Orthese vs. Bandage 2026: PG 23 + § 33 SGB V – der Unterschied, der über deine Zuzahlung entscheidet

Stell dir vor, dein Arzt verschreibt dir nach einer Knie-OP eine Stütze fürs Gelenk. Du gehst zum Sanitätshaus, der Mitarbeiter zeigt dir eine maßgefertigte Knieorthese mit Klettverschlüssen und Metallschiene – und gleich daneben eine dünne textile Bandage für 25 Euro. Beide „stützen das Knie“. Beide werden im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Und genau hier entscheidet sich, ob deine Krankenkasse 800 Euro zahlt – oder du die Bandage selbst aus der Tasche finanzierst. Der Unterschied zwischen Orthese und Bandage ist keine Marketingfrage, sondern eine Frage nach Produktgruppe 23, § 33 SGB V und der ärztlichen Verordnung. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du das für 2026 sicher erkennst.

Was ist eine Orthese? Definition, Produktgruppe 23 und Funktion

Eine Orthese ist ein orthopädisches Hilfsmittel, das einzelne Gliedmaßen, Gelenke oder den Rumpf stabilisiert, entlastet, führt oder korrigiert. Sie ist im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes in der Produktgruppe 23 (PG 23) gelistet und damit eine anerkannte Kassenleistung nach § 33 SGB V (vgl. ). Wikipedia fasst die Definition so zusammen: *„Eine maßgefertigte Orthese und deren Einzelkomponenten ist im Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 23.99.xx.xxx erfasst.“* (vgl. ).

Typische Orthesen 2026:

  • Knieorthese mit Gelenkschiene (z. B. nach Kreuzband-OP, Meniskusriss)
  • Sprunggelenkorthese (z. B. bei chronischer Instabilität, Bandverletzung)
  • Rumpforthese / Korsett (z. B. bei Skoliose, Wirbelkörperfraktur – siehe auch unseren Beitrag zu Korsett bei Skoliose, derzeit in Vorbereitung)
  • Halskrawatte (z. B. nach Schleudertrauma, Halswirbel-OP)
  • Handgelenkorthese (z. B. Karpaltunnelsyndrom, Sehnenscheidenentzündung)

Allen Orthesen gemeinsam ist: Sie haben eine mechanisch-stabilisierende Funktion und sind nach einer individuellen Anpassung durch Orthopädietechniker oder Sanitätshaus gefertigt oder ausgewählt. Die 16-stellige HMV-Nummer (z. B. 23.04.01.0001 für eine Knieorthese) findest du auf dem Produktdatenblatt des Sanitätshauses oder im Online-Verzeichnis Rehadat ().

Was ist eine Bandage? Funktion, Status und Eigenanteil

Eine Bandage ist ein elastisches textiles Hilfsmittel, das durch Kompression und leichte Stütze wirkt – also kein maßgefertigtes, mechanisch korrigierendes Bauteil. Bandagen werden oft im Sanitätshaus „frei“ verkauft, sind aber teilweise auch im Hilfsmittelverzeichnis unter PG 23 (z. B. 23.14.03.xxx für Sprunggelenkbandagen) oder PG 15 (Inkontinenzhilfen analog) gelistet.

Die Crux: Eine Bandage ist nicht automatisch eine Kassenleistung. Selbst wenn das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis steht, zahlt die Krankenkasse nur, wenn

1. eine ärztliche Verordnung mit konkreter Indikation (z. B. „Sprunggelenkbandage nach Distorsion rechts, ICD-10 S93.4″) vorliegt,
2. die HMV-Nummer auf dem Verordnungsblatt eingetragen ist und
3. die Bandage nicht als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens gilt (§ 33 Abs. 1 SGB V).

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt die Bandage Eigenanteil – typisch 15 bis 60 Euro, je nach Modell und Hersteller.

Orthese vs. Bandage: Vergleichstabelle auf einen Blick

Merkmal Orthese Bandage
Material/Funktion Stabil, korrigierend, z. T. mit Metall/ Kunststoffschiene Elastisch, komprimierend, rein texti
Produktgruppe (PG) 23 (Orthesen) oder 23.99.xx.xxx (custom-made) 23 (wenn gelistet + verordnet) oder Alltagsprodukt
HMV-Nummer Pflicht (z. B. 23.04.01.0001) Nur bei Kassenleistung
Anpassung Individuell durch Orthopädietechniker Konfektioniert (Standardgrößen S/M/L/XL)
Typische Kosten 200 – 2.000 Euro 15 – 60 Euro
Kassenleistung (§ 33 SGB V) Ja, bei ärztlicher Verordnung mit Diagnose Nur bei konkreter Verordnung + HMV-Nummer
Zuzahlung (Erwachsene) 10 Euro pro Hilfsmittel 10 Euro pro Hilfsmittel (wenn Kassenleistung) – sonst voller Preis
Bewilligungspflicht (§ 33 Abs. 1 i.V.m. § 86 SGB V) Bei Standardversorgung nein, bei höherpreisigen Modellen oft ja Selten, meist genehmigungsfrei innerhalb PG 23
Indikation Post-OP, chronische Instabilität, Fehlstellung, Lähmung Leichte Beschwerden, Sport, Prävention

(Quelle Eigene Darstellung auf Basis § 33 SGB V, PG 23 GKV-Hilfsmittelverzeichnis, Rehadat PG 23)

Wann zahlt die Krankenkasse? § 33 SGB V Schritt für Schritt

Damit eine Orthese oder eine verordnete Bandage von der Krankenkasse übernommen wird, müssen die Voraussetzungen des § 33 SGB V Abs. 1 vorliegen. Der Wortlaut (verbatim, ):

„Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Absatz 4 ausgeschlossen sind.“

Schritt-für-Schritt zur Kassenleistung 2026:

1. Ärztliche Diagnose mit ICD-10-Code – z. B. M23.3 „Sonstige Meniskusschädigung“, M54.5 „Kreuzschmerz“, S93.4 „Verstauchung/Zerrung oberes Sprunggelenk“.
2. Verordnung (Muster 16 oder 7) – Arzt trägt Produktart, HMV-Nummer (falls bekannt), Indikation und Begründung ein. Wichtig: „Hilfsmittel“ auf dem Verordnungsblatt ankreuzen.
3. Sanitätshaus / Orthopädietechniker – rechnet direkt mit der Krankenkasse ab (Versorgungsvertrag nach § 127 SGB V).
4. Genehmigung – bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln (PG 23 Obergrenze > bestimmter Betrag, je nach Kasse) muss die Krankenkasse vor Versorgung zustimmen, Frist 3 Wochen (Krankenkasse) bzw. 5 Wochen (MD-Beteiligung) nach § 13 Abs. 3a SGB V.
5. Zuzahlung 10 Euro – beim Erwachsenen pro Hilfsmittel nach § 33 Abs. 8 SGB V. Bei Befreiungsausweis (chronisch krank nach § 62 SGB V) entfällt die Zuzahlung.
6. Eigenanteil / Mehrkosten – wenn du ein höherwertiges Modell wählst (z. B. Carbon-Knieorthese statt Standard), zahlst du die Differenz selbst.

Welche Träger sind zuständig? § 33 SGB V ist nicht immer die richtige Antwort

Die weitaus meisten Orthesen laufen über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach § 33 SGB V. Es gibt aber drei weitere Träger, die du kennen solltest – denn der falsche Antrag kostet dich Wochen:

1. Eingliederungshilfe nach § 47 SGB IX

Wenn bei dir ein GdB ab 50 festgestellt ist und du Eingliederungshilfe nach SGB IX Teil 2 beziehst (siehe /gdb-50-beantragen/), kann eine Orthese auch über § 47 SGB IX laufen – verbatim (§ 47 Abs. 1 SGB IX, ):

„Hilfsmittel (Körperersatzstücke sowie orthopädische und andere Hilfsmittel) nach § 42 Absatz 2 Nummer 6 umfassen die Hilfen, die von den Leistungsberechtigten getragen oder mitgeführt oder bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles erforderlich sind, um … eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen …“

Vorteil: Einkommens- und Vermögensfreiheit im Rahmen der EGH-Reform 2020/2023. Träger ist das Landschaftsverband / der überörtliche Sozialhilfeträger (in NRW: LVR / LWL, in Bayern: Bezirk, in anderen Ländern: Landesamt). Voraussetzung: Antrag beim EGH-Träger, GdB-Bescheid und ärztliche Verordnung.

2. Reha-Träger nach § 16 SGB VI (Rentenversicherung)

Wenn deine Erwerbsfähigkeit gefährdet ist (z. B. nach Unfall mit Gelenkverletzung), kann die Rentenversicherung Orthesen als Reha-Hilfsmittel finanzieren – Träger ist die DRV Bund, DRV Knappschaft-Bahn-See oder deine Regionalkasse. Voraussetzung: Reha-Antrag mit ärztlichem Befundbericht und positiver Erwerbsfähigkeits-Prognose.

3. Berufsgenossenschaft nach SGB VII

Nach einem Arbeitsunfall oder Berufskrankheit mit Gelenkschaden ist die BG zuständig. Wichtig: Du brauchst eine anerkannte Unfallanzeige und den Durchgangsarzt-Bericht (D-Arzt). Leistung: Orthesen ohne Zuzahlung, schnellere Genehmigung.

Träger-Übersicht auf einen Blick

Träger Norm Zuständig wenn … Beitrag / Hinweis
GKV (Krankenkasse) § 33 SGB V + § 139 SGB V ärztliche Verordnung + PG-23-Listing + keine Gebrauchsgegenstände Standardfall
Eingliederungshilfe § 47 SGB IX + § 99 SGB IX GdB ≥ 50 + EGH-Antrag + nicht GKV-vorrangig Einkommensfrei
Rentenversicherung § 16 SGB VI Reha zur Sicherung Erwerbsfähigkeit DRV-Antrag
Berufsgenossenschaft SGB VII anerkannter Arbeitsunfall / Berufskrankheit D-Arzt-Bericht
Pflegekasse (anteilig) § 40 SGB XI Pflegegrad + Wohnumfeldverbesserung (NICHT Orthese selbst) Ausnahme

Wie finde ich die richtige HMV-Nummer? PG 23 im Hilfsmittelverzeichnis

Das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V ist die zentrale Datenbank des GKV-Spitzenverbandes (vgl. ). So gehst du vor:

1. Öffne .
2. Wähle PG 23 – Orthesen.
3. Suche nach Anwendungsort (z. B. „Knie“, „Sprunggelenk“, „Wirbelsäule“, „Hand“).
4. Notiere die 16-stellige HMV-Nummer und das Produkt (z. B. „23.04.01.1001 – Knieorthese mit Gelenk, Standardversorgung“).
5. Gleiche die HMV-Nummer mit der Verordnung deines Arztes ab.

Für Bandagen ohne PG-23-Eintrag gibt es im Hilfsmittelverzeichnis in der Regel keine Kassenleistung – du zahlst selbst.

Was passiert, wenn die Krankenkasse ablehnt? Widerspruch in 4 Schritten

Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Du hast das Recht auf Widerspruch nach § 84 SGG innerhalb eines Monats ab Zugang des Ablehnungsbescheids. Schritt-für-Schritt:

1. Bescheid prüfen – liegt eine PG-23-HMV-Nummer vor? Steht eine medizinische Begründung im Bescheid? Ist die Ablehnung formal korrekt (Rechtsbehelfsbelehrung)?
2. Arzt um Stellungnahme bitten – medizinische Begründung, warum die Orthese / Bandage erforderlich ist (Verweis auf § 33 Abs. 1 SGB V: „um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern“).
3. Widerspruch schreiben – formlos an die Krankenkasse, Frist 1 Monat, mit Verweis auf § 33 SGB V, PG-23-Listing, ärztliche Stellungnahme.
4. Bei Widerspruchsablehnung: Klage vor dem Sozialgericht – kostenfrei, kein Anwalt nötig in erster Instanz (§ 183 SGG).

Wenn du ein BSG-Urteil zur Vergleichbarkeit brauchst: das BSG-Urteil B 3 KR 4/14 R vom 17.12.2015 zur Skiprothese als Grundbedürfnis nach § 33 SGB V lässt sich analog auf Orthesen anwenden (siehe /bsg-skiprothese-urteil-krankenkasse-grundbeduerfnis/).

Häufige Fehler und Irrtümer

Irrtum 1: „Eine Bandage kostet 25 Euro, die zahlt die Kasse.“

Falsch. Nur wenn eine ärztliche Verordnung mit ICD-10 und PG-23-Eintrag vorliegt. Ohne Verordnung: voller Eigenanteil.

Irrtum 2: „Orthese und Bandage sind das Gleiche.“

Falsch. Orthesen stabilisieren, korrigieren, führen; Bandagen komprimieren elastisch. Die Produktgruppe 23 unterscheidet beide sauber nach HMV-Nummer.

Irrtum 3: „Wenn der Orthopäde sagt, ich brauche eine Orthese, zahlt die Kasse automatisch.“

Nicht automatisch. Die Kasse kann bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln einen MD-Gutachter einschalten (Frist 5 Wochen). Vorbereitung mit ärztlicher Stellungnahme spart Wochen.

Irrtum 4: „Mit GdB 50 bekomme ich automatisch Orthesen von der EGH.“

Nicht automatisch. § 47 SGB IX ist nachrangig zu § 33 SGB V. Die EGH zahlt nur, wenn die GKV die Leistung nicht übernimmt (z. B. weil kein PG-23-Listing vorliegt).

Irrtum 5: „Bandagen vom Discounter sind das Gleiche wie Sanitätshaus-Bandagen.“

Funktional ja, sozialrechtlich nein. Nur Sanitätshäuser mit Versorgungsvertrag nach § 127 SGB V dürfen Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkasse abgeben.

FAQ – Orthese und Bandage

Brauche ich für eine Bandage immer eine Verordnung?
Ja, wenn du sie als Kassenleistung nach § 33 SGB V haben willst. Ohne Verordnung ist sie ein frei verkäufliches Produkt.

Was kostet eine Knieorthese 2026?
Zwischen 250 Euro (Standardmodell) und 1.800 Euro (Carbon-Mittelrahmen-Orthese, z. B. bei Sportlern). Die Kasse übernimmt die Standardversorgung, den Mehrpreis zahlst du selbst.

Kann ich eine Bandage zurückgeben, wenn sie nicht passt?
Ja, beim Sanitätshaus innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung. Bei Kassenleistung nach § 33 SGB V besteht ein Anspruch auf erneute Anpassung.

Wann ist eine Handgelenk-Bandage eine Orthese?
Sobald sie eine mechanische Stabilisierung bietet (z. B. mit Schiene). Reine elastische Bandagen bleiben Bandagen.

Wer verordnet eine Orthese?
Jeder Arzt mit Kassenzulassung, insbesondere Orthopäden, Chirurgen, Neurologen, Hausärzte. Bei Reha- oder EGH-Antrag oft zusätzlich Reha-/Sozialmediziner.

Wie lange dauert die Genehmigung?
Bei genehmigungsfreien Hilfsmitteln innerhalb weniger Tage, bei genehmigungspflichtigen bis zu 3 Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V). Bei MD-Beteiligung bis zu 5 Wochen.

Zahlt die Krankenkasse auch Sportbandagen?
Nein, reine Sportbandagen sind keine Kassenleistung. Anders ist es, wenn eine medizinische Indikation vorliegt (z. B. postoperativ, chronische Instabilität) und das Produkt im PG-23-Verzeichnis gelistet ist.

Welche Rolle spielt der GdB?
Ohne GdB läuft alles über die GKV nach § 33 SGB V. Mit GdB ≥ 50 und EGH-Antrag kann die Orthese über § 47 SGB IX laufen – vorteilhaft bei einkommensschwachen Versicherten.

Was du jetzt tun kannst

1. Sammle die Diagnose (ICD-10), die Verordnung und das Angebot des Sanitätshauses.
2. Prüfe die HMV-Nummer im PG-23-Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.
3. Stelle den Antrag bei deiner Krankenkasse – oder beim richtigen Träger (EGH nach § 47 SGB IX, DRV nach § 16 SGB VI, BG nach SGB VII).
4. Dokumentiere jede Verordnung und jeden Bescheid – das spart im Widerspruchsfall Wochen.
5. Hole dir bei einer Ablehnung innerhalb der Monatsfrist ärztliche Stellungnahmen ein und lege Widerspruch ein.

Du brauchst eine Einschätzung zu deinem konkreten Fall – ob Orthese oder Bandage, welcher Träger, wie du den Antrag formulierst? Wir unterstützen dich im kostenlosen Erstgespräch. Schreib uns über das Kontaktformular oder vereinbare einen Termin in unserer Online-Beratung.

Autor: Salomo Swoboda · Vereinsgründer Sozialrat Deutschland e. V.
Stand: 22.06.2026 · Alle §-Zitate verbatim gegen gesetze-im-internet.de verifiziert.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert über sozialrechtliche Ansprüche und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Widerspruchsfristen oder Klageverfahren empfehlen wir eine Beratung beim Sozialverband VdK, Sozialverband Deutschland oder einem Anwalt für Sozialrecht.

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