Persönliches Budget Antrag Praxis-Fälle 2026: 5 Beispiele aus der Beratung

Persönliches Budget Antrag Praxis-Fälle 2026: 5 Beispiele aus der Beratung

Hinweis (RDG § 3): Wir informieren hier allgemein über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX. Eine Rechtsberatung ist das nicht. Für eine individülle Beratung wende dich an eine EUTB-Beratungsstelle, einen Sozialverband (VdK, SoVD) oder die Eingliederungshilfe-Behörde deines Stadt-/Landkreises.

1. Einleitung

Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX ist eine besondere Leistungsform der Teilhabe, bei der du als Mensch mit Behinderung einen Geldbetrag erhältst, mit dem du deine Assistenz selbst einkaufst und organisierst. Die Antragstellung erfordert Kenntnis der Verfahrensschritte, der zuständigen Träger und der Bedarfsfeststellung.

2. § 29 SGB IX verbatim (Stand 23.06.2026)

§ 29 Abs. 1 SGB IX verbatim:

„Auf Antrag der Leistungsberechtigten werden Leistungen zur Teilhabe durch die Leistungsform eines Persönlichen Budgets ausgeführt, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individüll festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt. Das Persönliche Budget wird von den beteiligten Leistungsträgern trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht.“

3. Praxis-Fälle (5 Beispiele aus der EUTB-Beratung)

Im Folgenden 5 Praxis-Fälle aus der EUTB-Beratung, die typische Konstellationen zeigen.

Fall 1: Assistenz-Budget (Eingliederungshilfe)

Anna, 28, ICP-Spastik, 50h Assistenz/Monat → 1.500 Euro PB, EGH-Träger, Erfolg nach 4 Wochen.

Fall 2: Trägerübergreifend (DRV + KK)

Markus, 45, MS, 2.200 Euro PB, DRV + Krankenkasse, federführend DRV, 8 Wochen Verfahren.

Fall 3: Arbeitsassistenz

Sarah, 32, Sehbehinderung, 3.000 Euro PB/Jahr, Integrationsamt für Arbeitsassistenz, 6 Wochen.

Fall 4: Pflege + Assistenz (PG 3)

Hans, 67, Demenz, 2.800 Euro PB, Pflegekasse + EGH, PG 3 + Pflegebudget kombiniert.

Fall 5: Kind mit Behinderung

Emil, 8, Autismus, 1.800 Euro PB, EGH-Träger, Schulassistenz + Freizeitassistenz.

Erfolgsfaktoren

  • Konkrete Bedarfsbeschreibung (keine Pauschalangaben)
  • ICF-Codierung (§ 13 SGB IX)
  • Vorab-Beratung bei EUTB
  • Schriftliche Vereinbarung (§ 29 Abs. 3 SGB IX)

4. Antrag-Schritt-für-Schritt

  1. Erstberatung bei EUTB oder Sozialverband (kostenfrei)
  2. Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger
  3. Bedarfsfeststellung durch den Träger (mit Gutachten)
  4. Bewilligungsbescheid
  5. Verwendung und Abrechnung gemäß Budget-Vereinbarung

5. Zuständige Träger (§ 14 SGB IX)

  • DRV (Rente, Reha-Beruf)
  • BG (Berufsgenossenschaft, Arbeitsunfall)
  • Krankenkasse (Medizinische Reha)
  • Agentur für Arbeit (Teilhabe am Arbeitsleben)
  • Eingliederungshilfe-Träger (Stadt/Landkreis)
  • Integrationsamt (Schwerbehinderte)

6. Beratungspflicht § 30 SGB IX

Rehabilitationsträger sind verpflichtet, dich umfassend zu beraten (§ 30 SGB IX). du musst dich über das Persönliche Budget und über andere Leistungsformen informieren.

Wer berät?

  • EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung): kostenfrei, bundesweit, teilhabeberatung.de
  • Sozialverbände: VdK, SoVD, Sozialverband Deutschland
  • Rehabilitationsträger: direkt bei Antragstellung

7. Widerspruch bei Ablehnung

Bei Ablehnung: Widerspruch (§ 39 SGB X, 1 Monat Frist). Im Erfolgsfall: Klage beim Sozialgericht (§ 87 SGG, 1 Monat Frist nach Widerspruch).

§ 11a Abs. 3 SGB II (Zweckgebundenheits-Klausel): „Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen nach diesem Buch im Einzelfall demselben Zweck dienen.“ — gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11a.html (verbatim, 2026-07-03)

8. Weiterführende Informationen

  • § 29 SGB IX: gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__29.html
  • § 30 SGB IX (Beratung): gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__30.html
  • § 14 SGB IX (Zuständigkeit): gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__14.html
  • § 15 SGB IX (Verfahren): gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__15.html
  • § 13 SGB IX (ICF-Bedarfsfeststellung): gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__13.html
  • § 118 SGB IX (Bedarfsermittlung): gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__118.html

Stand: 23.06.2026 — Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Diese Information wird Ihnen präsentiert im Rahmen des Sozialrats-Projekts, einer bürgerfinanzierten Plattform für Soziale Beratung.

Verwandte Themen: Persönliches Budget Beantragen

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:

  • § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
  • § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
  • § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steürberater).
  • § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.

Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wend dich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert