BSG B 2 U 19/23 R: Leichenumbetter bekommt PTBS als Wie-Berufskrankheit anerkannt
Kurzfassung (für Featured Snippet): Das BSG hat am 24.03.2026 (Az. B 2 U 19/23 R) entschieden: Ein Leichenumbetter, der bei Umbettungen Verstorbener eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) entwickelt hat, bekommt diese als Wie-Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2 SGB VII anerkannt. Das Urteil hat Breitenwirkung für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr und Soldaten — geschätzt 1,5 Mio. Betroffene.
1. Worum geht es?
Ein Leichenumbetter, der beruflich Verstorbene umbettet (Särge umbetten, Umbettungen auf Friedhöfen, Exhumierungen), hatte über Jahre hinweg eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) entwickelt. Die Berufsgenossenschaft (BG) lehnte die Anerkennung als Berufskrankheit ab. Begründung: PTBS sei in der geltenden Berufskrankheiten-Verordnung (BK-VO) nicht aufgeführt.
Das BSG hat diese Argumentation am 24.03.2026 verworfen. Nach § 9 Abs. 2 SGB VII können Krankheiten, die nicht in der BK-VO aufgeführt sind, als Wie-Berufskrankheit anerkannt werden — sofern die Voraussetzungen nach neuen medizinischen Erkenntnissen erfüllt sind.
2. Was bedeutet „Wie-Berufskrankheit“?
§ 9 Abs. 2 SGB VII lautet verbatim:
„Die Unfallversicherungsträger haben eine Krankheit, die nicht in der Rechtsverordnung bezeichnet ist oder bei der die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, wie eine Berufskrankheit als Versicherungsfall anzuerkennen, sofern im Zeitpunkt der Entscheidung nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen für eine Bezeichnung nach Absatz 1 Satz 2 erfüllt sind.“
Das bedeutet: Wenn eine Krankheit die Kriterien einer Berufskrankheit erfüllt (berufsgruppenspezifisch, dosisabhängig, wissenschaftlich anerkannt), aber noch nicht in die BK-VO aufgenommen wurde, kann sie als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden.
3. Was hat das BSG konkret entschieden?
Das BSG hat drei Kriterien geprüft:
- Berufsgruppenspezifische Gefährdung: Leichenumbetter sind spezifisch durch ihre berufliche Tätigkeit PTBS-Risiken ausgesetzt (Anblick von Verstorbenen, Gerüche, psychische Belastung durch Trauerarbeit).
- Dosisabhängigkeit: Je häufiger und intensiver die Belastung, desto höher das PTBS-Risiko.
- Wissenschaftliche Anerkennung: Die PTBS ist als psychische Erkrankung anerkannt, und es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse zur beruflichen Verursachung.
Alle drei Kriterien hat das BSG bejaht. Die PTBS des Klägers wurde als Wie-Berufskrankheit anerkannt.
4. Welche Berufsgruppen profitieren?
Das Urteil hat Breitenwirkung für alle Berufsgruppen, die beruflich traumatischen Situationen ausgesetzt sind:
- Rettungsdienst: Rettungsassistenten, Notfallsanitäter, die regelmäßig schwere Unfälle und Todesfälle erleben.
- Feuerwehr: Feuerwehrleute, die bei Bränden und Unfällen mit Toten und Verletzten arbeiten.
- Polizei: Polizeibeamte, die Opfer schwerer Straftaten oder Unfälle sehen.
- Soldaten: Bundeswehrsoldaten, die in Auslandseinsätzen traumatische Erlebnisse haben.
- Bestattungsunternehmen: Leichenumbetter, Exhumierer, Thanatopraktiker.
- Rettungshelfer: Psychologische Ersthelfer, Kriseninterventionsteams.
- Justizvollzug: Bedienstete in Strafvollzugsanstalten, die Suizide oder Gewalt erleben.
- Pflegeberufe: Intensivpflege, Onkologie, Notfallpflege.
Die BG BAU und die BG für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW) haben bisher PTBS-Fälle restriktiv behandelt. Das BSG-Urteil ändert dies.
5. Wie beantragt man eine Wie-Berufskrankheit-Anerkennung?
Die Anerkennung als Wie-Berufskrankheit erfolgt in mehreren Schritten:
Schritt 1: Ärztliche Diagnose
Du brauchst eine gesicherte PTBS-Diagnose. Diese wird in der Regel durch eine:n Psychiater:in oder Psychotherapeut:in gestellt. Wichtig: Die Diagnose sollte ICD-10 F43.1 (PTBS) lauten.
Schritt 2: Berufsgenossenschaft kontaktieren
Du zeigst die Erkrankung bei deiner zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) an. Die BG ist abhängig von deiner Branche — eine Liste findest du auf der DGUV-Website.
Schritt 3: Fachärztliche Begutachtung
Die BG beauftragt in der Regel eine fachärztliche Begutachtung. Diese prüft, ob die PTBS beruflich verursacht wurde.
Schritt 4: Anerkennungsbescheid
Die BG entscheidet, ob die PTBS als (Wie-)Berufskrankheit anerkannt wird. Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du Widerspruch einlegen (Frist 1 Monat).
Schritt 5: Sozialgerichtsverfahren
Hilft der Widerspruch nicht, kannst du vor dem Sozialgericht klagen. Das Verfahren ist kostenlos (§ 87 SGG).
6. Welche Leistungen bekommt man bei Anerkennung?
Wenn die PTBS als Wie-Berufskrankheit anerkannt wird, stehen dir folgende Leistungen zu:
- Verletztenrente nach § 56 SGB VII — abhängig von der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).
- Heilbehandlung nach § 27 ff. SGB VII — Therapien, Reha-Maßnahmen.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nach § 35 ff. SGB VII — Umschulung, Anpassung des Arbeitsplatzes.
- Hinterbliebenenrente für Angehörige im Todesfall.
Die Verletztenrente richtet sich nach der MdE. Bei einer MdE von 20 Prozent bekommst du etwa ein Drittel der Vollrente, bei 100 Prozent die Vollrente. Konkrete Beträge hängen vom Jahresarbeitsverdienst ab.
7. Häufige Fragen
Gilt das Urteil auch für PTBS durch einmalige Ereignisse?
Ja. PTBS kann durch ein einmaliges schweres Trauma entstehen (z. B. Zeuge eines schweren Unfalls) oder durch chronische Belastung (z. B. jahrelange Arbeit im Rettungsdienst). Das BSG-Urteil deckt beide Fälle ab.
Was ist, wenn ich schon eine PTBS-Diagnose habe, aber keine Anerkennung?
Du kannst nachträglich eine Anerkennung als Wie-Berufskrankheit beantragen. Die Frist für die Anerkennung ist nicht beschränkt — du kannst die Anerkennung auch Jahre nach der Diagnose beantragen.
Gilt das Urteil nur für Leichenumbetter oder für alle Berufsgruppen?
Das Urteil betrifft den konkreten Fall eines Leichenumbetters, hat aber Breitenwirkung für alle Berufsgruppen mit ähnlichen Belastungen. Die Grundsätze gelten auch für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr etc.
Was ist mit PTBS durch Schichtdienst oder Burnout?
PTBS und Burnout sind unterschiedliche Erkrankungen. Burnout ist eine Erschöpfungsdepression (ICD-10 Z73), PTBS ist eine Traumafolgestörung (ICD-10 F43.1). Die Wie-Berufskrankheit-Anerkennung gilt nur für PTBS, nicht für Burnout.
Kann ich auch als Feuerwehrmann die Anerkennung bekommen?
Ja. Die BSG-Grundsätze gelten auch für Feuerwehrleute, die bei Einsätzen traumatische Erlebnisse hatten. Die BG für Feuerwehren und die BG BAU haben in den letzten Jahren jedoch oft ablehnend entschieden — nach dem BSG-Urteil müssen sie ihre Praxis anpassen.
8. Hinweis zur Rechtsberatung und YMYL-Klassifikation
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an eine:n Sozialrechtsanwält:in, die Unfallversicherungs-Beratung deiner BG oder den VdK.
YMYL-Hinweis: Dieser Beitrag betrifft deine psychische Gesundheit, deine Erwerbsfähigkeit und deine finanzielle Absicherung. Wir haben alle Angaben nach bestem Wissen geprüft, können aber keine Garantie für Vollständigkeit oder Aktualität übernehmen. Bei psychischen Erkrankungen ist professionelle Hilfe wichtig.
Quellen und weiterführende Links
- BSG-Pressemitteilung Nr. 9/2026 vom 24.03.2026 (Az. B 2 U 19/23 R): https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026_09.html
- § 9 SGB VII (Berufskrankheit + Wie-Berufskrankheit): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__9.html
- § 27 SGB VII (Heilbehandlung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__27.html
- § 35 SGB VII (Leistungen zur Teilhabe): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__35.html
- § 56 SGB VII (Verletztenrente): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__56.html
- § 84 SGG (Widerspruchsfrist 1 Monat): https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html
- § 87 SGG (Kostenfreiheit Sozialgerichtsverfahren): https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__87.html
- VdK-Position Berufskrankheit + PTBS: https://www.vdk.de/themen/sozialrecht/urteile-im-sozialrecht/
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Zuletzt aktualisiert: 22.06.2026 · Autor: Salomo Swoboda · Sozialrat Deutschland e.V.

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