Pflegeunterstützungsgeld beantragen: Anleitung 2026 (§ 2 PflegeZG)

Pflegeunterstützungsgeld beantragen: Antrag beim Arbeitgeber (§ 2 PflegeZG)

Kurzfassung: Das Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Absatz 3 SGB XI erfordert zwei koordinierte Schritte: die sofortige Mitteilung an den Arbeitgeber nach § 2 Absatz 2 PflegeZG und den Antrag bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen. Beide Schritte müssen zeitnah erfolgen, sonst verlierst du den Anspruch. Die Pflegekasse zahlt das Pflegeunterstützungsgeld nach Bewilligung in der Regel rückwirkend ab dem ersten Freistellungstag aus.

Der Ablauf in 5 Schritten

Der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld folgt einem klaren, in der Praxis bewährten Schema:

Schritt 1: Sofortige Mitteilung an den Arbeitgeber

Sobald du weißt, dass du in den nächsten Tagen der Arbeit fernbleiben musst, informiere deinen Arbeitgeber. Die Mitteilung muss unverzüglich erfolgen (§ 2 Absatz 2 PflegeZG). Sie muss enthalten:

  • deinen Namen und deine Personalnummer
  • den nahen Angehörigen, den du pflegen oder versorgen willst
  • den Grund der Verhinderung (akute Pflegesituation)
  • die voraussichtliche Dauer der Freistellung

Formell ist die Mitteilung an keine strenge Form gebunden. In der Praxis empfiehlt sich aber die Textform (E-Mail oder Brief), damit du einen Nachweis hast. Eine mündliche Mitteilung ohne Zeugen ist im Streitfall schwer zu belegen.

Schritt 2: Ärztliche oder pflegefachliche Bescheinigung einholen

Hole dir so schnell wie möglich eine ärztliche Bescheinigung oder eine Bescheinigung einer Pflegefachperson. Diese muss nach § 2 Absatz 2 PflegeZG bestätigen:

  • die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen
  • die Erforderlichkeit der Maßnahme (Organisation oder Sicherstellung der Pflege)

Eine Vorlage findest du bei den meisten Pflegestützpunkten oder bei der Pflegekasse. Die Bescheinigung ist die wichtigste Anspruchsgrundlage für das Pflegeunterstützungsgeld. Reiche sie gemeinsam mit der Mitteilung an den Arbeitgeber und beim Antrag bei der Pflegekasse ein.

Schritt 3: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Stelle den Antrag bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen. Nicht bei deiner eigenen Krankenkasse. Folgende Unterlagen gehören zum Antrag:

  • das ausgefüllte Antragsformular der Pflegekasse
  • die ärztliche Bescheinigung
  • die Verdienstbescheinigung deines Arbeitgebers (Brutto und Netto der letzten drei Monate)
  • eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Dauer der Freistellung
  • eine Erklärung, dass keine Entgeltfortzahlung und kein Kinderkrankengeld bezogen wird

Viele Pflegekassen bieten das Antragsformular online zum Download an. Du kannst den Antrag auch persönlich in einer Servicestelle der Pflegekasse abgeben.

Schritt 4: Freistellung antreten und nachweisen

Sobald du die ärztliche Bescheinigung hast, kannst du die Freistellung antreten. Für jeden Tag der Freistellung gilt:

  • Du bist von der Arbeitspflicht befreit (§ 2 Absatz 1 PflegeZG).
  • Der Arbeitgeber zahlt grundsätzlich kein Gehalt weiter (Ausnahme: tarifvertragliche oder freiwillige Leistung).
  • Die Pflegekasse übernimmt nach Bewilligung den Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt.

Dokumentiere die Tage der Freistellung genau, weil die Pflegekasse die Auszahlung auf den Tag genau berechnet.

Schritt 5: Auszahlung und Nachbereitung

Nach Bewilligung zahlt die Pflegekasse das Pflegeunterstützungsgeld in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen aus. Die Höhe findest du in unserem Beitrag Pflegeunterstützungsgeld: Höhe und Berechnung 2026. Prüfe den Bewilligungsbescheid sorgfältig:

  • Stimmen die berechneten Tage mit deiner tatsächlichen Freistellung überein?
  • Stimmt das zugrunde gelegte Nettoentgelt mit deiner Verdienstbescheinigung überein?
  • Sind Abzüge oder Verrechnungen korrekt ausgewiesen?

Wenn etwas nicht stimmt, lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Die Frist beginnt mit Zugang des Bescheids.

Welche Fristen gelten?

Die Fristen für das Pflegeunterstützungsgeld unterscheiden sich von denen der Pflegezeit. Hier eine Übersicht:

Anlass Frist Norm
——– ——- ——
Mitteilung an Arbeitgeber unverzüglich § 2 Abs. 2 PflegeZG
Ärztliche Bescheinigung unverzüglich nach Anfrage § 2 Abs. 2 PflegeZG
Antrag bei Pflegekasse so bald wie möglich keine ausdrückliche Frist
Widerspruch gegen Ablehnung 1 Monat ab Bekanntgabe § 84 SGG

Eine starre Antragsfrist existiert im Gesetz nicht, die Pflegekasse kann aber eine Ausschlussfrist in ihrer Satzung festlegen. In der Praxis gilt: je später der Antrag, desto schwieriger die Bewilligung. Stelle den Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Freistellung.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Die Pflegekasse ist nach § 44a Absatz 3 Satz 1 SGB XI verpflichtet, den Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt „für bis zu zehn Arbeitstage“ zu leisten. Eine spezielle Bearbeitungsfrist für das Pflegeunterstützungsgeld selbst normiert das Gesetz nicht; es gelten die allgemeinen sozialrechtlichen Grundsätze. In der Praxis dauert die Bewilligung zwischen zwei und sechs Wochen. Erfahrungswerte:

  • unkomplizierte Fälle mit vollständigen Unterlagen: zwei bis drei Wochen
  • Fälle mit Rückfragen oder Nachforderungen: vier bis sechs Wochen
  • komplexe Fälle mit sozialgerichtlichem Verfahren: mehrere Monate

Wird der Antrag nicht innerhalb von drei Monaten beschieden, kannst du bei der Pflegekasse nachhaken. Bleibt sie untätig, ist eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht möglich. Beachte: Die 25-Arbeitstage-Frist nach § 18c Absatz 1 SGB XI betrifft nur Pflegegrad-Anträge, nicht das Pflegeunterstützungsgeld.

Welche digitalen Wege zum Antrag gibt es?

Viele Pflegekassen bieten mittlerweile digitale Antragswege an. Das spart Zeit und Porto. Die wichtigsten Optionen:

  • Online-Antrag über das Portal der Pflegekasse: Die meisten Pflegekassen haben ein Mitgliedsportal mit Antragsformularen. Du loggst dich mit deiner Versichertennummer ein, füllst das Formular aus und lädst die Bescheinigungen hoch.
  • Antrag per E-Mail: Einige Pflegekassen akzeptieren Anträge per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur. Erkundige dich bei deiner Kasse.
  • Antrag über die Sozialversicherungs-App: Einige Pflegekassen sind an die Sozialversicherungs-App angeschlossen, über die Mitglieder Anträge stellen können.
  • Antrag in Papierform: Der klassische Weg ist weiterhin der Postweg oder die persönliche Abgabe in der Servicestelle.

Welcher Weg der richtige ist, hängt von deiner Pflegekasse ab. Im Zweifel beginne mit dem Postweg, weil er immer funktioniert und einen Nachweis per Einschreiben liefert.

Wie verhält sich das Pflegeunterstützungsgeld zu anderen Lohnersatzleistungen?

Wer in einer akuten Pflegesituation für maximal zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleibt, kann verschiedene Lohnersatzleistungen kumulieren oder ausschließen. Die wichtigsten Abgrenzungen:

  • Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers: Hat Vorrang. Wenn der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt, entfällt der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.
  • Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V: Schließt Pflegeunterstützungsgeld für denselben Zeitraum aus, weil beide denselben Zweck (Verdienstausfall bei Pflege) verfolgen.
  • Verletztengeld nach § 45 Abs. 4 SGB VII: Analog zu Kinderkrankengeld; Doppelleistung ausgeschlossen.
  • Krankengeld nach § 44 SGB V: Steht dem Arbeitnehmer zu, wenn er selbst erkrankt ist, nicht bei Pflege eines Angehörigen. Daher kein Konflikt.

In der Praxis prüft die Pflegekasse, ob eine andere Lohnersatzleistung bezogen wird. Eine ehrliche Erklärung im Antrag verhindert spätere Rückforderungen.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat das Pflegeunterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld ist nach § 3 Nummer 1a EStG steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Absatz 1 EStG. Das bedeutet:

  • Deine Einkommensteuer wird nicht direkt durch das Pflegeunterstützungsgeld erhöht.
  • Dein Steuersatz kann sich aber erhöhen, weil das Pflegeunterstützungsgeld in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen wird.
  • Für die Einkommensteuererklärung musst du das Pflegeunterstützungsgeld in der Anlage N angeben.

Mehr Details zur steuerlichen Behandlung findest du unter Pflegeunterstützungsgeld steuerfrei.

In Betrieben mit Betriebsrat hat dieser bei der Einführung und Anwendung von Freistellungsregelungen ein Mitspracherecht nach § 87 Absatz 1 Nummer 2 BetrVG. Konkret bedeutet das:

  • Der Betriebsrat muss über die geplante Freistellung informiert werden.
  • Bei Nichteinigung kann die Einigungsstelle angerufen werden.
  • Der Betriebsrat kann die Freistellung aber nicht verhindern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Wenn dein Betrieb keinen Betriebsrat hat, entfallen diese Schritte. Der Arbeitgeber bleibt aber verpflichtet, dich nach § 2 PflegeZG freizustellen.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Freistellung verweigert?

Der Arbeitgeber darf eine Freistellung nach § 2 PflegeZG nicht verweigern, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Eine Verweigerung ist rechtswidrig. In diesem Fall hast du folgende Optionen:

  • Mit dem Arbeitgeber sprechen: Kläre das Missverständnis und weise auf die gesetzliche Pflicht hin.
  • Rechtsanwalt einschalten: Eine anwaltliche Beratung kann den Druck erhöhen.
  • Arbeitsgerichtliche Klage: Eine einstweilige Verfügung auf Beschäftigung kann erwirkt werden.
  • Schadensersatz: Wenn dir durch die Verweigerung ein Schaden entsteht, kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden.

In aller Regel lassen sich Konflikte durch klare Kommunikation und Vorlage der ärztlichen Bescheinigung lösen. Dokumentiere jede Verzögerung und jedes Gespräch, damit du im Streitfall Beweise hast.

Typische Fehler beim Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld

Aus der Beratungspraxis sind folgende Fehler besonders häufig:

  • Zu späte Mitteilung an den Arbeitgeber: Wer erst nach Tagen informiert, riskiert eine Pflichtverletzung.
  • Fehlende ärztliche Bescheinigung: Ohne Nachweis der Pflegebedürftigkeit wird der Antrag abgelehnt.
  • Falsche Pflegekasse: Der Antrag gehört zur Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen, nicht zu deiner eigenen.
  • Unvollständige Verdienstbescheinigung: Wenn Nettobezüge nicht ausgewiesen sind, verzögert sich die Bearbeitung.
  • Nicht-Beachtung der Höchstdauer: Mehr als zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr werden nicht bewilligt.

Wichtige Hinweise und nächste Schritte

Dieser Beitrag informiert über das Verfahren zur Beantragung von Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a SGB XI in Kombination mit § 2 PflegeZG und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Problemen mit der Pflegekasse, abgelehnten Anträgen oder Konflikten mit dem Arbeitgeber wende dich an eine auf Sozialrecht spezialisierte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin. Sozialrat Deutschland e. V. vermittelt im Einzelfall Beratung und unterstützt beim Widerspruch gegen ablehnende Bescheide.

Wenn du akut Hilfe brauchst, beginne noch heute mit Schritt 1: Mitteilung an den Arbeitgeber. Hole parallel die ärztliche Bescheinigung ein und stelle den Antrag bei der Pflegekasse. Mit dieser Reihenfolge vermeidest du Fristversäumnisse und sicherst deinen Anspruch.

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Rechtlicher Hinweis (keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)): Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG dar. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt weder eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt noch eine Auskunft durch die zuständige Pflegekasse. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Stand: 22.06.2026.

Über den Autor: Salomo Swoboda, Vorstand Sozialrat Deutschland e. V. – Unterstützung für Angehörige in akuten Pflegesituationen.

Quellen und weiterführende Links:

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