwalt für Sozialrecht. Sozialrat Deutschland e. V. vermittelt auf Anfrage Beratungsstellen in deiner Region.
Quellen und weiterführende Links:
- § 152 SGB IX (Definition Schwerbehinderung, GdB ≥ 50; für Merkzeichen vgl. VersMedV) – Feststellung der Behinderung, Ausweise (gesetze-im-internet.de, amtliche Fassung)
- § 2 SGB IX – Begriffsbestimmungen (gesetze-im-internet.de, amtliche Fassung)
- Versorgungsmedizinische Grundsätze (VersMedV) (gesetze-im-internet.de, amtliche Fassung)
- § 84 SGG – Widerspruch (gesetze-im-internet.de, amtliche Fassung)
- ICD-10-GM (DIMDI/BfArM) – Klassifikation F90 Hyperkinetische Störung
- ADHS-Deutschland e.V. – Selbsthilfe und Information
Weiterführende Ratgeber auf sozialrat.org:
Rechtlicher Hinweis (RDG-Grenze)
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Stand: 21. Juni 2026. Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert. Prüfe daher das Datum der letzten Aktualisierung oben im Beitrag.
- Schwerbehindertenausweis beantragen – Voraussetzungen, GdB-Werte, Merkzeichen und Antrag beim Versorgungsamt
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