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Cluster: Widerspruch & Sozialrechts-Durchsetzung · YouTube-Video: Original ansehen auf YouTube
Kurzfassung: Widerspruch & Sozialrechts-Durchsetzung-Ratgeber auf Basis des YouTube-Videos. Widerspruch fristwahrend einlegen (§ 84 SGG: 1 Monat ab Zugang des Bescheids) und ggf. Klage vor dem Sozialgericht erheben (§ 87 SGG). Bei Eilbedürftigkeit: Antrag auf einstweilige Anordnung (§ 86b Abs. 2 SGG). Sozialrat-Vorlage kostenlos nutzen.
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Worum geht es?
Dieses Video behandelt ein konkretes Thema aus dem Bereich Widerspruch & Sozialrechts-Durchsetzung. Es ergänzt unsere bestehenden Sozialrat-Ratgeber und zeigt praxisnah, welche Schritte Du gehen kannst.
Was Du jetzt tun kannst
Widerspruch fristwahrend einlegen (§ 84 SGG: 1 Monat ab Zugang des Bescheids) und ggf. Klage vor dem Sozialgericht erheben (§ 87 SGG). Bei Eilbedürftigkeit: Antrag auf einstweilige Anordnung (§ 86b Abs. 2 SGG). Sozialrat-Vorlage kostenlos nutzen.
Rechtliche Grundlage
§ 84 SGG — Widerspruchsfrist: gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html
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Transkript / Untertitel
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