Persönliches Budget Antrag Voraussetzungen – Anspruch

Persönliches Budget Antrag Voraussetzungen – Anspruch

Slug: persoenliches-budget-antrag-voraussetzungen

Sub-Block: A2 (Antrag)

Pflicht-Norm: §§ 14, 29 SGB IX

Hauptkeyword: Persönliches Budget Antrag Voraussetzungen

Meta-Title (≤60c): Persönliches Budget Antrag Voraussetzungen – Anspruch

Meta-Description (≤160c): Wer kann einen Antrag auf Persönliches Budget stellen? Voraussetzungen nach § 29 SGB IX: Antragsberechtigung, Bedarf, zuständiger Träger. Jetzt prüfen.

Datum: 2026-06-23

Autor: Salomo (socialrat.org)

Status: Entwurf (Draft)

Lesedauer: ca. 9 Minuten

Wortzahl: ~2.000

Kurzdefinition (Featured Snippet, 48 Wörter)

Einen Antrag auf Persönliches Budget nach § 29 SGB IX kann stellen, wer (1) leistungsberechtigt im Sinne des SGB IX ist, (2) einen individuellen Bedarf nach §§ 13, 118 SGB IX hat, (3) den Antrag beim leistenden Rehabilitationsträger nach § 14 SGB IX einreicht. Pflegegrad oder Schwerbehinderung allein reichen nicht.

1. Wer ist antragsberechtigt?

1.1 Leistungsberechtigung nach SGB IX

Antragsberechtigt sind Leistungsberechtigte im Sinne des SGB IX. Das sind:

  • Menschen mit Behinderungen (§ 2 Abs. 1 SGB IX): körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die in Wechselwirkung mit Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe hindern.
  • Von Behinderung bedrohte Menschen (§ 2 Abs. 1 SGB IX): Risiko, dass eine Beeinträchtigung eintritt.
  • Personen mit drohender oder bestehender Pflegebedürftigkeit (§ 35a SGB XI zusätzlich zu § 29 SGB IX).
  • Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (§ 219 SGB IX).
  • Beschäftigte mit Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 ff. SGB IX).

1.2 Wichtige Abgrenzungen

  • Kein Mindest-GdB erforderlich. Auch ohne Schwerbehindertenausweis können Sie anspruchsberechtigt sein.
  • Keine Pflicht zur Diagnose in einer bestimmten Kategorie. Entscheidend ist der Teilhabebedarf.
  • Kein Pflegegrad zwingend (anderes Thema ist das Pflegebudget nach § 35a SGB XI).

2. Was sind die vier Säulen?

Damit Ihr Antrag erfolgreich ist, müssen Sie vier Voraussetzungen kumulativ erfüllen:

1. Antragsberechtigung — Sie gehören zum Kreis der Leistungsberechtigten.

2. Antrag — Sie stellen einen formellen Antrag.

3. Bedarf — Es liegt ein dokumentierter Teilhabebedarf vor.

4. Zuständiger Träger — Ein Rehabilitationsträger nach § 14 SGB IX ist zuständig.

3. Säule 1: Antragsberechtigung im Detail

3.1 Kinder und Jugendliche

Auch Minderjährige können einen Antrag stellen — vertreten durch ihre Sorgeberechtigten. Wichtig:

  • Bei Schulbegleitung nach § 112 SGB IX: Antrag der Eltern beim überörtlichen EGH-Träger.
  • Bei Assistenz in der Familie: Persönliches Budget für Familienpflege oder Kinderassistenz.
  • Bei Pflege: Eltern können Pflegebudget nach § 35a SGB XI zusätzlich beantragen.

3.2 Erwachsene mit gesetzlicher Betreuung

Auch betreute Erwachsene können einen Antrag stellen — vertreten durch den Betreuer. Die Betreuung muss den Aufgabenkreis „Gesundheitssorge“ oder „Vermögenssorge“ umfassen.

3.3 Menschen mit Migrationshintergrund

Antragsberechtigung ist nicht an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden. Entscheidend ist:

  • Aufenthaltstitel mit Zugang zu Sozialleistungen, oder
  • Wohnsitz in Deutschland und Erwerbstätigkeit, oder
  • EU-Bürger mit Aufenthaltsrecht.

EUTB berät kostenlos und kultursensibel.

3.4 Menschen ohne formale Diagnose

Auch ohne formale Diagnose (z. B. ohne ICD-Code) können Sie anspruchsberechtigt sein, wenn eine dokumentierte Funktionsbeeinträchtigung vorliegt. Die ICF-basierte Bedarfsfeststellung orientiert sich an Funktionsfähigkeit, nicht an Diagnosen.

4. Säule 2: Der Antrag selbst

4.1 Form

  • Schriftlich (per Brief, Fax oder elektronisch mit qualifizierter Signatur).
  • Oder mündlich zur Niederschrift beim Träger (§ 37 SGB X).
  • Oder über Online-Formulare des Trägers (falls vorhanden).

4.2 Inhalt

  • Antragsdatum.
  • Persönliche Daten.
  • „Hiermit beantrage ich die Leistungsform Persönliches Budget nach § 29 SGB IX.“
  • Bedarfsbeschreibung.
  • Anlagen.

4.3 Frist

Es gibt keine Antragsfrist im eigentlichen Sinne — Sie können jederzeit einen Antrag stellen. Achtung: Rückwirkende Bewilligung erfolgt nur, wenn der Bedarf bereits zum Antragszeitpunkt bestand.

5. Säule 3: Der Bedarf (§§ 13, 118 SGB IX)

5.1 Was ist „Bedarf“?

§ 29 Abs. 1 SGB IX: „nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs„. Der Bedarf ist die Differenz zwischen dem, was eine Person ohne Beeinträchtigung selbst tun könnte, und dem, was sie mit Beeinträchtigung tatsächlich tun kann — bezogen auf die neun Lebensbereiche nach § 118 SGB IX.

5.2 Bedarfsfeststellung

Die Bedarfsfeststellung erfolgt durch den Träger nach § 14 Abs. 2 SGB IX anhand der Instrumente nach § 13 SGB IX (standardisiert, ICF-funktional, dokumentiert).

Für die Eingliederungshilfe gilt zusätzlich § 118 SGB IX: das Instrument muss ICF-basiert sein und die 9 Lebensbereiche abdecken.

5.3 Wer führt die Bedarfsfeststellung durch?

  • Der leistende Rehabilitationsträger selbst.
  • Bei medizinisch unklaren Sachverhalten: ein Gutachter nach § 17 SGB IX (3 Sachverständige, 2-Wochen-Gutachten-Frist).
  • Ggf. unter Einbeziehung des MDK (bei Pflegeanteil) oder Jugendamts (bei Minderjährigen).

5.4 Was tun bei komplexem Bedarf?

Bei mehreren betroffenen Lebensbereichen oder unklarer Zuständigkeit:

  • EUTB-Beratung nach § 32 SGB IX nutzen.
  • Sozialverband (VdK, SoVD) einschalten.
  • Rechtsanwalt für Sozialrecht hinzuziehen.

6. Säule 4: Zuständiger Träger (§ 14 SGB IX)

6.1 Die zentrale Norm

§ 29 Abs. 3 SGB IX: „ist der nach § 14 leistende Rehabilitationsträger für die Durchführung des Verfahrens zuständig.“

§ 14 SGB IX, NICHT § 34 SGB IX. Letzterer regelt nur die Sicherung der Beratung.

6.2 Wer ist leistender Träger?

Faustregel: Welcher Träger zahlt die Sachleistung, die Sie ersetzen wollen? Dorthin geht der Antrag.

| Bedarfsart | Zuständiger Träger |
|------------|---------------------|
| Eingliederungshilfe (Wohnen, Teilhabe, Arbeit) | Überörtlicher EGH-Träger |
| Medizinische Rehabilitation | Krankenkasse oder Rentenversicherung |
| Teilhabe am Arbeitsleben | Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung |
| Begleitende Hilfen im Arbeitsleben | Integrationsamt |
| Pflegebudget nach § 35a SGB XI | Pflegekasse |
| Unfallfolgen | Berufsgenossenschaft / Unfallkasse |

6.3 Bei Unsicherheit: Antrag an einen, Weiterleitung

Stellen Sie den Antrag bei einem Träger Ihrer Wahl. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX ist dieser verpflichtet, den Antrag unverzüglich an den zuständigen Träger weiterzuleiten, wenn er nicht selbst zuständig ist — und Sie zu informieren.

6.4 Frist für Zuständigkeitsprüfung: 2 Wochen

Der Träger muss innerhalb von 2 Wochen die Zuständigkeit prüfen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX). Bei Überschreitung können Sie eine Untätigkeitsklage nach § 88 SGG erwägen.

7. Mehrere Träger gleichzeitig (§ 15 SGB IX)

Wenn Ihr Bedarf Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger umfasst (z. B. EGH + Pflege + RV):

  • Federführung: durch den leistenden Träger nach § 14 SGB IX.
  • Weiterleitung: an die anderen zuständigen Träger (§ 15 Abs. 1 SGB IX).
  • Koordination: ggf. Teilhabeplan nach § 19 SGB IX, Teilhabeplankonferenz nach § 20 SGB IX.
  • Fristen: 2 Wochen für Stellungnahmen, 2 Monate mit Teilhabeplankonferenz.

Erstattung zwischen Trägern regelt § 102 SGB X.

8. Was ist KEINE Voraussetzung?

Häufige Missverständnisse:

| Was oft angenommen wird | Tatsächlich |
|--------------------------|-------------|
| Ich brauche einen Schwerbehindertenausweis | Falsch — kein Mindest-GdB erforderlich |
| Ich brauche einen Pflegegrad | Falsch — für § 29 SGB IX nicht nötig |
| Ich brauche eine bestimmte Diagnose | Falsch — Bedarf zählt, nicht Diagnose |
| Mein Antrag muss zu einem bestimmten Zeitpunkt gestellt werden | Falsch — jederzeit möglich |
| Mein Antrag muss über einen Sozialverband gestellt werden | Falsch — direkter Antrag an Träger möglich |
| Ich muss erst alle anderen Träger fragen | Falsch — Weiterleitungspflicht nach § 14 SGB IX |

9. Sonderfälle

9.1 Pflegebudget nach § 35a SGB XI

Zusätzliche Voraussetzungen für das Pflegebudget:

  • Pflegegrad 2-5 (nicht PG 1).
  • Pflege durch professionelle Pflegekraft (nicht durch Angehörige).
  • Antrag bei der Pflegekasse.

§ 35a SGB XI bleibt nach § 29 Abs. 2 Satz 8 SGB IX unberührt — Sie können beide Budgets kombinieren.

9.2 Schulbegleitung nach § 112 SGB IX

  • Antrag der Eltern beim überörtlichen EGH-Träger.
  • Bedarf in den Lebensbereichen Lernen, Interaktion, bedeutende Lebensbereiche.

9.3 Persönliches Budget für Beschäftigte im Arbeitgebermodell

  • Antrag beim zuständigen Träger (meist EGH).
  • Zusätzliche Voraussetzungen: Bereitschaft, Arbeitgeber zu werden.
  • Sozialversicherungs-Meldung nach § 28a SGB IV.

10. Voraussetzungen-Checkliste

Nutzen Sie diese Checkliste zur Selbstprüfung:

  • [ ] Ich habe eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung.
  • [ ] Ich kann benennen, welche Lebensbereiche betroffen sind.
  • [ ] Ich weiß, welche Tätigkeiten ich nicht oder nur eingeschränkt ausüben kann.
  • [ ] Ich habe eine ungefähre Vorstellung vom Hilfebedarf.
  • [ ] Ich weiß, welcher Träger zuständig sein könnte (oder wähle einen Träger, an den ich den Antrag stelle).
  • [ ] Ich bin bereit, an einer ICF-basierten Bedarfsfeststellung mitzuwirken.
  • [ ] Ich bin bereit, eine Zielvereinbarung formfrei abzuschließen.
  • [ ] Ich bin bereit, das Budget eigenverantwortlich zu verwalten (oder mit Unterstützung).

Wenn Sie 6 von 8 Punkten angekreuzt haben, stehen die Voraussetzungen gut.

11. Nächste Schritte

1. EUTB-Beratung suchen → teilhabeberatung.de

2. Bedarfs-Tagebuch starten.

3. Zuständigen Träger identifizieren.

4. Formlosen Antrag stellen.

Detail-Informationen zur Beantragung finden Sie im Beitrag „Persönliches Budget Antrag — Beantragung“.

12. Externe Quellen

13. Haftungsausschluss (RDG § 3 Disclaimer)

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zur Anspruchsberechtigung wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Beratungsstelle (EUTB, Sozialverband VdK, SoVD, Verbraucherzentrale) oder einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht. Stand: 23.06.2026.

Verwandte Themen: Persoenliches Budget Beantragen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert