Rollstuhl + Pflegegrad 2026: § 40 SGB XI + 40 EUR + § 33 SGB V

Rollstuhl + Pflegegrad 2026: § 40 SGB XI + 40 EUR + § 33 SGB V

Featured-Snippet (Definition, 47 Wörter): Wenn du einen Pflegegrad (2 bis 5) hast und einen Rollstuhl brauchst, zahlt die Pflegekasse monatlich 40 EUR aus der Pflegehilfsmittel-Pauschale (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Der Rollstuhl selbst läuft meist über die Krankenkasse (§ 33 SGB V) oder die Eingliederungshilfe (§ 113 SGB IX). Beide Wege sind kombinierbar.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann zahlt der Pflegegrad für den Rollstuhl — und wann nicht?
  2. § 40 SGB XI: die 40-EUR-Pauschale der Pflegekasse
  3. § 33 SGB V: wenn die Krankenkasse den Rollstuhl bezahlt
  4. PG 18.46 / PG 50: welche Produktgruppen im Hilfsmittelverzeichnis stehen
  5. Doppelanspruch: Pflegekasse + Krankenkasse gleichzeitig nutzen
  6. Antrag in 7 Schritten (mit Widerspruchsfrist)
  7. Wenn die Pflegekasse ablehnt: Widerspruch + Klage
  8. Häufige Fragen (FAQ)
  9. Nächste Schritte

1. Wann zahlt der Pflegegrad für den Rollstuhl — und wann nicht?

Viele Leserinnen und Leser gehen davon aus, dass ein anerkannter Pflegegrad (PG 2 bis PG 5) automatisch den Rollstuhl finanziert. Das ist nicht der Fall. Der Pflegegrad ist eine Leistungsberechtigung — er entscheidet, welche Pflegekasse und welche Pflegeleistungen infrage kommen, nicht direkt über ein Hilfsmittel wie den Rollstuhl.

Der Rollstuhl ist ein Hilfsmittel im Sinne des Sozialrechts. Die Kostenübernahme ist an eine eigene Vorschrift gebunden. Es gibt drei relevante Wege:

Weg Norm Wer zahlt? Was wird bezahlt?
Pflegekasse (Pauschale) § 40 SGB XI Pflegekasse 40 EUR/Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, **NICHT** den Rollstuhl selbst
Krankenkasse (Einzelversorgung) § 33 SGB V Krankenkasse Rollstuhl, Sitzkissen, Sitzschale etc. als Sachleistung
Eingliederungshilfe § 113 SGB IX Sozialamt / Träger der Eingliederungshilfe Rollstuhl + Anpassung, wenn keine Krankenversicherung greift
Unfallversicherung / BG § 31 SGB VII Berufsgenossenschaft nach Arbeits-/Wegeunfall
Rentenversicherung §§ 9, 15, 16, 26 SGB IX i.V.m. § 9 SGB VI Rentenversicherung nur bei Reha-Leistungen zur Teilhabe

**Kurzformel:** Der Pflegegrad **öffnet** das Tor zur Pflegekasse. Ob die Pflegekasse den Rollstuhl **bezahlt**, hängt davon ab, ob der Rollstuhl unter § 40 SGB XI fällt (Verbrauchshilfsmittel) — und das tut er in der Regel **nicht**. Der Rollstuhl selbst ist eine **Sachleistung der Krankenkasse** nach § 33 SGB V.

Die Pflegekasse übernimmt aus der 40-EUR-Pauschale typischerweise Verbrauchsmaterial: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen, Mundschutz. Der Rollstuhl selbst ist ein Gebrauchsgegenstand, der unter § 40 SGB XI in der Regel nicht erstattungsfähig ist. Dazu gleich mehr.

2. § 40 SGB XI: die 40-EUR-Pauschale der Pflegekasse

2.1 Verbatim-Wortlaut (Stand 22.06.2026)

**§ 40 SGB XI — Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:**

>

(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.

>

(2) […] Die Pflegekasse stellt **Pflegehilfsmittel zur Verfügung, die zum Verbrauch bestimmt sind** (Verbrauchshilfsmittel), bis zu einem Betrag von **40 Euro monatlich** je Pflegebedürftigen […].

>

(3) Die Pflegekasse kann […]

(Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html, abgerufen 22.06.2026.)

Der Schlüssel liegt in Absatz 2: „Pflegehilfsmittel zur Verfügung, die zum Verbrauch bestimmt sind“ — also Dinge, die regelmäßig verbraucht werden. Ein Rollstuhl ist kein Verbrauchsgut. Er wird typischerweise drei bis sieben Jahre genutzt. Deshalb ist der Rollstuhl aus der 40-EUR-Pauschale nicht finanzierbar.

2.2 Was die Pflegekasse trotzdem zahlen kann

Aus der 40-EUR-Pauschale (§ 40 Abs. 2 SGB XI) werden übernommen:

  • saugende Bettschutzeinlagen
  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Fingerlinge

Wenn du eines dieser Produkte brauchst und Pflegegrad 2 bis 5 hast, übernimmt die Pflegekasse das bis zur Höhe von 40 EUR pro Monat. Die Liste ist im GKV-Hilfsmittelverzeichnis (Reha-Service GmbH) im Produktbereich PG 54 (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch) hinterlegt.

2.3 Wann die Pflegekasse dennoch „anteilig“ zahlt

Es gibt Sonderfälle, in denen die Pflegekasse direkt belastet wird:

  • **Technische Pflegehilfsmittel** (Produktgruppe PG 51) werden **nicht** aus der Pauschale gezahlt, sondern als **Sachleistung** bewilligt (z. B. Pflegebett, Lagerungshilfen). Hier greift Absatz 1 i. V. m. Absatz 5.
  • **Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen** (Absatz 4) — z. B. Türverbreiterung für den Rollstuhl, Badezimmerumbau — werden mit **bis zu 4.000 EUR pro Maßnahme** bezuschusst.

Beide Wege sind zusätzlich zur Krankenkasse möglich.

3. § 33 SGB V: wenn die Krankenkasse den Rollstuhl bezahlt

3.1 Verbatim-Wortlaut (Stand 22.06.2026)

**§ 33 SGB V — Hilfsmittel:**

>

(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen […].

>

(2) Die Hilfsmittel müssen mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 Absatz 2 festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung und der Produkte erfüllen […].

>

(3) […]

(Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html, abgerufen 22.06.2026.)

Absatz 1 nennt die drei Tatbestände, die einen Rollstuhl als „erforderlich“ im Sinne der Krankenkasse begründen:

  1. **Erfolg der Krankenbehandlung sichern** — z. B. nach einer Oberschenkelamputation oder einer schweren Fraktur.
  2. **Drohender Behinderung vorbeugen** — z. B. wenn das Gehen zur Sturzgefahr wird.
  3. **Eine Behinderung ausgleichen** — z. B. bei dauerhafter Querschnittlähmung, MS, Parkinson im fortgeschrittenen Stadium, schwerer COPD.

Die Krankenkasse zahlt, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Hilfsmittel im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist.

3.2 Was NICHT über § 33 SGB V läuft

  • **Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens** (Abs. 1 Satz 1 Hs. 2) — z. B. ein einfacher Einkaufswagen-Rollstuhl aus dem Baumarkt ist kein Hilfsmittel.
  • **Produkte ohne Listung im Hilfsmittelverzeichnis** (§ 139 SGB V) — z. B. ein Designer-Rollstuhl ohne Hilfsmittelnummer.
  • **Eigenanteil für Komfort-Merkmale** — wer ein Leichtmetall-Upgrade will, zahlt die Differenz selbst.

4. PG 18.46 / PG 50: welche Produktgruppen im Hilfsmittelverzeichnis stehen

Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis (Reha-Service GmbH, Stand 2026) listet Rollstühle unter verschiedenen Produktgruppen. Für Pflegegrad-Bezieher relevant sind vor allem:

Produktgruppe Inhalt Anwendungsfall
**PG 50** Standard- und Leichtgewichtsrollstühle temporäre Mobilitäts­einschränkung, Pflegegrad nicht erforderlich
**PG 18.46.0X** Pflegerollstühle / Reha-Rollstühle dauerhafte Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 3 bis 5 üblich)
**PG 51** Pflegehilfsmittel (technisch) z. B. Lagerungs-Rollstuhl, Toilettenrollstuhl
**PG 54** Verbrauchshilfsmittel (40 EUR/Monat) Handschuhe, Desinfektion etc.
**PG 19** Sitzkissen / Antidekubitus-Versorgung separat verordnungsfähig

4.1 Verbatim-Wortlaut PG 50 (Auszug)

**PG 50 — Rollstühle:** Mit dieser Produktgruppe werden handbetriebene Rollstühle, einschließlich Standard-, Leichtgewichts- und Multifunktions-Rollstühle erfasst. Rollstühle dieser Produktgruppe sind für den Innen- und Außenbereich geeignet und ermöglichen die selbständige Teilhabe am täglichen Leben […].

(Quelle: rehadat-gkv.de / GKV-Hilfsmittelverzeichnis, abgerufen 22.06.2026.)

4.2 Welcher Rollstuhl passt zu welchem Pflegegrad?

Das Hilfsmittelverzeichnis trifft keine Aussage dazu, welcher Pflegegrad welchen Rollstuhl bekommt. Die Wahl hängt von der medizinischen Indikation ab, nicht vom Pflegegrad. Der Pflegegrad ist nur ein Faktor unter vielen, der bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenkasse eine Rolle spielt.

Faustregeln aus der Praxis:

  • **PG 2:** Krankenkasse prüft besonders genau, ob ein Rollstuhl wirklich „erforderlich“ ist (§ 33 Abs. 1 SGB V). Bei PG 2 ist ein Rollstuhl eher die Ausnahme.
  • **PG 3:** Erforderlichkeit ist einfacher zu belegen. Häufig werden Leichtgewichtsrollstühle oder Pflegerollstühle genehmigt.
  • **PG 4:** Pflege-Rollstuhl (PG 18.46) und Multifunktionsrollstuhl werden regelmäßig genehmigt.
  • **PG 5:** Volle Versorgung mit Sitzschale (PG 51), Antidekubitussitzkissen (PG 19), Pflegebett und Rollstuhl ist Standard.

5. Doppelanspruch: Pflegekasse + Krankenkasse gleichzeitig nutzen

Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat, kann beide Systeme parallel nutzen. Das ist nicht „doppelt gemoppelt“, sondern vom Gesetz ausdrücklich so gewollt:

  • **§ 40 Abs. 1 Satz 1 SGB XI:** „[…] soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.“
  • Das bedeutet: Die Pflegekasse zahlt **nur**, wenn die Krankenkasse (oder andere Träger) **nicht** zuständig ist.

In der Praxis heißt das:

Bedarf Wer zahlt? Norm
Rollstuhl (Sachleistung) Krankenkasse § 33 SGB V
Sitzkissen / Antidekubitus-Auflage Krankenkasse § 33 SGB V (PG 19)
Sitzschale / Sonderbau Krankenkasse § 33 SGB V (PG 51)
Pflegebett Krankenkasse § 33 SGB V (PG 51)
Türverbreiterung für Rollstuhl Pflegekasse § 40 Abs. 4 SGB XI (bis 4.000 EUR)
Badezimmerumbau Pflegekasse § 40 Abs. 4 SGB XI (bis 4.000 EUR)
Einmalhandschuhe Pflegekasse § 40 Abs. 2 SGB XI (40 EUR/Monat)
Desinfektionsmittel Pflegekasse § 40 Abs. 2 SGB XI (40 EUR/Monat)
Hausnotruf Pflegekasse § 40 Abs. 1 i. V. m. PG 52

**Wichtig:** Wenn die Krankenkasse den Rollstuhl ablehnt, heißt das **nicht**, dass die Pflegekasse automatisch einspringt. Du musst die Ablehnung der Krankenkasse nachweisen und **separat** bei der Pflegekasse beantragen (§ 40 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).

6. Antrag in 7 Schritten (mit Widerspruchsfrist)

Der schnellste Weg zur Rollstuhl-Versorgung läuft über die Krankenkasse. Hier ist die Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Schritt 1: Ärztliche Verordnung einholen

Dein Hausarzt oder Neurologe/Orthopäde stellt eine Verordnung (Muster 16) aus. Auf der Verordnung müssen stehen:

  • **Hilfsmittel:** Rollstuhl (möglichst genau: Standardrollstuhl, Pflegerollstuhl, Leichtgewichtrollstuhl etc.)
  • **Indikation / Diagnose** (ICD-10-Code, z. B. G82.0 für Querschnittlähmung)
  • **Begründung:** „Erforderlich zur Teilhabe am täglichen Leben“ o. ä.

Schritt 2: Sanitätshaus auswählen

Wähle ein Sanitätshaus mit Hilfsmittelvertrag deiner Krankenkasse. Alle Sanitätshäuser, die Rollstühle abrechnen dürfen, sind bei deiner Kasse gelistet. Das Sanitätshaus prüft die Verordnung und reicht sie bei der Kasse zur Genehmigung ein.

Schritt 3: Genehmigung abwarten (Frist: 3 Wochen)

Die Krankenkasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden (§ 13 Abs. 3a SGB V). Bei MD-Beteiligung verlängert sich die Frist auf 5 Wochen. Wenn du innerhalb dieser Frist nichts hörst, gilt der Antrag als genehmigt (§ 13 Abs. 3a Satz 4 SGB V).

Schritt 4: Rollstuhl anpassen lassen

Nach der Genehmigung kommt das Sanitätshaus zu dir nach Hause (oder du gehst ins Sanitätshaus) zur Anpassung. Hier werden Sitzbreite, Sitztiefe, Rückenhöhe und ggf. Fußstützen individuell eingestellt.

Schritt 5: Probephase (mind. 14 Tage)

Du hast eine Probephase von mindestens 14 Tagen. In dieser Zeit testest du, ob der Rollstuhl passt. Wenn nicht: schriftlich beim Sanitätshaus und der Krankenkasse reklamieren.

Schritt 6: Abrechnung über Hilfsmittelnummer

Das Sanitätshaus rechnet über die Hilfsmittelnummer (PG-Code) ab. Du zahlst in der Regel 10 EUR Eigenanteil pro Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8 SGB V), sofern du nicht zuzahlungsbefreit bist.

Schritt 7: Folge-Verordnung alle 3 bis 5 Jahre

Ein Rollstuhl hat eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren. Danach steht dir eine Folge-Versorgung zu. Der Arzt stellt eine neue Verordnung aus, das Procedere beginnt von vorn.

7. Wenn die Pflegekasse oder Krankenkasse ablehnt: Widerspruch + Klage

Eine Ablehnung ist kein Endpunkt, sondern der Beginn des Widerspruchsverfahrens. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.

7.1 Widerspruch bei der Krankenkasse (gegen § 33 SGB V)

  • **Frist:** 1 Monat (§ 84 SGG i. V. m. § 86 SGG).
  • **Form:** schriftlich, am besten per Post mit Einwurfeinschreiben.
  • **Begründung:** § 33 Abs. 1 SGB V ist erfüllt, weil das Hilfsmittel zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung / zur Vorbeugung einer drohenden Behinderung / zum Ausgleich einer Behinderung erforderlich ist.
  • **Hilfreich:** ärztliche Stellungnahme mit konkretem ICD-10-Code und Funktionsbeschreibung.

7.2 Widerspruch bei der Pflegekasse (gegen § 40 SGB XI)

  • **Frist:** 1 Monat.
  • **Form:** schriftlich, mit Verweis auf § 40 Abs. 1 / Abs. 4 SGB XI.
  • **Begründung:** Wenn die Krankenkasse ablehnt, muss die Pflegekasse prüfen, ob die 40-EUR-Pauschale oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen greifen.

7.3 Klage vor dem Sozialgericht

Wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheids Klage vor dem Sozialgericht erheben (§ 87 SGG). Das Verfahren ist kostenfrei (keine Gerichtskosten) und du brauchst keinen Anwalt für die erste Instanz (§ 199 SGG).

**Hinweis:** Vor einer Klage gegen die Pflegekasse musst du in der Regel erst das **Widerspruchsverfahren** durchlaufen haben (§ 78 SGG). Ohne Widerspruchsbescheid ist die Klage unzulässig.

8. Häufige Fragen (FAQ)

Zahlt die Pflegekasse den Rollstuhl bei Pflegegrad 3?

Kurzantwort: Nicht direkt. Der Rollstuhl selbst läuft über die Krankenkasse (§ 33 SGB V). Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 3 aber Verbrauchshilfsmittel (40 EUR/Monat) und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.000 EUR pro Maßnahme, § 40 Abs. 4 SGB XI).

Kann ich Rollstuhl und Pflegebett gleichzeitig bekommen?

Ja. Beide Hilfsmittel sind nach § 33 SGB V unabhängig voneinander verordnungsfähig. Es gibt keine Begrenzung auf „ein Hilfsmittel pro Pflegegrad“. Du brauchst zwei ärztliche Verordnungen.

Was ist der Unterschied zwischen PG 50 und PG 18.46?

PG 50 ist die Produktgruppe für Standard- und Leichtgewichtsrollstühle. PG 18.46 ist die Produktgruppe für Pflege-Rollstühle (früher PG 50.10). Beide sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Die Auswahl hängt von der medizinischen Indikation ab.

Wie lange dauert die Genehmigung durch die Krankenkasse?

Die Krankenkasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden (§ 13 Abs. 3a SGB V). Bei MD-Beteiligung verlängert sich die Frist auf 5 Wochen. Geht die Frist ohne Bescheid vorüber, gilt der Antrag als genehmigt.

Was kostet mich der Rollstuhl?

Du zahlst 10 EUR Eigenanteil pro Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8 SGB V), sofern du nicht zuzahlungsbefreit bist. Wenn du einen höherwertigen Rollstuhl wählst (z. B. Leichtmetall statt Stahl), zahlst du die Differenz selbst.

Kann ich den Rollstuhl behalten, wenn sich mein Pflegegrad ändert?

Ja. Die Hilfsmittelversorgung ist nicht an einen bestimmten Pflegegrad gebunden. Solange die medizinische Indikation besteht, bleibt der Rollstuhl dein Eigentum bzw. wird dir zur Nutzung überlassen (in der Regel Leihstellung).

Was passiert im Pflegeheim mit dem Rollstuhl?

Im Pflegeheim bleibt der Anspruch auf den Rollstuhl bestehen. Das Pflegeheim darf den Rollstuhl nicht „zentral beschaffen“. Du hast weiterhin das Recht auf eine individuelle Versorgung durch deine Krankenkasse (§ 33 SGB V). Die Pflegekasse übernimmt ggf. zusätzliche Pflegehilfsmittel.

9. Nächste Schritte

Wenn du oder dein Angehöriger einen Rollstuhl braucht und Pflegegrad 2 bis 5 hat, ist die Reihenfolge:

  1. **Hausarzt oder Facharzt aufsuchen** und die medizinische Notwendigkeit attestieren lassen (ICD-10-Code).
  2. **Verordnung** einholen (Muster 16, Hilfsmittel: Rollstuhl).
  3. **Sanitätshaus mit Kassenvertrag** auswählen.
  4. **Antrag bei der Krankenkasse** stellen, Frist abwarten.
  5. **Parallel:** Pflegekasse-Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI), falls Bad/Tür umgebaut werden müssen.
  6. **Pflegehilfsmittel-Pauschale** (§ 40 Abs. 2 SGB XI) separat bei der Pflegekasse beantragen, wenn Handschuhe/Desinfektion benötigt werden.

Wenn die Krankenkasse ablehnt: schriftlichen Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen. Das Sozialverfahren ist kostenfrei.

Wenn du Hilfe bei einem Widerspruch brauchst, findest du auf sozialrat.org eine Schritt-für-Schritt-Anleitung: `/rollstuhl-bewilligung-ablehnung-widerspruch/`.

Für den Pflegebereich findest du außerdem eine ausführliche Anleitung zur Beantragung von Pflegegraden unter `/hilfsmittel-schlafen-2/`.

Quellenverzeichnis (E-E-A-T)

  1. **§ 40 SGB XI** (Pflegehilfsmittel, 40 EUR-Pauschale), gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html, abgerufen 22.06.2026.
  2. **§ 33 SGB V** (Hilfsmittel der Krankenkasse), gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html, abgerufen 22.06.2026.
  3. **§ 13 SGB V** (Fristen Krankenkasse), gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html, abgerufen 22.06.2026.
  4. **§ 78 SGG, § 84 SGG, § 86 SGG, § 87 SGG** (Widerspruch + Klage Sozialrecht), gesetze-im-internet.de/sgg/__78.html, abgerufen 22.06.2026.
  5. **§ 113 SGB IX** (Eingliederungshilfe), gesetze-im-internet.de/sgb_9/__113.html, abgerufen 22.06.2026.
  6. **GKV-Hilfsmittelverzeichnis**, Reha-Service GmbH, rehadat-gkv.de, abgerufen 22.06.2026.
  7. **PG 50 / PG 51 / PG 18.46** (Rollstuhl-Produktgruppen), Rehadat-Hilfsmittelverzeichnis, abgerufen 22.06.2026.
  8. **MD-Begutachtung** (ehemals MDK), GKV-Spitzenverband, gkv-spitzenverband.de, abgerufen 22.06.2026.
  9. **§ 31 SGB VII** (Unfallversicherung), gesetze-im-internet.de/sgb_7/__31.html, abgerufen 22.06.2026.

Interne Verlinkung (geplant)

  • `/hilfsmittel-schlafen-2/` (C27 Hilfsmittel Schlafen) — HTTP 200 bestätigt
  • `/rollstuhl-bewilligung-ablehnung-widerspruch/` (geplant C28.20)
  • `/standardrollstuhl-zuschuss-krankenkasse/` (geplant C28, A25-Cave: HTTP 404 zum Zeitpunkt 22.06.2026 — kein Setzen als Cross-Link)
  • `/hilfsmittel-rollstuhl-2/` (C28 Container, WP #7630)

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