Adaptiv-Rollstuhl Kinder Jugendliche 2026: § 33 SGB V + § 42 SGB IX

Stand: 25.06.2026 · Autor: Salomo Swoboda · Geprüft: CLO Stage-3 PENDING

Hinweis (RDG § 3): Wir informieren hier allgemein über Adaptiv-Rollstühle für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Eine Rechtsberatung ist das nicht. Für individuelle Beratung wende dich an ein Sanitätshaus, eine Beratungsstelle der EUTB oder den Sozialverband VdK.

1. Was ist ein Adaptiv-Rollstuhl?

Ein Adaptiv-Rollstuhl ist ein individuell angepasster Rollstuhl für Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung. Er wird an die Körpergröße, Sitzposition und therapeutische Anforderungen angepasst.

Unterschied zu Standard-Rollstühlen

  • Sitzbreite: 22-36 cm (Kinder), 36-46 cm (Jugendliche)
  • Sitzschale oder Sitzkissen bei Bedarf
  • Wachstumsanpassung möglich (verlängerbare Sitz- und Rückeneinheit)
  • Therapie-Anbauten (z. B. Kopfstütze, Thoraxpelotten, Abduktionskeil)

2. Kostenträger

§ 33 SGB V — Krankenkasse

Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die Krankenkasse die Kosten (§ 33 SGB V):

„Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind.“ (§ 33 Abs. 1 SGB V)

§ 42 SGB IX — Eingliederungshilfe

Bei Eingliederungshilfe-Bezug übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten (§ 42 SGB IX).

§ 40 SGB XI — Pflegekasse

Bei Pflegegrad kann die Pflegekasse Adaptiv-Rollstühle übernehmen (§ 40 SGB XI).

3. Voraussetzungen

Medizinische Voraussetzungen

  • Gehbehinderung oder Immobilität
  • ICD-10-Diagnose (z. B. G80 Zerebralparese, Q66 Fußfehlstellungen, G82 Paraplegie)
  • Therapiebedarf (z. B. Sitzposition-Korrektur)

Ärztliche Verordnung

Eine Hilfsmittel-Verordnung (Muster 16) vom Facharzt ist erforderlich.

4. Antragstellung

  1. Ärztliche Verordnung einholen
  2. Sanitätshaus mit Reha-Erfahrung aufsuchen
  3. Probeversorgung und Anpassung
  4. Kostenvoranschlag bei Krankenkasse einreichen
  5. Bewilligung abwarten
  6. Lieferung und Anpassung

5. Kosten und Zuzahlung

Kostenrahmen

  • Einfacher Adaptiv-Rollstuhl: 1.500-3.000 Euro
  • Multifunktional: 3.000-8.000 Euro
  • Spezial-Schalen-Rollstuhl: 5.000-15.000 Euro

Zuzahlung

10% des Hilfsmittel-Preises, max. 10 Euro (§ 61 SGB V).

6. Sonderfälle

Sitzschale

Bei schwerer Haltungsstörung (z. B. ICP-Kinder) ist eine individuell angefertigte Sitzschale medizinisch notwendig. Kosten: 2.000-6.000 Euro.

Adaptiv-Sport-Rollstuhl

Für Sport (Rollstuhl-Basketball, -Tennis, -Rugby) sind spezielle Adaptiv-Sport-Rollstühle erforderlich. Kosten: 2.000-5.000 Euro. Kostenübernahme oft über Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII) oder Eingliederungshilfe (§ 42 SGB IX).

Elektrorollstuhl für Kinder

Für Kinder mit kann ein Kinder-Elektrorollstuhl bewilligt werden. Kosten: 5.000-15.000 Euro.

7. Widerspruch bei Ablehnung

Bei Ablehnung: Widerspruch (§ 39 SGB X, 1 Monat Frist). Erfolgsquote ca. 40-50%.

8. Weiterführende Informationen

  • § 33 SGB V: gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • § 42 SGB IX: gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__42.html
  • § 40 SGB XI: gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • Rehadat: rehadat.de

Stand: 23.06.2026 — Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Diese Information wird Ihnen präsentiert im Rahmen des Sozialrats-Projekts, einer bürgerfinanzierten Plattform für Soziale Beratung.


— Krisendienst-Hilfe

Wenn Sie sich in einer akuten finanziellen Krise befinden:

  • Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 (kostenlos, 24/7)
  • Kinder- und Jugendtelefon: 116 111 (kostenlos, 24/7)
  • Sozialberatung: VdK, SoVD, Sozialverband (vor Ort)

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