Wohngeld in Wohngemeinschaft 2026: Anspruch und Berechnung

Wohngeld in Wohngemeinschaft 2026: Anspruch und Berechnung

Was ist eine Wohngemeinschaft im Wohngeld-Sinn?

Eine Wohngemeinschaft im Sinne des WoGG liegt vor, wenn:

  1. mehrere Personen gemeinsam eine Wohnung gemietet haben
  2. sie alle dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
  3. sie nicht nur WG-Mieter auf dem Papier sind, sondern tatsächlich zusammen wohnen und wirtschaften

Eine „WG“ als gelegentliche Schlafstätte ohne gemeinsame Verpflegung zählt nicht als Wohngemeinschaft im Wohngeld-Sinn.

WG und Wohngeld: zwei Modelle

Modell A: Gemeinsamer Mietvertrag

Alle WG-Mitglieder unterschreiben denselben Mietvertrag. Es gibt einen gemeinsamen Hauptmieter, der die Miete an den Vermieter zahlt. Wohngeld wird in diesem Fall gemeinsam beantragt – die Haushaltsgröße ist die Zahl der Mitbewohner.

Modell B: Einzelmietverträge (Hauptmieter + Untermieter)

Ein WG-Mitglied ist Hauptmieter, die anderen haben separate Untermietverträge. Wohngeld wird in diesem Fall separat für jede Person berechnet – oft nur für die Hauptmieter-Person, da die Untermieter keine eigene Wohnung im Sinne des WoGG haben.

Wichtig: Modell B bringt für die Untermieter kein Wohngeld. Sie sind dann auf BAföG-Wohnzuschlag oder Bürgergeld angewiesen.

Berechnungsbeispiel WG (Modell A)

3-Personen-WG, Gesamtmiete 1.200 €, Mietstufe V:

  • Höchstbetrag 3-Pers.-HH Mietstufe V: ca. 760 €
  • ZBM: 760 € (Höchstbetrag greift)
  • Bereinigtes Einkommen aller drei Mitbewohner: z. B. 4.500 €
  • Wohngeld: ca. 240 €

Dieses Wohngeld wird an einen Antragsteller ausgezahlt – entweder an den Hauptmieter oder aufgeteilt. Die Aufteilung sollte intern geregelt werden.

Studenten-WG und Wohngeld

Studenten haben in der Regel BAföG-Anspruch, der ein eigenes Wohnungsstipendium enthält (BAföG-Wohnzuschlag). Wohngeld und BAföG schließen sich aus. Liegt das Gesamteinkommen einer Studenten-WG unter dem BAföG-Freibetrag, ist BAföG die bessere Wahl.

WG mit Hauptmieter und Partner

Lebt ein Paar in einer 3er-WG, gelten sie als „zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder“ nach § 15 WoGG. Bei der Einkommensanrechnung zählt das Einkommen beider Partner.

Was passiert beim Auszug eines Mitbewohners?

Wenn ein Mitbewohner auszieht, muss die WG das der Wohngeldbehörde melden. Der Bescheid wird neu berechnet – in der Regel sinkt das Wohngeld, weil die Haushaltsgröße sinkt. Unter Umständen fällt es ganz weg, wenn die neue Konstellation nicht mehr wohngeldberechtigt ist.

FAQ

Was, wenn nur ein WG-Mitglied wohngeldberechtigt ist? Dann kann dieses Mitglied allein Wohngeld beantragen – aber nur seinen Anteil an der Gesamtmiete, nicht die volle Miete.

Wie hoch ist das Einkommen eines WG-Mitbewohners ohne Einkommen? Null – dann werden keine Einkommensabschläge für dieses Mitglied berechnet.

WG und Bürgergeld? Bezieht ein WG-Mitglied Bürgergeld, übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Wohnkosten – Wohngeld entfällt für dieses Mitglied.

Was, wenn die WG eine GbR ist? Eine vermietende GbR ist kein Wohngeld-Bezieher – Wohngeld wird an die Mieter gezahlt, nicht an die GbR.

Konfliktfall: WG-Mietvertrag und Untermieter gleichzeitig

Wenn die WG einen gemeinsamen Mietvertrag hat UND einzelne Mitbewohner zusätzlich Untermieter aufnehmen (z. B. für ein leeres Zimmer), wird es kompliziert: Die Untermieter sind keine Wohngeld-Bezieher, ihre Untermiete zählt aber als Einkommen des Hauptmieters. Das bereinigte Einkommen steigt, das Wohngeld sinkt.

Beispielrechnung

2-Pers.-WG (Hauptmieter + Partner), Gesamtmiete 850 €. Dazu: 1 Untermieter, Untermiete 350 €. Hauptmieter-Einkommen: 2.200 €. Partner-Einkommen: 1.800 €. Untermiete zählt als Einkommen: + 4.200 € p.a. Brutto-Jahres-Einkommen: ca. 40.800 €. Bereinigt: ca. 36.000 € p.a. (3.000 € / Monat). Wohngeld: 0 €. Fazit: Die Untermiete zerstört den Wohngeld-Anspruch – rechnerisch also nicht sinnvoll.

Wohngemeinschaft und Bürgergeld-Bezug eines Mitglieds

Bezieht ein WG-Mitglied Bürgergeld, übernimmt das Jobcenter die anteiligen Wohnkosten. Die übrigen Mitbewohner können zusätzlich Wohngeld beantragen – aber nur für ihren Mietanteil.

Kurzzeit-WG und Wohngeld

Wer nur kurzzeitig (unter 6 Monaten) in einer WG wohnt, fällt in der Regel aus dem Wohngeld-Anspruch heraus, weil keine „dauerhafte Wohngemeinschaft“ im Sinne des WoGG vorliegt.

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