Persönliches Budget Antrag: Erste Schritte & Träger

Slug: persoenliches-budget-antrag-einfuehrung

Sub-Block: A2 (Antrag)

Pflicht-Norm: §§ 14, 29 SGB IX

Hauptkeyword: Persönliches Budget Antrag Einführung / Erste Schritte

Meta-Title (≤60c): Persönliches Budget Antrag – Erste Schritte & Träger

Meta-Description (≤160c): Persönliches Budget beantragen: Erste Schritte, Zuständigkeit nach § 14 SGB IX, Antragsfristen. Kompakte Einführung für Antragsteller. Jetzt informieren.

Datum: 2026-06-23

Autor: Salomo (socialrat.org)

Status: Entwurf (Draft)

Lesedauer: ca. 9 Minuten

Wortzahl: ~2.000

Kurzdefinition (Featured Snippet, 47 Wörter)

Der Antrag auf Persönliches Budget nach § 29 SGB IX wird schriftlich beim leistenden Rehabilitationsträger nach § 14 SGB IX gestellt. Erste Schritte: (1) Bedarf dokumentieren, (2) zuständigen Träger identifizieren, (3) EUTB-Beratung nach § 32 SGB IX nutzen, (4) formlosen Antrag einreichen.

1. Worum geht es?

Wenn Sie ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX beantragen möchten, durchlaufen Sie ein gestuftes Verfahren mit festen Fristen. Diese Einführung gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die ersten Schritte.

Die zentrale Norm für das Verfahren ist § 29 Abs. 3 SGB IX:

„(3) Werden Leistungen zur Teilhabe in der Leistungsform des Persönlichen Budgets beantragt, ist der nach § 14 leistende Rehabilitationsträger für die Durchführung des Verfahrens zuständig.“

Damit ist klar: das Verfahren wird nicht bei der Krankenkasse oder einem beliebigen Amt eingeleitet, sondern beim leistenden Rehabilitationsträger nach § 14 SGB IX.

2. Was ist das Persönliche Budget nochmal?

Zur Erinnerung (Details in den Sub-Block-A1-Beiträgen): Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform der Rehabilitation und Teilhabe nach § 29 SGB IX. Sie erhalten einen Geldbetrag, den Sie eigenverantwortlich für Ihre Teilhabe einsetzen. Es wird in der Regel monatlich als Geldleistung ausgezahlt (§ 29 Abs. 2 Satz 1 SGB IX).

3. Die fünf ersten Schritte

3.1 Schritt 1: Bedarf erkennen und dokumentieren

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie wissen, welchen Bedarf Sie haben. Konkrete Fragen:

  • Welche Unterstützung benötigen Sie (im Alltag, bei der Arbeit, in der Freizeit)?
  • In welchen Lebensbereichen bestehen Beeinträchtigungen?
  • Wie viele Stunden pro Woche brauchen Sie Assistenz?
  • Welche Ziele möchten Sie erreichen (selbstbestimmtes Wohnen, Arbeit, Bildung)?

Dokumentieren Sie dies über 2-4 Wochen in einem Bedarfs-Tagebuch.

3.2 Schritt 2: Zuständigen Träger identifizieren (§ 14 SGB IX)

Der Antrag geht an den leistenden Rehabilitationsträger nach § 14 SGB IX. Welcher das ist, hängt von der Art Ihres Bedarfs ab:

| Bedarf | Zuständiger Träger |
|--------|---------------------|
| Eingliederungshilfe (Wohnen, Arbeit, Teilhabe) | Überörtlicher EGH-Träger (Landschaftsverband, Bezirk, Kommune) |
| Medizinische Rehabilitation | Krankenkasse oder Rentenversicherung |
| Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) | Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung |
| Begleitende Hilfen im Arbeitsleben | Integrationsamt (für schwerbehinderte Beschäftigte) |
| Pflegebedarf | Pflegekasse |
| Unfallfolgen | Unfallversicherung (BG, UK) |

Wenn Sie unsicher sind: Antrag an einen Träger Ihrer Wahl; der Träger leitet nach § 14 Abs. 1 SGB IX weiter, falls er nicht zuständig ist.

3.3 Schritt 3: EUTB-Beratung nutzen (§ 32 SGB IX)

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) berät nach § 32 SGB IX kostenlos, unabhängig und auf Wunsch anonym. Adressen bundesweit: teilhabeberatung.de.

Vorteile:

  • Kennen regionale Träger-Praxis.
  • Helfen bei der Bedarfs-Dokumentation.
  • Unterstützen beim Antragsformular.
  • Begleiten auf Wunsch zum Träger-Gespräch.

3.4 Schritt 4: Formlosen Antrag einreichen

Stellen Sie einen formlosen, schriftlichen oder elektronischen Antrag mit:

  • Persönlichen Daten
  • Antragsdatum
  • „Hiermit beantrage ich die Leistungsform Persönliches Budget nach § 29 SGB IX.“
  • Kurze Bedarfsbeschreibung
  • Anlagen (Bedarfs-Tagebuch, ärztliche Befunde)

Reichen Sie den Antrag beim identifizierten Träger ein. Heben Sie eine Kopie auf und notieren Sie das Eingangsdatum.

3.5 Schritt 5: Auf Antwort warten

Nach § 14 Abs. 1 SGB IX prüft der Träger innerhalb von 2 Wochen die Zuständigkeit. Bei Weiterleitung werden Sie informiert. Die weitere Bedarfsfeststellung erfolgt nach § 14 Abs. 2 SGB IX + § 17 Abs. 2 SGB IX:

  • 3 Wochen ohne Gutachten (§ 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IX),
  • max. 4 Wochen mit Gutachten (2 Wo. Gutachten-Erstellung gem. § 17 Abs. 2 SGB IX + 2 Wo. Entscheidung nach Gutachten-Vorliegen gem. § 14 Abs. 2 Satz 3 SGB IX).

4. Was kostet der Antrag?

Der Antrag selbst ist kostenlos. Sie tragen lediglich Portokosten oder Online-Versandkosten.

Die Beratung bei der EUTB ist kostenlos (§ 32 SGB IX). Auch die Sozialverbände (VdK, SoVD) bieten kostenfreie Erstberatung.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Sozialrecht hinzuziehen, fallen Gebühren an. Unter bestimmten Bedingungen können Sie Beratungshilfe (§ 1 BerHG) oder Prozesskostenhilfe (§ 73 SGG) beantragen.

5. Welche Formulare brauche ich?

Es gibt kein einheitliches Bundesformular für den Antrag auf Persönliches Budget. Jeder Träger hat eigene Formulare oder akzeptiert formlose Anträge.

5.1 Wo Formulare finden?

  • Website des zuständigen Trägers (z. B. Landschaftsverband, Bezirk, Kommune).
  • EUTB-Beratungsstellen haben die Formulare der regionalen Träger.
  • Sozialverbände helfen beim Ausfüllen.

5.2 Was im Antrag stehen sollte

1. Antragsdatum

2. Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Versicherungsnummer)

3. „Hiermit beantrage ich Leistungen zur Teilhabe in der Leistungsform des Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX.“

4. Welche Leistungen bisher bezogen werden

5. Kurze Bedarfsbeschreibung

6. Ggf. Angabe der gewünschten Träger / Anbieter

7. Unterschrift

6. Welche Unterlagen sind sinnvoll?

Legen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • Bedarfs-Tagebuch (2-4 Wochen, ICF-orientiert)
  • Ärztliche Befunde (Diagnose, Funktionsbeeinträchtigung)
  • Frühere Reha-Berichte (falls vorhanden)
  • Schwerbehindertenausweis-Kopie (falls vorhanden)
  • Pflegegrad-Bescheid (falls vorhanden)
  • Ggf. ICF-Bedarfsfeststellung (falls schon einmal erstellt)
  • Ggf. Stellungnahme eines Facharztes oder Therapeuten

7. Was passiert nach dem Antrag?

7.1 Eingangsbestätigung

Der Träger muss den Eingang des Antrags unverzüglich bestätigen (§ 16 Abs. 1 SGB I).

7.2 Zuständigkeitsprüfung (2 Wochen)

Nach § 14 Abs. 1 SGB IX prüft der Träger innerhalb von 2 Wochen, ob er zuständig ist.

7.3 Bedarfsfeststellung (3-6 Wochen)

Der leistende Träger stellt den Bedarf ICF-basiert fest (siehe §§ 13, 118 SGB IX). Bei medizinisch unklaren Sachverhalten wird ein Gutachten nach § 17 SGB IX eingeholt.

7.4 Bewilligung oder Ablehnung

Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid (Verwaltungsakt nach § 31 SGB X) mit:

  • Höhe des Persönlichen Budgets,
  • Bewilligungszeitraum,
  • Auflagen und Nebenbestimmungen,
  • Rechtsbehelfsbelehrung (Widerspruch nach § 84 SGG).

Oder einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie innerhalb 1 Monats Widerspruch einlegen können.

7.5 Zielvereinbarung

Nach Bewilligung schließen Sie mit dem Träger eine Zielvereinbarung nach § 29 Abs. 4 SGB IX ab. Sie enthält mindestens Regelungen über Förder- und Leistungsziele, Nachweispflichten, Qualitätssicherung und Budget-Höhe.

7.6 Auszahlung

Das Persönliche Budget wird monatlich als Geldleistung auf Ihr Konto ausgezahlt (§ 29 Abs. 2 Satz 1 SGB IX).

8. Häufige Fragen zur Einführung

8.1 Wie lange dauert das gesamte Verfahren?

Von Antragstellung bis zur ersten Auszahlung: 2-6 Monate je nach Komplexität und Begutachtungsbedarf.

8.2 Kann ich parallel Sachleistungen und Persönliches Budget beziehen?

In den ersten 6 Monaten nach Bewilligung sind Sie an die Budget-Form gebunden (§ 29 Abs. 1 Satz 6 SGB IX). Danach ist ein Wechsel grundsätzlich möglich.

8.3 Was ist, wenn ich Sozialleistungen beziehe (Bürgergeld, Grundsicherung)?

Das Persönliche Budget ist eine Sachleistung in Form einer Geldleistung — sie wird nicht auf Bürgergeld oder Grundsicherung angerechnet (§ 27 Abs. 3 SGB XII — Bedarfsdeckung; Persönliches Budget als Sachleistung in Geldform). Klären Sie Details mit dem Sozialamt.

8.4 Bekomme ich auch rückwirkend Geld?

Bei rückwirkender Bewilligung ab Antragseingang (typisch): ja, rückwirkende Auszahlung. Klären Sie die Details im Bewilligungsbescheid.

8.5 Was passiert, wenn ich umziehe?

Bei Umzug in einen anderen Träger-Bezirk: laufendes Budget wird vom neuen Träger übernommen, ggf. neue Bedarfsfeststellung erforderlich.

9. Wann ist der Antrag nicht sinnvoll?

Das Persönliche Budget ist nicht in allen Fällen die beste Wahl. Sprechen Sie mit der EUTB über Alternativen, wenn:

  • Ihr Bedarf sehr wechselhaft und kurzfristig ist.
  • Sie keine Erfahrung mit Budget-Verwaltung haben.
  • Die Trägerleistungen in Ihrer Region sehr eingeschränkt sind.
  • Sie besser mit Sachleistungen zurechtkommen (kein Verwaltungsaufwand).

10. Nächste Schritte

1. EUTB-Beratung in Ihrer Region suchen → teilhabeberatung.de

2. Bedarfs-Tagebuch starten (2 Wochen)

3. Zuständigen Träger identifizieren

4. Formlosen Antrag stellen

5. Eingangsbestätigung abwarten

Detail-Informationen zu Voraussetzungen, Antragstellung und Praxis-Fällen finden Sie in den weiteren Beiträgen dieses Sub-Blocks.

11. Externe Quellen

12. Haftungsausschluss (RDG § 3 Disclaimer)

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Beratungsstelle (EUTB, Sozialverband VdK, SoVD, Verbraucherzentrale) oder einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht. Stand: 23.06.2026.

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