Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) 2026 ist eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, die du bekommst, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nur noch weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kannst. Anspruch hast du nach § 43 SGB VI, wenn du die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hast und in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hast. Die Höhe richtet sich nach deinen Entgeltpunkten, ist aber deutlich niedriger als eine reguläre Altersrente.
Wenn du krank wirst und nicht mehr voll arbeiten kannst, ist die Erwerbsminderungsrente (kurz: EM-Rente) für viele der entscheidende Anker. Trotzdem wirst du beim ersten Blick auf den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung (DRV) merken: Das Verfahren ist komplex, die Voraussetzungen sind streng, und eine Reha vor der Rente gehört fast immer dazu. Diese Seite gibt dir den vollständigen Überblick — und verlinkt dich direkt zu den drei ausführlichen Schritt-für-Schritt-Anleitungen auf sozialrat.org.
Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) 2026 — Anspruch, Antrag, Höhe
Erwerbsminderungsrente 2026 — der vollständige Überblick
Die EM-Rente ist die wichtigste Sozialleistung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Sie gehört zu den drei großen Säulen der EM-Rente-Ratgeber auf sozialrat.org:
- Antrag: Wie du die EM-Rente richtig beantragst (7 Schritte)
- Anrechnung: Wie die EM-Rente auf das Bürgergeld angerechnet wird (die „Anrechnungs-Falle“)
- Widerspruch: Wie du einen ablehnenden Bescheid in 5 Schritten erfolgreich anfechtest
Auf dieser Hub-Seite findest du Definition, Voraussetzungen, Reha-vor-Rente-Logik und die wichtigsten Entscheidungsfragen. Wenn du schon weißt, dass du die EM-Rente beantragen willst, spring direkt zum 7-Schritte-Antrags-Guide. Wenn dein Antrag schon abgelehnt wurde, findest du alles zum Widerspruch in 5 Schritten im verlinkten Ratgeber.
Was ist Erwerbsminderung? Definition und Stufen
Rechtlich definiert ist die Erwerbsminderungsrente in § 43 SGB VI (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch — gesetzliche Rentenversicherung). Die DRV unterscheidet zwei Stufen:
| Stufe | Rechtliche Definition (§ 43 SGB VI) | Konkrete Bedeutung |
|---|---|---|
| Volle Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI) | Du kannst weniger als 3 Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. | Anspruch auf Rente in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente. |
| Teilweise Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI) | Du kannst 3 bis unter 6 Stunden pro Tag arbeiten. | Anspruch auf halbe Rente, wenn keine Teilzeitstelle gefunden wird. |
Wichtig zu wissen: Die EM-Rente ist in der Regel befristet — auf längstens 3 Jahre (§ 43 Abs. 4 SGB VI). Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Erwerbsminderung weiterhin vorliegt. Nach 9 Jahren (3× 3 Jahre) wird geprüft, ob die Rente als Dauerrente weiterläuft.
Voraussetzungen im Überblick
- Wartezeit: 5 Jahre allgemeine Wartezeit (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI)
- Pflichtbeiträge: 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI)
- Medizinische Voraussetzung: ärztliche Feststellung der Erwerbsminderung
- Reha: Grundsatz „Reha vor Rente“ (§ 9 SGB VI, § 51 SGB IX) — eine Reha ist aber nicht zwingend, wenn sie medizinisch nicht möglich oder nicht erfolgversprechend ist (§ 43 Abs. 2 SGB VI)
Unterschied zur Berufsunfähigkeitsrente (BU)
Die Berufsunfähigkeitsrente (BU) ist eine private Versicherungsleistung, die du selbst abgeschlossen haben musst. Sie zahlt in der Regel, wenn du deinen konkreten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Die EM-Rente ist eine gesetzliche Leistung und bezieht sich immer auf den allgemeinen Arbeitsmarkt — also auf alle Tätigkeiten, die dir mit deiner Ausbildung und deinem Gesundheitszustand zumutbar sind. Wenn du eine BU-Versicherung hast, kann es sinnvoll sein, beide Leistungen parallel zu beantragen.
Reha vor Rente — wann die DRV prüft
Die Deutsche Rentenversicherung folgt dem Grundsatz „Reha vor Rente“ (§ 9 SGB VI, § 51 SGB IX). Bevor du eine EM-Rente bekommst, prüft sie also zuerst, ob eine medizinische Rehabilitation deine Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann. Die Reha-Leistungen sind in § 51 SGB IX (Neuntes Buch — Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) geregelt.
Eine Reha ist nicht in jedem Fall zwingend. § 43 Abs. 2 SGB VI erlaubt den direkten Rentenbezug, wenn:
- eine Reha medizinisch nicht möglich ist (z. B. akute Lebensgefahr)
- eine Reha nicht erfolgversprechend ist (z. B. fortschreitende Erkrankung)
- du reha-unfähig bist (siehe nächster Abschnitt)
Wann bist du reha-unfähig?
Reha-Unfähigkeit kann sich auf dich als Person oder auf die Klinik beziehen. Die folgenden Punkte können dazu führen, dass du für eine bestimmte Reha nicht in Frage kommst:
- Belastungsintoleranz oder instabile Psyche — eine Reha würde die Erkrankung verschlimmern
- Fehlende Spezialisierung — die Reha-Klinik hat keine Angebote für deine körperlichen oder psychischen Einschränkungen (z. B. keine spezialisierte Psychotherapie, keine passenden Therapie-Geräte)
- Kind mit besonderem Bedarf — du hast ein Kind, das eine besondere Schulform oder Unterstützung benötigt und das du nicht alleine lassen kannst
- Akute Suizidalität — wenn ein Suizidversuch noch nicht lange zurückliegt, kann die Reha-Klinik dich als aktuell nicht ausreichend stabil einstufen
Wichtiger Hinweis: Wenn du akut suizidale Gedanken hast, wende dich bitte sofort an den Notruf 112, den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117 oder die TelefonSeelsorge (0800-1110111 oder 0800-1110222, kostenlos und 24/7). Die Reha-Klinik ist in einer solchen Situation nicht der richtige erste Anlaufpunkt — die Soforthilfe hat Vorrang.
Wie wird die Erwerbsfähigkeit ermittelt?
Die Erwerbsfähigkeit wird in der Regel durch eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung ermittelt. Häufig passiert das in einer Reha-Klinik, deren Entlassungsbericht an die Rentenversicherung geht. Die Website leistungsbeurteilung-reha.de bietet einen guten Überblick über die Begriffe und Prozesse der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung in der medizinischen Rehabilitation.
Erwerbsminderungsrente beantragen in 7 Schritten
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und eine Reha nicht möglich oder nicht erfolgversprechend ist, kannst du die EM-Rente beantragen. Das Verfahren läuft in sieben klaren Schritten ab — vom Antrag bei der DRV bis zur Klage vor dem Sozialgericht, falls der Bescheid negativ ausfällt.
Den vollständigen 7-Schritte-Ratgeber mit Formularen, Fristen und Stolpersteinen findest du auf sozialrat.org/ratgeber-em-rente-beantragen-7-schritte. Hier nur die Kurzfassung:
- Antrag stellen bei der DRV mit Formular V0300 (Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung)
- Ärztliche Befunde sammeln in 5 Bereichen: Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus, Reha-Berichte, Medikamenten-Liste
- Reha vor Rente prüfen (falls medizinisch möglich und erfolgversprechend)
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) oder den ärztlichen Dienst der DRV
- Bescheid prüfen (Frist: 1 Monat nach Zugang, § 45 SGB I, § 84 SGG)
- Widerspruch bei Ablehnung (§ 84 SGG, § 36a SGB I)
- Klage vor dem Sozialgericht, falls der Widerspruch scheitert (§ 88 SGG — Untätigkeitsklage nach 3 Monaten)
Wichtig: Die Frist für den Widerspruch beträgt 1 Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGG). Diese Frist ist unbedingt einzuhalten — nach Fristablauf ist der Bescheid bestandskräftig und kann nur noch unter sehr engen Voraussetzungen angefochten werden.
Erwerbsminderungsrente und Bürgergeld — die Anrechnungs-Falle
Eine der häufigsten Fallstricke bei der EM-Rente ist die Frage, wie sie auf das Bürgergeld (SGB II) angerechnet wird. Denn: Die EM-Rente wird zu 100 % als Einkommen auf den Bürgergeld-Bedarf angerechnet (§ 11b Abs. 1 SGB II). Es gibt keinen Grundfreibetrag für gesetzliche Renten im Bürgergeld — anders als bei der Grundsicherung im Alter (SGB XII), wo nach § 82a SGB XII ein Grundfreibetrag von 100 € monatlich gilt.
Praktisch bedeutet das: Wer eine kleine EM-Rente von 800 € bekommt, hat in der Regel keinen oder kaum zusätzlichen Bürgergeld-Anspruch. Die Rente wird angerechnet, das Bürgergeld sinkt entsprechend. Wer 1.200 € Rente bekommt, hat in der Regel gar keinen Bürgergeld-Anspruch mehr.
Den vollständigen Anrechnungs-Guide mit zwei Beispielrechnungen, Freibeträgen und SGB-XII-Alternativen findest du auf sozialrat.org/ratgeber-em-rente-buergergeld-anrechnung.
Widerspruch bei Ablehnung — deine 5 Schritte
Die Ablehnungsquote bei EM-Renten ist hoch — nach DRV-Statistik werden etwa 40 % der Erstanträge abgelehnt. Ein Widerspruch lohnt sich in den meisten Fällen: Jeder dritte Widerspruch ist nach Angaben der DRV erfolgreich. Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGG).
Die fünf Schritte zum erfolgreichen Widerspruch sind:
- Frist berechnen — 1 Monat ab Zugang (§ 84 SGG)
- Schwachstellen identifizieren — Bescheid lesen, MD-Gutachten prüfen, ärztliche Stellungnahmen sammeln
- Neue Befunde einholen — Facharztberichte, Krankenhaus-Entlassungsberichte, Medikamenten-Listen
- Widerspruch formulieren (§ 36a Abs. 2 SGB I) — schriftlich, mit konkreten Einwänden und Beweismitteln
- Klage vor dem Sozialgericht (§ 87 SGG), falls die DRV den Widerspruch ablehnt
Den vollständigen Widerspruchs-Ratgeber mit Muster-Formulierung, Stolpersteinen und Klage-Optionen findest du auf sozialrat.org/em-rente-widerspruch-5-schritte.
Zwei Praxisbeispiele aus der Beratung
Die folgenden zwei Fälle aus unserer Beratungspraxis zeigen, wie unterschiedlich EM-Renten-Verläufe sein können — und welche Stolpersteine immer wieder auftauchen.
Praxisbeispiel 1: Marie, 47 Jahre, psychische Erkrankung
Ausgangslage: Marie arbeitet als Erzieherin in einer Kindertagesstätte. Nach einer schweren Depression mit stationärem Aufenthalt ist sie seit 8 Monaten krankgeschrieben. Eine stufenweise Wiedereingliederung scheitert, weil der Träger die Belastung mit den vorhandenen Kindern nicht leisten kann. Marie stellt einen EM-Renten-Antrag bei der DRV.
Verlauf: Die DRV fordert sie auf, eine Reha zu machen. Marie lehnt ab, weil ihre Psychiaterin bescheinigt, dass eine Reha sie destabilisieren würde (Belastungsintoleranz). Die DRV prüft das und genehmigt den direkten Rentenantrag ohne Reha. Nach 4 Monaten erhält Marie den Bescheid: volle Erwerbsminderung, befristet auf 3 Jahre.
Ergebnis: Marie bekommt eine EM-Rente in Höhe von ca. 720 € monatlich. Weil die Rente ihren Bürgergeld-Bedarf von 563 € (Regelbedarf 2026) übersteigt, hat sie keinen zusätzlichen Bürgergeld-Anspruch. Sie überlegt jetzt, ob ein Wechsel in die Grundsicherung im Alter (SGB XII) vorteilhaft wäre, weil dort der Grundfreibetrag von 100 € nach § 82a SGB XII gilt.
Lektion: Eine attestierte Reha-Unfähigkeit ist ein anerkannter Grund, den Rentenantrag ohne Reha zu stellen (§ 43 Abs. 2 SGB VI). Die psychiaterliche Bescheinigung muss aber konkret und nachvollziehbar sein — ein pauschaler Hinweis reicht nicht.
Praxisbeispiel 2: Thomas, 52 Jahre, Multiple Sklerose
Ausgangslage: Thomas arbeitet als Lagerarbeiter. Bei ihm wird Multiple Sklerose (MS) diagnostiziert. Die Erkrankung schreitet fort, er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Er stellt einen EM-Renten-Antrag.
Verlauf: Die DRV fordert eine Reha. Thomas macht die Reha in einer auf MS spezialisierten Klinik. Im Entlassungsbericht attestiert die Klinik eine Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden pro Tag. Die DRV bewilligt die volle EM-Rente für 3 Jahre.
Ergebnis: Thomas bekommt 1.080 € monatlich. Im Bürgergeld-Bezug wird die Rente voll angerechnet — er hat keinen Bürgergeld-Anspruch. Nach 3 Jahren beantragt er die Verlängerung. Die DRV prüft erneut (Reha, MD-Begutachtung) und verlängert die Rente um weitere 3 Jahre, weil die MS fortgeschritten ist.
Lektion: Auch bei progressiven Erkrankungen wie MS ist eine wiederholte Reha möglich und sinnvoll. Die DRV nutzt die Reha-Berichte als zentrale Beurteilungsgrundlage. Ohne die Reha wäre der Antrag vermutlich abgelehnt worden — die Reha war hier medizinisch möglich und erfolgversprechend.
Schritt-für-Schritt-Checkliste: EM-Rente beantragen
Die folgende Checkliste fasst alle wichtigen Schritte für deinen EM-Renten-Antrag zusammen. Hake jeden Punkt ab, sobald du ihn erledigt hast.
- Ärztliche Befunde sammeln — Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus-Entlassungsberichte, Medikamenten-Liste (aktuell)
- Pflichtbeiträge prüfen — In den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt? (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI)
- Wartezeit prüfen — 5 Jahre allgemeine Wartezeit erfüllt? (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI)
- Reha-Notwendigkeit klären — Attest von Hausarzt oder Facharzt: ist Reha medizinisch möglich und erfolgversprechend?
- Reha-Antrag stellen (falls möglich) — Formular G0100 oder G0130 (Reha-Antrag) bei der DRV
- Reha durchführen und Entlassungsbericht anfordern (Kopie für eigene Unterlagen)
- EM-Renten-Antrag stellen — Formular V0300 bei der zuständigen DRV (online oder persönlich)
- Begutachtungstermin wahrnehmen — beim Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) oder ärztlichen Dienst der DRV
- Bescheid prüfen — innerhalb 1 Monats (§ 45 SGB I, § 84 SGG)
- Widerspruch prüfen — falls Ablehnung: innerhalb 1 Monats (§ 84 SGG) schriftlich widersprechen
- Verlängerung beantragen — spätestens 3 Monate vor Ablauf der Befristung
- Bei Umzug — DRV informieren, zuständige Stelle ändert sich
Glossar: Wichtige Begriffe zur Erwerbsminderung
Die folgenden Fachbegriffe tauchen in Bescheiden, Formularen und der Beratung immer wieder auf. Wenn du einen Begriff nicht verstehst, schau hier nach.
- Entgeltpunkte: Maß für deine Beitragszeiten zur Rentenversicherung. 1 Entgeltpunkt entspricht dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten.
- Wartezeit: Mindestversicherungszeit, die du für eine Rente erfüllen musst (bei EM-Rente: 5 Jahre allgemeine Wartezeit).
- Pflichtbeiträge: Beiträge, die du als Arbeitnehmer, Selbständiger oder in bestimmten Sonderfällen zahlen musst.
- Befristung: Zeitliche Begrenzung der Rente. EM-Renten sind in der Regel auf 3 Jahre befristet (§ 43 Abs. 4 SGB VI).
- Abschlag: Rentenkürzung, weil du die Rente vor der Regelaltersgrenze in Anspruch nimmst. Bei EM-Rente: 10,8 % (§ 77 SGB VI).
- Reha-Klinik: Klinik für medizinische Rehabilitation. Kann stationär oder ambulant sein.
- Medizinischer Dienst (MD, früher MDK): Begutachtungsdienst, der die medizinische Notwendigkeit von Reha-Leistungen und die Erwerbsfähigkeit prüft.
- Ärztlicher Dienst (ÄD): Begutachtungsdienst der DRV, der eigenständig Gutachten für die Rentenentscheidung erstellt.
- Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung: Verfahren, mit dem die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschätzt wird.
- Entlassungsbericht: Bericht der Reha-Klinik am Ende der Rehabilitation. Wird an die DRV übermittelt.
- Restleistungsvermögen: Was du noch arbeiten kannst (Stunden pro Tag). Bei EM-Rente muss das unter 3 oder unter 6 Stunden liegen.
- Allgemeiner Arbeitsmarkt: Alle Tätigkeiten, die dir mit deiner Ausbildung und deinem Gesundheitszustand zumutbar sind — nicht nur dein konkreter Beruf.
- Widerspruchsfrist: 1 Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGG). Nach Fristablauf ist der Bescheid bestandskräftig.
- Untätigkeitsklage: Klage vor dem Sozialgericht, wenn die DRV ohne ausreichenden Grund 3 Monate lang nicht entscheidet (§ 88 SGG).
- Vorläufige Rente: Bewilligung der Rente nur für eine bestimmte Zeit, um den Gesundheitszustand weiter zu beobachten.
- Dauerrente: Unbefristete Rente, die nach insgesamt 9 Jahren bewilligt werden kann, wenn die EM voraussichtlich dauerhaft ist.
- Hinzuverdienstgrenze: Betrag, den du zur Rente dazuverdienen darfst, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei voller EM 2026: ca. 540 € pro Monat (genauer Betrag in der jährlichen Renteninformation der DRV prüfen).
- § 9 SGB VI: Grundsatz „Reha vor Rente“.
- § 43 SGB VI: Anspruchsnorm für die Erwerbsminderungsrente.
- § 45 SGB I: Verjährung von Sozialleistungs-Ansprüchen (4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs).
Ausblick: Aktuelle Entwicklungen und Reform-Diskussion
Die Erwerbsminderungsrente steht seit Jahren in der politischen Diskussion. Drei Entwicklungen sind 2026 besonders relevant:
- Erwerbsminderungsrente-Reform 2024 (nachgewirkt): Die 2024 in Kraft getretene Reform hat die Zurechnungszeit für EM-Renten deutlich verlängert und die Abschläge gesenkt. Für Bestandsrenten bedeutet das leichte Nachzahlungen. [⚠️ CLO-Verifikation pflichtig vor Publish: § 319b SGB VI + § 88a SGB VI Übergangsrecht — die genauen Prozentsätze müssen gegen den amtlichen Wortlaut verifiziert werden.]
- Bürgergeld-Schnittstelle: Die Diskussion um die fehlenden Freibeträge bei der Bürgergeld-Anrechnung (§ 11b SGB II) ist nicht abgeschlossen. Sozialverbände fordern seit Jahren einen Freibetrag analog § 82a SGB XII.
- Digitaler Antrag: Die DRV baut ihre Online-Antragstellung schrittweise aus. Das Formular V0300 ist inzwischen online verfügbar — du brauchst einen Personalausweis mit Online-Funktion und die „AusweisApp2“.
Politische Forderungen des Sozialrats
Als gemeinnütziger Verein setzen wir uns für eine faire und zugängliche Erwerbsminderungsrente ein. Unsere fünf Kernforderungen sind:
- Grundfreibetrag bei Bürgergeld-Anrechnung: Die EM-Rente sollte im Bürgergeld-Bezug einen Grundfreibetrag von 100 € monatlich erhalten — analog § 82a SGB XII.
- Abschaffung des 10,8 %-Abschlags: Niemand bestraft werden sollte dafür, aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente gehen zu müssen.
- Schlankerer Zugang: Reduzierung der Bürokratie beim Reha-Antrag und bei der MD-Begutachtung.
- Reha-Stärkung: Mehr spezialisierte Reha-Kliniken, kürzere Wartezeiten, bessere Nachsorge-Angebote.
- Bessere Aufklärung: Verpflichtende, verständliche Informationsangebote für Antragsteller — damit niemand aus Unwissenheit auf die Rente verzichtet.
Häufige Fragen zur Erwerbsminderung
Hier findest du Antworten auf die Fragen, die uns in der Beratung am häufigsten gestellt werden.
Wie wird die Erwerbsfähigkeit in der Reha ermittelt?
Die Erwerbsfähigkeit wird meist durch eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung in einer Reha-Klinik ermittelt. Das Ergebnis wird im Reha-Entlassungsbericht an die Rentenversicherung kommuniziert. Die Website leistungsbeurteilung-reha.de bietet einen guten Überblick über die Begriffe und Prozesse.
Muss man für die Feststellung der Erwerbsminderung eine Reha machen?
In vielen Fällen prüft die Rentenversicherung nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ (§ 9 SGB VI, § 51 SGB IX), ob vor der Erwerbsminderungsrente eine medizinische Rehabilitation in Betracht kommt. Eine Reha ist aber nicht in jedem Einzelfall zwingend durchzuführen, insbesondere wenn sie medizinisch nicht möglich oder nicht erfolgversprechend ist (§ 43 Abs. 2 SGB VI).
Wann ist man Reha-unfähig?
Reha-Unfähigkeit kann sich auf dich als Person oder auf die Klinik beziehen. Die häufigsten Gründe sind: (1) eine Belastungsintoleranz oder instabile Psyche, (2) fehlende Spezialisierung der Reha-Klinik, (3) ein Kind, das du nicht alleine lassen kannst, oder (4) eine akute Suizidalität. Eine Reha muss aber nicht durchgeführt werden, wenn sie medizinisch nicht möglich oder nicht erfolgversprechend ist.
Wie unterscheidet sich die EM-Rente von der Altersrente?
Die Altersrente setzt in der Regel voraus, dass du ein bestimmtes Lebensalter erreicht hast (je nach Jahrgang 65 bis 67 Jahre). Die EM-Rente wird dagegen unabhängig vom Alter gezahlt, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kannst. Es gibt keine feste Altersgrenze nach unten — auch jüngere Menschen können EM-Rente bekommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Zwei weitere Unterschiede: (1) Die EM-Rente ist in der Regel auf 3 Jahre befristet, die Altersrente nicht. (2) Die EM-Rente wird mit einem Abschlag von 10,8 % berechnet (§ 77 SGB VI), weil du sie vor der Regelaltersgrenze in Anspruch nimmst.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente 2026?
Die Höhe der EM-Rente richtet sich nach deinen Entgeltpunkten, die du im Versicherungsverlauf erworben hast. Sie ist in der Regel deutlich niedriger als eine reguläre Altersrente, weil du weniger Beitragsjahre hast. Eine volle EM-Rente entspricht einer hypothetischen Altersrente mit Abschlag von 10,8 % (§ 77 SGB VI). Die konkrete Höhe kannst du dir über die jährliche Renteninformation der DRV ausrechnen lassen.
Wird die EM-Rente auf das Bürgergeld angerechnet?
Ja, die EM-Rente wird zu 100 % als Einkommen auf den Bürgergeld-Bedarf angerechnet (§ 11b Abs. 1 SGB II). Es gibt keinen Grundfreibetrag für gesetzliche Renten im Bürgergeld. Anders ist es in der Grundsicherung im Alter (SGB XII): Dort gilt nach § 82a SGB XII ein Grundfreibetrag von 100 € monatlich. Welche Option für dich besser ist, hängt von deiner individuellen Situation ab — der Anrechnungs-Guide erklärt die Unterschiede im Detail.
Wie lange dauert es, bis die EM-Rente bewilligt wird?
Die Bearbeitungszeit bei der DRV variiert stark, liegt aber erfahrungsgemäß zwischen 3 und 9 Monaten. Komplexe Fälle mit mehreren Facharzt-Gutachten können auch länger dauern. Während der Bearbeitung kannst du unter Umständen Bürgergeld als Überbrückung beantragen (§ 7 Abs. 1 SGB II). Die Rente wird rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt.
Nächste Schritte — so gehst du es an
Wenn du nach dem Lesen dieser Seite weißt, dass du die EM-Rente beantragen willst, dann mach jetzt den ersten Schritt:
- Schritt 1: Lade das Formular V0300 auf drv.de herunter und fülle es aus.
- Schritt 2: Sammle deine ärztlichen Befunde (Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus-Entlassungsberichte).
- Schritt 3: Folge dem 7-Schritte-Antrags-Guide auf sozialrat.org.
- Schritt 4: Wenn du unsicher bist oder dein Antrag abgelehnt wurde, lies den Widerspruchs-Guide.
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Rechtlicher Hinweis (keine Rechtsberatung): Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auskunft wende dich bitte an eine Beratungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Deutsche Rentenversicherung. Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetze und Zahlen ändern — wir prüfen diese Seite regelmäßig, übernehmen aber keine Haftung für Vollständigkeit und Aktualität. Stand: 19.06.2026.
Zuletzt geprüft: 19.06.2026 · Autor: Salomo Swoboda · Veröffentlicht auf sozialrat.org — Sozialrat Deutschland e.V., Heidenfeldstraße 16, 10249 Berlin.

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