Transparenz beim Sozialrat Deutschland e.V.: Wer wir sind, wie wir finanziert werden und wohin deine Spende fließt
Stand: 24.06.2026 — diese Seite wird regelmäßig aktualisiert.
In aller Kürze: Der Sozialrat Deutschland e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Fördermitteln finanziert. Alle Einnahmen fließen satzungsgemäß in die Aufklärung über soziale Rechte, Widerspruchshilfe und unabhängige Information — ohne kommerzielle Interessen. Diese Seite zeigt dir offen, wer hinter Sozialrat steht, woher das Geld kommt und wie wir es verwenden.
Warum diese Seite existiert
Wenn du eine Seite wie sozialrat.org besuchst, willst du wissen, wer dir eigentlich etwas zu Sozialleistungen, Widersprüchen und Behördenfehlern erzählt. Das ist gesund. Wir möchten, dass du uns prüfen kannst — als Leser, als Spender, als Journalist, als Kooperationspartner oder einfach als jemand, der wissen will, ob unsere Ratschläge unabhängig sind.
Diese Seite bündelt alle Informationen, die für Vertrauen nötig sind: Vereinsstruktur, Finanzierung, Mittelverwendung, redaktionelle Standards, Datenschutz und Aufsicht. Wir verlinken auf das, was sich extern nachprüfen lässt (Vereinsregister, Freistellungsbescheid, Satzung) und sagen offen, was wir nicht sind: keine Behörde, keine Anwaltskanzlei, keine Versicherungsvertretung.
Vereinsstruktur und Anmeldung
Der Sozialrat Deutschland e.V. ist ein eingetragener Verein (e.V.) im Sinne des BGB §§ 21 ff. [siehe BGB auf gesetze-im-internet.de]. Sitz des Vereins ist Berlin, zuständig ist das Amtsgericht Charlottenburg (Vereinsregister). Den aktuellen Registerauszug findest du im gemeinsamen Registerportal der Länder; er ist öffentlich abrufbar.
Vorstand (§ 26 BGB):
- 1. Vorsitzender: Salomo Swoboda — Gründer des Vereins. Du findest sein Profil auf unserer Über-uns-Seite.
- 2. Vorsitzende(r): [Name, Stand 2025]
- Schatzmeister(in): [Name, Stand 2025]
- Beisitzer(innen): [Namen, Stand 2025]
Gemeinnützigkeit: Wir sind nach § 52 der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannt. Den aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts Berlin für Körperschaften I veröffentlichen wir auf Anfrage per E-Mail. Spenden an uns sind steuerlich absetzbar; ab 50 € stellen wir automatisch eine Zuwendungsbescheinigung aus.
Satzung: Unsere Satzung regelt den Zweck des Vereins (Förderung der Aufklärung über soziale Rechte), die Mitgliedschaft, die Organe und die Mittelverwendung. Du findest die vollständige Satzung als PDF auf unserer Satzung-Seite oder auf Anfrage per Mail an vorstand@sozialrat.org.
Finanzierung — Woher kommt das Geld?
Als gemeinnützig anerkannter Verein unterliegen wir den strengen Anforderungen der Abgabenordnung (AO). Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt nach § 51 AO in Verbindung mit § 52 AO — geprüft durch das Finanzamt für Körperschaften Berlin.
Wir haben vier Finanzierungsquellen, die wir hier offenlegen:
1. Mitgliedsbeiträge
Mitglied im Sozialrat kann jede natürliche Person werden, die unsere Satzung unterstützt. Der Jahresbeitrag beträgt 60 € (ermäßigt 30 € für Studierende, Auszubildende, Sozialleistungsbezieher). Mitglieder erhalten keine Vorteile bei der Beratung — die ist für alle kostenlos —, aber sie sichern mit ihrem Beitrag die redaktionelle Unabhängigkeit des Vereins. Stand 2025: [Anzahl] Mitglieder.
2. Spenden
Wir erhalten Spenden von Privatpersonen, Fördervereinen und gelegentlich von Stiftungen, die unsere Bildungsarbeit unterstützen. Wir nehmen keine Spenden an von:
- Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen
- Jobcentern, Sozialämtern oder anderen Behörden
- Pharmazeutischen Unternehmen oder Medizinprodukte-Herstellern
- Versicherungs- oder Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sozialrechts-Bezug
- Anwaltskanzleien, die im Sozialrecht tätig sind
Diese Selbstbeschränkung ist nicht in einem Gesetz vorgeschrieben. Wir haben sie uns gegeben, damit Empfehlungen, Musterbriefe und Erfolgsquoten auf sozialrat.org nicht durch eine verdeckte Finanzierungsbeziehung kompromittiert werden.
3. Fördermittel
Wir beantragen projektbezogene Fördermittel bei Stiftungen und übergeordneten gemeinnützigen Trägern, wenn ein konkretes Bildungsprojekt (z. B. eine Pillar-Page-Reihe zu Pflegegrad-Widersprüchen) dies erfordert. Wir nehmen keine direkten staatlichen Zuwendungen (Bund, Länder, Kommunen) an. Der Grund: Wir wollen kritisch über Sozialbehörden berichten können, ohne in ein Abhängigkeitsverhältnis zu geraten.
4. Einnahmen aus Inhalten
Wir verkaufen keine Inhalte hinter einer Paywall. Sämtliche Ratgeber, Musterbriefe und Vorlagen sind kostenlos zugänglich. Wenn überhaupt erzielen wir Einnahmen über:
- Buchhonorare (Salomo Swoboda ist Autor von Ratgebern zu Sozialrecht)
- Newsletter-Spenden-Aufforderungen (freiwillig, kein Abonnement-Zwang)
Diese Einnahmen fließen vollständig in die Vereinsarbeit.
Mittelverwendung — Wohin fließt das Geld?
Als gemeinnütziger Verein sind wir verpflichtet, Mittel ausschließlich satzungsgemäß zu verwenden. Die folgende Aufteilung gilt für das Geschäftsjahr 2024 (gerundete Schätzung, geprüfter Jahresabschluss auf Anfrage):
| Bereich | Anteil | Erläuterung |
|---|---|---|
| Redaktion und Recherche | ca. 55 % | Honorare für freie Autoren, Recherche, Faktenprüfung |
| Technik und Hosting | ca. 15 % | Server, CMS-Wartung, Sicherheits-Updates, Datenschutz-Audit |
| Verwaltung | ca. 15 % | Kontoführung, Versicherung, Buchhaltung, Vorstands-Aufwand |
| Reichweite und Verbreitung | ca. 10 % | Newsletter-Versand, SEO-Tooling, gelegentliche Werbung |
| Rücklagen und Sonderprojekte | ca. 5 % | Pillar-Page-Reihen, Musterbrief-PDF, eBooks für einkommensschwache Zielgruppen |
Wichtig: Wir betreiben keine Rechtsberatung. Wenn du rechtliche Hilfe brauchst, verweisen wir dich auf unsere RDG-Hinweis-Seite mit einer Liste zugelassener Anwältinnen, Anwälte und Beratungsstellen nach § 3 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz).
Spendenverwendung konkret
Damit du dir vorstellen kannst, was deine Spende bewirkt, hier drei konkrete Beispiele aus 2024/25:
- Pillar-Page „Widerspruch gegen einen Jobcenter-Bescheid“ (#5557 publish): Recherche zu 16 einschlägigen BSG-Urteilen, Musterschreiben-Vorlage in 4 Varianten, 8.000 Wörter redaktionell geprüft. Wirkung: Wird seit Veröffentlichung in Suchmaschinen auf Platz 1–3 für das Hauptkeyword ausgeliefert und monatlich von ca. 12.000 Lesern aufgerufen.
- Musterbrief-Sammlung (32 Vorlagen für Widerspruch, Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, Untätigkeitsklage nach § 88 SGG): Insgesamt ca. 4.200 Downloads pro Quartal.
- Newsletter (kostenlos, ca. 4.800 Abonnentinnen und Abonnenten Stand 2025): Wöchentliche Zusammenfassung neuer Urteile, Fristenwarnungen, neue Ratgeber. Wird ehrenamtlich von zwei Vereinsmitgliedern kuratiert.
Gehälter: Der Vorstand erhält kein Gehalt, sondern eine steuerfreie Aufwandsentschädigung im Rahmen der Vereins-Üblichkeit. § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO verbietet unverhältnismäßig hohe Vergütungen; die Beurteilung erfolgt nach BFH-Rechtsprechung und BMF-Anwendungserlass. Unsere Aufwandsentschädigung liegt deutlich unter den gemeinnützigkeitsrechtlich anerkannten Grenzen (Ehrenamtspauschale § 3 Nr. 26a EStG 840 EUR/Jahr, Übungsleiter-Freibetrag § 3 Nr. 26 EStG 3.000 EUR/Jahr).
Unabhängigkeit und redaktionelle Standards
Die redaktionelle Unabhängigkeit ist das wertvollste, was wir haben. Deshalb halten wir uns an diese Regeln:
- Keine kommerziellen Honorare für redaktionelle Beiträge von Unternehmen, die im Sozialrecht eine Rolle spielen (Krankenkassen, Versicherungen, Behörden, Anwaltskanzleien, Pharma, Medizinprodukte).
- Quellenoffenlegung: Jeder Artikel nennt seine Primärquellen (Gesetze, Urteile, Behörden-Veröffentlichungen) und seinen Autor.
- Aktualität: Jeder Artikel hat ein Datum der letzten redaktionellen Prüfung. Bei wesentlichen Gesetzes- oder Rechtsprechungs-Änderungen aktualisieren wir zeitnah. Unsere Korrektur-Richtlinie findest du auf /korrekturen/.
- Keine Schleichwerbung: Wir kennzeichnen gesponserte Beiträge (sofern vorhanden) als „Anzeige“ oder „Werbung“. Affiliate-Links (falls in Einzelfällen eingesetzt) sind mit
*markiert und im Footer des jeweiligen Artikels offengelegt. - E-E-A-T (Experience, Expertise, Authoritativeness, Trustworthiness): Unsere Autoren werden auf der jeweiligen Autor-Seite mit Qualifikation, beruflichem Hintergrund und ggf. Mandantentätigkeit vorgestellt. Salomos Profil findest du unter sozialrat-salomo-swoboda-2/.
Daten und Datenschutz
Als eingetragener Verein verarbeiten wir personenbezogene Daten unserer Mitglieder, Spender, Newsletter-Abonnenten und Kontaktanfrager nach Maßgabe der DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) und des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).
Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO: Der Vorstand des Sozialrat Deutschland e.V., erreichbar unter vorstand@sozialrat.org.
Informationspflichten nach Art. 13/14 DSGVO findest du ausführlich auf unserer Datenschutzerklärung. Kurz zusammengefasst:
- Wir erheben nur Daten, die für den jeweiligen Zweck (Mitgliederverwaltung, Spendenabwicklung, Newsletter-Versand) erforderlich sind.
- Wir geben keine Daten an Dritte weiter, außer es ist zur Vertragserfüllung (z. B. Bank für Spendenabwicklung) oder gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Finanzamt für Gemeinnützigkeits-Nachweis) nötig.
- Du hast jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15–21 DSGVO).
- Bei berechtigten Datenschutz-Beschwerden kannst du dich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI).
Kontrolle und Aufsicht
Als eingetragener, gemeinnütziger Verein unterliegen wir mehreren Aufsichtsebenen:
- Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg: Öffentlich einsehbar, jede Satzungsänderung muss eingetragen werden.
- Finanzamt (Gemeinnützigkeits-Aufsicht nach §§ 51 ff. AO): Prüft alle drei Jahre, ob die satzungsgemäße Mittelverwendung eingehalten wird. Der Freistellungsbescheid wird nur erteilt, wenn dies der Fall ist.
- Mitgliederversammlung (§ 32 BGB): Findet mindestens einmal jährlich statt. Alle Mitglieder sind eingeladen, wählen den Vorstand, beschließen den Haushalt und entlasten den Vorstand.
- Kassenprüfung: Wird von zwei gewählten Kassenprüfer(inne)n aus der Mitgliedschaft durchgeführt und auf der Mitgliederversammlung vorgelegt.
Häufige Fragen (FAQ)
Wird Sozialrat vom Staat finanziert?
Nein. Wir erhalten keine direkten Zuwendungen von Bund, Ländern oder Kommunen. Wir finanzieren uns aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und projektbezogenen Fördermitteln gemeinnütziger Stiftungen.
Sind meine Spenden steuerlich absetzbar?
Ja. Als gemeinnütziger Verein nach § 52 AO stellen wir dir ab 50 € automatisch eine Zuwendungsbescheinigung aus. Bis 300 € genügt der Kontoauszug als Nachweis beim Finanzamt.
Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?
Ja, ab 50 € automatisch per E-Mail im Januar des Folgejahres. Für Beträge unter 50 € stellen wir auf Wunsch ebenfalls eine Bescheinigung aus — schreib uns einfach.
Wie viel vom Spenden-Euro geht in Verwaltung?
Etwa 15 % der Einnahmen fließen in Verwaltung, Kontoführung und Vorstands-Aufwand. Der Großteil (55 %) geht direkt in redaktionelle Arbeit, 15 % in Technik und Hosting, 10 % in Reichweite, 5 % in Rücklagen.
Erhält der Vorstand ein Gehalt?
Nein, kein Gehalt. Der Vorstand erhält eine steuerfreie Aufwandsentschädigung im Rahmen der Vereins-Üblichkeit nach § 55 AO. Salomo Swoboda arbeitet darüber hinaus hauptberuflich als Autor; seine Buchhonorare fließen nicht in den Verein, sondern sind persönliches Einkommen aus seiner Autorentätigkeit.
Wo finde ich den geprüften Jahresabschluss?
Auf Anfrage per E-Mail an vorstand@sozialrat.org. Wir versenden den geprüften Jahresabschluss als PDF; eine öffentliche Veröffentlichung prüfen wir im Vorstand.
Nächste Schritte
- Abonniere unseren Newsletter und erhalte wöchentlich neue Urteile, Musterbriefe und Fristen: /spenden/
- Werde Mitglied und unterstütze unsere Arbeit mit 60 € im Jahr: Mitgliedsantrag per Mail an mitglieder@sozialrat.org
- Spende auf unser Vereinskonto: Bankverbindung auf Anfrage per Mail an spenden@sozialrat.org
- Kontaktiere uns bei Fragen, Lob oder Kritik: /kontakt-2/
Quellen und Verweise
Externe Primärquellen:
- Abgabenordnung (AO) §§ 51–68 — Gemeinnützigkeitsrecht
- Vereinsregisterauszug (Amtsgericht Charlottenburg) — Suche nach „Sozialrat Deutschland“
- DSGVO Art. 13/14 Informationspflicht
- Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) § 5 (Anbieterkennzeichnung)
- BGB §§ 21–79 (eingetragener Verein)
Interne Verweise:
- Über uns — Vereinsprofil
- Salomo Swoboda — Gründer und 1. Vorsitzender
- Ethik & Werte — unsere Grundsätze
- Korrektur-Richtlinie — wie wir Fehler korrigieren
- Datenschutzerklärung — vollständige DSGVO-Informationen
- Kontakt — schreib uns
Über den Autor
Salomo Swoboda ist Gründer und 1. Vorsitzender des Sozialrat Deutschland e.V. sowie Autor mehrerer Ratgeber zu Sozialrecht, Widerspruchsverfahren und Behördenpraxis. Sein Anliegen: Menschen, die von Sozialleistungen abhängig sind, mit prüfbaren Informationen zu versorgen — unabhängig von Kassen, Versicherungen und Behörden. Mehr unter sozialrat-salomo-swoboda-2/.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert über die Vereinsstruktur, Finanzen und redaktionellen Standards des Sozialrat Deutschland e.V. Sie enthält keine Rechtsberatung im Sinne des § 2 RDG. Bei Rechtsfragen rund um Sozialleistungen, Widersprüche oder Klagen wende dich an eine zugelassene Beratungsstelle nach § 3 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz), eine Anwaltskanzlei mit Sozialrechts-Schwerpunkt oder an die zuständige Behörde (Jobcenter, Sozialamt, Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung). Die Liste der Beratungsstellen auf sozialrat.org ist hier verlinkt.
Datum: 20.06.2026 · Zuletzt geprüft: 20.06.2026 · Nächste Prüfung: 20.12.2026

Schreibe einen Kommentar