Psoriasis 2026: ICD-10 L40 + Biologika (Cosentyx, Taltz) + Therapie

Psoriasis 2026: ICD-10 L40 + Biologika (Cosentyx, Taltz) + Therapie

TLDR — Psoriasis und Biologika auf einen Blick

Psoriasis (Schuppenflechte) ist eine chronisch-entzündliche Autoimmunerkrankung der Haut, die nach ICD-10-GM unter L40 verschlüsselt wird (Quelle: dimdi.de ICD-10-GM). Du erkennst sie an scharf begrenzten, silbrig-weiss schuppenden, oft juckenden Plaques an Ellenbogen, Knien, Kopfhaut und Rücken. Etwa 2-3 % der Bevölkerung in Deutschland sind betroffen, davon etwa 20-30 % mit mittelschwerer bis schwerer Form (PASI > 10 oder BSA > 10), für die Biologika in Frage kommen. Weitere Informationen bietet die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG).

Biologika sind biotechnologisch hergestellte Eiweisse, die gezielt einzelne Botenstoffe des Immunsystems blockieren — bei Psoriasis vor allem IL-17A (Cosentyx, Taltz), IL-23 (Tremfya, Skyrizi) und TNF-alpha (Humira). Sie kommen zum Einsatz, wenn konventionelle Therapien (Cremes, Lichttherapie, klassische Systemtherapien wie Methotrexat) nicht ausreichen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nach § 27 SGB V (Krankenbehandlung) und § 31 SGB V (Arzneimittel), wenn die ärztliche Verordnung die Voraussetzungen erfüllt. Eine verwandte Erkrankung mit ähnlichen Biologika ist die Neurodermitis bei Erwachsenen — die gleichen Wirkstoffklassen kommen dort ebenfalls zum Einsatz.


Was ist Psoriasis (Schuppenflechte)? ICD-10 L40

Psoriasis ist nicht ansteckend und nicht heilbar — aber gut behandelbar. Die Erkrankung verläuft in Schüben und kann durch Infekte, Stress, bestimmte Medikamente oder mechanische Hautreizungen ausgelöst werden. Die Veranlagung ist erblich (HLA-Cw6 u.a. Gene), die genauen Auslöser sind individuell verschieden.

Symptome und Krankheitslast

Typische Krankheitszeichen:

  • Plaques: scharf begrenzte, erhabene, gerötete Herde mit silbriger Schuppung, häufig an Ellenbogen, Knien, Kreuzbein und behaartem Kopf
  • Juckreiz: bei etwa 70-80 % der Betroffenen, oft belastender als der optische Befund
  • Nagelveränderungen: Tüpfelnägel, Ölflecke, Krümelnägel (bei bis zu 50 %)
  • Schmerzen und Brennen: vor allem bei Psoriasis inversa (Beugen, Körperfalten)
  • Begleiterkrankungen: Psoriasis-Arthritis (PsA, ICD-10 M07), Depression, metabolisches Syndrom, erhöhtes Herz-Kreislauf-Risiko

Die Krankheitslast wird in der Praxis mit dem PASI (Psoriasis Area and Severity Index, 0-72) und der betroffenen Körperoberfläche (BSA in %) gemessen. Ab PASI > 10 oder BSA > 10 plus subjektiver Belastung (DLQI > 10) gilt die Psoriasis nach internationalem Konsens als mittelschwer bis schwer — und damit als Kandidat für eine Systemtherapie oder Biologikum.

Psoriasis-Arten nach ICD-10 L40

Die wichtigsten Sub-Diagnosen laut ICD-10-GM:

  • L40.0 Psoriasis vulgaris — die häufigste Form (etwa 80 %), klassische Plaque-Psoriasis
  • L40.1 Psoriasis pustulosa generalisata (Typ von Zumbusch) — schwere, fieberhafte Verlaufsform mit sterilen Pusteln, Notfall 112 bei generalisiertem Schub
  • L40.4 Psoriasis guttata — tropfenförmige, oft nach Streptokokken-Infekt auftretende Form
  • L40.5 Psoriasis-Arthropathie (PsA, M07.-) — Gelenkbeteiligung bei bis zu 30 % der Betroffenen
  • L40.8 Sonstige Psoriasis, L40.9 Psoriasis, nicht näher bezeichnet

Für die Biologika-Genehmigung ist die korrekte ICD-10-Codierung entscheidend, weil die Krankenkasse darüber prüft, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.


Wann kommen Biologika zum Einsatz? (Cosentyx & Taltz)

Biologika sind keine Erstlinientherapie bei Psoriasis. Vor ihrem Einsatz müssen laut Therapieleitlinie und Krankenkassen-Praxis in der Regel andere Behandlungen versucht worden sein, die nicht ausgereicht haben oder nicht vertragen wurden — etwa örtliche Therapien (Cremes mit Kortison, Vitamin-D3-Abkömmlinge wie Calcipotriol), UVB-Lichttherapie oder klassische Systemtherapeutika (Methotrexat, Fumarsäureester, Ciclosporin A). Erst wenn diese Optionen ausgeschöpft sind, kommt eine Biologikum-Therapie in Betracht.

Die Entscheidung trifft immer eine fachärztliche Praxis — Dermatologie mit Schwerpunkt Psoriasis oder ein spezialisiertes Psoriasis-Zentrum. Eine pauschale Empfehlung für ein bestimmtes Präparat ist nicht möglich; die Wahl hängt von Begleiterkrankungen, Lebenssituation, Kinderwunsch und individuellem Ansprechen ab.

Cosentyx (Secukinumab) — IL-17A-Hemmer

Cosentyx enthält den Wirkstoff Secukinumab, einen monoklonalen Antikörper gegen Interleukin-17A (IL-17A), einem zentralen Botenstoff der Psoriasis-Entzündung. Zugelassen ist Cosentyx seit 2015 in der EU für mittelschwere bis schwere Plaque-Psoriasis bei Erwachsenen und seit 2020 auch für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren.

Anwendung: subkutane Injektion unter die Haut, nach Aufsättigung in den ersten Wochen monatlich.

Studienlage: In den Zulassungsstudien ERASURE und FIXTURE erreichten etwa 70-80 % der Patienten nach 16 Wochen eine PASI-90-Reduktion (90 % Besserung), etwa 40 % sogar PASI-100 (erscheinungsfreie Haut).

Hinweis zu Sicherheit und Aufklärung: Wie alle Biologika kann Cosentyx das Infektrisiko leicht erhöhen — insbesondere Pilzinfektionen der Haut und Schleimhäute (Candida). Vor Therapiebeginn wird ein Tuberkulose-Screening empfohlen. Impfungen mit Lebendimpfstoffen sind während der Therapie zu vermeiden. Eine pauschale Empfehlung, Cosentyx anzuwenden, gibt es nicht — die Therapieentscheidung gehört in die Hand der behandelnden Facharztpraxis.

Taltz (Ixekizumab) — IL-17A-Hemmer

Taltz enthält den Wirkstoff Ixekizumab, ebenfalls ein monoklonaler Antikörper gegen IL-17A. Zugelassen ist Taltz seit 2016 in der EU für mittelschwere bis schwere Plaque-Psoriasis und für Psoriasis-Arthritis.

Anwendung: subkutane Injektion, nach Aufsättigung alle 4 Wochen.

Studienlage: In den UNCOVER-Studien erreichten etwa 85-90 % der Patienten nach 12 Wochen PASI-90, etwa 35-40 % PASI-100 — die Wirksamkeit ist hoch und tritt schnell ein.

Sicherheitsprofil: vergleichbar zu Cosentyx, erhöhte Aufmerksamkeit auf Infektionen, Tuberkulose-Screening vor Beginn, kein Lebendimpfstoff unter Therapie. Auch hier gilt: keine pauschale Empfehlung für einen bestimmten Wirkstoff — die Wahl zwischen Cosentyx, Taltz und anderen Biologika gehört zur fachärztlichen Therapiehoheit.

IL-23-Hemmer (Tremfya, Skyrizi) und TNF-Blocker (Humira) als Alternativen

Neben IL-17A-Hemmern gibt es weitere Biologika-Klassen:

  • IL-23-Hemmer: Tremfya (Guselkumab) und Skyrizi (Risankizumab). Wirken gezielt auf die p19-Untereinheit von IL-23 und müssen in der Regel nur alle 8 bis 12 Wochen gespritzt werden — das kann für Patienten mit langen Anfahrtswegen oder berufstätige Patienten praktisch sein.
  • TNF-alpha-Blocker: Humira (Adalimumab), Enbrel (Etanercept), Cimzia (Certolizumab). Werden seit über 20 Jahren eingesetzt und haben die längsten Langzeitdaten. TNF-Blocker sind besonders dann eine Option, wenn zusätzlich Psoriasis-Arthritis oder Morbus Crohn / Colitis ulcerosa vorliegt, weil sie mehrere entzündliche Erkrankungen gleichzeitig abdecken.
  • IL-17F/IL-17A-Hemmer: Bimzelx (Bimekizumab), seit 2021 in der EU zugelassen.
  • TYK2-Hemmer: Sotyktu (Deucravacitinib) — Tablettenform, kein Biologikum im engeren Sinne, sondern ein kleines Molekül, das ähnlich gezielt wirkt und seit 2023 verfügbar ist.

Welcher Wirkstoff passt, hängt von individuellen Faktoren ab. Die Entscheidung gehört in die Hand deiner behandelnden Facharztpraxis oder eines Psoriasis-Zentrums.


Kostenübernahme: § 27 SGB V und § 31 SGB V

Die Kosten für eine Biologikum-Therapie bei Psoriasis sind erheblich — je nach Präparat 10.000 bis 25.000 Euro pro Patient und Jahr. Die Kostenübernahme läuft über zwei zentrale Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V):

§ 27 SGB V Abs. 1 Satz 1 — Krankenbehandlung

§ 27 SGB V Abs. 1 Satz 1 lautet wörtlich (Quelle: gesetze-im-internet.de):

„Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.“

Bei Psoriasis ist eine Biologikum-Therapie dann „notwendig“ im Sinne dieser Norm, wenn

  • die Diagnose fachärztlich gesichert ist (ICD-10 L40 mit Sub-Code),
  • der Schweregrad eine Systemtherapie rechtfertigt (PASI/BSA/DLQI dokumentiert),
  • Vortherapien ausgeschöpft oder unverträglich sind und
  • das gewählte Biologikum für die konkrete Diagnose zugelassen ist.

Wichtig: § 27 SGB V verlangt keine „Heilung“ — die Psoriasis ist chronisch und nicht heilbar. Linderung der Krankheitsbeschwerden und Verhütung der Verschlimmerung sind ausdrücklich genannte Behandlungsziele. Damit ist die Biologikum-Therapie auch dann erstattungsfähig, wenn sie keine Erscheinungsfreiheit bringt, sondern spürbare Linderung.

§ 31 SGB V Abs. 1 Satz 1 — Arzneimittel

§ 31 SGB V Abs. 1 Satz 1 lautet wörtlich (Quelle: gesetze-im-internet.de):

„Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nach § 33 Absatz 1 verordnet werden.“

Biologika wie Cosentyx und Taltz sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, die ausschliesslich über spezialisierte Facharztpraxen oder Psoriasis-Zentren verordnet werden. Viele Krankenkassen verlangen vor der ersten Verordnung eine Genehmigung — die Facharztpraxis reicht dazu einen Therapieantrag mit Diagnose, Vortherapien und Begründung ein. Wird die Genehmigung verweigert, kannst du Widerspruch einlegen (Frist: 1 Monat nach Zugang des Ablehnungsbescheids).

Praxis-Tipp: Genehmigungsverfahren und § 31 SGB V Negativliste

§ 34 SGB V regelt, welche rezeptfreien Arzneimittel von der Versorgung ausgeschlossen sind — Biologika sind davon nicht betroffen, da sie verschreibungspflichtig sind. Im Genehmigungsverfahren kommt es darauf an, dass die Facharztpraxis die medizinische Notwendigkeit dokumentiert und die Vortherapien vollständig auflistet. Eine pauschale Begründung wie „Biologikum indiziert“ reicht in der Regel nicht aus.


Schwerbehinderung GdB ab 50: § 152 SGB IX

Wenn die Psoriasis deinen Alltag dauerhaft stark einschränkt, kannst du beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung stellen. Geprüft wird der Grad der Behinderung (GdB) nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).

§ 152 SGB IX Abs. 1 — GdB-Feststellung

§ 152 SGB IX Abs. 1 lautet wörtlich (Quelle: gesetze-im-internet.de):

„Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale fest …“

Die VersMedV nennt für Psoriasis je nach Ausprägung, Gelenkbeteiligung und Therapiebedarf GdB-Werte zwischen 10 und 50. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern die Funktions- und Teilhabeeinschränkung im Alltag.

Wann GdB 50 und Schwerbehindertenausweis?

Ein GdB von 50 oder mehr gilt als Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX und berechtigt zum Schwerbehindertenausweis. Bei Psoriasis mit ausgeprägter Gelenkbeteiligung (Psoriasis-Arthritis), wiederholten stationären Behandlungen oder dauerhafter Systemtherapie wird ein GdB von 50 regelmässig erreicht.

Vorteile ab GdB 50:

  • Steuerliche Vorteile: Pauschbetrag statt Einzelnachweisen
  • Kündigungsschutz: besonderer Kündigungsschutz ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • Zusatzurlaub: 5 Tage zusätzlicher bezahlter Urlaub pro Jahr
  • Vergünstigungen: ermässigte Eintrittspreise, reduzierte Rundfunkgebühren (je nach Bundesland)

Wenn das Versorgungsamt den Antrag ablehnt oder einen zu niedrigen GdB festlegt, ist Widerspruch möglich — Frist 1 Monat, kostenlos, formlos an das Versorgungsamt. Wir empfehlen, dem Widerspruch ein aktuelles fachärztliches Gutachten beizulegen, das die Funktionseinschränkungen detailliert beschreibt.


Antrag, Widerspruch und Klage

Wenn deine Krankenkasse eine Biologikum-Verordnung ablehnt oder das Versorgungsamt den GdB zu niedrig ansetzt, hast du klare Wege — ausführlich beschrieben in unserem Ratgeber zum Widerspruch gegen die Krankenkasse.

Schritt 1: Widerspruch innerhalb 1 Monats

  • Frist: 1 Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids
  • Form: schriftlich, eigenhändig unterschrieben, am besten per Einschreiben
  • Inhalt: konkrete Beanstandung, Verweis auf § 27 / § 31 SGB V bzw. § 152 SGB IX und VersMedV, Bitte um Überprüfung
  • Kosten: kostenlos

Schritt 2: Klage vor dem Sozialgericht

  • Frist: 1 Monat nach Zugang des Widerspruchsbescheids
  • Zuständig: Sozialgericht am Wohnort
  • Kosten: Gerichtskostenfrei im ersten Rechtszug, kein Anwaltszwang
  • Erfolgsaussicht: regelmässig gut, wenn die medizinische Dokumentation vollständig ist

Schritt 3: Einstweiliger Rechtsschutz

Wenn du auf das Biologikum angewiesen bist und der Widerspruch zu lange dauert, kannst du beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen (§ 86b SGG). Das Gericht kann die Krankenkasse im Eilverfahren zur vorläufigen Kostenübernahme verpflichten — Voraussetzung ist ein Anordnungsanspruch (überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Anspruch besteht) und ein Anordnungsgrund (gesundheitliche Dringlichkeit).

Viele Krankenkassen genehmigen Biologika beim zweiten Anlauf, wenn der Widerspruch aussichtsreich begründet ist. Eine anwaltliche Vertretung ist sinnvoll, aber nicht zwingend — viele Sozialgerichte helfen auch bei der Formulierung der Klage. Weitere Informationen findest du auf der Themenseite Psoriasis-Reha 2026 und in unserem Ratgeber zum Schwerbehindertenausweis und GdB-Antrag.


Häufige Fragen (FAQ)

Ist Psoriasis ansteckend?

Nein. Psoriasis ist eine Autoimmunerkrankung und nicht durch Erreger übertragbar. Du kannst andere Menschen nicht anstecken — weder durch Hautkontakt, noch durch Schwimmbadbesuche, noch durch Geschlechtsverkehr.

Wann zahlt die Krankenkasse ein Biologikum?

Wenn die Psoriasis mittelschwer bis schwer ist (PASI > 10 oder BSA > 10 plus DLQI > 10), Vortherapien ausgeschöpft sind und eine fachärztliche Verordnung vorliegt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nach § 27 SGB V und § 31 SGB V.

Was ist der Unterschied zwischen Cosentyx und Taltz?

Beide sind IL-17A-Hemmer und biotechnologisch hergestellte Antikörper. Taltz (Ixekizumab) wirkt etwas stärker auf die PASI-100-Quote in Studien, Cosentyx (Secukinumab) hat eine längere Anwendungserfahrung und ist auch für Kinder ab 6 Jahren zugelassen. Welcher Wirkstoff passt, entscheidet die behandelnde Facharztpraxis individuell.

Muss ich zum Hautarzt oder reicht der Hausarzt?

Für die Erstverordnung eines Biologikums brauchst du eine Dermatologin oder einen Dermatologen — idealerweise mit Psoriasis-Erfahrung oder in einem Psoriasis-Zentrum. Der Hausarzt kann die Therapie begleiten und Folgeverordnungen ausstellen, die Erstgenehmigung läuft aber über die Facharztpraxis.

Welche Rolle spielt die Psoriasis-Arthritis?

Etwa 20-30 % der Psoriasis-Patienten entwickeln eine Psoriasis-Arthritis (PsA) mit Gelenkschmerzen, Schwellungen und Steifigkeit. Die PsA wird nach ICD-10 als M07.- verschlüsselt und ist eine eigene Genehmigungsdiagnose. TNF-Blocker wie Humira wirken sowohl auf die Haut als auch auf die Gelenke — das macht sie bei PsA oft zur ersten Wahl.

Kann ich während der Biologikum-Therapie impfen?

Totimpfstoffe (Grippe, COVID-19, Hepatitis) sind in der Regel unproblematisch. Lebendimpfstoffe (Masern, Röteln, Gelbfieber) sollten während der Therapie nicht verabreicht werden. Kläre jede Impfung mit der behandelnden Facharztpraxis ab.

Was tun, wenn die Krankenkasse das Biologikum ablehnt?

Innerhalb von 1 Monat schriftlichen Widerspruch einlegen, am besten mit Unterstützung der Facharztpraxis. Bei Ablehnung des Widerspruchs kannst du vor dem Sozialgericht Klage erheben — kostenfrei und ohne Anwaltszwang. Bei dringender medizinischer Notwendigkeit ist auch ein Eilantrag möglich.

Was bedeutet „nicht heilbar“ konkret?

Psoriasis ist eine chronische Erkrankung — die Veranlagung bleibt ein Leben lang bestehen. Moderne Biologika können die Krankheitsaktivität jedoch so weit unterdrücken, dass die Haut über Jahre hinweg erscheinungsfrei bleibt. Nach Absetzen des Biologikums kehrt die Psoriasis jedoch meistens innerhalb von Wochen bis Monaten zurück. Eine dauerhafte Heilung ist nach derzeitigem Stand der Medizin nicht möglich.


Wichtige Hinweise

Dieser Beitrag informiert über Psoriasis und die Therapie mit Biologika. Er ist keine medizinische Beratung und ersetzt keine fachärztliche Diagnose oder Therapie. Bitte sprich mit deiner Hautarztpraxis über deine konkrete Situation.

Bei einer Notfallsituation — etwa einem generalisierten pustulösen Schub (Typ Zumbusch) mit Fieber und grossflächiger Pustelbildung — wähle sofort den Notruf 112. Das ist ein dermatologischer Notfall.

Wir empfehlen, Therapieentscheidungen immer gemeinsam mit einer fachärztlichen Praxis zu treffen und bei sozialrechtlichen Fragen (Kostenübernahme, Widerspruch, Schwerbehinderung) frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Sozialrat Deutschland e. V. unterstützt dich gerne bei Widerspruch und Klage gegen ablehnende Bescheide.

Über den Autor: Salomo Swoboda, Sozialrat Deutschland e. V. — Vereinsgründer und Autor für Sozialrecht, Bürgergeld, Rente, Pflege und Gesundheitsrecht.

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