Kurz & kompakt: Rollstuhl-Versorgung über die Krankenkasse nach § 33 SGB V: ärztliche Verordnung + Hilfsmittelnummer oder gleichwirkend, Antrag binnen 3 Wochen, Widerspruch bei Ablehnung innerhalb eines Monats nach § 84 SGG.
Stand: 25.06.2026 · Autor: Salomo Swoboda · Geprüft: CLO Stage-3 PENDING
Hinweis (RDG § 3): Wir informieren hier allgemein über Adaptiv-Rollstühle für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Eine Rechtsberatung ist das nicht. Für individuelle Beratung wende dich an ein Sanitätshaus, eine Beratungsstelle der EUTB oder den Sozialverband VdK.
1. Was ist ein Adaptiv-Rollstuhl?
Ein Adaptiv-Rollstuhl ist ein individuell angepasster Rollstuhl für Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung. Er wird an die Körpergröße, Sitzposition und therapeutische Anforderungen angepasst.
Unterschied zu Standard-Rollstühlen
- Sitzbreite: 22-36 cm (Kinder), 36-46 cm (Jugendliche)
- Sitzschale oder Sitzkissen bei Bedarf
- Wachstumsanpassung möglich (verlängerbare Sitz- und Rückeneinheit)
- Therapie-Anbauten (z. B. Kopfstütze, Thoraxpelotten, Abduktionskeil)
2. Kostenträger
§ 33 SGB V — Krankenkasse
Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die Krankenkasse die Kosten (§ 33 SGB V):
„Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind.“ (§ 33 Abs. 1 SGB V)
§ 42 SGB IX — Eingliederungshilfe
Bei Eingliederungshilfe-Bezug übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten (§ 42 SGB IX).
§ 40 SGB XI — Pflegekasse
Bei Pflegegrad kann die Pflegekasse Adaptiv-Rollstühle übernehmen (§ 40 SGB XI).
3. Voraussetzungen
Medizinische Voraussetzungen
- Gehbehinderung oder Immobilität
- ICD-10-Diagnose (z. B. G80 Zerebralparese, Q66 Fußfehlstellungen, G82 Paraplegie)
- Therapiebedarf (z. B. Sitzposition-Korrektur)
Ärztliche Verordnung
Eine Hilfsmittel-Verordnung (Muster 16) vom Facharzt ist erforderlich.
4. Antragstellung
- Ärztliche Verordnung einholen
- Sanitätshaus mit Reha-Erfahrung aufsuchen
- Probeversorgung und Anpassung
- Kostenvoranschlag bei Krankenkasse einreichen
- Bewilligung abwarten
- Lieferung und Anpassung
5. Kosten und Zuzahlung
Kostenrahmen
- Einfacher Adaptiv-Rollstuhl: 1.500-3.000 Euro
- Multifunktional: 3.000-8.000 Euro
- Spezial-Schalen-Rollstuhl: 5.000-15.000 Euro
Zuzahlung
10% des Hilfsmittel-Preises, max. 10 Euro (§ 61 SGB V).
6. Sonderfälle
Sitzschale
Bei schwerer Haltungsstörung (z. B. ICP-Kinder) ist eine individuell angefertigte Sitzschale medizinisch notwendig. Kosten: 2.000-6.000 Euro.
Adaptiv-Sport-Rollstuhl
Für Sport (Rollstuhl-Basketball, -Tennis, -Rugby) sind spezielle Adaptiv-Sport-Rollstühle erforderlich. Kosten: 2.000-5.000 Euro. Kostenübernahme oft über Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII) oder Eingliederungshilfe (§ 42 SGB IX).
Elektrorollstuhl für Kinder
Für Kinder mit
7. Widerspruch bei Ablehnung
Bei Ablehnung: Widerspruch (§ 39 SGB X, 1 Monat Frist). Erfolgsquote ca. 40-50%.
8. Weiterführende Informationen
- § 33 SGB V: gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- § 42 SGB IX: gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__42.html
- § 40 SGB XI: gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- Rehadat: rehadat.de
Stand: 23.06.2026 — Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Diese Information wird Ihnen präsentiert im Rahmen des Sozialrats-Projekts, einer bürgerfinanzierten Plattform für Soziale Beratung.
— Krisendienst-Hilfe
Wenn Sie sich in einer akuten finanziellen Krise befinden:
- Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 (kostenlos, 24/7)
- Kinder- und Jugendtelefon: 116 111 (kostenlos, 24/7)
- Sozialberatung: VdK, SoVD, Sozialverband (vor Ort)
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